05.01.2024 Inneres und Heimat — Antwort — hib 5/2024

Ablehnung missbräuchlicher Asylfolgeanträge

Berlin: (hib/CHE) Missbräuchliche Asylfolgeanträge, die ohne Aussicht auf ein erfolgreiches Asylverfahren allein dazu dienen, länger in Deutschland zu bleiben, können durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) schnell abgelehnt werden. Das betont die Bundesregierung in einer Antwort (20/9932) auf eine Kleine Anfrage (20/9473) der AfD-Fraktion.

Insbesondere Änderungen hinsichtlich der Situation im Herkunftsland könnten jedoch dazu führen, dass Asylfolgeanträge begründet sind. Dies zeige zum Beispiel der signifikante Anstieg der Gesamtschutzquote im Jahr 2022. Dieser sei insbesondere auf die Entwicklung der Lage in Afghanistan zurückzuführen. Zudem könnten sich Entscheidungen wie zum Beispiel die des Gerichtshofs der Europäischen Union zu Wehrdienstverweigerern aus Syrien auf die Beurteilung von Folgeanträgen auswirken. „Eine pauschale Ablehnung oder Beschränkung von Folgeanträgen ist daher unzulässig, es ist stets eine Einzelfallprüfung vorzunehmen“, betont die Regierung.

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