09.10.2026 Bundestagsnachrichten — Bericht — hib 804/2026

„Das Parlament“: Koalition bringt Steuerreform auf den Weg

Berlin: (hib/FB) Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) sagte in der Kernzeitdebatte am Donnerstag, die Einkommensteuerreform der schwarz-roten Koalition setze „im Rahmen des Möglichen die richtigen Schwerpunkte“. Die vorgesehene Entlastung reiche nicht einmal aus, um die kalte Progression auszugleichen, kritisierte dagegen die AfD-Fraktion. Die Grünen beklagten ein „Klein-Klein“ bei den Steuerplänen. „Etwas mehr Gerechtigkeit“(Externer Link)

Der Finanzminister will vor allem Familien und Beziehern niedriger Einkommen helfen. Bei höheren Einkommen könnten steigende Sozialbeiträge zu Verlusten führen. Übersicht: Wer von Klingbeils Steuerreform profitieren soll(Externer Link)

INTERVIEW: Die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Frauke Heiligenstadt, hat die geplante Einkommensteuerreform der Bundesregierung verteidigt. Heiligenstadt sagte in unserem Interview: „Mit Blick auf die begrenzten haushaltspolitischen Spielräume legt der Gesetzentwurf den Fokus ganz bewusst auf die Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen sowie Familien. Also dort, wo es am meisten bewirkt.“ Eine Familie mit zwei Kindern habe demnach 600 Euro mehr im Jahr zur Verfügung. Für mehr sei momentan der Haushaltsspielraum nicht da. Die SPD-Politikerin zeigte sich davon überzeugt, dass die geplanten Entlastungen „zur wirtschaftlichen Stabilisierung beitragen, indem wir die Kaufkraft der Menschen erhöhen und damit die Binnennachfrage stärken“. Heiligenstadt: „Wir stärken die Kaufkraft“(Externer Link)

PROFIL: Doris Achelwilm (Linke) stellt unser Autor im Profil vor. Sie ist steuerpolitische Sprecherin der Linken-Fraktion im Bundestag. „Die geplante Reform ist profillos“, sagt sie über die Steuerpläne. „Es bräuchte eine spürbare Entlastung, und zwar von oben nach unten.“ Die Regelungen greifen für Achelwilm zu wenig gezielt und zudem nicht sofort. Entlasten von oben nach unten(Externer Link)

KOPF DER WOCHE: Die Wahl von Tobias Rausch hat es in sich: Nachdem der 35-jährige AfD-Politiker am Dienstag zum Präsidenten des Landtages von Sachsen-Anhalt gewählt worden ist, ebbt die Debatte über die politischen Folgen nicht ab. Denn mit Rausch hat die AfD zum ersten Mal auf Landesebene erreicht, was sie auch auf Bundesebene seit ihrem Einzug in den Bundestag 2017 anstrebt: parlamentarisch-repräsentative Ämter und Funktionen. Rausch, gelernter Immobilienkaufmann und seit 2013 Mitglied seiner Partei, versprach zwar nach seiner Wahl eine „sachliche“ Amtsführung. Aber dass er weiter Generalsekretär der AfD in Sachsen-Anhalt bleiben möchte, nährt Zweifel daran. Auch bei Bundestagspräsidentin Julia Klöckner. Neutral ein Parlament zu leiten, vertrage sich nicht mit einem in besonderem Maße politischen Parteiamt, sagte sie.

Lesen Sie auch unseren Bericht über die konstituierende Sitzung in Magdeburg. Bei der Wahl am Dienstag erhielt Tobias Rausch vier Stimmen mehr, als BSW und AfD zusammen hatten. Erster AfD-Landtagspräsident in Sachsen-Anhalt gewählt(Externer Link)

PRO UND CONTRA: Ist die Wohngeldkürzung angemessen? Das fragten wir unsere Kommentatoren. Die nun angestrebte Ausgabendämpfung sei eine späte Annäherung an die fiskalische Realität. Davon ist Dietrich Creutzburg, Wirtschaftskorrespondent der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, überzeugt. Das Wohngeld sei Teil einer intransparenten Doppelstruktur und konkurriere in vielen Fällen mit den Leistungen der Grundsicherung.

Die Kürzungen seien ein falsches Signal, meint dagegen der freie Journalist Wolfgang Mulke. In der Bevölkerung gehe die Angst um, sich das Leben in Deutschland bald nicht mehr leisten zu können. Es fehle an ausreichendem Wohnraum zu bezahlbaren Konditionen, schreibt er. Pro und contra zum Wohngeld(Externer Link)

BND: Russland stellt aktuell die größte sicherheitspolitische Herausforderung für Deutschland dar. In diesem Befund waren sich die am Montag zu einer öffentlichen Anhörung vor dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) des Bundestages geladenen Spitzen der Nachrichtendienste des Bundes einig. Am Dienstag wurde der ehemalige Chef des Bundesnachrichtendienstes (BND), August Hanning, wegen des Verdachts der Spionage festgenommen. Für den BND kommt der Skandal zur Unzeit. Warnung vor Putins Konfrontationskurs(Externer Link)

WOHNGELD: Die von der Bundesregierung geplante Kürzung des Wohngelds ist auf erbitterten Widerstand der Bundesländer und auch der Opposition im Bundestag gestoßen. Durch die von der Regierung vorgesehene Aussetzung der Wohngelderhöhung für 2027 und die Kürzung bei der Heizkostenpauschale „besteht die Gefahr, dass mehr Haushalte mit geringem Einkommen ihren Lebensunterhalt und ihre Wohnkosten nicht mehr eigenständig decken können und auf Grundsicherung angewiesen sind“, kritisieren die Länder in ihrer Stellungnahme zu der Vorlage, die am Donnerstag vom Bundestag an die Ausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen wurde. Widerstand gegen Wohngeldkürzung(Externer Link)

