Schlichtungsverfahren
Für den Fall, dass öffentliche Stellen des Bundes ihren Verpflichtungen aus dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) auch nach erfolgter Rückmeldung nicht nachkommen, sieht das BGG ein Verfahren durch eine unabhängige Schlichtungsstelle vor. Nach § 16 BGG ist die unabhängige Schlichtungsstelle bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen eingerichtet worden.
Auf der Internetseite www.schlichtungsstelle-bgg.de finden Sie alle Informationen zu dem kostenlosen Schlichtungsverfahren.
Unter diesen Kontaktdaten erreichen Sie die Schlichtungsstelle:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49(0)30 18 527-2805
Fax: +49(0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Erklärung in Gebärdensprache