05.12.2025 Gesundheit — Gesetzentwurf — hib 681/2025

Strengere Regelungen für Medizinalcannabis

Berlin: (hib/PK) Mit einem Versandhandelsverbot für Medizinalcannabis und einem verpflichtenden persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt soll Verordnungsmissbrauch über das Internet künftig verhindert werden. Seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) im März 2024 sei zu beobachten, dass Importe von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken über das erwartbare Maß hinaus ansteigen, heißt es in einem Gesetzentwurf (21/3061) der Bundesregierung zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG), der in den Bundestag eingebracht wurde.

Der Import von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken sei vom ersten zum zweiten Halbjahr 2024 um 170 Prozent gestiegen. Im selben Zeitraum seien die Verordnungen von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur um neun Prozent gestiegen.

Das lege nahe, dass die steigenden Importzahlen insbesondere auf die Belieferung einer zunehmenden Zahl von Selbstzahlern mit Privatrezepten zurückzuführen seien. Gleichzeitig seien vermehrt telemedizinische Plattformen auf dem Markt aktiv, über die Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt bezogen werden könnten.

Cannabis zu medizinischen Zwecken sei ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Bei Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken handele es sich um ein Arzneimittel mit Suchtrisiko und weiteren gesundheitlichen Risiken.

Medizinalcannabis kann künftig nur noch nach einem persönlichem Kontakt zwischen Patient und Arzt verschrieben werden. Dabei sollen der Gesundheitszustand, individuelle Erkrankungen und weitere anzuwendende Arzneimittel berücksichtigt werden, was in der Regel eine sorgfältige Anamnese und körperliche Untersuchung erfordere.

Bei Folgeverschreibungen muss es alle vier Quartale eine persönliche Konsultation geben, wobei der vorherige Kontakt im Zusammenhang mit der Verschreibung von Cannabis zu medizinischen Zwecken stehen muss. Ist dies der Fall, kann Medizinalcannabis in den folgenden drei Quartalen auch auf telemedizinischen Weg verschrieben werden.

Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, dass der Versandweg von Medizinalcannabis ausgeschlossen wird. Das Medizinalcannabis soll nach einer umfassenden Aufklärung und persönlichen Beratung in Apotheken ausgegeben werden. Der Botendienst der Apotheken bleibt davon unberührt. Die Versorgung von Patienten werde durch das Versandhandelsverbot nicht gefährdet, da jede Apotheke Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken im Großhandel bestellen könne, heißt es im Entwurf.

Im Vergleich zur Unterstellung von Medizinal-Cannabisblüten unter das Betäubungsmittelrecht oder die Herausnahme aus der Verschreibungsfähigkeit stelle das Fernverschreibungs- und Versandhandelsverbot das mildeste Mittel dar.

05.12.2025 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Kleine Anfrage — hib 681/2025

Namentlich nicht deklarierte Projekte in Syrien und Georgien

Berlin: (hib/JOH) In zwei Kleinen Anfragen (21/2930, 21/2931) erkundigt sich die AfD-Fraktion nach vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) namentlich nicht deklarierten Projekten in Syrien und Georgien. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung die jeweiligen Titel und Maßnahmebeschreibungen sowie die Gründe für die Zurückhaltung der Informationen erfahren.

05.12.2025 Bundestagsnachrichten — Antwort — hib 681/2025

Keine Bewertung der Arbeit des Journalisten-Netzwerks OCCRP

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung lehnt eine Bewertung der Arbeit oder möglicher Rechercheergebnisse des Journalisten-Netzwerks OCCRP (Organized Crime and Corruption Reporting Project) ab. Dies sei nicht ihre Aufgabe, betont sie in ihrer Antwort (21/3013) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/2821). Die in der Anfrage aufgeworfenen „Vermutungen und angeführten Quellen würden von der Bundesregierung weder kommentiert noch interpretiert“. Die AfD hatte nach Kontakten, Verbindungen oder Kooperationen der Bundesregierung oder einer nachgeordneten Bundesbehörde mit dem OCCRP, dem Informationsaustausch zwischen dem OCCRP und europäischen Institutionen und nach Kenntnissen über die Authentizität tschechischer Geheimdienst-Aufnahmen, „die angeblich Oppositionspolitiker mit Geldzahlungen in Verbindung bringen“, gefragt.

