Bundestagspräsidentin Julia Klöckner zur Beflaggung des Deutschen Bundestages am 17. Mai
Zum Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit am 17. Mai lässt Bundestagspräsidentin Julia Klöckner wie auch im vergangenen Jahr die Regenbogenflagge auf dem Deutschen Bundestag hissen.
Die Präsidentin verweist dabei auf den konkreten parlamentarischen Bezug dieses Tages: „Auch in diesem Jahr habe ich entschieden, dass die Regenbogenflagge am 17. Mai auf dem Deutschen Bundestag gehisst wird. Hier gibt es einen klaren parlamentarischen Anlass. Am 17. Mai 2002 hat der Bundestag die Rehabilitierung homosexueller Opfer der NS-Justiz beschlossen. Zugleich ist es der Internationale Tag gegen Homophobie. Deshalb weht die Flagge bei uns am 17. Mai und nicht am Tag des Berliner Christopher Street Days.“
Der 17. Mai steht international für den Kampf gegen Diskriminierung und für die Akzeptanz unterschiedlicher Lebensweisen. Anlass ist die Entscheidung der Weltgesundheitsorganisation vom 17. Mai 1990, Homosexualität aus ihrem Diagnoseschlüssel für Krankheiten zu streichen.
Die Bundestagspräsidentin betont zugleich die besondere Bedeutung der Bundesflagge: „Schwarz-Rot-Gold steht für die Ordnung unseres Grundgesetzes – für Freiheit, Menschenwürde und Gleichheit vor dem Gesetz. Dazu gehört auch das Recht jedes Menschen auf sexuelle Selbstbestimmung. Die Bundesflagge ist das Dach, unter dem diese Rechte für alle gelten.“
Die Beflaggung erfolgt im Rahmen des geltenden Flaggenerlasses der Bundesregierung, wonach die Regenbogenflagge explizit nur einmal jährlich an Bundesgebäuden gehisst werden darf. Die Bundestagspräsidentin hat deshalb entschieden, nicht den Berliner Christopher Street Day, sondern den Tag mit parlamentarischem Bezug zu wählen.