NIPT: Nach einem jahrelangen parlamentarischen Vorlauf ist in der Frage des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) jetzt eine Entscheidung gefallen. Die Abgeordneten votierten am Donnerstagabend mit großer Mehrheit für den interfraktionellen Gruppenantrag (21/3873(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der ein Monitoring zur Umsetzung und zu den Folgen des Beschlusses über die Kassenzulassung des Tests vorsieht sowie ein Expertengremium, das die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung prüfen soll. Bluttest auf Trisomie 21(Externer Link)

APuZ: Die aktuelle Ausgabe der Beilage „Aus Politik und Zeitgeschichte“ ist dem Thema „Ungarn“ gewidmet. Im Oktober 1956 stoppten sowjetische Truppen den Versuch der reformorientierten Teile der Kommunistischen Partei Ungarns, die Herrschaft der stalinistischen Kader zu beenden und das Land mit Unterstützung der Bevölkerung zu demokratisieren. Die Reformregierung wurde abgesetzt, die gerade erst erkämpften Freiheiten wurden jäh und brutal wieder entzogen. Die Erinnerung an „1956“ hat sich tief ins kollektive Gedächtnis der Ungarn eingebrannt. 70 Jahre nach dem Aufstand haben sie in einem von vielen mittlerweile für unmöglich gehaltenen Wahlakt das Abdriften des Landes ins Autoritäre gestoppt. Der Freiheitswille scheint ungebrochen. Aus Politik und Zeitgeschichte 42/2026(Externer Link)

AUSGABE: Weitere Themen der Ausgabe sind der Bericht der Ostbeauftragten, die Erinnerung an das Massaker vom 7. Oktober 2023 in Israel, die Debatten zur Nachhaltigkeit, zur Digitalisierung im Gesundheitswesen und zum Startchancengesetz für die Kleinsten.

EPAPER: Das komplette E-Paper der aktuellen Ausgabe von „Das Parlament“ https://www.das-parlament.de/epaper/2026/42/index.html?hib(Externer Link)

09.10.2026 Wirtschaft und Energie — Anhörung — hib 803/2026

Kritik an Biomasseverordnung

Berlin: (hib/FLA) Grundsätzliche Zustimmung und deutliche Kritik: So hat sich das Meinungsbild der Sachverständigen bei einer Anhörung zur zweiten Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung (21/6810(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) im Ausschuss für Wirtschaft und Energie gezeigt. Es ging um den vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf, der die Vorgabe der europäischen Richtlinie RED III umsetzen soll.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund erklärte in seiner Stellungnahme, es sei aus kommunaler Sicht grundsätzlich nachvollziehbar, dass mit der Verordnung ein verlässlicher und rechtssicherer Rahmen für die nachhaltige Nutzung von Biomasse geschaffen werden soll. Es sei aber darauf zu achten, dass die energetische Nutzung von nachhaltig erzeugtem und nicht anderweitig sinnvoll verwertbarem Holz nicht unnötig eingeschränkt werde. Für die kommunale Wärmeversorgung habe die energetische Nutzung von Holzbiomasse eine wichtige Bedeutung.

Eric Häublein, NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V., begrüßte, dass mit der Verordnung das Kaskadenprinzip stärker verankert werden soll. Holz sei ein begrenzter Rohstoff, der unter anderem im Bauwesen sowie in der Holzwerkstoff- und Papierindustrie benötigt werde. Holz sollte möglichst lange und hochwertig genutzt und erst am Ende der Nutzungskaskade energetisch verwendet werden. Der vom Bundeskabinett beschlossene Verordnungsentwurf bleibe hinter einer konsequenten Umsetzung zurück und halte zugleich an der Förderung der Holzverbrennung, wie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschrieben, fest. Das sei der falsche Ansatz.

Wilhelm Klümper, Agora Agrar, legte dar, Wald und Holz leisteten einen unverzichtbaren Beitrag zum Klimaschutz. Stabile Waldbestände und Holzprodukte hielten Kohlenstoff gebunden und die energetische Nutzung ersetze fossile Brennstoffe. Der Mehrwert für den Klimaschutz sei dort am größten, wo echte Alternativen fehlten. Bei der Stromerzeugung gebe es andere wettbewerbsfähige Lösungen, aber für Holzprodukte keinen gleichwertigen Ersatz. Der Wettbewerb sei verzerrt, weil es starke Anreize für den Bereich Energie gebe, bislang aber keine oder nur geringe Honorierung für die Klimaschutzleistung von Wäldern und Holzprodukten. Eine konsequente Umsetzung der Kaskadenlösung sei wichtig.

Julia Möbus, Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e. V., legte dar, die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie in der Biomasseverordnung stelle keine 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben dar. Der fehlende Verweis auf die relevanten Wald- und Marktbedingungen in der Verordnung sowie die Nennung zweier einzelner Branchen wie der Holzwerkstoffindustrie und der Papier- und Zellstoffindustrie in der deutschen Umsetzung berge die erhebliche Gefahr, dass eine Vorfestlegung eines bestimmten Verwendungszwecks erfolge und die Förderfähigkeit dieser Hölzer für die Energieerzeugung versagt werde. Die stoffliche und energetische Verwendung von Holz dürfe nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Bastian Olzem, BDEW-Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., machte klar, dass die Biomasse eine der wichtigsten Energiequellen sei. Im Wärmemarkt würden aktuell 23 Prozent an erneuerbaren Energien eingesetzt, davon 80 Prozent aus Biomasse, davon die meisten Prozente holzartige Brennstoffe. Er begrüßte, dass der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf zur Änderung der Biomasseverordnung weitgehend ohne Verschärfung umgesetzt werden soll. Die Verordnung regele für den Bereich des EEG, welche Stoffe als Biomasse gelten, welche technischen Verfahren zur Stromerzeugung aus Biomasse in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen und welche Umweltanforderungen bei der Erzeugung von Strom aus Biomasse einzuhalten sind. Er begrüßte die vorgesehenen Übergangsbestimmungen, dass also Bestandsanlagen von den neuen Bedingungen ausgenommen würden.