Zur Frage nach Geheimdienst-Aufnahmen heißt es in der Antwort, eine Bekanntgabe von Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Methodik und Quellenlage würde weitgehende Rückschlüsse auf die nachrichtendienstlichen Fähigkeiten und damit mittelbar auch auf Aufklärungsschwerpunkte und -potenzial der Nachrichtendienste zulassen. Dadurch könnte die Fähigkeit der Nachrichtendienste, nachrichtendienstliche Erkenntnisse zu gewinnen, in erheblicher Weise negativ beeinflusst werden. Die erbetenen Informationen berühren nach Regierungsangaben „derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen“, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiege. Insofern müsse ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.

05.12.2025 Gesundheit — Unterrichtung — hib 681/2025

Bundesrat fordert Änderungen an Krankenhausreform

Berlin: (hib/PK) Der Bundesrat fordert zahlreiche Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) (21/2512). Die Länderkammer hat 56 Änderungsvorschläge eingebracht, wie aus einer Unterrichtung (21/3056) der Bundesregierung hervorgeht.

Die Vorschläge des Bundesrates betreffen unter anderem sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen. Es sei bedauerlich, dass der Gesetzentwurf keine Anpassungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für sektorenübergreifende Versorger (SÜV) vorsehe, heißt es in der Stellungnahme. Es würden voraussichtlich zahlreiche kleinere Krankenhäuser in die Struktur sektorenübergreifender Versorger überführt werden müssen.

Damit die Umwandlung in sektorenübergreifende Versorger gelinge, sei ein tragfähiger bundesweiter Rahmen erforderlich. Ein nicht gelingender Übergang berge das Risiko des Leerstandes und Verfalls bislang geförderter Klinikstandorte sowie den Verlust medizinischer Infrastruktur insbesondere in ländlichen Regionen.

Der Bundesrat bittet außerdem darum, die vollständige Abschaffung des Bundesklinikatlasses zu prüfen. Der Atlas biete weder umfassende qualitätsbezogene Informationen, noch schaffe er Transparenz, sondern verunsichere Patienten und drohe, gefährliche Fehlleitungen der Patientenströme zu verursachen. Der Bundesrat spricht sich zudem dafür aus, die vorgesehene Vergütungssystematik grundlegend zu überarbeiten.

Die Bundesregierung lehnt die meisten Vorschläge ab, wie aus ihrer Gegenäußerung hervorgeht.

05.12.2025 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 681/2025

Förderung des Gesundheitswesens in Syrien

Berlin: (hib/JOH) Durch Förderung der Bundesregierung konnten im Jahr 2025 unter anderem Ultraschallgeräte, Elektrokardiographen (EKG), Operationstische und Defibrillatoren für Syrien beschafft werden. Das geht aus einer Antwort (21/2973) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/2799) der Linksfraktion hervor. Seit dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 habe sie aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und des Auswärtigen Amts (AA) außerdem mit Mitteln in Höhe von 15 Millionen Euro ein Programm für Klinikpartnerschaften zum Wiederaufbau des syrischen Gesundheitssektors gefördert sowie mit 17,5 Millionen Euro ein Projekt zur Beschäftigungsförderung und psychosozialen Unterstützung im Gesundheitssektor. Weitere Vorhaben listet die Bundesregierung tabellarisch auf.

Eine Stabilisierung Syriens könne, betont sie, aus ihrer Sicht nur dann erfolgreich sein, wenn die Bedürfnisse und Rechte aller Bevölkerungsgruppen berücksichtigt würden. Ein zentraler Bestandteil der Projektarbeit der Bundesregierung im Gesundheitsbereich konzentriere sich daher auf die Anliegen vulnerabler Gruppen und die Stärkung ihres Zugangs zu medizinischer Versorgung.

