10.11.2025 Finanzen — Kleine Anfrage — hib 597/2025

Kleine Anfrage zu Fördermittelbescheiden

Berlin: (hib/BAL) Die Übergabe von Fördermittelbescheiden des Bundes thematisiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (21/2578). Sie will wissen, welche Bescheide des Bundes im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung übergeben wurden und welche außerhalb öffentlicher Veranstaltungen von Mitgliedern des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung.

10.11.2025 Recht und Verbraucherschutz — Anhörung — hib 597/2025

Umsetzung von EU-Vorgaben zum Wettbewerbsrecht

Berlin: (hib/MWO) Auf differenzierte Einschätzungen der Sachverständigen aus Rechtswissenschaft und Praxis traf ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) (21/1855, 21/2464) in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Montag.

Mit dem Vorhaben sollen die Richtlinien (EU) 2024/825 (EMPCO-Richtlinie) und (EU) 2023/2673 (Fernabsatz-Richtlinie) in nationales Recht umgesetzt werden, die Verbraucher besser vor irreführenden Umweltaussagen und manipulativen Online-Praktiken (Dark Patterns) auf Online-Schnittstellen schützen sollen. Künftig sollen etwa allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ nur dann gemacht werden dürfen, wenn eine „anerkannte hervorragende Umweltleistung“ nachgewiesen werden kann. Die Richtlinie ist bis zum 27. März 2026 in nationales Recht umzusetzen. Die neuen Regelungen müssen ab dem 27. September 2026 angewendet werden.

Schutz vor Greenwashing

Susanne Augenhofer von der Universität Innsbruck, die von der Fraktion Die Linke für die Anhörung vorgeschlagen wurde, begrüßte den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Greenwashing grundsätzlich. Gleichwohl sei festzuhalten, dass sich mit den bestehenden Regelungen des UWG beziehungsweise der zugrundeliegenden Richtlinie für unlautere Geschäftspraktiken bereits dieselben Ergebnisse hätten erreichen lassen können. Aus den Vorgaben folge ein geringer Gestaltungsspielraum für den vorliegenden Gesetzentwurf. Dennoch gebe es Verbesserungsmöglichkeiten. Durch das UWG würden nicht nur Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch sonstige Marktteilnehmer und die Allgemeinheit geschützt. Dementsprechend sollte der Begriff „kommerzielle Kommunikation“ in der Definition der Umweltaussage durch den Begriff „geschäftliche Handlungen“, der üblichen Definition, im UWG ersetzt werden.

Christoph Busch von der Universität Osnabrück ging ausführlich auf Artikel 16e der Verbraucherrichtlinie ein, der sich mit der manipulativen Gestaltung von Finanzdienstleistungen befasst. Der Einsatz von Dark Patterns könne bei Verbrauchern erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Die geplante Regelung sei deshalb grundsätzlich zu begrüßen. Er sehe aber in einigen Bereichen Änderungsbedarf, sagte der von der SPD-Fraktion für die Anhörung benannte Experte. Es gebe beispielsweise ein Umsetzungsdefizit. Artikel 16e enthalte zwei Regelungsaufträge: ein allgemeines Verbot von Dark Patterns beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen und einen Katalog von Regelbeispielen. Der vorliegende Gesetzentwurf beschränke sich darauf, eines der Regelbeispiele umzusetzen. Dem lasse sich auch nicht entgegenhalten, dass das allgemeine Verbot durch die Generalklauseln des UWG hinreichend umgesetzt sei.

Schwerpunkt Dark Patterns

Ebenfalls von der SPD-Fraktion für die Anhörung vorgeschlagen wurde Peter Kenning von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Er legte seinen Schwerpunkt ebenfalls auf die angedachte Regulierung der Dark Patterns. Die Entwicklung der digitalen Welt habe in vielen Bereichen zu einer hohen Komplexität des Verbraucheralltags geführt, sagte Kenning. Für Verbraucher sei dies problematisch, der Einsatz der seit 2010 bekannten sogenannten Dark Patterns durch Unternehmen mache sie verwundbar. Es stelle sich die Frage, weshalb es in Deutschland 15 Jahre gedauert hat, bis die erste Regulierung vorgenommen wird. Für ihn zeige das einmal mehr, dass es Transferdefizite zwischen den Verbraucherwissenschaften und dem regulierenden Bereich gibt. Es sei daher gut, dass der Koalitionsvertrag eine Stärkung der Verbraucherforschung auch in diesem Bereich als politisches Ziel dieser Legislaturperiode definiert hat.

