17.01.2024 Klimaschutz und Energie — Ausschuss — hib 29/2024

Energieausschuss befasst sich mit Regierungsbericht

Berlin: (hib/MIS) Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat sich am Mittwoch mit dem Bericht der Bundesregierung zum Teilverkauf der Wintershall Dea AG, zum Auslaufen des Umweltbonus und zur neuen Förderung für den Heizungaustausch befasst.

Die Wintershall Dea AG (WDEA) mit Sitz in Celle und Hauptverwaltungen in Kassel und Hamburg, die zu 72 Prozent dem deutschen deutsche Chemieunternehmen BASF SE gehört, ist nach eigenen Angaben Betriebsführer und Projektpartner entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Bereich Erdöl und Erdgas. Laut einer Pressemitteilung der BASF SE vom 21. Dezember 2023 haben Harbour Energy plc und die Anteilseigner der WDEA eine Vereinbarung zum Zusammenschluss von Geschäftsbereichen unterzeichnet. Harbour Energy plc ist nach eigenen Angaben der größte Öl- und Gasproduzent Großbritanniens und arbeitet an zwei Projekten zur Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid (Carbon Capture and Storage, CCS) in Großbritannien. Laut Pressemitteilung sind die Hauptverwaltungssitze von WDEA und deren Mitarbeitende nicht Teil der Transaktion. Dies wird weitere Umstrukturierungen und voraussichtlich die Schließung der Hauptverwaltungseinheiten in Kassel und Hamburg erfordern, wo derzeit rund 850 Mitarbeitende beschäftigt sind. Die Abgeordneten fast aller Fraktionen äußerten große Sorgen vor einem gravierenden Kompetenzverlust für Deutschland und machten sich für eine kritische Prüfung des Vorhabens durch die Bundesregierung stark.

Zum Umweltbonus: Mit Pressemitteilung vom 16. Dezember 2023 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bekannt gegeben, dass mit Ablauf des 17. Dezember 2023 keine neuen Anträge für den Umweltbonus mehr beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden können. Hintergrund sei das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass die entsprechenden Regelungen im 2. Nachtragshaushaltsgesetz 2021 und damit die Aufstockung des KTF mit nicht genutzten Krediten aus der Corona-Pandemie unzulässig sei. Das habe eine Prioritätensetzung im Haushalt notwendig gemacht. In der Befassung wurde von Seiten der Abgeordneten unter anderem kritisiert, dass das plötzliche Aus das Vertrauen der Verbraucher enttäuscht habe. Andere fragten, wie nun das Ziel erreicht werden solle, bis 2030 gut 15 Millionen E-Autos auf die Straßen zu bekommen.

Zum Heizungstausch: Der Einbau von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien werde nun noch umfassender gefördert, erklärte die Regierung. : Die Grundförderung und die Boni ließen sich kombinieren bis zu einem Fördersatz von maximal 70 Prozent. Das Förderangebot zinsvergünstigter Kredite mit Tilgungszuschuss für Komplettsanierungen auf Effizienzhaus-/Effizienzgebäudeniveau bleibe unverändert erhalten (Förderrichtlinien BEG-Wohngebäude und BEG-Nichtwohngebäude), ebenso die Neubauförderung (Förderrichtlinie BEG-Klimafreundlicher Neubau des BMWSB). Alternativ könne auch weiterhin die steuerliche Förderung nach Einkommenssteuerrecht in Anspruch genommen werden.

Die Zuschüsse für den Heizungstausch können - das ist neu - bei der KfW beantragt werden. Die Investitionskostenzuschüsse für Effizienz-Einzelmaßnahmen, also für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung, sowie für Gebäudenetze, können beim BAFA beantragt werden. Der neue Ergänzungskredit kann über die Hausbank/Geschäftsbank beantragt werden. Eine Grundförderung von 30 Prozent für den Einbau neuer Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden stehe wie bislang allen privaten Hauseigentümerinnen und -eigentümern, Vermieterinnen und Vermietern, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Kommunen sowie Contractoren offen. Ebenso für alle erhältlich sei ein Emissionsminderungs-Zuschlag von 2.500 Euro pauschal für den Einbau besonders effizienter neuer Biomasseheizungen oder ein Effizienz-Bonus von fünf Prozent für bestimmte Wärmepumpen. Menschen, die in den eigenen vier Wänden leben können demnach unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zur Grundförderung zwei Boni erhalten: Für den Austausch einer besonders ineffizienten, alten Heizung erhielten sie bis einschließlich 2028 zusätzlich einen Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent. Zum 1. Januar 2029 sinke der Bonus ab auf 17 Prozent, danach alle zwei Jahre um weitere drei Prozentpunkte. Neu sei eine einkommensabhängige Komponente der Heizungsförderung: Sofern das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen 40.000 Euro nicht übersteige, könnten sie einen Einkommens-Bonus von zusätzlich 30 Prozent bekommen.

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