29.11.2023 Inneres und Heimat — Antrag — hib 895/2023

Linke will „Kriminalisierung der Seenotrettung verhindern“

Berlin: (hib/STO) „Kriminalisierung der Seenotrettung verhindern“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (20/9493), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darin wendet sich die Fraktion gegen einen Passus einer Formulierungshilfe des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) für einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum sogenannten „Rückführungsverbesserungsgesetz“ der Bundesregierung (20/9463).

Die Formulierungshilfe enthalte auch eine Regelung zur „Einschleusung von Ausländern“, die nach einer Stellungnahme von mehr als 50 Organisationen „die rechtliche Grundlage dafür schafft, humanitäre Helferinnen und Helfer strafrechtlich zu verfolgen“, schreibt die Fraktion in der Vorlage. Künftig solle auch die humanitäre Hilfe zur unerlaubten Einreise in die EU strafbar sein, wenn „wiederholt oder zugunsten von mehreren Ausländern“ gehandelt werde, was bei der Seenotrettung der Fall sei. Eine Begründung für diese „anhand des bloßen Gesetzeswortlauts kaum zu erkennende Verschärfung des Aufenthaltsrechts“ enthalte die Formulierungshilfe nicht.

Auf eine Frage der Abgeordneten Clara Bünger (Linke) habe das BMI am 21. November 2023 erklärt, „dass eine Strafbarkeit nicht bestünde, weil eine Pflicht zur Hilfeleistung bestehe. Zudem seien Gerettete bei einer Übergabe an die zuständigen Behörden formal nicht eingereist, so dass keine Umgehung der Einreisekontrolle vorliege“, heißt es in der Vorlage ferner. Dennoch sei zu befürchten, „dass zumindest einzelne Staatsanwaltschaften in Deutschland einen Anfangsverdacht bejahen werden und dies zu umfangreichen Ermittlungsverfahren führen könnte“, führen die Abgeordneten weiter aus.

Die Bundesregierung fordern sie in dem Antrag auf, durch eine geänderte Formulierungshilfe sicherzustellen, „dass es zu keiner Kriminalisierung der Seenotrettung kommt“, indem die geplante Änderung des entsprechenden Passus im Aufenthaltsgesetz zurückgenommen und eine Ausnahmeregelung für die humanitäre Hilfe ergänzt wird.

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