13.02.2026 Gesundheit — Gesetzentwurf — hib 107/2026

Apotheken sollen wirtschaftlich gestärkt werden

Berlin: (hib/PK) Apotheken sollen wirtschaftlich gestärkt und mit mehr Befugnissen ausgestattet werden, um das Versorgungsangebot für die Bevölkerung zu erweitern. Das sieht ein Gesetzentwurf (21/4084) der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) vor, der in den Bundestag eingebracht worden ist.

Vor allem kleinere und ländliche Apotheken stünden vor Herausforderungen durch Fachpersonalmangel, Strukturwandel und sinkende Wirtschaftlichkeit, heißt es in dem Entwurf. Das Ziel sei, verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken zu schaffen.

Die vor Ort verfügbare pharmarzeutische Expertise solle zudem besser als bisher für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung genutzt werden, etwa zur Prävention. Bürokratie soll abgebaut und die Eigenverantwortung der Apotheker gestärkt werden.

Der Gesetzentwurf beinhaltet zahlreiche Detailregelungen. So sollen die Anforderungen an die Gründung einer Zweigapotheke abgesenkt werden. Zweigapotheken können künftig eröffnet werden, wenn in abgelegenen Orten die Versorgung mit Arzneimitteln deutlich eingeschränkt ist.

Mit Blick auf flexiblere Arbeitszeitmodelle soll die Leitung von Filial- oder Zweigapotheken auch durch zwei Personen wahrgenommen werden können. Dabei soll eine zeitliche oder organisatorische Abgrenzung der Verantwortlichkeiten ermöglicht werden.

Mit behördlicher Genehmigung sollen im Rahmen einer praktischen Erprobung erfahrene pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) zur vorübergehenden Aufrechterhaltung des Betriebs von Apotheken in ländlichen Regionen für maximal 20 Tage, davon höchstens 10 Tage am Stück, ihre Apothekenleitung vertreten können.

Neben Vollnotdiensten über Nacht werden künftig auch Teilnotdienste in den Abendstunden über den Nacht- und Notdienstfonds bezuschusst.

Apotheken sollen ferner Impfungen mit allen Impfstoffen, die keine Lebendimpfstoffe sind, verabreichen können. Dazu wird neben der Erweiterung der ärztlichen Schulung auch die Vergütungsverhandlung ausgeweitet. Auch sollen in Apotheken und zugelassenen Pflegeeinrichtungen Schnelltests gegen bestimmte gängige Erreger ermöglicht werden. Dazu wird der Arztvorbehalt teilweise aufgehoben.

Es wird ferner ein Anspruch auf Prävention von Herz-Kreislauferkrankungen, Diabetes und tabakassoziierten Erkrankungen sowie die Früherkennung von hierfür maßgeblichen Erkrankungsrisiken als pharmazeutische Dienstleistungen durch Apotheken vorgesehen.

Apotheken wird die Abgabe bestimmter verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Vorliegen einer ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibung ermöglicht. Dies soll unter bestimmten Bedingungen bei der Anschlussversorgung von chronischen Erkrankungen gelten und auch bei akuten, unkomplizierten Erkrankungen.

Außerdem sollen Apotheken künftig bei der Einlösung von Arzneimittelverordnungen ein vorrätiges Mittel abgeben dürfen, sofern rabattierte Medikamente nicht verfügbar sind. Diese Regelung wird befristet und evaluiert.

Die sogenannte Nullretaxation aus formalen Gründen wird ausgeschlossen, wenn die Apotheke ein Arzneimittel abgibt, das mit dem verordneten Mittel in Wirkstärke und Packungsgröße identisch ist, für ein gleiches Anwendungsgebiet zugelassen ist und die gleiche oder eine austauschbare Darreichungsform besitzt.

Im Rahmen eines Heimversorgungsvertrags sollen Arztpraxen Rezepte und E-Rezepte für Heimbewohner direkt an die versorgende Apotheke übermitteln können.