Der Rechtsanwalt Remo Klinger verwies in seiner schriftlichen Stellungnahme darauf, dass die Werbung mit Umweltaussagen bereits nach geltendem Recht hohen Anforderungen unterliege. Die Richtlinie (EU) 2024/825 bringe ein größeres Maß an Rechtssicherheit. Bisher könnten nur Unternehmen mit einer Rechtsabteilung wissen, welche Anforderungen sie bei entsprechender Werbung zu erfüllen haben. Zugleich werde der Verbraucherschutz gestärkt, denn unlautere Werbung mit Umweltaussagen sei aktuell in großer Zahl zu finden. Der zu begrüßende Gesetzentwurf ziele darauf ab, die Richtlinie möglichst unverändert in deutsches Recht zu überführen, sagte Klinger, der auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur öffentlichen Anhörung eingeladen wurde. Der Entwurf vermeide Defizite bei der Umsetzung, gleichzeitig seien weitere Anpassungen nötig. Eine Reihe von Einwänden, die gegen den Entwurf vorgebracht worden seien, seien nicht tragfähig.

Stellungnahme der Wirtschaftsverbände

Stefanie Lefeldt vom Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft präsentierte eine gemeinsame Stellungnahme von 14 Wirtschaftsverbänden. Diese hielten die angedachten Regelungen für nicht unbedingt notwendig, sagte die für die Unionsfraktion teilnehmende Expertin. Nach Meinung der Verbände sei Greenwashing schon lange verboten. Und das UWG reiche, so wie es sei, dafür aus. Nichtsdestotrotz müsse man sich mit der EMPCO-Richtlinie beschäftigen. Die Probleme, die die Verbände hätten, beträfen eher die EMPCO an sich, als deren vorliegende, begrüßenswerte 1:1-Umsetzung. Um so wichtiger sei aber aus Sicht der Verbände, an den wenigen Stellschrauben, die noch übrig seien, auch zu drehen, sagte Lefeldt. Das beträfe unter anderem den Anwendungsbereich B-to-B und B-to-C. Aus Sicht der Verbände sollte der B-to-B-Bereich vollständig ausgenommen werden. In der Stellungnahme werden die Einschätzungen der Bundesregierung zum Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft als insgesamt nicht nachvollziehbar und unrealistisch niedrig bewertet.

Martin Schmidt-Kessel von der Universität Bayreuth, der ebenfalls von der Unionsfraktion vorgeschlagen wurde, hält die Konzeption, die EMPCO-Richtlinie in UWG und Bürgerlichem Gesetzbuch getrennt umzusetzen, für sehr überzeugend. Nicht ganz so überzeugt sei er bei den Begriffsdefinitionen. Das betreffe die Begriffe Funktionalität und Haltbarkeit, die Kaufrechtsrichtlinien-Definitionen seien und praktisch Begriffsvorgaben für das BGB machen würden, was keine gute Gesetzgebung sei. Was keinesfalls so bleiben dürfe, sei die Definition des Verbrauchers. Zu den Informationspflichten insgesamt fehle ihm eine hinreichende Rechtsfolgenabschätzung. Zum Problem der Dark Patterns sagte Schmidt-Kessel, hier würde dringend eine Klarstellung gebraucht, er würde aber eine Beschränkung auf Finanzdienstleistungen für „völlig sinnbefreit“ halten. Er würde allerdings nicht die Generalklausel umsetzen, wie von Busch vorgeschlagen, sondern die Einzelmaßnahmen.

Verbraucherschützer: Bundesregierung soll Spielraum nutzen

Wie Roland Stuhr von der Verbraucherzentrale Bundesverband in seiner Stellungnahme erklärte, kann das Verbraucherrecht durch klare Regelungen dazu beitragen, dass umweltbezogene Aussagen verlässlicher und überprüfbar werden und dadurch nachhaltige Kaufentscheidungen erleichtern. Angesichts der starken Verbreitung manipulativer Praktiken auf digitalen Schnittstellen wie Webseiten und Apps und der klaren Zielsetzung im Koalitionsvertrag forderte Stuhr ein konsequentes und wirksames Vorgehen des Gesetzgebers. Während manipulative Praktiken grundsätzlich in die alleinige Zuständigkeit der Europäischen Union fielen, gelte für Finanzdienstleistungen eine Ausnahme. Hier sei jetzt auch der nationale Gesetzgeber aufgefordert, entsprechenden Praktiken einen Riegel vorzuschieben. Diesen Spielraum müsse die Bundesregierung nutzen. Dazu machte der für die Fraktion der CDU/CSU teilnehmende Experte eine Reihe von Vorschlägen zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.

Darum geht es in dem Entwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1112396

Die hib-Meldung zur Bundesrats-Stellungnahme: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1118340

Das Video zur Anhörung (nach Bereitstellung) und die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen auf bundestag.de: https://www.bundestag.de/ausschuesse/recht-verbraucherschutz/sitzungen/1114038-1114038

10.11.2025 Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen — Antwort — hib 596/2025

Mietenanstieg in Thüringen

Berlin: (hib/HLE) Die durchschnittlichen Erst- und Wiedervermietungsmieten in Thüringen sind zwischen 2014 und 2024 um 35 Prozent gestiegen. Der durchschnittliche jährliche Anstieg betrug drei Prozent, geht aus einer Antwort der Bundesregierung (21/2521) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/2020) hervor. Danach hatte die Nettokaltmiete 2014 bei 5,59 Euro pro Quadratmeter gelegen und war bis 2024 auf 7,54 Euro pro Quadratmeter gestiegen.