Eine Nennung lokaler Partner, wie von der Linksfraktion erfragt, sei aus „Sicherheitsgründen“ nicht möglich, führt die Bundesregierung weiter aus. Zum einen läge keine Einwilligung der Zuwendungsempfänger vor, zum anderen erfolge die Arbeit der Zuwendungsempfänger beziehungsweise der zivilgesellschaftlichen Akteure in Syrien unter fragilen Sicherheitsbedingungen.

04.12.2025 Digitales und Staatsmodernisierung — Unterrichtung — hib 680/2025

NKR: Erfüllungsaufwand für Gesetze zurückgegangen

Berlin: (hib/VOM) Von Juli 2024 bis Juni 2025 ist der Erfüllungsaufwand für neue Regelungen um rund 3,2 Milliarden Euro zurückgegangen, meldet der Nationale Normenkontrollrat (NKR) in seinem Jahresbericht 2025 mit dem Titel „Einfach, schnell, wirksam. - Den Staat neu gestalten“, den die Bundesregierung als Unterrichtung (21/3050) vorgelegt hat. Der NKR ist ein unabhängiges Gremium von zehn ehrenamtlich tätigen Experten, das die Bundesregierung im Sinne von weniger Bürokratie, besseren Gesetzen und digitaler Verwaltung berät und beim Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung angesiedelt ist. Der NKR überprüft, welche Kosten neue Gesetze verursachen, ob praxistaugliche Alternativen bestehen und wie eine gute digitale Ausführung erreicht werden kann.

Wie aus dem Jahresbericht hervorgeht, verzeichnet die öffentliche Verwaltung mit 1,7 Milliarden Euro die größte Entlastung. Die Wirtschaft profitiere von knapp einer Milliarde Euro Rückbau, die Hälfte davon aus sinkenden Bürokratiekosten. Bürgerinnen und Bürger würden um 500 Millionen Euro entlastet. Der NKR spricht von einer deutlichen Trendumkehr, wobei der sogenannte „Bau-Turbo“ mit einem Entlastungsvolumen von 2,5 Milliarden Euro den entscheidenden Beitrag liefere. Gleichwohl blieben die Belastungen mit Bürokratiekosten von 64 Milliarden Euro pro Jahr und 13,2 Milliarden Euro zusätzlichem Erfüllungsaufwand seit 2011 auf zu hohem Niveau. Dieser „Belastungsberg“ müsse konsequent abgetragen werden, fordert der NKR. Die verschärften Abbauziele der Bundesregierung böten dafür den richtigen Rahmen.

Der NKR klagt in seinem Jahresbericht über „teilweise extrem kurze Fristen“, die ihm für Stellungnahmen eingeräumt würden und die „schlicht inakzeptabel“ seien. Der NKR habe mehr als 60 konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau unterbreitet. Ein neuer Vorschlag ziele am Beispiel der Betrieblichen Beauftragten darauf ab, es den Normadressaten zu überlassen, wie sie gesetzliche Ziele und Standards erfüllen, auch ohne für alles und jedes eine Beauftragte oder einen Beauftragten bestellen zu müssen.

04.12.2025 Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Antrag — hib 680/2025

Grünen fordern Weiterentwicklung des Bodenschutzrechts

 

Berlin: (hib/SAS) Anlässlich des Weltbodentags am 5. Dezember fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (21/3049) das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) umfassend zu novellieren und im Zuge der anstehenden Umsetzung der Ende September im EU-Rat angenommenen EU-Bodenrichtlinie zu einem Bundesbodengesundheitsgesetz (BBodGesundG) weiterzuentwickeln.

Dabei müssten insbesondere Zweck und Grundsätze des Gesetzes auf den Schutz des Bodens und seiner natürlichen Funktionen hin angepasst werden. Die natürlichen Funktionen insbesondere zum Erhalt und zur Wiederherstellung als natürliche Senke, für die bodenbezogenen Biodiversität und das Wasserspeichervermögens seien ebenfalls zu ergänzen, heißt es im Antrag. Außerdem brauche es eine gesetzliche Zielvorgabe, mit der die Böden in Deutschland bis 2050 eine „gute Bodengesundheit“ erreichen sollen, schreiben die Grünen in ihrem Antrag.