Den Apotheken wird die Möglichkeit eröffnet, zur Lagerung von Fertigarzneimitteln eingesetzte Kommissionierautomaten auch zur Lagerung von verkehrs- und verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln in Form von Fertigarzneimitteln zu nutzen.

Für bestimmte Stoffe werden verbindliche Apothekeneinkaufspreise von der Selbstverwaltung vereinbart, um die Abrechnung transparenter und einheitlicher zu gestalten und Verwaltungsaufwand zu reduzieren.

Parallel zum Gesetzentwurf ist nach Angaben der Bundesregierung eine ergänzende Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung geplant, in der Regelungen zur Apothekenvergütung vorgesehen sind, so etwa eine Empfehlung zur Anpassung der Honorare über eine jährliche Verhandlungslösung zwischen dem Verband der Apotheken und dem GKV-Spitzenverband.

Die Verordnung soll darüber hinaus Regelungen zur Flexibilisierung des Personaleinsatzes sowie der Betriebsabläufe einschließlich der Öffnungszeiten beinhalten sowie strengere Qualitätsvorgaben für den Arzneimittelversandhandel.

Der Bundesrat bittet in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf, mit der Verordnung auch das sogenannte Apothekenpackungsfixum von derzeit 8,35 Euro auf 9,50 Euro anzuheben. In der Erwiderung der Bundesregierung heißt es jedoch, vor dem Hintergrund der finanziellen Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung und deren aktueller Finanzsituation müsse die Umsetzung dieser im Koalitionsvertrag vorgesehenen Änderung momentan zurückgestellt werden. Der Verordnungsentwurf sehe jedoch andere Vergütungsverbesserungen vor.

13.02.2026 Recht und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 107/2026

Gesetz gegen Missbrauch bei Vaterschaftsanerkennung

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung will die missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften besser verhindern. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (21/4081) vorgelegt. Darin erläutert die Regierung: Eine missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft zeichne sich regelmäßig dadurch aus, dass Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit oder mit unbefristetem Aufenthaltsrecht die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen, um beim Kind den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit herbeizuführen zu können und so mittels Familiennachzug ein Aufenthaltsrecht der drittstaatsangehörigen Mutter begründen oder stärken zu können.

Zwar habe der Gesetzgeber auf dieses Phänomen bereits reagiert, jedoch reichten die rechtlichen Mittel bisher nicht aus, um diesen Missbrauch wirkungsvoll zu beenden. Mit dem Gesetzentwurf soll der präventive Ansatz erheblich weiterentwickelt und um Kontrollinstrumente ergänzt werden.

Demnach soll die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung zwingend sein, wenn ein „aufenthaltsrechtliches Gefälle“ zwischen den Beteiligten (zum Beispiel der Anerkennende besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit, die Mutter eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung) vorliegt. Wenn diese Zustimmung nicht vorliegt, soll das Standesamt den Antrag auf Eintragung des Vaters in den Geburtseintrag des Kindes zurückweisen.

Falsche oder unvollständige Angaben mit dem Ziel, eine Zustimmung der Ausländerbehörde zu erwirken sowie der Gebrauch einer dadurch erwirkten Zustimmung im Rechtsverkehr sollen künftig strafbewehrt sein.

Ein Missbrauch soll künftig leichter - anhand von gesetzlich vorgesehenen Vermutungen - festgestellt werden können. Diese sollen sich im Vergleich zur bisherigen Rechtslage stärker an Erfahrungswerten aus der ausländerbehördlichen und der standesamtlichen Praxis orientieren.

Für leibliche Väter und Väter, die eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind haben, gilt dieses Gesetz ausdrücklich nicht.

13.02.2026 Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Gesetzentwurf — hib 107/2026

Gesetzentwurf für bessere Täterüberwachung

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung plant grundlegende Verbesserungen im Gewaltschutzgesetz. Dazu hat sie den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz (21/4082) vorgelegt.

