21.02.2024 Wirtschaft — Ausschuss — hib 96/2024

Wirtschaftsausschuss für einheitliche Ladeschnittstellen

Berlin: (hib/EMU) Der Wirtschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Funkanlagengesetzes (20/9873) in geänderter Fassung angenommen. Für den Entwurf stimmten die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, die Unionsfraktion und die AfD-Fraktion. Der Vertreter der Gruppe Die Linke enthielt sich.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Industrie Verbraucherinnen und Verbrauchern künftig einheitliche Ladekabel für Mobiltelefone, Tablets, Notebooks, Digitalkameras, eBook-Reader, Kopfhörer und ähnliches anbieten und die Ladeschnittstellen harmonisieren muss. Mit dem Gesetzentwurf soll eine entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden.

Mit dem Vorhaben soll die Verbraucherfreundlichkeit erhöht, Ressourcen geschont und Elektronikabfälle verringert werden. Die neuen Vorschriften sollen für die meisten Geräte ab dem 28. Dezember 2024 gelten, für alle Geräte dann ab dem 28. April 2028.

In seiner gutachtlichen Stellungnahme erhebt der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung keine Prüfbitte, da eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfes gegeben sei.

Bei dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Gesetzentwurf, der Grundlage der geänderten Fassung war, handelte es sich um ein sogenanntes Omnisbusgesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuches. Es lag hier jedoch lediglich eine redaktionelle Änderung vor.

In der Ausschusssitzung gab es allgemeine Zustimmung zur Änderung des Funkanlagengesetzes. Aus der SPD-Fraktion kam der Hinweis, dass die Umsetzung der Richtlinie länger gedauert habe, als geplant; das Gesetz habe bereits Ende 2023 kommen sollen.

Für die Unionsfraktion sagte ein Abgeordneter, dass das „Anti-Kabelsalat-Gesetz“ das Leben der Verbraucher erleichtern werde. Er wies zudem darauf hin, dass die Vereinheitlichung der Ladeschnittstellen auch die weitere technologische Entwicklung wie die Induktionsladung im Blick behalten müsse.

Für die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen waren die Vorteile der Richtlinie unter anderem die Einsparung von Elektromüll und die finanziellen Vorteile für Verbraucherinnen und Verbraucher. Zudem zeige die Einigung der EU die Stärke des europäischen Binnenmarktes.

Aus der FDP-Fraktion kam der Hinweis, dass im Bereich des technologischen Wandels in Zukunft noch stärker nachhaltig gehandelt werden müsse.

An der Änderung des Funkanlagengesetzes sei nichts auszusetzen, sagte ein Vertreter der AfD-Fraktion. Er kritisierte jedoch das Omnibusverfahren des Änderungsantrages.

Der Vertreter der Gruppe Die Linke verzichtete auf einen Redebeitrag.

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