27.11.2023 Inneres und Heimat — Antwort — hib 887/2023

Praktikum in Bundesministerien

Berlin: (hib/STO) Die Möglichkeit eines Praktikums von Studenten in Bundesministerien ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/9421) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/9078). Danach eröffnen die Bundesministerien - soweit es die vorhandenen Kapazitäten erlauben - Studierenden die Möglichkeit, in der Regel im Rahmen von Pflichtpraktika die Arbeitsweise der Ministerien kennenzulernen. Für Praktikantinnen und Praktikanten, die ein Praktikum in einem Bundesministerium einschließlich deren nachgeordneten Behörden absolvieren, gelte die Praktikantenrichtlinie des Bundes vom1. Januar 2015, sofern nicht der Tarifvertrag für Praktikantinnen und Praktikanten des öffentlichen Dienstes Anwendung findet.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, besetzen Praktikantinnen und Praktikanten keine Dienstposten und sind auch keine zusätzlichen Arbeitskräfte, sondern werden zu Ausbildungs- und Lernzwecken tätig und betreut. Folglich nähmen sie kein öffentliches Amt wahr. A

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