23.11.2023 Digitales — Antwort — hib 886/2023

Gigabit-Richtlinie 2.0: 614 Anträge auf Beratungsleistungen

Berlin: (hib/LBR) Zehn Bundesländer haben zum Stand 1. November 2023 ihre Landesobergrenzen für Fördermittel für Infrastrukturprojekte im Rahmen der Gigabit-Richtlinie 2.0 erreicht oder überschritten. Das betreffe Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/9422) auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion (20/9052). Weiter heißt es darin, dass eine Neuberechnung erforderlich sein könne, da sich die Obergrenzen anhand der förderfähigen Anschlüsse jedes Landes ermitteln.

Auf Grundlage der Gigabit-Richtlinie 2.0 seien bisher 614 Anträge auf Beratungsleistungen mit einer beantragten Bundesförderung in Höhe von 42.761.917 Euro eingereicht worden, heißt es darin weiter. Bewilligt seien 546 dieser Anträge. Seit Start der Gigabitförderung 2.0 seien im Aufruf zur Förderung von Infrastrukturprojekten 858 Anträge eingereicht worden. Bei den Infrastrukturprojekten der sogenannten „fast lane“ seien 113 Anträge eingereicht worden von denen 71 Anträge bewilligt wurden, heißt es in der Antwort weiter.

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