Harry Schindler, DBFZ Deutsches Biomasseforschungszentrum gGmbH, stellte die Frage, warum es keine zufriedenstellenden Holzkaskaden gebe. Seine Antwort: Der Wettbewerb sei verzerrt durch Marktversagen und Eingriffe des Staates. Die Preise der Holzprodukte an den Märkten sagten nichts darüber aus, welche Holznutzung den höchsten Wert für Klima und Gesellschaft bringe. Eine Biomasseverordnung, die sich an der Verzerrung orientiere, konserviere einfach nur den aktuellen ineffizienten Nutzungszustand auf den Märkten der Holzkaskaden. Der Abbau der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz könne dazu beitragen, Holzenergie auf ein klimapolitisch effizientes Niveau zu begrenzen und ihren Einsatz in effizientere Bereiche wie Hochtemperaturwärme in der Industrie oder in der Schifffahrt umzulenken.

Irene Seling, AGDW - Die Waldeigentümer, meinte, die RED III setze einen europäischen Rahmen für eine stärkere Holzbiomassenutzung und lege einen Schwerpunkt auf die Kaskadennutzung. Entscheidend sei aber, wie dieser Rahmen national umgesetzt werde. Die RED III sehe bei der Definition von Rundholz in Industriequalität ausdrücklich vor, dass die Mitgliedstaaten die relevanten Wald- und Marktbedingungen berücksichtigten. Der ausdrückliche Marktbezug fehle in dem deutschen Entwurf der Biomasseverordnung. Energieholz sei eine Vermarktungsoption. Das gelte insbesondere für den kleinen Privatwald, der überwiegend in Deutschland zu finden sei. Dies dürfe eine gesetzliche Definition nicht ausblenden.

Martin Zühlke, Energieverbund der Landwirtschaft MV e. V, sah deutliche Mängel in der Verordnung sowie eine weitgreifende und erfolglose Überregulierung der Wald- und Forstarbeit. Die Mehrheit der Forstunternehmen sei zertifiziert und arbeite nach wirtschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten im Rahmen der Zertifizierung. Die Arbeit, die Leistungen und die Ergebnisse der Forstbetriebe hätten sich seit Jahrhunderten bewährt. Es bedürfe keiner zusätzlichen Vorgaben oder Regulierungen. Die Basis der Forstunternehmen sowie die befragten Forstbetriebe und die Forstämter lehnten zusätzliche Regulatorien sowie zusätzliche Betriebs- und Meldepflichten ab.

08.10.2026 Gesundheit — Antrag — hib 802/2026

Grünen-Konzept für Reform der Pflegeversicherung

Berlin: (hib/PK) Die Grünen-Fraktion fordert eine umfassende Reform der Sozialen Pflegeversicherung (SPV). Der Kabinettsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz werde dem Handlungsauftrag nicht gerecht, heißt es in einem Antrag (21/8398(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion.

Ein Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung werde lediglich geprüft, versicherungsfremde, gesamtstaatliche Aufgaben würden weiter nicht aus Steuermitteln finanziert, und eine wirksame Begrenzung der Eigenanteile bleibe aus. Eine Reform, die das Vertrauen in die SPV stärken wolle, müsse die Lasten fair verteilen.

Die Abgeordneten setzen in ihrem Konzept auf eine breit angelegte Pflegeprävention, die durch ein Bundes-Pflegepräventionsgesetz mit verbindlichen Zielwerten bis 2035 verankert werden sollte. Ferner fordern die Grünen die Einführung eines vollständigen Risikostrukturausgleichs zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung sowie Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt für die SPV.

Zudem sollten Beamte und Selbstständige bei Eintritt in den Beruf in die SPV integriert werden. Die SPV müsse von Aufgaben entlastet werden, die ihr ordnungspolitisch nicht zuzuordnen seien, darunter falle die vollständige Erstattung der pandemiebedingten Mehrausgaben (rund 5,2 Milliarden Euro), die dauerhafte Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige aus dem Bundeshaushalt (rund 4,5 Milliarden Euro jährlich) sowie die schrittweise Herauslösung der Pflegeausbildungskosten aus den Eigenanteilen und ihre Finanzierung durch die zuständigen Länder. Die medizinischen Behandlungspflege im stationären Bereich sollte perspektivisch in die Krankenversicherung überführt werden.

Es gelte zudem, pflegende Angehörige zu stärken, sozial besser abzusichern und im Pflegealltag wirksam zu entlasten. Vorgeschlagen wird die Bündelung der bislang fragmentierten Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige in einem flexibel einsetzbaren Entlastungsbudget.

Doppelte Dokumentationspflichten sollten abgebaut und die Digitalisierung ausgebaut werden. Auch Kompetenzmix-Modelle einschließlich akademisierter Pflegefachpersonen, Community Health Nurses und Advanced Practice Nursing sollten ausgebaut werden.

Eigenanteile für Pflegebedürftige in der stationären Langzeitpflege müssten solidarisch, bedarfsgerecht und generationengerecht begrenzt werden. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten blieben unberührt.

08.10.2026 Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Antrag — hib 802/2026

Linke fordert Mutterschutz für Selbständige

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (21/8461(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) Mutterschutzregelungen auch für Selbstständige. Auf europäischer Ebene bestimme die Richtlinie 2010/41/EU, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass selbstständig erwerbstätige Frauen ausreichende Mutterschaftsleistungen erhalten können, die eine Unterbrechung ihrer Erwerbstätigkeit von mindestens 14 Wochen ermöglichen. „Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) jedoch erfasst nach seinem Anwendungsbereich im Wesentlichen abhängig beschäftigte Schwangere und Mütter“, kritisieren die Abgeordneten darin.

