22.11.2023 Inneres und Heimat — Antwort — hib 883/2023

Zur Hamas bestehende Strafverfolgungsermächtigung

Berlin: (hib/STO) Eine in Deutschland seit dem 29. April 2004 zur Terrororganisation Hamas bestehende Strafverfolgungsermächtigung ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/9255) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/8948). Danach besteht diese Ermächtigung „zur generellen strafrechtlichen Verfolgung von Personen, welche als Mitglied, Unterstützer oder Werber im Zusammenhang mit der Hamas stehen und sich im Inland aufhalten oder im Inland tätig werden“. Dementsprechend würden bei belastbaren Erkenntnissen polizeiliche Ermittlungen geführt und gegebenenfalls Ermittlungsverfahren eingeleitet, schreibt die Bundesregierung weiter.

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