Bei der Novellierung soll nach Vorstellung der Grünen auch eine „Netto-Null-Flächenversiegelung“ bis 2050 gesetzlich verankert und gleichzeitig sichergestellt werden, dass die durch Nutzungsveränderung verloren gegangenen Bodenfunktionen gleichwertig kompensiert werden. Auch die Vorsorgepflicht soll erweitert werden, plädieren die Abgeordneten in der Vorlage. Stoffeinträge sollten demnach so beschränkt werden, dass sie „keine schädlichen Bodenveränderungen hervorrufen und schädliche Bodenveränderungen durch Erosion, Verdichtung und Biodiversitätsverlust verhindert werden.“

Die Grünen verweisen auf den „besorgniserregenden Zustand der Böden“: Klimakrise, Verschmutzung, Übernutzung, Versiegelung und zunehmende Erosion belasteten die Böden. Der Wettbewerb um knappe Flächen verschärfe zudem die Konflikte um die begrenzte Ressource. Den dringenden Handlungsbedarf habe auch der sechste Bodenschutzbericht (21/1090) der Bundesregierung aufgezeigt. Vor diesem Hintergrund sei es notwendig, das mittlerweile 26 Jahre alte Bodenschutzgesetz zu einem „modernen Bodengesundheitsgesetz“ weiterzuentwickeln„.

04.12.2025 Finanzen — Unterrichtung — hib 679/2025

Bundesrat will weiter deutsche Sprache bei Prospekten

Berlin: (hib/BAL) Der Bundesrat möchte an den bestehenden Regeln für die deutsche Sprache bei Wertpapierprospekten festhalten. Das äußert er in seiner Stellungnahme zum Standortfördergesetz (21/2507), die als Unterrichtung vorliegt (21/3065). Es solle dabei bleiben, dass die Prospekte zwar allein in englischer Sprache formuliert werden können, aber zumindest solle weiterhin auch die Zusammenfassung in deutscher Sprache vorhanden sein.

Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag in ihrer Gegenäußerung indes ab und erklärt dazu: „Die Streichung der deutschsprachigen Prospektzusammenfassung erfolgt im Einklang mit dem EU-Listing Act. Emittenten sollen von den Kosten der Erstellung einer deutschsprachigen Prospektzusammenfassung entlastet werden. Dies fördert die Kapitalaufnahme am deutschen Kapitalmarkt.“

Insgesamt hat der Bundesrat 20 Anmerkungen zum Gesetzentwurf.

Link zum Bericht über die erste Lesung des Entwurfs für das Standortfördergesetz: https://www.das-parlament.de/wirtschaft/finanzen/standortfoerdergesetz-soll-bedingungen-fuer-start-ups-verbessern

04.12.2025 Finanzen — Gesetzentwurf — hib 679/2025

Gesetzentwurf für weniger Bürokratie für Banken

Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung hat einen Entwurf für das Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (Brubeg) eingebracht (21/3058). Damit will sie eine EU-Richtlinie umsetzen, die auf Änderungen im Bereich von Aufsichtsbefugnissen, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und die Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie zielt.

Unter anderem geht es dabei um Vorgaben für Risiken in Zusammenhang mit ESG-Nachhaltigkeitszielen. „Das Regelungsvorhaben entlastet die Wirtschaft jährlich in Höhe von rund 89 Millionen Euro“, schreibt der Nationale Normenkontrollrat (NKR) in seiner Stellungnahme. Darin enthalten sei eine jährliche Entlastung von Bürokratiekosten in Höhe von rund zwei Millionen Euro. Der einmalige Erfüllungsaufwand liege bei rund 28 Millionen Euro.

Der NKR hebt ferner positiv hervor, dass Maßnahmen zur Reduzierung übermäßiger Bürokratie gemeinsam mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Bundesbank und der Deutschen Kreditwirtschaft zur Vereinfachung des nationalen Regelwerks ohne Aufweichung des regulatorischen Standards entwickelt worden seien.

Eine umfangreiche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf hat der Bundesrat abgegeben. Unter anderem fordert die Länderkammer weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Unter anderem schlägt sie vor, kleine und nicht komplexe Institute, die über eine bessere Ausstattung an Eigenkapital und Liquidität verfügen als bankenaufsichtsrechtlich vorgegeben, bei den Melde- und Reporting-Vorgaben stärker zu entlasten.

