08.04.2024 Wirtschaft — Unterrichtung — hib 209/2024

Unterrichtung zum Nationalen Reformprogramm 2024 liegt vor

Berlin: (hib/EMU) Voraussichtlich zum letzten Mal legt die Bundesregierung das Nationale Reformprogramm als Unterrichtung (20/10825) vor. Das Nationale Reformprogramm (NRP) 2024 sei in einer Phase der Neuausrichtung der europäischen wirtschaftspolitischen Koordinierung verfasst worden, heißt es in der Unterrichtung. Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament hätten jedoch am 10. Februar 2024 eine Einigung zur Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes erzielt, aus dem eine neue Berichtsplicht hervorgeht. Künftig sollen die Mitgliedsstaaten in sogenannten Mittelfristigen Fiskal-Strukturellen Plänen (FSP) sowie jährlichen Fortschrittsberichten (engl. Annual Progress Reports, APR) ihre Finanz-, Wirtschafts- und Reformpolitik darlegen.

Die Mitgliedsstaaten der EU sind verpflichtet, Maßnahmen zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung und zur Vermeidung oder Korrektur von Ungleichgewichten dazulegen; diese Programme enthalten auch konkrete Pläne zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen (LSE) der EU. Da die Bundesregierung im Jahreswirtschaftsbericht 2024 die Maßnahmen zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung darlegt, liegt der Fokus des NRP insbesondere auf der Umsetzung der LSE.

Die Unterrichtung nennt vier LSE der EU, die Deutschland in den Jahren 2023 und 2024 umsetzen soll: So sollen die geltenden Sofort-Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich zurückgefahren und die dadurch erzielten Einsparungen in den Jahren 2023 und 2024 so früh wie möglich zum Abbau des öffentlichen Defizits genutzt werden; der Aufbau- und Resilienzplan unter anderem durch Gewährleistung ausreichender Ressourcen erheblich beschleunigt werden; ebenso wie die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen auf allen Ebenen sowie sich noch stärker um eine weitere Verringerung seiner Gesamtabhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu bemühen.

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