Bürokratieabbau: Details zu Vorschlägen der Verbändeabfrage
Berlin: (hib/LBR) Die Bundesregierung liefert in diversenen Antworten Details zu verschiedenen Vorschlägen der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau auf eine Reihe von Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion.
Der Vorschlag 83106 aus der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau ist in die Konzipierung des Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge eingeflossen. Verpflichtende Regelungen zur nachhaltigen Beschaffung seien nicht vorgesehen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4042) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/3788).
In Bezug auf den Vorschlag 35104 der Verbändeabfrage schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort an die Fraktion (21/4043) auf eine Kleine Anfrage (21/3789), dieser sei im Rahmen der Auswertung der Verbändeabfrage der Kategorie 1 zugeordnet worden. Diese Kategorie erfasse Vorschläge, die „potenziell geeignet für zeitnah umsetzbare gesetzliche Maßnahmen der Ressorts oder in einem weiteren Bürokratieentlastungsgesetz“ seien. Der Vorschlag umfasse jedoch Regelungen auf EU-Ebene und habe nicht über eine nationale Reform umgesetzt werden können, schreibt die Bundesregierung. Unabhängig davon setze sich die Regierung jedoch für eine Erhöhung vergaberechtlicher Schwellenwerte ein, schreibt diese weiter.
Zur Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion in Bezug auf Vorschlag 31201 der Verbändeabfrage (21/3790) schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4044), es liege keine weitergehende Konkretisierung des Vorschlags vor. Die Bundesregierung habe unter anderem im Rahmen der Modernisierungsagenda Bund konkrete Maßnahmen beschlossen, um Unternehmen deutlich bessere Serviceerfahrungen zu verschaffen. Maßnahmen zur Ausweitung der Möglichkeiten für Rückmeldungen zu bestehenden Services und zur Verbesserung des Zugangs zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten befänden sich in der Umsetzung.
Auf die Kleine Anfrage der Fraktion zu Vorschlag 18101 der Verbändeabfrage (21/3791) teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4047) mit, dass der Vorschlag in der letzten Legislaturperiode eingebracht wurde und verweist in Bezug auf die Gründe für die Nicht-Umsetzung auf die Ausführungen im Monitoringbericht. Die aktuelle Bundesregierung stehe jedoch zu Umsetzungsmöglichkeiten dieses Vorschlags mit den Verbänden im Austausch, geht aus der Antwort weiter hervor.
In Bezug auf Vorschlag 31210 der Verbändeabfrage, nach dem sich die Fraktion in einer weiteren Kleinen Anfrage (21/3795) erkundigt hatte, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4048), dass eine weitergehende Konkretisierung des Vorschlags fehle. Daher lasse sich nicht abschließend beurteilen, welche Probleme sich bei der Umsetzung des Vorschlags lösen lassen beziehungsweise dabei entstehen würden. Grundsätzlich sei es nötig, umfassende Portallösungen mit einer weiterhin heterogenen IT-Infrastruktur in Einklang zu bringen, schreibt die Bundesregierung.
Weiter schreibt die Regierung in ihrer Antwort (21/4051) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/3793), dass der Vorschlag 82106 der Verbändeabfrage im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht aufgegriffen und umgesetzt worden sei.
Bezüglich Vorschlag 72103 der Verbändeabfrage nach dem die Fraktion sich in der Kleinen Anfrage (21/3794) erkundigt hatte, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4067) mit, dass die Bundesregierung eine Reform der Datenschutzaufsicht plane. Ziel sei es, eine einheitlichere Auslegung und Anwendung des Datenschutzrechts sicherzustellen. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, ein solches Vorhaben spätestens bis zum 31. Dezember 2027 umzusetzen, schreibt die Regierung in der Antwort. Ziel sei weiter, dass kleine und mittlere Unternehmen sowie Startups von Reformen des Datenschutzrechts profitierten.
Zu Vorschlag 15103 schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4069) auf die Kleine Anfrage (21/3792), dass das Bundesfinanzministerium mit den Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung sowie weiteren Anlagen ein einheitliches Regelwerk für Zuwendungen zur Projektförderung und zur Ausgestaltung entsprechender Förderrichtlinien vorgegeben habe. Davon könnten die Ressorts zur zielgerichteteren Ausgestaltung abweichen. Andere Gebietskörperschaften könnten nicht dazu gezwungen werden, das Regelwerk des Bundes anzuwenden, so die Bundesregierung.