13.11.2023 Inneres und Heimat — Antwort — hib 845/2023

Einordnung politisch motivierter Straftaten

Berlin: (hib/STO) Die Einordnung von Straftaten im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/9059) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/8806). Danach liegt die Bewertungshoheit im Rahmen des KPMD-PMK grundsätzlich bei den örtlich zuständigen Länderpolizeien, in der Regel bei den dortigen Landeskriminalämtern. Bei der Zuordnung zu einem Phänomenbereich sowie der Vergabe von Themenfeldern und Angriffszielen sei immer der Einzelfall zu betrachten, schreibt die Bundesregierung weiter. Nur die Länder verfügten über umfassende sachverhaltsbezogene Informationen, die für die jeweilige Bewertung erforderlich sind.

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