Unter anderem fordern sie, das bereits bei den Arbeitgebern bewährte solidarische U2-Umlageverfahren analog um die Gruppe der Selbstständigen zu erweitern. Individuelle schwangerschafts- und mutterschaftsbedingte wirtschaftliche Risiken sollen so auf alle Selbstständigen umgelegt werden, sodass Krankengeldtarife in der freiwilligen gesetzlichen und Krankentagegeldtarife in der privaten Krankenversicherung zur Absicherung dieses Risikos nicht mehr erforderlich sind. Für Versicherte nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz sollen dabei die Besonderheiten der Künstlersozialversicherung und ihrer Finanzierungsstruktur berücksichtigt werden.

08.10.2026 Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Ausschuss — hib 802/2026

PISA-Studie: Plädoyer für möglichst frühe Bildungsprozesse

Berlin: (hib/HAU) Im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend waren am Donnerstag die Ergebnisse der PISA-Studie 2025 Thema eines öffentlichen Fachgespräches. In allen drei bei der Studie erfassten Bereichen Naturwissenschaften, Mathematik und beim Lesen seien seit etwa zehn Jahren sinkende Kompetenten zu erkennen, sagte der Leiter der deutschen PISA-Studie Samuel Greiff und konstatierte: „Wir liegen auf einem historischen Tiefstand.“ Als enttäuschend und nicht hinnehmbar bewerteten sowohl Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) als auch die Vorsitzende der Bildungsministerkonferenz (BMK), die Bayrische Staatsministerin für Unterricht und Kultus, Anna Stolz (Freie Wähler), die Ergebnisse der PISA-Studie. Die Staatssekretärin für Bildung und Kultur des Saarlandes, Jessica Heide, die in Vertretung der saarländischen Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot (SPD) an dem Fachgespräch teilnahm, nannte Befunde der Studie, die mutmachend seien. So läge etwa das Zugehörigkeitsgefühl der Schülerinnen und Schüler in Deutschland zu ihrer Schule höher als im OECD-Durchschnitt.

Der Leistungsrückgang beträfe alle Kompetenzbereiche und alle Gruppen, sagte Studienleiter Greiff. „Vor allem der Anstieg der kompetenzschwachen Jugendlichen sollte uns besonders Sorge machen“, betonte er. Nach wie vor seien die Bildungschancen in Deutschland sehr ungleich verteilt, so Greiff. „Der Unterschied zwischen sozial-privilegierten und sozial-benachteiligten Jugendlichen ist in Deutschland im internationalen Vergleich ausgesprochen hoch.“ Er sei zudem in den letzten zehn Jahren angestiegen, während er in der OSZE und der EU weitgehend stabil geblieben sei. Deutschland habe im OSZE-Vergleich eine hohe Ungleichheit bei mittlerer Kompetenz. Kanada und Estland zeigten, dass es auch eine hohe Leistungsfähigkeit bei gerecht verteilten Chancen geben könne, sagte er.

Was also kann getan werden? Greiff, der Professor für Educational Monitoring and Effectiveness an der Technischen Universität München und Vorsitzender des Zentrums für internationale Bildungsvergleichsstudien ist, plädierte für frühe Bildungsprozesse. Schon in der Kita müsse geschaut werden, welche Kinder Unterstützung bräuchten. „Und dann muss man diese Unterstützung natürlich auch verbindlich vorhalten.“ Während in Deutschland die Zeit vor der Grundschule kaum genutzt werde, seien andere Staaten da schon weiter. „Es geht weder darum, PISA-Aufgaben im Kindergarten zu machen oder um eine Verschulung der frühkindlichen Bildung, sondern es geht darum, dort schon zu unterstützen und letztendlich so den Kindern neue Möglichkeiten zu eröffnen“, sagte er

Bildungsministerin Prien äußertet ihre feste Überzeugung, „dass wir ziemlich genau wissen, was wir jetzt zu tun haben“. Eine Trendwende sei möglich. Dafür müsse man auf die Wissenschaft hören. Umgesetzt werden müsse dies dann im engen Schulterschluss zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Wichtig sei eine strategische Ausrichtung statt - wie in der Vergangenheit - „mal dieses Programm und dann mal jenes Programm“. Prien sprach sich wie auch Studienleiter Greiff für eine chancengerechte Bildung aus, „die sehr früh ansetzt“. Bildungsorte seien die Familie, die Kita und die Kindertagespflege. Dort gelte es anzusetzen - vor allem qualitativ, weil der quantitative Ausbau sehr gut vorangekommen sei. Ein Beitrag dazu sei das Startchancenentwicklungsgesetz, mit dem sowohl die Frage verbindlicher Diagnostik und Förderung von Kindern im Alter von spätestens vier Jahren als auch die Förderung von Kitas in besonders herausfordernden Lagen angegangen werde.

Ein weiterer Punkt, so die Ministerin, sei die Lehrerausbildung. Hier müsse aber nicht nur bei der Hochschulbildung angesetzt werden, sondern auch bei der zweiten und dritten Phase mit einem integrierten Programm zur Qualitätssteigerung der Lehrkräfte.

„Wir fangen nicht bei null an“, sagte auch die BMK-Vorsitzende Stolz. Zahlreiche Maßnahmen hätten Bund und Länder schon auf den Weg gebracht, „die sich jetzt auch aus den Handlungsempfehlungen der PISA-Studie ergeben“. Als Beispiel nannte die Bayrische Kultusministerin StarS, ein datengestütztes Programm für die Grundschulen. Dabei gehe es darum, „mehr individuelle, zielgerichtete und datengestützte Förderung zu machen“. Es werde also früh die Lernaufgabe festgestellt, die Kinder erhielten dann eine darauf ausgerichtete individuelle Förderung. Später werde der Lernstand wieder überprüft „und damit geschaut, ob die Förderung auch die Wirkung erzielt hat, die wir brauchen“.

