15.04.2024 Inneres und Heimat — Antwort — hib 240/2024

Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

Berlin: (hib/STO) Fallzahlen aus den vergangenen Jahren zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit aus unterschiedlichen Gründen listet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/10930(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/10809(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf. Wie daraus unter anderem hervorgeht, ist der Bundesregierung bisher kein Fall bekannt, in dem der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch eine konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland festgestellt wurde.