18.12.2023 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 953/2023

Keine Kooperation mit der de facto Hamas-Regierung in Gaza

Berlin: (hib/JOH) Im Jahr 2023 hat die Bundesregierung den besetzten Palästinensischen Gebieten 125,60 Millionen Euro für Vorhaben im Bereich der Privatsektor- und Finanzsystementwicklung, Wasser, Gute Regierungsführung und Berufliche Bildung aus den Haushaltstiteln Finanzielle Zusammenarbeit und Technische Zusammenarbeit zugesagt. Laut einer Antwort (20/9671) auf eine Kleine Anfrage (20/8963) der AfD-Fraktion habe sie zusätzlich Mittel in Höhe von 21,47 Millionen Euro unter anderem aus den Haushaltstiteln Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur/strukturbildende Übergangshilfe und kommunale Partnerschaften bereitgestellt. Mit der de facto Hamas-Regierung in Gaza arbeite sie dabei nicht zusammen, betont sie. Politischer Partner für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit sei in den besetzten Palästinensischen Gebieten die Palästinensische Behörde mit Sitz in Ramallah im Westjordanland. Finanzierungen erfolgten projektbezogen und zahlten nicht direkt in den Haushalt der Palästinensischen Behörde ein.

Überdies gebe es eine Reihe von Vorhaben, insbesondere der Finanziellen Zusammenarbeit über die KfW Entwicklungsbank und im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA), die ausschließlich in Gaza umgesetzt würden, schreibt die Bundesregierung weiter. In den vergangenen fünf Jahren gehörten hierzu Vorhaben mit UNRWA zur Rehabilitierung von Wohnraum, zu Beschäftigungsförderung und Infrastruktur, zu Umweltgesundheit und Wasser, Sanitärversorgung und Hygiene mit einem Gesamtvolumen von 91 Millionen Euro.

Ihr seien keine Fälle bekannt, in denen erwiesenermaßen eine missbräuchliche Verwendung von Finanzhilfen der Bundesregierung im Gazastreifen stattfand.

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