Außerdem sei der IQB-Roadmap-Prozess von Bund und Ländern aufgesetzt worden, sagte Stolz. Darin seien sieben Handlungsfelder identifiziert worden, an denen auch gearbeitet werde. Drei Handlungsfelder seien prioritär herausgegriffen worden: die datengestützte Unterricht- und Schulentwicklung, die Verbesserung der Lernvoraussetzungen und die Bildungsforschung.

Auf Nachfrage machte sie deutlich, dass die verpflichtende Sprachstanderhebung in Bayern, „mit verpflichtender Förderung“, ein Erfolgsmodell sei. Schon nach einem Jahr seien deutliche Kompetenzsteigerungen zu erkennen. Eine bundesweite Einführung der verpflichtenden Sprachstanderhebung halte sie für sinnvoll, sagte Stolz.

08.10.2026 Finanzen — Antwort — hib 801/2026

Baumaßnahmen am Schloss Bellevue

Berlin: (hib/NKI) Der Baubeginn am Schloss Bellevue samt den dazugehörigen Liegenschaften verschob sich um vier Monate vom 1. April 2026 auf den 10. August 2026. Das geht aus einer Antwort (21/8214(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/7747(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion hervor.

Im Rahmen der Sanierung sollen das Schloss Bellevue sowie Verwaltungsgebäude, Hauptwache, Außenanlagen und Infrastruktur erneuert werden, heißt es in der Antwort. Es gelte, die langfristige Nutzung der Liegenschaft sicherzustellen. Dazu seien „zahlreiche bauliche und technische Mängel“ zu beheben, und es sei gestiegenen Anforderungen an Sicherheit, Brandschutz, Energieeffizienz und Barrierefreiheit gerecht zu werden.

08.10.2026 Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Antrag — hib 801/2026

Grüne: Mutterschutz auch für Selbständige

Berlin: (hib/CHE) Mutterschutz muss auch für Selbstständige gelten. Das verlangt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem entsprechenden Antrag (21/8401(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darin führt die Fraktion aus: „In Deutschland sind rund 1,3 Millionen Frauen selbstständig erwerbstätig. Jährlich bekommen rund 27.000 selbstständig erwerbstätige Frauen ein Kind. Für sie besteht weiterhin eine erhebliche Schutzlücke rund um ihre Mutterschaft: Anders als abhängig Beschäftigte haben Selbstständige grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutzfristen und Mutterschaftsgeld.“

Die Grünen zitieren eine Allensbach-Studie, nach der sich 85 Prozent der selbstständigen Frauen bessere staatliche Rahmenbedingungen für den Mutterschutz wünschen. „Nach Artikel 8 der EU-Richtlinie 2010/41/EU müssen Mitgliedstaaten selbstständigen Frauen ausreichende Mutterschaftsleistungen ermöglichen, die eine Unterbrechung der Erwerbstätigkeit für mindestens 14 Wochen ermöglichen“, schreiben die Abgeordneten.

Unter anderem fordern sie, im Rahmen der anstehenden Elterngeldreform und der Vereinfachung des Mutterschutzgesetzes, einen gesetzlichen Mutterschutz für Selbstständige zu schaffen, der die besonderen Bedingungen und unterschiedlichen Branchen selbstständiger Erwerbstätigkeit berücksichtige sowie die Fortführung der beruflichen Tätigkeit bürokratiearm ermögliche. Dies müsse auch einen pauschalen Basis-Mutterschaftsausgleich in Höhe von 5.000 Euro für alle Selbstständigen im Mutterschutz enthalten, der durch Zuschüsse auf Antrag ergänzt werden könne, heißt es weiter in dem Antrag.

08.10.2026 Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung — Gesetzentwurf — hib 800/2026

Bundesregierung legt Bafög-Novelle vor

Berlin: (hib/DES) Höhere Wohnkostenpauschale, steigende Freibeträge: Mit dem 30. Bafög-Änderungsgesetz (21/8405(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) strebt die Bundesregierung eine Novelle der Förderung an.

Die Bedarfssätze für Studierende sollen in zwei Schritten angehoben werden: Zum Wintersemester 2027/2028 auf 503 Euro und zum Sommersemester 2029 auf 563 Euro. Die Bedarfssätze für Schülerinnen und Schüler sollen entsprechend ansteigen. Zusätzlich sieht die Bundesregierung ab dem Wintersemester 2028/2029 eine jährliche Anhebung der Freibeträge vor. Die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge sollen außerdem angepasst werden, sodass das Bafög die gestiegenen Versicherungskosten besser berücksichtige.

Auch bei der Wohnkostenpauschale sieht der Gesetzentwurf Änderungen vor. Für außerhalb des Elternhauses wohnende Studierende soll der Zuschlag zum Sommersemester 2027 um rund 16 Prozent von 380 Euro auf 440 Euro steigen. Gleichzeitig soll die Wohnkostenpauschale für im Elternhaus wohnende Studierende auf 41 Euro gesenkt und in einem zweiten Schritt vollständig abgeschafft werden.

Die Bundesregierung plant mit dem Gesetzentwurf, die Antragstellung zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu digitalisieren. So sollen Anträge künftig ausschließlich über das digitale Antragsportal „Bafög Digital“ gestellt werden. Eine Abweichung soll nur in Ausnahmefällen möglich sein. Entfallen sollen außerdem aufwändige einzelfallbezogene Regelungen wie etwa „der Leistungsnachweis für den Erhalt von Ausbildungsförderung vom fünften Fachsemester an“.

Die Anhebung der Bedarfssätze und Freibeträge für die Berufsausbildungsbeihilfe und das Ausbildungsgeld solle auch weiterhin in ähnlichem Umfang wie im Bafög erfolgen.

