26.02.2024 Inneres und Heimat — Gesetzentwurf — hib 115/2024

CDU/CSU: Aufenthaltsverbot auch bei erstmaliger Einreise

Berlin: (hib/STO) Die CDU/CSU-Fraktion will mit einer Änderung des Aufenthaltsgesetzes ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für gefährliche Ausländer auch bei deren erstmaligen Einreise ermöglichen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Fraktion (20/10398) hervor, der Mitte März erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

In der Vorlage schreibt die Fraktion, dass Deutschland gefährlichen Personen aus dem Ausland - von wenigen Ausnahmen abgesehen - die Einreise und den Aufenthalt nicht verbieten könne. Nach einer neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sei ein Einreise- und Aufenthaltsverbot nämlich nur dann möglich, wenn der Ausländer zu einem früheren Zeitpunkt bereits in Deutschland war und hier ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben wurde, führt die Fraktion unter Verweis auf ein Urteil vom 25. Mai 2023 (1 C 6/22) aus. Gegen einen gefährlichen Ausländer, der zum ersten Mal nach Deutschland will, dürfe kein Einreise- und Aufenthaltsverbot verhängt werden.

Das geltende Aufenthaltsrecht sei lückenhaft, da es für die erstmalig beabsichtigte Einreise keine Möglichkeit einer Ausweisung und damit eines Einreise- und Aufenthaltsverbotes vorsehe, konstatiert die Fraktion in der Begründung des Gesetzentwurfes. Sie will daher mit der Vorlage eine Änderung des Paragrafen 53 Absatz 1 des Aufenthaltgesetzes erreichen, mit der eine Ausweisung auch vor der erstmaligen Einreise ermöglicht werden soll.

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