19.01.2024 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Gesetzentwurf — hib 41/2024

Haushalt 2024: Einbußen im Eintwicklungs-Etat

Berlin: (hib/VOM) Der Einzelplan 23 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung umfasst im Haushaltsgesetz 2024 (20/7800, 20/7802) nach der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses Ausgaben von 11,22 Milliarden Euro im Vergleich zu 11,52 Milliarden Euro im Regierungsentwurf und 12,16 Milliarden Euro 2023. Die Einnahmen summieren sich im Etat von Ministerin Svenja Schulze (SPD) auf 765,1 Millionen Euro wie im Regierungsentwurf vorgesehen (Soll 2023: 749,11 Millionen Euro). Die Verpflichtungsermächtigungen betragen 7,17 Milliarden Euro (Regierungsentwurf: 7,07 Milliarden Euro; Soll 2023: 10,93 Milliarden Euro).

Der Haushaltsausschuss kürzte den Ansatz für die Zuschüsse in der bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit von 1,96 Milliarden Euro auf 1,78 Milliarden Euro und für die Darlehen von 298 Millionen Euro auf 292,49 Millionen Euro. Einschnitte sind auch bei der bilateralen Technischen Zusammenarbeit geplant, statt 1,81 Milliarden Euro im Entwurf sind nun noch 1,8 Milliarden Euro vorgesehen. Aufgestockt hat der Ausschuss hingegen die Mittel für Krisenbewältigung und Wiederaufbau von Infrastruktur, und zwar von 962 Millionen auf 1,04 Milliarden Euro zu kürzen.

Bei den entwicklungswichtigen multilaterale Hilfen zum weltweiten Umweltschutz, zur Erhaltung der Biodiversität und zum Klimaschutz kürzten die Haushälter den Regierungsansatz von 858,1 Millionen Euro auf 850,18 Millionen Euro. Der internationale Klima- und Umweltschutz soll mit 54,33 Millionen Euro bedacht werden, die Regierung hatte dafür noch 60 Millionen Euro angesetzt.

Die Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen summieren sich auf 564,47 Millionen Euro, der Regierungsansatz belief sich dafür noch auf 582,01 Millionen Euro. Die Beteiligung am Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen fällt mit 58,01 Millionen Euro deutlich geringer aus als im Entwurf vorgesehen (78,01 Millionen Euro). Die Europäische Entwicklungsfonds dürfen mit 309,28 Millionen Euro rechnen, den Regierungsansatz kürzten die Haushälter um 20 Millionen Euro.

Etwas geringer fällt auch die Förderung der entwicklungspolitischen Vorhaben der politischen Stiftungen aus. Dafür sind noch 326,4 Millionen Euro eingestellt gegenüber 340 Millionen Euro im Regierungsentwurf. Die entwicklungspolitischen Vorhaben der Kirchen sollen mit 296 Millionen Euro gefördert werden, den Regierungsansatz kürzte der Ausschuss um fünf Millionen Euro. Fünf Millionen Euro weniger sind auch für die entwicklungspolitischen Vorhaben der privaten deutschen Träger geplant, dafür stehen noch 228,5 Millionen Euro bereit.

Entwicklungspolitische Bildung soll mit 44,46 Millionen Euro statt 43 Millionen Euro gefördert werden. Von 174 Millionen Euro auf 166,5 Millionen Euro abgesenkt wurde die Förderung der Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft. Die finanzielle Zusammenarbeit mit Regionen wird mit 157,2 Millionen Euro gefördert, 2,8 Millionen weniger als die Regierung geplant hatte.

Die Sonderinitiative „Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme“ soll 420,01 Millionen Euro erhalten gegenüber 400 Millionen Euro im Regierungsentwurf. Für die Sonderinitiative „Geflüchtete und Aufnahmeländer“ sind noch 408,79 Millionen Euro vorgesehen, im Entwurf waren es noch 450 Millionen Euro gewesen. Die Sonderinitiative „Gute Beschäftigung für sozial gerechten Wandel“ soll 125,67 Millionen Euro erhalten, 1,33 Millionen Euro weniger als die Regierung eingeplant hatte.

Die hib-Meldung zum Regierungsentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-963430

Hinweis: In der ursprünglichen Meldung war der Ausgabeansatz für die „Beteiligung am Welternährungsprogramm“ fälschlicherweise mit 48,01 Millionen Euro angegeben. Tatsächlich beschloss der Ausschuss in der fortgesetzten Bereinigungssitzung, den Ansatz auf 58,01 Millionen Euro zu erhöhen.

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