In einer Stellungnahme begrüßt der Bundesrat zwar einen Teil der Änderungen, macht jedoch deutlich, dass die Reform insgesamt hinter den Erwartungen zurückbleibe. So kritisiert er unter anderem, dass die Wohnkostenpauschale nicht, wie im Koalitionsvertrag angegeben, zum Wintersemester 2026/2027, sondern erst zum Sommersemester 2027 ansteige. Außerdem bemängelt er die Senkung beziehungsweise Streichung der Wohnkostenpauschale für Studierende, die noch im Elternhaus wohnen. Für den Bundesrat sei nicht hinreichend belegt, dass der angehobene Bedarfssatz bei im Elternhaus wohnenden Studierenden ausreiche. Er befürchte vielmehr, dass durch die Änderung eine zusätzliche Belastung für Studierende und Eltern entstehe.

Ebenfalls kritisch sieht der Bundesrat, dass die geplante zweite Anhebung der Bedarfssätze erst zum Sommersemester 2029 und somit ebenfalls ein Semester später als im Koalitionsvertrag vereinbart erfolgen solle. Auch würde die geplante jährliche Anhebung der Freibeträge nicht ausreichen, um die inflationsbedingte Kostensteigerung auszugleichen, heißt es in der Stellungnahme.

Da die Bundesregierung die Forderungen des Bundesrats nach einer deutlichen „Vereinfachung und Verschlankung der gesetzlichen Regelung“, einer stärkeren Nutzung von Pauschalen, längeren Bewilligungszeiträumen sowie dem Verzicht auf Wiederholungsanträge nicht angemessen aufgegriffen habe, fordert der Bundesrat hier eine Nachjustierung.

Die Bundesregierung lehnt die Forderungen des Bundesrats in ihrer Gegenäußerung mehrheitlich ab.

08.10.2026 Verteidigung — Gesetzentwurf — hib 800/2026

Bundeswehrstrukturen sollen schneller angepasst werden

Berlin: (hib/PK) Die Bundeswehr soll in ihren Strukturen schneller und effektiver an neue Anforderungen angepasst werden können. Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes (21/8409(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sieht dazu Änderungen in verschiedenen Gesetzen vor, um eine schnelle und umfassende Aufwuchs- und Durchhaltefähigkeit der Bundeswehr zu erreichen.

Schwerpunkt der deutschen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sei die Abwendung eines möglichen russischen Angriffs gegen Deutschland und seine Verbündeten in Europa, heißt es in der Vorlage. Um die Ziele zu erreichen, soll das Bauvolumen gesteigert, Bauvorhaben beschleunigt und eine strategische Liegenschaftsreserve geschaffen werden.

Vorgesehen sind Ausnahmen im Umwelt- und Naturschutzrecht zugunsten der Bundeswehr sowie angepasste Regelungen im Schutzbereichs- und Landbeschaffungsgesetz. Damit sollen die militärische Nutzung der Bundeswehrliegenschaften, deren Erweiterung sowie die Nutzung neuer Liegenschaften sichergestellt, ein erleichterter Vollzug bei Eingriffen in die Natur ermöglicht und Bauvorhaben beschleunigt werden.

Gleichzeitig soll das überragende öffentliche Interesse an der Ausführung dieser Aufgaben festgeschrieben werden, um den Belangen der Bundeswehr, etwa bei Planungsabwägungsentscheidungen, mehr Gewicht zu geben. Durch die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für ausgewählte Verfahren sollen diese beschleunigt werden.

Ferner sind Anpassungen im Bundesleistungsgesetz an die aktuellen Szenarien und die hybride Kriegsführung vorgesehen. Um die Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr zu steigern, werden Vorschriften zur Bereitstellung von Unterkünften für militärisches Personal angepasst. Damit sollen die Bedingungen für die berufliche Mobilität und die Unterbringung am Dienstort verbessert werden.

So soll im Soldatengesetz geregelt werden, dass künftig auch für nicht unterkunftspflichtige Soldatinnen und Soldaten amtliche Unterkünfte bereitgestellt werden. Die im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Gemeinschaftsunterkünften anfallenden Mehrkosten werden im Entwurf für die folgenden fünf Jahre auf bis zu 210 Millionen Euro beziffert.

08.10.2026 Inneres — Kleine Anfrage — hib 799/2026

AfD fragt nach „per Haftbefehl Gesuchten“

Berlin: (hib/STO) Um „per Haftbefehl Gesuchte seit dem Jahr 2015“ geht es in einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (21/8349(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darin erkundigt sich die Fraktion unter anderem danach, wie viele Personen in den Jahren 2015, 2020, 2024 sowie 2025 mit Haftbefehl gesucht wurden beziehungsweise derzeit gesucht werden. Auch will sie unter anderem wissen, wie viele davon „eine ausländische, eine deutsche oder eine deutsche und eine andere Staatsbürgerschaft“ hatten beziehungsweise haben.

08.10.2026 Inneres — Antwort — hib 799/2026

BKA-Zentralstellenfunktion bei Kampf gegen Kindesmissbrauch

Berlin: (hib/STO) Über die Rolle des Bundeskriminalamtes (BKA) bei der Bekämpfung der Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder sowie des sexuellen Missbrauchs von Kindern berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/8321(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7893(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach nimmt das BKA im polizeilichen Gefüge des Bundes und der Länder im Deliktsbereich „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ eine Zentralstellenfunktion wahr.

Für die Strafverfolgung sind nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes grundsätzlich die Strafverfolgungsbehörden der Länder zuständig, wie die Bundesregierung ausführt. Die im BKA spezialisierte Gruppe SO4 unterstütze die Länder insbesondere koordinierend. In der Funktion als nationale Zentralstelle übernehme das BKA auch die Verarbeitung internationaler Hinweise und den Austausch mit internationalen Partnern.