Mit dem Entwurf sollen wesentliche Verbesserungen auf dem Gebiet des zivilrechtlichen Gewaltschutzes erreicht werden: So sollen Gerichte die Möglichkeit haben, anzuordnen, dass Täter die für eine elektronische Überwachung ihres Aufenthalts erforderlichen technischen Mittel ständig in betriebsbereitem Zustand bei sich führen müssen.

Zudem soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, wonach das Familiengericht Täter zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs oder an einer Gewaltpräventionsberatung verpflichten kann. Außerdem soll der Strafrahmen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen erhöht werden. Und Familiengerichte erhalten zur Gefährdungsanalyse in Gewaltschutz- und Kindschaftssachen die Möglichkeit für Auskünfte aus dem Waffenregister.

13.02.2026 Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Unterrichtung — hib 107/2026

Mehr Parität in Aufsichtsgremien

Berlin: (hib/CHE) Der Anteil an Aufsichtsgremien mit drei oder mehr vom Bund bestimmten Mitgliedern, in denen Parität erreicht wurde, ist von 2021 bis 2023 von 68,8 Prozent auf fast 80 Prozent gestiegen. Von 2023 bis 2024 ist der Anteil jedoch wieder leicht auf 77 Prozent gesunken. Das geht aus dem 8. Gremienbericht der Bundesregierung zum Bundesgremienbesetzungsgesetz hervor, der nun als Unterrichtung (21/4000) vorliegt.

Darin heißt es weiter, dass es von 2020 bis 2024 eine kontinuierliche Steigerung des Frauenanteils bei den vom Bund zu bestimmenden Mitgliedern in diesen Aufsichtsgremien gab. Zum Stichtag 31. Dezember 2020 lag der Frauenanteil demnach bei 48,1 Prozent, bis zum 31. Dezember 2024 ist er auf 52,3 Prozent gestiegen.

13.02.2026 Arbeit und Soziales — Antrag — hib 107/2026

AfD fordert Förderstopp für DGB-Jugend

Berlin: (hib/CHE) Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag (21/3914) auf, jegliche Förderung der DGB-Jugend einzustellen. Die Jugendorganisation des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) arbeite zum einen eng mit der Antifa zusammen und verharmlose linke Gewalt. „Zudem agitiert die DGB-Jugend offen gegen die politische Rechte im Allgemeinen und die Alternative für Deutschland im Besonderen.“

Laut DGB-Jugend verbiete sich eine Zusammenarbeit mit der AfD für Demokraten. Die DGB-Jugend veröffentliche zudem anlässlich von Wahlen Aufrufe, der AfD keine Stimme zu geben sowie Aufrufe, gegen Parteiveranstaltungen wie die Gründungsveranstaltung der Jugendorganisation der AfD auf die Straße zu gehen und zu protestieren. Damit gefährde die Bundesregierung durch ihre Förderung der DGB-Jugend die grundgesetzlich geschützte Chancengleichheit der Parteien, schreibt die AfD-Fraktion.

13.02.2026 Finanzen — Kleine Anfrage — hib 107/2026

Fragen zum Mindestlohn in Bundesländern

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke hat mehrere Kleine Anfragen zur Entwicklung der Mindestlöhne und deren Kontrollen in verschiedenen Bundesländern gestellt: zu Bayern (21/4119), Berlin (21/4120), Thüringen (21/4121) und zum Saarland (21/4122).

Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, für wie viele Betriebe und für wie viele Beschäftigte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Jahr 2025 die Kontrollkompetenz hatte, wie viele Arbeitgeberprüfungen die FKS durchgeführt hat und wie oft ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurde.

12.02.2026 Inneres — Kleine Anfrage — hib 106/2026

Deutsch-israelisches Cyber- und Sicherheitsabkommen

Berlin: (hib/STO) Den „Abschluss eines deutsch-israelischen Cyber- und Sicherheitsabkommens“ thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (21/4092). Danach hatte das Bundesinnenministerium den Abschluss eines „Cyber- und Sicherheitspakts“ am 12. Januar 2026 auf seiner Webseite gemeldet. Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, ob es zutrifft, „dass mit dem Abkommen eine enge Vernetzung deutscher und israelischer Fähigkeiten in den Bereichen Gefahren-, Cyber- und Drohnenabwehr vereinbart wurde“.

