09.04.2024 Inneres und Heimat — Antwort — hib 214/2024

Kooperation der Bundespolizei mit französischen Partnern

Berlin: (hib/STO) Über die „Gemeinsame Deutsch-Französischen Diensteinheit“ (GDFD) und die „Deutsch-Französischen Einsatzeinheit“ (DFEE) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/10908) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/10669). Danach handelt es sich bei den beiden Einheiten um zwei unterschiedliche Kooperationsformen der Bundespolizei mit den französischen Sicherheitspartnern.

Die GDFD setzt sich der Antwort zufolge „in der Regel allgemein aus Angehörigen der einzeldienstlich strukturierten Bundespolizeidienststellen und der französischen Grenzpolizei (Police aux Frontières) zusammen und nimmt im täglichen Dienst ihre Aufgaben im deutsch-französischen Grenzraum wahr“. Ziel sei insbesondere die grenzüberschreitende Bekämpfung der illegalen Migration und Urkundenkriminalität. Auf deutscher Seite bestehe die GDFD aus zwölf Kontroll- und Streifenbeamten sowie einem Gruppenleiter der Bundespolizeiinspektion Offenburg. Die Police aux Frontières besetze die GDFD paritätisch. Die Weisungsbefugnis obliege der Leitung der Bundespolizeiinspektion Offenburg und der Leitung der Police aux Frontières Straßburg.

Die DFEE hingegen setzt sich laut Bundesregierung aus Angehörigen der Direktion Bundesbereitschaftspolizei der Bundespolizei und der französischen Gendarmerie Nationale zusammen. Sie könne anlassbezogen und unabhängig vom Grenzgebiet auf deutscher und französischer Seite im gesamten Hoheitsgebiet zum Einsatz kommen. Schwerpunkte bildeten hierbei die Bewältigung von Sicherheitsaufgaben bei internationalen diplomatischen, sportlichen oder kulturellen Großereignissen oder Massenveranstaltungen im Hoheitsgebiet eines der Staaten. Darüber hinaus könnten sie zur Koordinierung des Einsatzes der Einsatzeinheiten der zuständigen Organisationen der Vertragsparteien im Falle von Katastrophen oder schweren Unglücksfällen beitragen.

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