Zur Frage nach der personellen und materiellen Ausstattung der spezialisierten Gruppe SO4 im laufenden Haushaltsjahr 2026 schreibt die Bundesregierung, dass für den Arbeitsbereich „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ zurzeit 130 Planstellen im BKA vorgesehen seien. „Die bis dato in 2026 verausgabten Sach- und IT-Mittel im Bereich Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen belaufen sich auf insgesamt 553.500 Euro“, heißt es in der Antwort weiter. Zur Erreichung des gesetzlichen Auftrags und im Kontext phänomenologischer Entwicklungen werden den Angaben zufolge „die vorhandenen (Personal-)Ressourcen schwerpunktbasiert priorisiert und zugewiesen“.

08.10.2026 Auswärtiges — Antwort — hib 799/2026

Konfliktmineralien und Kobalt aus der DR Kongo

Berlin: (hib/AHE) Laut Statistischem Bundesamt hat Deutschland 2016 rund 5,2 Tonnen und 2017 etwa eine Tonne Kobalt als Rohform, Pulver oder Zwischenprodukt aus der Demokratischen Republik Kongo importiert. Für die nachfolgenden Jahre sind keine Direktimporte verzeichnet, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (21/8310(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/7832(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Die Linke.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, liegen ihr keine systematischen statistischen Daten über die Nutzung und Herkunft von Kobalt in den Lieferketten deutscher Unternehmen, beispielsweise über den Import von Batterien, vor. Ab August 2027 lege die Batterieverordnung für große Unternehmen, die Batterien in den Verkehr bringen, Sorgfaltspflichten fest, um Umweltrisiken und soziale Risiken zu identifizieren, zu verringern und zu vermeiden.

Diese Sorgfaltspflichten beinhalteten auch ein System zur Überwachung der Lieferkette und zur Rückverfolgbarkeit, das die Identifizierung vorgelagerter Akteure in der Lieferkette ermögliche und Angaben zum Ursprungsland der Rohstoffe Kobalt, Nickel, Grafit und Lithium umfasse.

Weiter heißt es in der Antwort, dass die Förderung von Kobalt und Kupfer („Copperbelt“) im Südosten der DR Kongo vor allem mit Risiken für Kinderarbeit und unsichere Arbeitsstandards einhergehe, während bei der Förderung von Konfliktmineralien wie Zinn, Tantal/Coltan, Wolfram und Gold im Ostkongo wiederholt Zwangsarbeit, Kinderarbeit und extrem unsichere Arbeitsbedingungen nachgewiesen worden seien.

08.10.2026 Inneres — Unterrichtung — hib 799/2026

PKGr sieht Vorwürfe gegen Hanning mit „größter Besorgnis“

Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung (21/8450(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hat das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) eine öffentliche Bewertung der „schwerwiegenden Vorwürfe“ vorgelegt, die im Rahmen des Ermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts gegen den früheren Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND), August Hanning, und seinen ehemaligen Büroleiter Manfred D. wegen des Verdachts des versuchten Landesverrats und weiterer Straftatbestände erhoben werden. Danach nimmt das PKGr diese Vorwürfe „mit größter Besorgnis zur Kenntnis“ und hat sich hierzu von der Bundesregierung „umfassend berichten lassen“.

Der Vorlage zufolge hat das Gremium seinen Ständigen Bevollmächtigen mit einer Ad-hoc-Kontrolle nach Paragraf 5a des Kontrollgremiumgesetzes beauftragt, um „die Umstände zeitnah aufzuklären und einen Beitrag zu leisten, bestehende strukturelle und organisatorische Probleme abzustellen“.

Weiter erinnert das PKGr in der Vorlage an seine öffentliche Bewertung vom 10. Mai 2023 zur Erwerbstätigkeit von Angehörigen des öffentlichen Dienstes nach dem Ende des aktiven Dienstverhältnisses (20/6775(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Bereits damals habe es festgestellt, dass es aus seiner Sicht problematisch sei, „dass Beamtinnen und Beamte mit vertieften sicherheitsrelevanten beziehungsweise nachrichtendienstlichen Kenntnissen ungeprüft privatwirtschaftliche Tätigkeiten aufnehmen, die im Zusammenhang mit ihrer vorherigen dienstlichen Verwendung stehen“. Ebenso werde „die Aufnahme von Tätigkeiten durch ehemalige Bundeswehr- oder Polizeiangehörige sowie anderer Personen mit umfangreichen sicherheitsrelevanten beziehungsweise nachrichtendienstlichen Kenntnissen für private oder staatliche Unternehmen in fremden Staaten als besorgniserregend wahrgenommen“, zitiert das PKGr aus seiner damaligen Bewertung weiter. Darin hieß es der Unterrichtung zufolge ferner: „Es besteht die Gefahr, dass dienstlich erworbene Fähigkeiten und Kenntnisse autoritären Regimen oder kriminellen Organisationen zur Verfügung gestellt werden. Hierbei können sich Interessenkollisionen ergeben, die die sicherheitspolitischen Belange der Bundesrepublik Deutschland relevant beeinträchtigen“.

08.10.2026 Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Antrag — hib 798/2026

Linke fordert Erhalt des Garantiefonds Hochschule

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (21/8393(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) den dauerhaften Erhalt des Garantiefonds Hochschule (GF-H) und die sofortige Rücknahme der geplanten Einstellung des Fonds. Der GF-H ist eines der ältesten Bundesprogramme zur Bildungsintegration junger Eingewanderter in Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1965 hat er mehr als 600.000 Eingewanderte bei der Aufnahme, Fortsetzung und Ergänzung ihrer akademischen Ausbildung in Deutschland unterstützt. Laut der Fraktion habe die Nachfrage nach dem Programm bereits 2025 das Angebot überstiegen. Zum 31. Dezember 2026 soll das Programm jedoch auslaufen.

