Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls
Berlin: (hib/AHE) Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Entwurf für ein Gesetz (20/9720) zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls vorgelegt. Damit setzen sich die Abgeordneten dafür ein, die für diese Fälle vorgesehene auf fünf Jahre befristete Möglichkeit zur Telekommunikationsüberwachung zu verlängern. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens (19/14747) seien 2019 zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls die Befugnisse der Ermittlungsbehörden im Bereich der Telekommunikationsüberwachung (Paragraf 100a Absatz 2 Nr. 1j der Strafprozessordnung) erweitert worden. Diese Regelungen sollen nun nach dem Willen der Unionsfraktion über den 11. Dezember 2024 hinaus fortbestehen.
Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik 2022 seien die registrierten Fälle von Wohnungseinbruchdiebstählen in der Zeit zwischen 2019 und 2021 zurückgegangen, dann aber im Jahr 2022 auf insgesamt 65.908 Taten angestiegen, schreiben die Abgeordneten zur Begründung. Die Aufklärungsquote sei demgegenüber gesunken und habe bei 16,1 Prozent gelegen. „Die Anzahl der Wohnungseinbrüche ist damit bei Weitem zu hoch und die Aufklärungsquote bei Weitem zu gering.“
Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag ohne Aussprache im Plenum zur weiteren Beratung in den Rechtsausschuss überwiesen werden.