29.01.2024 Klimaschutz und Energie — Antwort — hib 53/2024

Bundesregierung hält am Ausstieg aus der Atomkraft fest

Berlin: (hib/MIS) Die Bundesregierung hält am Ausstieg aus der Atomkraft fest. In ihrer Antwort (20/10119) auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/9884) nach Deutschlands Positionierung zur friedlichen Nutzung der Kernenergie in Zeiten des Klimawandels und der Energiekrise, führt die Regierung dazu aus: Die Bundesregierung habe am 17. Oktober 2022 die Entscheidung bekannt gegeben, einen Gesetzentwurf zur Einbringung beim Deutschen Bundestag vorzulegen, der das Ende des Leistungsbetriebs der drei damals noch am Netz befindlichen Kernkraftwerke auf den 15. April 2023 festlegte. „Das Datum war Ergebnis der Abwägung, zu der auch mit den betroffenen Unternehmen Gespräche geführt worden waren“, heißt es darin. Nach dieser Entscheidung habe sich die Bundesregierung nicht an Unternehmen im Energiesektor im Hinblick auf einen über den 15. April 2023 hinausgehenden Weiterbetrieb gewandt. Über Gesprächsangebote von der Geschäftsführung PreussenElektras im Jahr 2023 zur Frage eines Weiterbetriebs des Kernkraftwerks Isar 2 sei ihr nichts bekannt, teilt die Regierung mit.

Gefragt, wie die Regierung zum Vorschlag von PreussenElektra stehe, bei einem Weiterbetrieb von Isar 2 zugleich der Industrie Strom zu einem Preis von 6 ct/kWh liefern zu können , erklärt die Regierung: Der Bundestag habe 2011 auf Grundlage eines Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU/CSU und FDP den beschleunigten Ausstieg aus der Atomenergie mit breiter und parteiübergreifenden Mehrheit beschlossen. Die dieser Entscheidung zugrundeliegende Risikoabwägung des Gesetzgebers gelte nach wie vor fort.

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