12.02.2026 Inneres — Kleine Anfrage — hib 106/2026

Grüne fragen nach Organisation „Jungadler“

Berlin: (hib/STO) „,Jungadler' - Verdacht der Fortführung der verbotenen ,Heimattreuen Deutschen Jugend'“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4078). Darin schreibt die Fraktion, dass durch Medienrecherchen im Februar 2025 erstmals öffentlich über die Existenz einer „rechtsextremen Organisation mit dem Namen ,Jungadler'“ berichtet worden sei.

Nach den veröffentlichten Recherchen bestehe der Verdacht, dass es sich bei „Jungadler“ um eine „klandestine Nachfolge- oder Ersatzorganisation der verbotenen ,Heimattreuen Deutschen Jugend - Bund zum Schutz für Umwelt, Mitwelt und Heimat e. V.' (HDJ) handeln könnte“.

Wissen wollen die Abgeordneten, welche Erkenntnisse die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden zu möglichen personellen, organisatorischen und ideologischen Kontinuitäten zwischen der 2009 verbotenen HDJ und „Jungadler“ haben. Auch fragen sie unter anderem, welche Erkenntnisse die Bundesregierung dazu hat, ob es sich bei „Jungadler“ um eine Ersatz- oder Nachfolgeorganisation der HDJ im Sinne des Paragrafen 8 des Vereinsgesetzes handeln könnte.

12.02.2026 Landwirtschaft, Ernährung und Heimat — Unterrichtung — hib 106/2026

Bundesrat mit Stellungnahme zum Jagd-und Naturschutzgesetz

Berlin: (hib/MIS) Als Unterrichtung durch die Bundesregierung liegt die Stellungnahme des Bundesrates (21/4090) zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes (21/3546) vor. Darin begrüßt die Länderkammer, die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, ein Bestandsmanagement für Wölfe im Bundesjagdgesetz einzuführen.

Der Bundesrat bittet aber um Änderungen und Prüfungen. Kritisch sieht die Kammer, dass das Europarecht von einem Bejagungssystem lediglich fordere, dass es mit der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustands vereinbar sei - der Gesetzentwurf aber darüber hinaus zahlreiche Voraussetzungen im ungünstigen Erhaltungszustand und in der Schonzeit vorsehe, die von den zuständigen Landesbehörden aufwendig zu prüfen und nachzuweisen seien.

Dafür bestehe keine europarechtliche Notwendigkeit, konstatiert der Bundesrat. Im ungünstigen Erhaltungszustand werde im Gesetzentwurf zudem statt einer Prüfung der Wiederherstellung des Erhaltungszustands eine ständige behördliche Pflicht zur Prüfung von Jagdbeschränkungen oder -verboten vorgesehen, was nach Auffassung der Länderkammer in der Praxis zu Unsicherheiten führen dürfte.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, inwieweit die Regelungen auf das europarechtliche Mindestmaß reduziert, weniger bürokratisch und damit für den Vollzug rechtssicherer gestaltet werden können. Die Bundesregierung erklärte in ihrer Antwort, dass sie die erbetene Prüfung vornehmen werde.

12.02.2026 Verkehr — Gesetzentwurf — hib 106/2026

Infrastruktur-Zukunftsgesetz soll mehr Effizienz bringen

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung will die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Allgemeinen und insbesondere für den Bereich Verkehr und Energie deutlich steigern. Durch Verfahrenserleichterungen für die Bundesverkehrsverwaltung ließen sich zukünftig deutlich mehr Verkehrsinfrastrukturvorhaben als bisher planerisch vorbereiten und zur Genehmigungsreife führen, heißt es im Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes (21/4099).

