03.04.2024 Verkehr — Antwort — hib 203/2024

Schnellladeinfrastruktur für gewerbliche Unternehmen

Berlin: (hib/HAU) Für das Förderprogramm des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) „Nicht-öffentliche Schnellladeinfrastruktur für gewerbliche Unternehmen“ sind laut Bundesregierung 12,3 Millionen Euro bewilligt worden. Eine Auszahlung von Fördermitteln sei bisher nicht erfolgt, da das Programm nachschüssig finanziert werde, die Auszahlung also erst erfolge, „wenn nach Abschluss der Projekte der Zahlungsantrag durch den Antragsteller eingereicht wird“, heißt es in der Antwort der Regierung (20/10847) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/10593).

Das Förderprogramm sei von Unternehmen verschiedener Branchen nachgefragt worden, teilt die Bundesregierung mit. Durch die nutzerfreundliche Konzeption des Förderprogramms würden diverse Anwendungsfälle wie beispielsweise Schnellladen am Depot, Betriebshof oder Firmenflottenparkplatz abgedeckt. Insbesondere könnten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von der Förderung profitieren.

Insgesamt 1.055 Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft hätten Anträge gestellt, heißt es weiter. Ob sich darunter Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung befinden, kann die Bundesregierung der Antwort zufolge nicht sagen. Öffentliche Beteiligungen seien bei der Beantragung und für eine Bewilligung unerheblich gewesen und nicht abgefragt worden.

Bisher seien 65 Förderbescheide für Großunternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro erteilt worden, schreibt die Regierung. 71 Förderbescheide habe es für KMU mit maximal 249 Beschäftigten und einem maximalen Jahresumsatz von 50 Millionen Euro gegeben.

Im Rahmen der bewilligten Anträge sollen den Angaben zufolge insgesamt 924 Schnellladepunkte errichtet werden. Die Errichtung erfolge innerhalb von 18 Monaten nach Bewilligung. Die „Vorhabenlaufzeit“ beginne mit dem Datum des Bescheides. Eine Verlängerung sei lediglich in begründeten Ausnahmefällen möglich. Bisher, so heißt es in der Antwort, habe noch kein Antragsteller einen Auszahlungsantrag für bereits errichtete Ladepunkte gestellt.

Zur Beantwortung der Frage, wie die Bundesregierung die Fördervoraussetzung kontrolliert, „dass der Betrieb der geförderten Ladeinfrastruktur mit 100 Prozent erneuerbaren Energien erfolgen muss“, heißt es in der Antwort: Die Antragsteller müssten im Zuge der Antragstellung sowie nochmals beim Verwendungsnachweis bestätigen, dass der Betrieb der geförderten Schnellladeinfrastruktur mit Strom aus erneuerbaren Energien erfolgt. Ein Nachweis könne im Rahmen einer vertieften Prüfung stichprobenartig angefordert werden. Der Nachweis könne beispielsweise durch den Stromvertrag, ein Grünstrom-Zertifikat oder den Nachweis der Stromerzeugung durch eine PV-Anlage erfolgen. „Der Zuwendungsgeber behält sich vor, im Einzelfall die Maßnahme jederzeit vor Ort zu prüfen“, schreibt die Bundesregierung.

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