In ihrer Gegenäußerung sagt die Bundesregierung zu, „sich für einen Abbau übermäßiger bürokratischer Anforderungen im Bereich des Risikomanagements und darüber hinaus“ einzusetzen. Des Weiteren werde sie „Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Proportionalität im Meldewesen prüfen“.

04.12.2025 Kultur und Medien — Antrag — hib 679/2025

AfD fordert Entlassung von Kulturstaatsminister Weimer

Berlin: (hib/AW) Die AfD-Fraktion fordert die Entlassung von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer. In einem Antrag (21/3036), über den der Bundestag am Donnerstag beraten wird, schreibt sie, Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) solle Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier vorschlagen, den Staatsminister für Kultur und Medien zu entlassen, „um Schaden vom Amt abzuwenden und die Integrität der staatlichen Institutionen sicherzustellen“.

Die AfD begründet ihren Antrag mit aktuellen Medienrecherchen, nach denen die Weimer Media Group im Rahmen des „Ludwig-Erhard-Gipfels“ Sponsoringpakete anbiete, die für Beträge von bis zu 80.000 Euro exklusive Kontaktformate, Gesprächsgelegenheiten oder privilegierte Begegnungen mit Mitgliedern der Bundesregierung anbiete. Ein solches Modell erwecke den Eindruck, der Zugang zu Regierungsmitgliedern sei wirtschaftlich verwertbar oder gar käuflich erwerbbar. „Bereits dieser Eindruck stellt eine fundamentale Gefährdung demokratischer Integrität dar“, argumentiert die AfD. Zwar habe Weimer nach seinem Amtsantritt als Kulturstaatsminister operativ aus der Weimer Media Group zurückgezogen und inzwischen angekündigt, seinen fünfzigprozentigen Unternehmensanteil einem Treuhänder zu überantworten und auf einen Anteil an der Gewinnausschüttung zu verzichten. Aus einer direkten Gewinnbeteiligung entstünde zwar lediglich eine indirekte, aber die Gewinne würden im engsten Familienkreis verbleiben und so gleichsam „von der rechten in die linke Tasche umverteilt werden“.

04.12.2025 Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung — Ausschuss — hib 678/2025

Kanzleramtschef Frei: Klimaschutz braucht stabile Wirtschaft

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung bekennt sich zur im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbarten Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Das machte der Chef des Bundeskanzleramtes und Bundesminister für besondere Aufgaben, Thorsten Frei (CDU), am Mittwoch vor dem Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen deutlich. Der von ihm geleitete Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen sei beauftragt worden, diese Weiterentwicklung vorzunehmen, sagte er. „Wir möchten einerseits eine Ausweitung auf andere, derzeit sehr relevante Themen. Auf der anderen Seite wollen wir eine Fokussierung auf das, was hinten rauskommt.“ Man müsse sich „output-orientiert“ mit der Frage beschäftigen, „was ändert es für die Bürger, was hilft es uns im Hinblick auf den Klimaschutz und was bringt es für die Nachhaltigkeitsziele in den ganz unterschiedlichen Bereichen“, sagte Frei.

Das Thema Nachhaltigkeit müsse in die jetzige Zeit transformiert werden, betonte der Chef des Bundeskanzleramtes. Es gebe aktuell besondere Herausforderungen im wirtschaftlichen Bereich, vor allem mit Blick auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit. Aber auch Sicherheitsfragen spielten eine Rolle. Bei nachhaltiger Sicherheit gehe es nicht nur um Diplomatie und Militär, sondern auch um Resilienz. „Es geht darum, Strukturen so auszugestalten, dass sie auch unter Stress gesetzt funktionieren“, sagte Frei.

Aus dem Kreis der Abgeordneten auf die Senkung der Luftverkehrssteuer angesprochen, sagte er, es gehe lediglich darum, die 2024 erfolgte Erhöhung der Steuer zurückzunehmen. „Es geht nicht um Flugtickets zum Spottpreis“, betonte der CDU-Politiker. Man müsse das „Carbon Leakage“, also die Verlagerung von Emissionen ins Ausland, im Blick behalten. Auch wenn aus Deutschland heraus weniger geflogen werde, gingen die weltweiten Luftbewegungen nicht zurück. Gerade bei grenznahen Flughäfen sei eine Verlagerung der Flüge in Nachbarländern zu beobachten.