Die Vereinfachung der Verfahrensregelungen trage mittel- und langfristig zu erheblichen und nachhaltigen volkswirtschaftlichen Effekten und Nutzen bei. Eine moderne und leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur erfordere, „dass das notwendige Baurecht für Unterhaltung, Sanierung, Neu- und Ausbauten zeit- und bedarfsgerecht geschaffen werden kann“.

Mit der Reform sollen wesentliche Verkehrsinfrastrukturen in das „überragende öffentliche Interesse“ gestellt werden. Damit will die Regierung klarstellen, dass diese Verkehrsinfrastrukturen der öffentlichen Sicherheit und den Belangen der Landes- und Bündnisverteidigung dienen und einen Schutzgütervorrang genießen.

Davon erfasst sind dem Entwurf zufolge auch alle Projekte der Verkehrsinfrastruktur, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden. Auch werde ein einheitliches Verfahrensrecht für alle Infrastrukturen bei Planfeststellungsverfahren geschaffen, was die Rechtsanwendung erleichtern solle.

Verfahrensdopplungen im Verkehrsbereich durch Raumordnungsverfahren und Linienbestimmung sollen gestrafft, Genehmigungsverfahren für die Modernisierung der Schieneninfrastruktur sowie sogenannte Kreuzungsmaßnahmen vereinfacht werden.

Geplant ist auch, die Umsetzung von vielfältigen Vorgaben des Natur- und Umweltschutzes in der Praxisanwendung zu vereinfachen. Für bestimmte Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse werde für naturschutzrechtlichen Ausgleich und Ersatz die Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung verankert, heißt es. Die Umweltverträglichkeitsprüfungspflichten sollen zudem für weitere Schienenprojekte vereinfacht werden.

12.02.2026 Finanzen — Gesetzentwurf — hib 106/2026

Reform der staatlich geförderten Altersvorsorge

Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf zur Reform der staatlich geförderten Altersvorsorge (21/4088) in den Bundestag eingebracht. Sie will damit „die private Altersvorsorge revitalisieren, um ein effizientes Angebot zur Lebensstandardsicherung nach Renteneintritt für breite Bevölkerungsgruppen zu schaffen“.

Dazu soll unter anderem ein neues „renditeorientiertes Altersvorsorgedepots“ ohne Garantien dienen. Dieses steht als Alternative zu Garantieprodukten, bei denen Sparer zwischen 80 oder 100 Prozent Kapitalgarantie wählen können.

Außerdem ist eine höhere Förderung als in der bisherigen sogenannten Riester-Förderung geplant. Künftig gibt es für jeden Euro Eigensparleistung eine Grundzulage von 30 Cent, die ab 2029 auf 35 Cent steigen soll. Das gilt bis zu einem Sparbetrag von 1.200 Euro. Für jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro gibt es dann nochmal 20 Cent.

Auch für Kinder ist künftig eine beitragsproportionale Zulage vorgesehen. Pro Kind gibt es für jeden Euro Eigensparleistung 25 Cent, maximal 300 Euro pro Kind.

Die Bundesländer kritisieren den Gesetzentwurf der Bundesregierung in Teilen. Unter anderem fordern sie, dass Sparer künftig 3.000 Euro statt nur 1.800 Euro, wie derzeit im Gesetzentwurf vorgesehen, steuerlich absetzen können, wenn sie in ein gefördertes Finanzprodukt investieren. Die Bundesregierung erklärt in ihrer Gegenäußerung, diesen Vorschlag zu prüfen.

Nicht folgen will die Regierung dem Vorschlag des Bundesrats, die volle Kinderzulage von 300 Euro bereits dann zu gewähren, wenn Sparer die volle Grundzulage von 175 Euro erhalten. Es soll bei der im Gesetzentwurf vorgesehenen Beitragsproportionalität bleiben.