Die Abgeordneten warnen: „Die Einstellung des GF-H zum Jahresende 2026 würde nicht nur den betroffenen jungen Menschen unmittelbar schaden, sondern auch die über Jahrzehnte aufgebauten Netzwerke, wie Träger und Beratungsstellen unwiederbringlich zerstören. Damit würde auch eine wichtige Struktur zur Gewinnung hochqualifizierter Fachkräfte nachhaltig beschädigt, mit negativen Folgewirkungen in der Zukunft.“

08.10.2026 Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung — Ausschuss — hib 798/2026

Zukunft der Arbeit: Betriebsnahe Weiterbildung als Schlüssel

Berlin: (hib/HAU) Eine gute Ausbildung und vor allem die stetige Weiterbildung im Unternehmen sind die besten Voraussetzungen, um Arbeitsplatzverlusten in Zeiten der Transformation vorzubeugen und gleichzeitig die Produktivität zu erhöhen. Darüber waren sich Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), und Simone Kauffeld, Professorin für Arbeits-, Organisations- und Sozialpsychologie an der TU Braunschweig sowie Projektleiterin beim Regionalen Transformationsnetzwerk SüdOstNiedersachsen - ReTraSON, bei einem öffentlichen Fachgespräch zum Thema „Zukunft der Arbeit“ vor dem Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen am Mittwoch einig.

Aus Sicht Kampeters lautet die eigentliche Zukunftsfrage nicht: „Haben wir genug Zugang zu Künstlicher Intelligenz?“ Sie laute vielmehr, ob es genügend Talente mit den richtigen Skills gibt, um die KI in den jeweiligen Verwendungen produktiv einzusetzen. „Die eigentliche Knappheit bei der Arbeit der Zukunft betrifft - neben der Demografie - Kompetenzen“, sagte Kampeter. In der Arbeitsmarktpolitik spreche man immer öfter von einem Missmatch, sagte der BDA- Hauptgeschäftsführer. Auf der einen Seite suchten Unternehmen händeringend Fachkräfte, andererseits steige die Arbeitslosigkeit. „Es geht also um die Passung zwischen Qualifikation und Anforderung.“ Der Arbeitsmarkt der Zukunft sei daher davon geprägt, „Talente möglichst intensiv auszubilden und ihre Fähigkeiten lebensbegleitend und dauerhaft fortzuentwickeln“.

Besorgniserregend sei in diesem Zusammenhang, dass die Pisa-Studie belege, dass die Bildungsqualität in Deutschland immer schlechter werde. Laut Kampeter deckt sich das auch mit den Erfahrungen in den Betrieben. Ausbildungsleiter hätten ihm bereichtet, sie machten seit zehn Jahren den gleichen Einstellungstest für Lehrlinge - die Ergebnisse würden aber immer schlechter. „Das führt dazu, dass wir immer mehr zu einem Reparaturbetrieb eines nicht ausreichenden Bildungssystems werden“, sagte Kampeter.

Mit Blick auf den Einsatz von KI forderte Kampeter, diese dort einzusetzen, „wo sie auch einen tatsächlichen positiven Produktivitätseffekt hat“. Damit werde Weiterbildung nicht zum Ausnahmefall, sondern zum Normalfall. Ganz wichtig sei es, die Weiterbildung betriebsnah und nicht abstrakt zu machen. „Eigentlich muss sie in den betrieblichen Prozess eingegliedert werden“, befand er. „Nur wenn wir Technologieeinführung und Qualifizierung gemeinsam denken, wird es zu den Produktivitätseffekten kommen, die ich sehe“, sagte der BDA-Hauptgeschäftsführer.

Auch Professorin Kauffeld ging auf die Problematik „Abbau und Mangel zugleich“ ein. Einerseits fielen Stellen weg, andererseits fehlten Fachkräfte. Es fehle ein systematisches Matching, sagte sie.

Ihrer Einschätzung nach komme es entscheidend darauf an, Beschäftigte nicht erst nach dem Verlust ihres Arbeitsplatzes zu qualifizieren. Arbeitsplätze können durch gezielte Weiterbildung im Unternehmen erhalten werden, sagte sie. Beschäftigte können sich aber auch aus ihrem bisherigen Unternehmen heraus für einen neuen Beruf oder eine neue Branche weiterentwickeln - also direkt von Arbeit in Arbeit wechseln. Voraussetzung sei allerdings ein klares Zielbild darüber, wohin sich Unternehmen und Tätigkeiten entwickeln.

Weiterbildung müsse also stärker an der tatsächlichen Transformation der Unternehmen ausgerichtet werden, machte die Expertin deutlich. Starre Förderbedingungen seien dafür aber ungeeignet. So seien viele sinnvolle Qualifizierungsmaßnahmen kürzer als 120 Stunden und fielen damit aus der Förderung. Es brauche evidenzbasierte, flexible und modulare Lernpfade, die individuell auf die Ziele der Beschäftigten und zugleich auf die Entwicklung der Organisation zugeschnitten sind, sagte sie. Lernen und Arbeiten müssten stärker miteinander verschmelzen. Beschäftigte sollten neues Wissen unmittelbar in konkreten betrieblichen Veränderungsprozessen anwenden, so Kauffeld.

Die Psychologin warb auch dafür, Kurzarbeit als Innovationszeit zu nutzen, was noch zu selten geschehe. Die Politik könne das unterstützen, in dem begonnene Qualifizierungen nach Ende der Kurzarbeit weiter gefördert werden. Auch könne die lange Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld an einen Qualifizierungs- und Innovationsplan geknüpft werden.

Wichtig erscheint es Kauffeld auch, Kompetenzen in der Region zu halten. Eine regionale Arbeitsmarktdrehscheibe könne Kompetenzen von freigesetzten Beschäftigten mit dem Bedarf anderer Unternehmen zusammenbringen. Talentpools für abgelehnte Bewerber können verhindern, dass qualifizierte Menschen und ihr Wissen eine Region verlassen, weil sie aus dem Talentpool heraus von anderen Unternehmen angeworben werden könnten.