Eine besondere Verantwortung beim Thema Nachhaltigkeit, so der Kanzleramtschef, sei es tatsächlich, diese Vielgestaltigkeit am Ende unter einen Hut zu bringen. Dazu gehöre klassischerweise neben dem Klima- und Artenschutz der soziale Zusammenhalt der Gesellschaft „und vor allen Dingen auch die ökonomische Leistungsfähigkeit von Staat und Gesellschaft“. Das sei letztlich die Voraussetzung dafür, die andere Aufgaben erfüllen zu können.

Frei machte auch deutlich, dass das Klimaschutzgesetz nach wie vor gelte. Also müsse auch die Bundesregierung überall dort, wo es Defizite beim Erreichen der Klimaschutzziele gibt, sagen, mit welchen Maßnahmen sie diese Ziele erreichen will. Bis März müsse das gemacht sein, weshalb daran intensiv gearbeitet werde. Die einzelnen Ressorts hätten ihre Meldungen abgegeben. Nun werde untersucht, inwieweit die Maßnahmen geeignet und ausreichend sind.

Die Bundesregierung werde sich mit Blick auf die internationalen und nationalen Klimaziele rechtskonform verhalten, sagte der Minister. Politik sei aber immer das Austarieren unterschiedlicher Schwerpunkte. Mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln müsse die maximale positive Wirkung erzielt werden. Da sei Klimaschutz ganz wichtig. „Aber nicht auf Kosten von, sondern nur gemeinsam mit einer funktionierenden Wirtschaft, die uns auch in die Lage versetzt, die Herausforderungen zu bewältigen, die nicht nur nationaler, sondern auch internationaler Natur sind“, sagte der Chef des Bundeskanzleramtes.

04.12.2025 Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Antrag — hib 678/2025

Grüne wollen Luxusflüge besteuern

Berlin: (hib/SAS) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will Luxusflüge besteuern. In einem Antrag (21/3035), über den der Bundestag am Donnerstag erstmals debattiert und namentlich abstimmt, fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, einer von Frankreich angeführten internationalen Allianz beizutreten. Deren Ziel sei es, mit einer „progressive Ergänzung der Luftverkehrssteuer“ eine sozial gerechte Abgabe auf Privatflüge und Premium-Tickets einzuführen. So könnten CO2-Emissionen reduziert und „Hunderte Millionen Euro Mehreinnahmen“ für den Staatshaushalt erzielt werden, schreibt die Fraktion in der Vorlage.

Zur Begründung des Vorstoßes verweist sie darauf, dass die Klimaschutzlücke im Verkehrssektor aufgrund „jahrzehntelanger Versäumnisse“ besonders groß sei. Deutschland laufe daher Gefahr, seine Klimaschutzziele zu verfehlen. Trotzdem habe die Bundesregierung entschieden, das Deutschlandticket zu verteuern und gleichzeitig die Luftverkehrsteuer zu senken, kritisieren die Abgeordneten.

Laut der „Global Solidarity Levies Task Force“ sei ein Prozent der Weltbevölkerung für etwa die Hälfte der gesamten Emissionen des weltweiten Flugverkehrs verantwortlich, heißt es im Antrag weiter. Ein Langstreckenflug in der First Class wirke sich „ungefähr neunmal so klimaschädlich“ aus wie ein Flug in der Economy Class und eine Reise im Privatjet verursache „sogar bis zu 80-mal so hohe Emissionen“. Angesichts dessen habe die Weltgemeinschaft auf der Weltklimakonferenz im brasilianischen Belém Gegenmaßnahmen diskutiert, schreiben die Grünen. Eine internationale Allianz von Staaten, der sich unter anderem Frankreich, Spanien und Kenia angeschlossen haben, setze sich für die Besteuerung von Privatjets und Luxusflügen als soziale Maßnahme und zur Generierung von Einnahmen für Klimaanpassung und -resilienz ein. Deutschland solle nicht dahinter zurückbleiben.