Ablehnend reagiert die Regierung auch auf den Vorschlag eines „einheitlichen Standarddepot-Vertrags, der ähnlich der für die Frühstartrente diskutierten Auffanglösung von der Bundesbank, einer anderen öffentlich-rechtlichen Stelle oder einem Zusammenschluss privater Anbieter angeboten und mit geringen Kosten verwaltet wird“. Dies ist aus Sicht der Bundesregierung „nicht erforderlich“, da der Gesetzentwurf „bereits ein privatwirtschaftliches Angebot von Standarddepots“ enthalte. Dasselbe gilt für den Vorschlag des Bundesrates für ein „staatlich organisiertes, aber privatwirtschaftlich geführtes echtes Standardprodukt“.

Prüfen will die Regierung hingegen die Anregung, den Kreis der unmittelbar Förderberechtigten für die geförderte private Altersvorsorge „auf Selbstständige oder sogar alle Personen im erwerbsfähigen Alter“ auszuweiten. Auch die im Gesetzentwurf vorgesehene zulässige Kostenhöhe von 1,5 Prozent pro Jahr will die Bundesregierung auf Anregung der Länderkammer nochmals prüfen. Aus Sicht des Bundesrates ist diese zu hoch angesetzt.

12.02.2026 Auswärtiges — Kleine Anfrage — hib 106/2026

Grüne thematisieren zivile Seenotrettung auf dem Mittelmeer

Berlin: (hib/STO) Zivile Seenotrettung auf dem Mittelmeer ist das Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4061). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, wie viele Menschen nach Kenntnis der Bundesregierung im vergangenen Jahr im Mittelmeer von zivilen Seenotrettungsorganisationen gerettet worden sind. Auch will sie wissen, wie viele Personen 2025 im Mittelmeer ertrunken sind oder vermisst werden.

12.02.2026 Inneres — Kleine Anfrage — hib 105/2026

Fragen zur Kriminalitätsentwicklung an Bahnhöfen

Berlin: (hib/STO) Die Kriminalitätsentwicklung an den Hauptbahnhöfen Freiburg (Breisgau), Mannheim, Karlsruhe, Ulm, Heidelberg und Stuttgart sowie am Bahnhof Ludwigsburg thematisiert die AfD-Fraktion in Kleinen Anfragen (21/4054, 21/4056, 21/4057, 21/4058, 21/4059, 21/4060, 21/4055). Darin erkundigt sie sich unter anderem danach, wie viele Gewalt-, Eigentums- und Sexualdelikte sowie Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz in Bezug auf die genannten Bahnhöfe jeweils durch die Bundespolizei in den Jahren 2024 und 2025 erfasst wurden.

12.02.2026 Inneres — Kleine Anfrage — hib 105/2026

AfD fragt nach Zahl freiwilliger Ausreisen

Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion will erfahren, wie viele Menschen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2020 bis 2025 freiwillig aus Deutschland ausgereist sind. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (21/4091) unter anderem danach, wie viele Personen in den genannten Jahren mit einer Förderung des Bundes oder der Länder aus Deutschland ausgereist sind.

12.02.2026 Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Unterrichtung — hib 105/2026

Bundesrat begrüßt UN-Hochseeschutzabkommen

Berlin: (hib/SAS) Der Bundesrat begrüßt die geplante Ratifikation des UN-Hochseeschutzabkommens. Mit dem Übereinkommen und dessen Umsetzung durch den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Hochseeschutzgesetzes (21/3543) bestehe „eine reale Chance, das Ziel der UN-Biodiversitätskonvention zu erreichen und 30 Prozent der Weltmeere über gebietsspezifische Managementmaßnahmen zu schützen“, schreibt die Länderkammer dazu in ihrer Stellungnahme. Diese liegt nun als Unterrichtung (21/4085) vor.

Darin betont der Bundesrat die Bedeutung der Umsetzung des Übereinkommens durch die Einrichtung von Meeresschutzgebieten auf hoher See und bittet die Bundesregierung, sich hierfür international einzusetzen. In ihrer Gegenäußerung sagt diese zu, auf eine „schnelle und effektive Umsetzung des UN-Hochseeschutzabkommens hinzuwirken“.