Besonders hohe Erst- und Wiedervermietungsmieten werden für die Städte Jena (11,15 Euro pro Quadratmeter nettokalt), Weimar (9,39 Euro) und Erfurt (8,90 Euro) ausgewiesen.

Besonders niedrige Erst- und Wiedervermietungsmieten weist die Statistik für Thüringen in den Landkreisen Greiz (5,85 Euro pro Quadratmeter nettokalt), Unstrut-Hainich-Kreis (6,20 Euro) und Nordhausen (6,19 Euro) aus.

Die Bundesregierung weist allerdings darauf hin, dass die Angebotsmieten von im Internet inserierten Wohnungen nicht für das gesamte Neuvermietungsangebot repräsentativ seien. So seien Inserate aus lokalen Zeitungen, Mieter- oder Unternehmenspublikationen, von Aushängen und von Wohnungsvermittlungen über Kunden- und Wartelisten von Wohnungsunternehmen oder Maklern nicht in den Angaben enthalten. „Daher sind insbesondere Wohnungen im günstigen Mietsegment in dieser Datenquelle unterrepräsentiert“ schreibt die Regierung in der Antwort.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass auch aufgrund der massiven finanziellen Unterstützung des Bundes in den letzten Jahren die Förderzahlen im sozialen Wohnungsbau im Jahr 2024 erneut gestiegen seien. Verwiesen wird auch auf das Wohngeld, das einen wirksamen Beitrag zur Verringerung der Wohnkostenbelastung in Zeiten steigender Mieten leiste.

10.11.2025 Arbeit und Soziales — Anhörung — hib 596/2025

Lob für die Haltelinie und Sorge vor Kostenexplosion

Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Montagnachmittag Sachverständige zur geplanten Haltelinie beim Rentenniveau und Ausweitung der Mütterrente befragt - mit wenig überraschenden Bewertungen durch die jeweils von den Fraktionen des Bundestages eingeladenen Experten. Denn erwartungsgemäß bewerteten die arbeitgebernahen Verbände die Rentenpolitik deutlich skeptischer, während arbeitnehmernahe Verbände wie der Deutsche Gewerkschaftsbund den zur Debatte stehenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (21/1929) begrüßten.

Mit dem Gesetz wollen CDU/CSU und SPD das derzeit geltende Rentenniveau von 48 Prozent (Verhältnis der Rente eines „Standard-Rentners“ nach 45 Beitragsjahren zum aktuell gültigen Durchschnittsverdienst) über 2025 hinaus bis 2031 verlängern. Ansonsten drohten deutlich sinkende Alterseinkommen, warnt die Regierung im Entwurf. Der Plan bedeutet, dass die Renten weiter entsprechend der Lohnentwicklung steigen, der Nachhaltigkeitsfaktor also weiter ausgesetzt bleibt. Dieser soll den Anstieg eigentlich bremsen, wenn demografiebedingt mehr Rentnern immer weniger Beitragszahler gegenüberstehen. Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung soll künftig für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf drei Jahre verlängert werden. Mit der Novelle würde die „Mütterrente“ keinen Unterschied mehr nach Geburtsjahr des Kindes machen. Die sich aus diesen beiden Vorhaben ergebenen Mehrkosten will der Bund aus Steuermitteln erstatten.

Für Ingo Schäfer vom Deutschen Gewerkschaftsbund steht fest, am Gleichgewicht von Löhnen und Renten dürfe nicht gerüttelt werden, denn „dies ist auch für die jungen Beschäftigten ein Gewinn“. Er forderte eine dauerhafte Stabilisierung des Rentenniveaus, auch über 2031 hinaus.

Magnus Brosig von der Arbeitnehmerkammer Bremen betonte, die Begrenzung des Beitragssatzes in der Rentenversicherung sei „kein Wert an sich“. Befragungen hätten gezeigt, dass für Versicherte nicht die Beiträge, sondern die Leistungen Priorität hätten. „Ein paritätisches Konzept ist ein nachhaltiges und gutes Konzept“, sagte er.

Für unsere Mitglieder ist ein Rentenniveau von 48 Prozent keine „abstrakte Ziffer“, stellte Verena Bentele vom Sozialverband VdK Deutschland klar. Es gehe um eine wichtige Weichenstellung, die das Vertrauen aller Generationen in die Rentenversicherung extrem stärken könne. „Bei Menschen mit wenig Geld ist die Rentenversicherung die Basis ihrer Absicherung im Alter“, betonte sie.

Als entscheidendes Mittel im Kampf gegen Altersarmut bezeichnete auch Ulrike Stein vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung die Höhe des Rentenniveaus. Sie verwies auf das in den vergangenen Jahren gestiegene Armutsrisiko vor allem in der Gruppe der über 65-Jährigen.

Kritik äußerte dagegen Alexander Gunkel von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. In den nächsten Jahren könne sich die Bundesregierung ein solches Rentenpaket vielleicht noch leisten, aber wie es mit dem finanziellen Spielraum in 20 bis 30 Jahren aussieht, sei völlig unklar. „Das Rentenpaket ist schuldenfinanziert und die Schulden zahlen die Jüngeren“, sagte er.

Martin Werding, Mitglied des Sachverständigenrates Wirtschaft und Professor für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen, nannte die Haltelinie eine „Belastung für die jüngere Generation“. Um die Bundeszuschüsse für die Rentenkasse nicht ausufern zu lassen, könne das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rente „kontrolliert abgesenkt“ werden, wenn gleichzeitig die dadurch entstehende Lücke durch kapitalgedeckte Vorsorge geschlossen würde.

Imke Brüggemann-Borck rechnete für die Deutsche Rentenversicherung Bund vor, dass ohne die Haltelinie das Rentenniveau ab 2028 sinken, 2031 bei 47 Prozent und 2040 dann nur noch bei 46 Prozent liegen würde. In der schriftlichen Stellungnahme mahnte die Rentenversicherung einen Gesamtblick auch auf die betriebliche und staatlich geförderte Altersvorsorge an, wenn am Drei-Säulen-Modell der Alterssicherung festgehalten werden soll.

10.11.2025 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 595/2025

7.000 Jugendliche durch Förderprojekt in Indien erreicht

Berlin: (hib/JOH) Ein vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstütztes Projekt zur Förderung des sozialen Engagements von Jugendlichen in Indien hat nach Angaben der Bundesregierung 7.000 junge Menschen direkt, zum Beispiel über verschiedene Workshops, Jugendfestivals und Aktivitäten an Schulen und Hochschulen, erreicht. Indirekt seien etwa 15.000 weitere Menschen durch Social Media erreicht worden, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/2520) auf eine Kleine Anfrage (21/2017) der AfD-Fraktion. Die Gesamtkosten lägen bei rund 240.757 Euro. 49.265 Euro davon übernehme die lokale Trägerorganisation.

Indien sei ein junges Land mit einem Durchschnittsalter von etwa 28 Jahren, heißt es in der Antwort. Insbesondere junge Menschen seien in ihren Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe eingeschränkt, von politischen Entscheidungen weitgehend ausgeschlossen und ihr Potenzial, Führungsaufgaben zu übernehmen und zu Entscheidungen über ihre Zukunft beizutragen, werde häufig nicht ausreichend genutzt. Das Programm biete daher Möglichkeiten, durch praktische Erfahrungen, Hospitationen, Seminare oder Projektarbeit, soziale und ökologische Probleme zu verstehen und lösungsorientiert anzugehen, betont die Bundesregierung. Der lokale Träger leiste dadurch einen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung von jungen Menschen in Indien.

10.11.2025 Finanzen — Kleine Anfrage — hib 595/2025

Förderung von zivilgesellschaftlichen Organisationen

Berlin: (hib/BAL) Eine mehrseitige Liste mit zivilgesellschaftlichen Organisationen hat die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage zusammengestellt und will von der Bundesregierung wissen, ob für diese in den Bundeshaushalten 2026 und 2027 Fördermittel vorgesehen sind (21/2583). Auch wird gefragt, ob Mittel veranschlagt seien, mit denen diese Organisationen Naturschutzflächen erwerben sollen oder ob eine direkte Übertragungen von Flächen aus Bundesbesitz an diese Organisationen vorgesehen sei.

10.11.2025 Finanzen — Gesetzentwurf — hib 595/2025

Gesetzentwurf zur KfZ-Steuerbefreiung von E-Autos

Berlin: (hib/BAL) Bis zum Jahr 2030 neu zugelassene Elektroautos sollen weiterhin zehn Jahre von der KfZ-Steuer befreit bleiben, allerdings längstens bis 2035. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung hat den Bundestag erreicht (21/2672). Die Stellungnahme des Bundesrats steht noch aus. Ohne das Gesetz wären nur noch Fahrzeuge befreit, die vor dem 1. Januar 2026 zugelassen werden.

10.11.2025 Wirtschaft und Energie — Anhörung — hib 595/2025

Bauindustrie verlangt noch schnellere Vergabeverfahren

Berlin: (hib/HLE) Die von der Bundesregierung geplante Beschleunigung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge geht der Bauindustrie noch nicht weit genug. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Montag erklärte Tim-Oliver Müller (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie), zwar könne jetzt vom zeitraubenden und komplizierten Vergabeverfahren über einzelne Lose abgewichen werden. Eine Gesamtleistung dürfe aber nur vergeben werden, wenn zeitliche Gründe dies für aus dem Sondervermögen finanzierte Infrastrukturvorhaben ab einem geschätzten Wert von rund 14 Millionen Euro erfordern würden. Laut Müller hat es aber keinen Sinn, „für den gleichen Beschaffungsgegenstand unterschiedliche Beschaffungsregeln anzuwenden, nur weil die Finanzierung in einigen Fällen aus dem Sondervermögen stammt und zufällig eine bestimmte Projektgröße erreicht wird“. So könne der kommunale Neubau einer Förderschule mindestens sechs Jahre und über 50 Einzelaufträge („Lose“) beanspruchen. Die ursprünglich geschätzten Kosten könnten sich dadurch nahezu verdoppeln.

Grundlage der Anhörung war der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (21/1934). Damit soll unter anderem die Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes auf 50.000 Euro erhöht werden. Weiterhin ist die Reduzierung von Nachweis- und Dokumentationspflichten vorgesehen.

Dina Westphal (Deutsche Bahn) sagte, es bestehe das praktische Bedürfnis, Lose zusammengefasst vergeben zu können. Dafür sehe das Gesetz bereits Ausnahmen von der Losvergabe vor, wenngleich die Anforderungen für Auftraggeber hoch seien. Allerdings würden die engen Anwendungsvoraussetzungen und die Kopplung an das Infrastruktur-Sondervermögen kaum Erleichterungen bei der Vergabe und anschließenden Umsetzung von Infrastrukturvorhaben bewirken.

Professor Martin Burgi (Ludwig-Maximilians-Universität München) lobte den Entwurf. Die beabsichtigte Vereinfachung und Beschleunigung gelinge. Er betonte aber die Bedeutung des Losverfahrens für mittelständische Betriebe. Wenn großvolumige Vorhaben, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert würden, insgesamt und nicht in Teilen vergeben werden würden, bestehe die Gefahr einer Einschränkung des Wettbewerbs. „Es ist empirisch belegt, dass mehr Wettbewerb stattfindet, wenn ich mehr Lose habe“, erklärte Buri. Das Losverfahren bedeute „mehr Angebote, mehr Auswahl, mehr Qualität und mehr Preiswettbewerb“.

Professor Stefan Hertwig (CBH Rechtsanwälte) sagte, eine Beschleunigung und Vereinfachung des Vergaberechts sei uneingeschränkt zu begrüßen. Die geplante Neuregelung zur Losvergabe, wonach aus zeitlichen Gründen nur bei bestimmten Infrastrukturvorhaben eine Gesamtvergabe erfolgen dürfe, gehe an der Rechtswirklichkeit vorbei und sei nicht rechtssicher handhabbar. Es sollte daher auf den früheren Entwurf zurückgegangen werden, wonach generell auch „zeitliche“ Gründe eine Gesamtvergabe rechtfertigen könnten. Auch Bernd Düsterdiek (Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände) erklärte, die vorgesehene Neuregelung zum sogenannten Losgrundsatz werde die Rahmenbedingungen der Vergabepraxis in keiner Weise verbessern, sondern wäre im Gegenteil ein „deutlicher Rückschritt“. Der Entwurf verkompliziere die Vergabe, indem ein neuer Ausnahmetatbestand bezogen auf das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ eingefügt werde.

Heiko Reese (IG Metall) nannte es wirtschafts- und gesellschaftspolitisch fahrlässig, Haushaltsmittel in dreistelliger Milliardenhöhe nicht oder nur unzureichend zur Sicherung der heimischen Wertschöpfung und Beschäftigung sowie zur Förderung grüner Leitmärkte einzusetzen. Öffentliche Aufträge müssten daher konsequent mit „Local Content“-Regelungen verknüpft werden. Davon sei in dem Gesetzentwurf nichts zu erkennen. Auch Michael Stamm ( Deutscher Gewerkschaftsbund) nannte es höchste Zeit, Local-Content-Vorschriften zu nutzen. Gerade Angebote aus Drittstaaten seien immer wieder durch dumpingverdächtige Tiefstpreisangebote gekennzeichnet. Auch die Erteilung von Direktaufträgen mit einer Auftragswertgrenze in Höhe von 50.000 Euro stehe sei vergaberechtlich höchst problematisch, haushaltsrechtlich bedenklich und weder mittelstands- noch innovationsfreundlich. Mit dem europäischen Primärrecht dürfte sie kaum vereinbar sein.

Lars Mörchen (Bundesrechtsanwaltskammer) begrüßte die Zielsetzung des Entwurfs zur Vereinfachung, Beschleunigung und Digitalisierung des Vergaberechts. Er lehnte jedoch die Rechtswegverkürzung durch den Entfall der aufschiebenden Wirkung in der Beschwerdeinstanz ab. Eine solche verfahrensrechtliche Einschränkung führe entweder zu einem europa- und verfassungswidrigen Verstoß gegen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz oder in vielen Fällen sogar zu einer Verlangsamung des Verfahrens.

10.11.2025 Petitionen — Ausschuss — hib 595/2025

Freier Zugang zur Psychotherapie für gesetzlich Versicherte

 

Berlin: (hib/HAU) Der Vorstandvorsitzende des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerkes (DPNW), Dieter Adler, warnt vor einer Verschlechterung der Situation für Patientinnen und Patienten, wenn künftig vor dem Besuch einer Psychotherapie-Praxis ein Haus- oder Kinderarzt aufgesucht werden muss. Es brauche weiterhin einen freien Zugang zur Psychotherapie für gesetzlich Versicherte, sagte Adler bei einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag. „Der Hausarzt schafft nur einen weiteren Flaschenhals“, betonte er. Schon jetzt gebe es lange Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz. Ein verpflichtender Hausarztbesuch stelle eine weitere Hürde dar, sagte Adler.

In seiner Petition bezieht er sich auf das im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vorgesehene „Primärarztsystem“, welches einen Hausarztbesuch vorschreibt - mit Ausnahme bei der Augenheilkunde und der Gynäkologie. Das Primärarztsystem sei prinzipiell eine gute Möglichkeit, die Kosten im Gesundheitswesen einzudämmen, heißt es in der Petition. Der freie Zugang zur Psychotherapie müsse jedoch erhalten bleiben. „Jeder, der Hilfe bei uns sucht, sollte dies auch ohne Zustimmung des Haus- oder Kinderarztes tun können.“ Adler nennt es in der Vorlage unverständlich, „dass Augenärzte und Gynäkologen sofort aufgesucht werden können, Psychotherapeuten aber nicht“. Schließlich seien die Gründe, eine Psychotherapie aufzusuchen, „zu persönlich und müssen niemand Dritten mitgeteilt werden“. Sie sollten auch nicht vorab von einem Arzt geprüft werden.

Vor den Abgeordneten machte der Vorstandvorsitzende des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerkes deutlich, dass es nicht um eine Konkurrenz zu Hausärzten ginge. „Im Gegenteil: Wir sind ja auch verpflichtet, als psychologische Psychotherapeuten einen Konsiliarbericht einzuholen, nachdem wir zu der Einschätzung gekommen sind, dass eine Therapie notwendig ist.“ Eine ärztliche Mitbehandlung sei in bestimmten Fällen ohnehin Teil der Therapie.

Für viele Patienten sei es nicht einfach, einzuräumen, man brauche eine Therapie, so Adler weiter. Oft seien es auch schambesetzte Themen nach einer Traumatisierung, die die Menschen zur Psychotherapie brächten. „Ich müsste als Patient erst einmal meine Scham dem Hausarzt gegenüber überwinden. Im Zweiten Schritt müsste ich das Ganze nochmal einem Therapeuten erzählen“, sagte Adler. Langfristig könne diese Hürde dazu führen, dass die Patienten Abstand von einer Therapie nähmen, warnte er.

Was die Rolle des Hausarztes als „Gatekeeper“ angeht, so machte Adler deutlich, dass die Psychotherapeuten diese Funktion selbst übernehmen könnten. Schließlich kämen die Patienten zuerst in eine Sprechstunde, auch wenn aktuell gar kein Therapieplatz frei ist. Es werde dort eine Diagnose gestellt und auch eine Therapieempfehlung gegeben.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Georg Kippels (CDU), machte deutlich, dass das Primärarztsystem noch in der Ausarbeitungsphase sei und aktuell als eine Konzeptidee und ein Arbeitstitel existiere. Derzeit nehme man im Ministerium eine Stoffsammlung aller relevanten Aspekte und Fragestellung vor. Diese seien zum jetzigen Zeitpunkt weder strukturiert noch ausformuliert. „Für weitergehende konkretisierende Aussagen ist hier und heute noch kein Raum“, sagte Kippels. Auch die Ausnahmen für Augenärzte und Gynäkologen seien „nur eine Empfehlung aus dem Koalitionsvertrag“. Diese sei nicht als Vorfestlegung für eine künftige Regelung zu verstehen, sagte er.

10.11.2025 Inneres — Kleine Anfrage — hib 594/2025

AfD-Fraktion thematisiert „Verdacht der Spionage“

Berlin: (hib/STO) „Aktive Parlamentsarbeit unter dem Verdacht der Spionage“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (21/2661). Wie die Fraktion darin schreibt, hat Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) die Vermutung geäußert, „die AfD könne für Russland spionieren“. Er betonte den Angaben zufolge, „dass man seit einiger Zeit mit Sorge beobachte, dass die Partei das parlamentarische Fragerecht dazu missbrauche, gezielt sicherheitsrelevante Infrastruktur auszuspähen“. „Auch auf Bundesebene gebe es zahlreiche Anfragen dieser Art, so Maier“, heißt es in der Vorlage weiter.

Wissen will die Fraktion, ob der Bundesregierung eigene Erkenntnisse vorliegen, die die von Maier geäußerten Vermutungen stützen, und um welche Erkenntnisse es sich dabei gegebenenfalls handelt. Auch fragt sie unter anderem, ob die Bundesregierung bei den ihr seit Anfang 2018 gestellten Großen und Kleinen Anfragen sowie Einzelfragen zur mündlichen oder schriftlichen Beantwortung „jemals den Verdacht oder sogar konkrete Hinweise darauf“ hatte, dass diese zu Spionagezwecken gestellt worden seien,

10.11.2025 Inneres — Kleine Anfrage — hib 594/2025

Linke erfragt Zahl antisemitischer Straftaten

Berlin: (hib/STO) Antisemitische Straftaten im dritten Quartal 2025 sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (21/2664). Darin erkundigen sich die Abgeordneten unter anderem nach der Zahl der von Anfang Juli bis Ende September 2025 verübten antisemitischen Straftaten.

10.11.2025 Finanzen — Anhörung — hib 594/2025

DFB-Präsident lobt Gesetzentwurf der Bundesregierung

Berlin: (hib/BAL) DFB-Präsident Bernd Neuendorf hat den Entwurf des Steueränderungsgesetzes der Bundesregierung (21/2558) gelobt. „Viele der Dinge, die uns am Herzen liegen, spiegeln sich in diesem Steueränderungsgesetz wider“, sagte Neuendorf, geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, am Montagnachmittag in einer öffentlichen Anhörung. Dem DFB ging es beispielsweise um die geplante Anhebung der steuerfreien Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale auf 3.300 und 960 Euro. „Erhebliche Verbesserungen“ gebe es auch im Bereich der Steuerbürokratie, die vor allem kleine Vereine belaste.

Positiv bewertet Neuendorf auch die geplanten Änderungen im Bereich E-Sport. Hier sehe der Gesetzentwurf eine rechtssichere steuerliche Abgrenzung vor. In seiner schriftlichen Stellungnahme fordert der DFB, „dass gemeinnützige Fußballvereine in ihrem ideellen Bereich auch E-Sport-Angebote anbieten können, ohne dadurch in eine gemeinnützigkeitsrechtliche Rechtsunsicherheit zu geraten“. Zur Frage der Definition von E-Sport erklärte der DFB-Präsident, dass es dazu eine Debatte im Fußball gebe. Klar müsse sein, dass „gewaltverherrlichende Spiele“ ausgeschlossen werden müssten.

Der DFB lobt ferner, dass Photovoltaikanlagen als steuerlich unschädliche Betätigung bei der Gemeinnützigkeit gelten sollen und die Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung auf 100.000 Euro steigen soll.

Raoul Didier vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion, sprach sich für eine steuerliche Gleichstellung von Gewerkschaftsmitgliedern mit Nicht-Gewerkschaftsmitgliedern aus. Er verwies dabei auf den Arbeitnehmerpauschbetrag. Dazu heißt es in der schriftlichen Stellungnahme des DGB: „Soweit die Werbungskosten den Arbeitnehmerpauschbetrag nicht überschreiten, wird dieser durch einen Gewerkschaftsbeitrag auf ein Durchschnittseinkommen bereits annähernd zur Hälfte aufgezehrt. Damit geht der Steuergesetzgeber zu Unrecht davon aus, dass Gewerkschaftsmitgliedern und Nicht-Mitgliedern regelmäßig ein gleich hoher Aufwand entsteht.“

Mit Blick auf die grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit und das in Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes ebenfalls verankerte Verbot, diese einzuschränken oder zu behindern, halte der DGB es daher für geboten, die Mitgliedsbeiträge zusätzlich zum Pauschbetrag geltend machen zu können und dies unabhängig davon, ob die Werbungskosten die Höhe des Pauschbetrages überschreiten.

Sebastian Dullien vom Institut für Makroökonomie in der Hans-Böckler-Stiftung, geladen auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, kritisierte wesentliche Maßnahmen des Gesetzentwurfs. Zur geplanten Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie auf den ermäßigten Satz erklärte er, dass derzeit gesetzliche Vorhaben auf die Generierung von Wirtschaftswachstum zielen sollten. Ihm sei nicht klar, wie die Umsatzsteuersenkung in der Gastronomie dazu beitrage. Auch zur Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Entfernungskilometer äußerte Dullien sich kritisch.

In seiner schriftlichen Stellungnahme schreibt er zu den beiden Maßnahmen: „Sie begünstigen zudem Haushalte mit hohem Einkommen. Es wird empfohlen, auf diese Maßnahmen zu verzichten.“ Stattdessen empfahl Dullien in der Anhörung eine Erweiterung des Mobilitätsgeldes und einer Erhöhung der steuerlichen Verpflegungspauschalen.

Susanne Uhl von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, geladen auf Vorschlag der Fraktion Die Linke, warnte, dass von der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie vor allem die Systemgastronomie profitieren werde, aber nicht Betriebe im ländlichen Raum oder in strukturschwachen Gebieten. Eine Steuersenkung müsse sich „vor dem Hintergrund einer mehr als angespannten Haushaltslage mehr als gut begründen lassen“, mahnt die NGG in ihrer schriftlichen Stellungnahme.

Die geplanten Maßnahmen in der Gastronomie führten zu staatlichen Mindereinnahmen von vier Milliarden pro Jahr, die dann nicht mehr für Sozialausgaben zur Verfügung stünden. „Dass es keinen Abbau sozialstaatlicher Leistungen geben darf, steht für NGG außer Frage.“ Dies sei der NGG vor allem auch deshalb wichtig, weil rund 50 Prozent der Beschäftigten im Gastgewerbe im Niedriglohnbereich arbeiteten, „also tendenziell auf aufstockende Leistungen des Sozialstaates, auf Wohngeld, angewiesen“ seien.

Kritisch zu den Maßnahmen in dem Gesetzentwurf äußerte sich auch Fritz Söllner, Finanzwissenschaft-Professor an der TU Ilmenau und geladen auf Vorschlag der AfD-Fraktion. Er stellte generell den ermäßigten Steuersatz infrage und schlug vor, auf diesen zu verzichten und dafür den normalen Satz abzusenken. Das helfe, Abgrenzungsprobleme und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

In der Anhörung wie in seiner schriftlichen Stellungnahme spricht sich Söllner mit Blick auf die Entfernungspauschale dafür aus, „die Einkommensteuer generell zu senken und dafür Ausnahmetatbestände und Sonderregelungen entweder ersatzlos abzuschaffen oder durch einen allgemeinen Werbungskostenpauschbetrag zu ersetzen“. Söllner weiter: „Erste Schritte zum Zurückschneiden des Wildwuchses dieser Vergünstigungen hat vor Kurzem die Expertenkommission 'Bürgernahe Einkommensteuer' des Bundesfinanzministeriums vorgeschlagen (Bundesministerium der Finanzen 2024) - bislang freilich ohne politische Resonanz.“

Thema der Anhörung waren neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung auch Anträge der AfD-Fraktion (21/2363) und der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen (21/2558).

Link zur Internetseite der Anhörung mit der Liste der Sachverständigen und den schriftlichen Stellungnahmen: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a07_finanzen/wp21_a07_Anhoerungen/1113288-1113288

10.11.2025 Gesundheit — Antwort — hib 593/2025

Vorkehrungen für Sicherheit in der Telematikinfrastruktur

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung äußert sich in ihrer Antwort (21/2526) auf eine Kleine Anfrage (21/2179) der Linksfraktion zur Sicherheit der elektronischen Patientenakte und der Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen. Auf die TI zugegriffen werde nur durch Komponenten, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert und durch die Nationale Agentur für Digitale Medizin (gematik) zugelassen wurden.

Teil der Zertifizierung sei insbesondere die Bewertung der sicheren Lieferketten, heißt es in der Antwort. Die Namen der zugelassenen Komponenten (Kartenterminals, Konnektoren und TI-Gateways) und ihre Hersteller würden von der gematik veröffentlicht. Die gematik arbeite eng mit dem BSI zusammen, um die Sicherheit kontinuierlich zu verbessern und an neue Bedrohungslagen anzupassen.

10.11.2025 Bundestagsnachrichten — Kleine Anfrage — hib 593/2025

Linke fragt nach Förderung der Denkfabrik R21

Berlin: (hib/VOM) Die Fraktion Die Linke erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (21/2646) nach der Förderung der „rechten Denkfabrik R21“. Sie bezieht sich auf eine Entscheidung in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses zum Bundeshaushalt 2025 am 4. September, der Denkfabrik Republik 21 (R21) Fördermittel von 250.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Die Denkfabrik sei 2021 unter anderem von der ehemaligen Familienministerin Kristina Schröder (CDU) und dem Historiker Andreas Rödder gegründet worden. Die Linke ordnet sie nach eigenen Angaben als „parteinahes Projekt im Umfeld der Union“ ein.

Die Fraktion will unter anderem wissen, ob für R21 direkt eine institutionelle Förderung ohne vorherige Projektförderungen vergeben wurde, ob die missbräuchliche Verwendung von Fördermitteln für parteipolitische Zwecke geprüft werde, ob R21 ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolge und wie sichergestellt werde, dass Aktivitäten von R21 nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen.

10.11.2025 Wirtschaft und Energie — Antrag — hib 593/2025

Schließung von Braunkohlegruben

Berlin: (hib/NKI) Die Bundesregierung hat einen Antrag (21/2598) zur Änderung des Vertrages zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland vorgelegt. Darin beantragt sie Änderungen gemäß Paragraf 49 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) und die dazu erforderliche Zustimmung des Deutschen Bundestages.

Der Paragraph 49 des Gesetzes ermächtigt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Braunkohleanlagen zu schließen, um die Braunkohleverstromung zu reduzieren und zu beenden. Solche Verträge können auch Regelungen für die Umwandlung von Anlagen in Sicherheitsbereitschaft vorsehen, die für den Fall der Netzstabilität erforderlich ist.

Hintergrund ist das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz von 2021, das die schrittweise Abschaltung aller Braunkohlekraftwerke in Deutschland bis spätestens 2038 vorsieht. Der Vertrag wurde zwischen der Bundesrepublik Deutschland auf der einen Seite sowie den Betreibern von Braunkohle-Großkraftwerken - RWE, LEAG, EnBW und Saale Energie - auf der anderen Seite geschlossen. Für die vorzeitige Stilllegung ihrer Kraftwerke erhalten die Betreiber eine Entschädigung. RWE erhält 2,6 Milliarden Euro für die Stilllegung der Braunkohleanlagen im Rheinland. Die LEAG bekommt 1,75 Milliarden Euro für die Stilllegung der Braunkohleanlagen in der Lausitz. Die Entschädigung wird in fünfzehn gleich großen jährlichen Tranchen ab Stilllegung des ersten Kraftwerksblocks ausgezahlt.