04.12.2025 Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Antrag — hib 678/2025

Grüne: Rückbau der EU-Klimapolitik stoppen

Berlin: (hib/SAS) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf einen Kurswechsel in der Klimapolitik. In einem Antrag (21/3033), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestags steht, fordert die Fraktion, den „Rückbau in der EU-Klimapolitik“ zu stoppen und die klimapolitischen Erfolge der vergangenen Jahre zu verteidigen.

Konkret solle die Bundesregierung allen Stimmen entgegentreten, die weitere Abschwächungen des neuen Emissionshandels für Gebäude und Verkehr (ETS 2) durchsetzen wollten. Der ETS setze ein „klares Signal für sauberes und bezahlbares Heizen“, schreiben die Abgeordneten. Durch die von der Bundesregierung mitbeschlossene Verschiebung des ETS2 auf das Jahr 2028 sei bereits „erhebliches Vertrauen verspielt“ worden.

Zudem verlangen die Grünen konkrete Maßnahmen auf europäischer und nationaler Ebene, um Emissionen im Gebäude- und Verkehrsbereich zu senken. Außerdem solle die Bundesregierung den natürlichen Klimaschutz voranbringen, etwa indem die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur „mit ausreichend Ressourcen“ umgesetzt wird.

Weitere Forderungen zielen unter anderem auf die Rücknahme aller geplanten „Verwässerungen der Klimapolitik“, die zügige Vorlage des ausstehenden Klimaschutzprogramms sowie die weitere Unterstützung des neu aufgelegten Regenwaldfonds TFFF ab.

03.12.2025 Sport und Ehrenamt — Ausschuss — hib 677/2025

Ungleiche Zugangschancen zum freiwilligen Engagement

Berlin: (hib/HAU) Die Zugangschancen zum freiwilligen Engagement und die Engagementbeteiligung in Deutschland für unterschiedliche soziale Gruppen sind ungleich verteilt. Das machten die zu einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Sport und Ehrenamt am Mittwoch geladenen Sachverständigen deutlich. Grundlage der Sitzung war der noch aus der letzten Legislaturperiode stammende Vierte Engagementbericht der Bundesregierung (20/14120), der 13 Schwellen herausarbeitet, die teils als „kleine, aber sehr wirkungsvolle Hürden“ für bestimmte Gruppen den Zugang zum Engagement erschwerten, wie Chantal Munsch, Professorin für Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik an der Universität Siegen und zugleich Vorsitzende der Sachverständigenkommission für den Engagementbericht, vor dem Ausschuss sagte. Es gehe dabei um finanzielle Ressourcen wie die Fahrt zum Engagement oder das Geld für den Kaffee danach. Es gehe aber auch um zeitliche Flexibilität sowie um Vorurteile bei der Ansprache für ein Engagement.

Menschen mit niedrigem Einkommen seien nur halb so oft im freiwilligen Engagement vertreten, wie Menschen mit einem hohen Einkommen, sagte Munsch. „Diesen großen Unterschied finden wir auch beim Bildungsabschluss, bei Arbeitslosigkeit und bei der Staatsangehörigkeit“, sagte die Sozialpädagogin. Unterschiede erstreckten sich auf alle Engagementfelder - vom Sport, über die Religion bis zu Freizeit und Kultur. Ganz besonders deutlich seien die Unterschiede, „wenn es um das Engagement in Vorständen geht“. Menschen mit einem niedrigen Einkommen würden außerdem mehr als dreimal so oft im Engagement abgelehnt als Menschen mit einem hohen Einkommen.

Relevant seien diese Ungleichheiten, „weil es im Engagement um Mitgestaltung geht“, so Munsch. Es gehe um das Vereinsheim im Sport, um Elternarbeit in Kita und Schule, um Religionsunterricht, die Gestaltung von Festen, um Traditionspflege und Begegnungsstätten. „Wenn nun an dieser Mitgestaltung von ganz konkreten relevanten Lebensbereichen Menschen mit hohem Einkommen, mit hohem Schulabschluss und mit deutscher Staatsangehörigkeit überproportional häufiger beteiligt sind, stellt das eine Bedrohung für unsere Demokratie dar“, sagte die Vorsitzende der Sachverständigenkommission.

Armutsbekämpfung sei Demokratieförderung, sagte Professor Wibke Riekmann von der Hochschule Hannover - ebenfalls Mitglied der Sachverständigenkommission. „Wenn Menschen genug Geld haben, können sie sich im Sportverein besser engagieren und fühlen sich dadurch zugehörig“, sagte sie. Eine Bildungspolitik, die dazu beiträgt, dass die Bildungsunterschiede kleiner werden, führe dazu, „dass sich mehr Menschen engagieren können“. Riekmann plädierte dafür, Programme wie „Demokratie leben“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe und Integration durch Sport“ zu erhalten und auszubauen. Die Abgeordneten forderte Riekmann auf, immer wieder vor Ort in den Vereinen deutlich zu machen, „wie wichtig diese Form von diversem Engagement ist“.

Professor Sabrina Zajak vom Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung betonte ebenfalls die Wichtigkeit, alle Gruppen in das Engagement miteinzubeziehen. „Je weiter ich das Engagement ausweite, je weiter schöpfe ich das Potenzial ab“, sagte sie. So könne der Zusammenhalt gestärkt werden, könnten mehr Integration und mehr Ressourcen geschaffen werden - auch zur Entlastung des Staates. „Die Ausweitung von Zugängen schafft viele positive Effekte“, betonte Zajak, die gleichfalls Mitglied der Sachverständigenkommission ist.

Katarina Peranić, Vorständin der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE), schloss sich der Meinung der Sachverständigenkommission an, dass es nicht darum gehe, die Engagementquote zu erhöhen, sondern vielmehr darum, „gesellschaftlichen Ungerechtigkeiten entgegenzutreten“. Dies sei insbesondere vor dem Hintergrund des erodierenden gesellschaftlichen Zusammenhalts von großer Bedeutung. Eine von der DSEE in Auftrag gegebene Studie, basierend auf den Daten des Freiwilligensurveys und des Sozioökonomischen Panels, mache deutlich, dass soziale Ungleichheiten unter den Engagierten von 2001 bis 2019 stark zugenommen hätten, sagte Peranić. Es sei unerlässlich, Kenntnisse zu Ungleichheiten zu erlangen, um diesen gezielt entgegenzuwirken.

Die DSEE-Vorständin forderte eine nachhaltige Finanzierung des Engagements sowie niederschwellige Förderinstrumente. Wichtig sei auch die Etablierung eines strukturell verankerten Angebots für Kompetenzaufbau und Digitalisierung bei den Engagierten. Dafür brauche es die systematische Stärkung von Austausch-, Netzwerk- und Diversitätsstrukturen im Ehrenamt, sagte Peranić.

03.12.2025 Landwirtschaft, Ernährung und Heimat — Antrag — hib 677/2025

AfD fordert verbesserte Rahmenbedingungen für Weinbau

Berlin: (hib/NKI) In ihrem Antrag (21/3044) mit dem Titel „Zukunft des deutschen Weinbaus sichern - Rahmenbedingungen verbessern“ fordert die AfD-Fraktion „eine Stärkung der Rahmenbedingungen, um die wirtschaftliche, kulturelle und touristische Bedeutung des Weinbaus zu erhalten“.

Die Antragsteller argumentieren, der deutsche Weinbau stehe im Jahr 2025 vor einer tiefgreifenden Krise. Die Erlöse für Trauben und Fasswein lägen bei lediglich 40-60 Cent pro Liter, was „weit unter den Produktionskosten liegt und viele Betriebe wirtschaftlich gefährdet“. Die Bundesregierung wird aufgefordert, Liquiditätshilfen für Weinbaubetriebe mit 100 Millionen Euro, eine „unbürokratische “ Vergabe der Hilfen sowie die Einrichtung eines nationalen Krisenfonds für Zuschüsse zu Ernteversicherungen einzuplanen.

Der Antrag soll am Donnerstag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden.