28.08.2026 Gesundheit — Kleine Anfrage — hib 672/2026

Vorrang cannabishaltiger Fertigarzneimittel

Berlin: (hib/STO) Um eine Gesetzesregelung zum Vorrang cannabishaltiger Fertigarzneimittel geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/7743(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darin schreibt die Fraktion, dass die Regierungskoalition wenige Tage vor dem Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes 64 Änderungsanträge eingereicht habe, „die zusammen mit dem Gesetzentwurf (21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) am 10. Juli 2026 vom Deutschen Bundestag sowie auch vom Bundesrat beschlossen wurden“.

Ein Änderungsantrag beziehe sich auf die „Anpassung von Paragraf 31 Absatz 6 SGB V und regelt den Vorrang von cannabishaltigen Arzneimitteln“, heißt es in der Vorlage weiter. Durch den Beschluss dieses Änderungsantrages sei nunmehr festgelegt worden, dass eine Erstattung von Cannabisextrakten in standardisierter Qualität und Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon grundsätzlich erst nach einem mindestens sechsmonatigen Therapieversuch mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel zulässig ist.

Wissen will die Fraktion, wie hoch die von der Bundesregierung erhofften Einsparungen sind, die mit dieser Maßnahme einher gehen. Auch erkundigt sie sich unter anderem danach, welche zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung die Voraussetzungen für den vorgesehenen sechsmonatigen Therapieversuch erfüllten.

28.08.2026 Inneres — Antwort — hib 672/2026

Regierung berichtet über Tätigkeit der „starken Stelle“

Berlin: (hib/STO) Über die Tätigkeit der „starken Stelle“ berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7696(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7587(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Wie die Fraktion darin schrieb, ist die „starke Stelle“ eine seit August 2024 bestehende bundesweite Ansprech- und Beratungsstelle für kommunale Amts- und Mandatsträger im Zusammenhang mit Anfeindungen, Bedrohungen und Gewalt.

Laut Bundesregierung steht sie der betroffenen Zielgruppe als organisatorisch unabhängige Beratungsstelle zur Verfügung und bietet bedarfsgerecht schnelle Orientierung und Verweisberatung auf Unterstützungsangebote in den Ländern sowie auf Bundesebene an. Sie arbeite vertraulich und auf Wunsch anonym. Zudem trage sie zu einer „besseren Vernetzung sämtlicher Akteure (Justiz, Sicherheitsbehörden, Zivilgesellschaft und Betroffene) bei“, wie die Bundesregierung weiter ausführt.

Die Finanzierung erfolgt laut Vorlage durch das Bundesinnenministerium im Rahmen einer fünfjährigen Projektförderung mit einem Haushaltsvolumen von insgesamt bis zu 1,06 Mio. Euro. Der Förderzeitraum endet den Angaben zufolge zum Jahresende 2027.

Ihren Wirkbetrieb hat die Ansprechstelle für kommunalpolitisch Aktive unter der Trägerschaft der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) am 1. August 2024 aufgenommen, wie aus der Antwort ferner hervorgeht. Bis zum Stichtag 18. August 2026 hat die „starke Stelle“ danach seit der Aufnahme des operativen Betriebs insgesamt 379 Beratungsfälle abschließend bearbeitet, „welche über die offiziellen Kontaktwege (telefonisch, per Mail, über das Kontaktformular) eingegangen sind“. 121 der abgeschlossenen Beratungsfälle entfielen laut Bundesregierung auf das Jahr 2024, 156 auf das vergangene und 102 auf das laufende Jahr.

28.08.2026 Bundestagsnachrichten — Antwort — hib 672/2026

38 Meinungsumfragen im ersten Halbjahr 2026 beauftragt

Berlin: (hib/VOM) Die obersten Bundesbehörden und der nachgeordnete Bereich haben im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 30. Juni 2026 insgesamt 38 Meinungsumfragen bei 17 Meinungsforschungsinstituten in Auftrag gegeben. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7693(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7510(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit. Dabei habe es sich zum Großteil um repräsentative wie nicht repräsentative Meinungsumfragen innerhalb Deutschlands gehandelt. Evaluationen der Wirkung eines einzelnen Produkts oder einer Maßnahme seien davon nicht erfasst, heißt es weiter.

In der Anlage zur Antwort werden die einzelnen Aufträge aufgelistet. Die Regierung fügt hinzu, der finanzielle Umfang jedes Auftrags könne aus verfassungs-, vergabe- und datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten ohne Einwilligung der Auftragnehmer nicht benannt werden, vor allem, weil damit in das Recht auf Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen eingegriffen würde.

28.08.2026 Kultur und Medien — Antwort — hib 672/2026

Förderung von Projekten des Abraham Accords Institute

Berlin: (hib/AW) Das Abraham Accords Institute for Peace and Regional Integration e.V. hat 2025 für das Projekt „Dialog für Zukunft: Kulturelle und Akademische Kooperationen für global gelebte Toleranz“ Fördermittel des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) in Höhe von 249.661,12 Euro ausgezahlt bekommen. Die Frist für die Vorlage des Verwendungsnachweises endet am 31. Dezember 2026. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7576(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7387(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit. Im Jahr 2024 habe das Abraham Accords Institute for Peace and Regional Integration e. V. Fördermittel des BKM für das Projekt „Veranstaltungen in der Zusammenarbeit mit Kulturvermittlern aus Deutschland und Ländern des Globalen Südens für Koexistenz und Toleranz“ in Höhe von 1.450.348,30 Euro erhalten. Der Verwendungsnachweis erfolge derzeit durch das Bundesverwaltungsamt. Für das Projekt „Veranstaltungsreihe für einen people-to-people-Austausch zwischen Kulturmittler_innen aus Deutschland und den Abraham Accords Staaten“ seien im Jahr 2023 Fördermittel von 720.344,40 Euro durch den BKM ausgezahlt worden. Die Prüfung des Verwendungsnachweis durch das Bundesverwaltungsamtes sei abgeschlossen und die Fördermittel seien zweckentsprechend verwendet worden.

28.08.2026 Gesundheit — Antwort — hib 672/2026

Zahl der Lebendgeborenen seit 2016

Berlin: (hib/STO) Die Entwicklung der Zahl der Lebendgeborenen in Deutschland seit 2016 ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/7695(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7498(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach ist diese Zahl von gut 792.000 im Jahr 2016 auf gut 773.000 im Jahr 2020 gesunken, um nach einem Anstieg auf mehr als 795.000 im Jahr 2021 koninuierlich auf gut 654.000 im vergangenen Jahr zurückzugehen.

28.08.2026 Inneres — Antwort — hib 671/2026

Gewaltdelikte mit Messern im ersten Halbjahr 2026

Berlin: (hib/STO) Die Bundespolizei hat laut Bundesregierung in der ersten Hälfte des laufenden Jahres 577 Gewaltdelikte mit mitgeführten oder eingesetzten Messern als Tatmittel erfasst. Von den Tatverdächtigen bei Gewalttaten im Zusammenhang mit Messern waren 155 deutsch und 177 nicht deutsch, wie aus der Antwort der Bundesregierung (21/7694(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7581(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) weiter hervorgeht. Danach war bei 111 der Tatverdächtigen die Staatsangehörigkeit unbekannt beziehungsweise ungeklärt.

28.08.2026 Verkehr — Antwort — hib 671/2026

Keine Bahntickets von Wettbewerbern über den DB-Navigator

Berlin: (hib/HAU) Im Rahmen des Sofortprogramms „Bessere Kundeninformation“ werden an den digitalen Endkundenkanälen DB-Navigator und bahn.de keine Veränderungen mit Blick auf den Vertrieb vorgenommen. Das teilt die Bundesregierung unter Bezugnahme auf Aussagen der Deutschen Bahn AG (DB AG) in ihrer Antwort (21/7678(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/7451(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit.

Im Grundsatz gelte, „dass die DB AG in ihren Vertriebskanälen zunächst ihre eigenen DB-Produkte verkauft, die sie dann im Sinne der Kunden um Produkte von Verkehrsverbünden und Kooperationen mit DB-Beteilung ergänzt“. Direkte Wettbewerber verkaufe die DB AG derzeit nicht. Wo sie gesetzlich verpflichtet ist, andere Anbieter in ihren Kanälen als Reiseoption anzuzeigen, erfolge dies, heißt es in der Antwort.

Bei der Buchung unterschiedlicher Dienstleistungen verschiedener Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) in einem einzigen Ticket sei die Ausgabe sogenannter Durchgangstickets ohne vorherige Aufstellung von gesonderten Durchgangstarifen durch die jeweiligen EVU derzeit aus technischen sowie (fahrgast)-rechtlichen Gründen nicht möglich, wird mitgeteilt. Daher erfolge bei der DB AG bei kombinierten Verbindungen von der DB AG und anderen von ihr vertriebenen EVU in den Vertriebskanälen der DB AG die Anzeige eines Gesamtpreises, der in einem einheitlichen Buchungs- und Bezahlvorgang buchbar ist. „Danach erfolgt auf Basis des europäischer Industriestandards OSDM (Open Sales and Distribution Model) die Ausgabe mehrerer rechtlich selbständiger Tickets der beteiligten Anbieter“, heißt es in der Vorlage.

Auf die Frage der Grünen, wie künftig zu verhindern sei, dass nicht fahrbare Verbindungen im DB-Navigator und in der damit verbundenen Internetpräsenz angezeigt werden, lautet die Antwort: Die Anzeige der Verbindungen basiere grundsätzlich auf Algorithmen, die auf die verfügbaren Informationen der EVU aufbauen. Alle EVU seien verpflichtet, „über die Reisendeninformationsplattform aktuelle und korrekte Informationen zur Verfügung zu stellen“. Ist diese Datenbasis gegeben, generierten die Fahrplanauskunftssysteme ausschließlich fahrbare Verbindungen.

Weiter schreibt die Bundesregierung, kein bekanntes Auskunftssystem, so auch der DB-Navigator, sei in der Lage, die Korrektheit der von den EVU übermittelten Daten zu valideren beziehungsweise zu korrigieren. „Insofern ist eine korrekte Information zu fahrbaren Verbindungen nur dann möglich, wenn die EVU korrekte Reisendeninformationen zur Verfügung stellen.“

28.08.2026 Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen — Unterrichtung — hib 671/2026

Bundesrat für stärkere Nutzung von KI bei Bauleitplänen

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat verlangt mehr Möglichkeiten für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) bei der Aufstellung von Bauleitplänen. In der von der Bundesregierung als Unterrichtung (21/7735(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (21/6588(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) heißt es, der Einsatz von Künstlicher Intelligenz könne die Aufstellung von Bauleitplänen in vielfältiger Weise unterstützen und zur Effizienzsteigerung der Planungsverfahren beitragen. Die von der Bundesregierung vorgesehene Regelung erscheine jedoch zu eng gefasst, da sie sich lediglich auf einzelne Verfahrensschritte beziehe.

Nach Ansicht des Bundesrates kann der Einsatz von Künstlicher Intelligenz jedoch auch bei der Erstellung weiterer Bestandteile der Bauleitplanung, insbesondere bei der Begründung und dem Umweltbericht, eine unterstützende Funktion übernehmen. „Gerade bei der Aufbereitung, Strukturierung und Auswertung umfangreicher Datenbestände bestehen erhebliche Anwendungsmöglichkeiten, daher sollte die Regelung auch auf die Erstellung der Begründung und den Umweltbericht erstreckt werden“, heißt es in der Stellungnahme. Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz soll dabei „ausschließlich unterstützend“ erfolgen und keine Verlagerung der politischen Verantwortung der Gemeinde begründen. Die Verantwortung für die Aufstellung und Beschlussfassung von Bauleitplänen verbleibe uneingeschränkt bei den zuständigen Organen der Gemeinde. Insbesondere könne der Einsatz von Künstlicher Intelligenz die planerische Abwägung sowie die abschließende Beschlussfassung durch den Rat der Gemeinde nicht ersetzen. Außerdem macht der Bundesrat weitere Vorschläge zur Änderung des Gesetzentwurfs.

Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung die Forderung es Bundesrates nach einer stärkeren Nutzung von Künstlicher Intelligenz ab. Die im Regierungsentwurf vorgeschlagene Regelung beziehe sich nicht nur auf einzelne Verfahrensschritte, sondern auch auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Vorbereitung der Erstellung der Bauleitplanentwürfe. Der Vorschlag des Bundesrates erscheine demgegenüber nicht gleichermaßen präzise, heißt es. Andere Änderungsvorschläge will die Bundesregierung prüfen oder lehnt sie ab. Abgelehnt wird unter anderem der Vorschlag des Bundesrates, es den Kommunen rechtssicher zu ermöglichen, Wohnbauland zum Verkehrswert bevorzugt an Personen der örtlichen Bevölkerung zu vergeben. Der Spielraum der Kommunen bei der Ausgestaltung sogenannter Einheimischenmodelle lasse sich rechtssicher nur im Konsens mit der EU-Kommission erweitern, erklärt die Bundesregierung.

28.08.2026 Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen — Antwort — hib 671/2026

Im Jahr 2029 noch eine Million Haushalte mit Wohngeldbezug

Berlin: (hib/HLE) Im Jahr 2029, wenn sich die Wirkung der von der Bundesregierung geplanten Reform des Wohngeldes vollständig entfalten wird, sollen noch rund eine Million Haushalte Wohngeld bei jeweils verringertem Niveau beziehen. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7689(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7503(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unter Bezugnahme auf Mikrosimulationsrechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft. Rund 238.000 Haushalte würden nach diesen Berechnungen ihren Anspruch auf Wohngeld vollständig verlieren.

Die entsprechende Neustrukturierung des Wohngeldes ist nach Angaben der Bundesregierung so konzipiert, dass Haushalte mit geringeren Einkommen weniger betroffen sind als Haushalte am oberen Einkommensrand des Wohngeldanspruchs. Durch Vereinfachungen solle die Wohngeldsachbearbeitung beschleunigt werden. Um den Unterstützungsbedarf von Haushalten mit niedrigen Einkommen strukturell zu senken, seien Maßnahmen für mehr bezahlbaren Wohnraum ergriffen worden. Insbesondere seien in der Finanzplanung umfangreiche Steigerungen der Bundesmittel für den Sozialen Wohnungsbau in Höhe von fünf Milliarden Euro für das Programmjahr 2027 und jeweils 5,5 Milliarden Euro für die Programmjahre 2028 und 2029 vorgesehen.

27.08.2026 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 670/2026

Bund hält 0,6 Prozent an BioNTech

Berlin: (hib/SCR) Der Bund ist nach der vollständigen Übernahme von CureVac durch BioNTech im Jahr 2025 mit 0,6 Prozent an BioNTech beteiligt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7662(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/7227(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) schreibt, habe sie einem Aktientausch von CureVac-Aktien gegen BioNTech-Aktien zugestimmt. Zuvor habe der Bund 13,3 Prozent an CureVac gehalten. Aufgrund der geringen Beteiligung könne er keinen Vertreter in den Aufsichtsrat entsenden und habe über die „allgemeinen Aktionärsrechte“ hinaus keine Einflussmöglichkeiten auf unternehmerische Entscheidungen.

Die Fragesteller hatten ausgeführt, dass BioNTech die Schließung mehrerer Produktionsstandorte im In- und im Ausland und die Streichung von rund 1.860 Stellen plane. Dabei habe Biontech erst vor wenigen Monaten das Unternehmen Curevac übernommen, an dem der Bund beteiligt war. Außerdem prüfe der US-Konzern Moderna die Übernahme von BioNTech-Werken.

Über den geplanten Stellenabbau, Standortschließungen und die strategische Neuaufstellung bei BioNTech sei die Bundesregierung vor der öffentlichen Bekanntgabe informiert worden. Die Folgen für den Innovationsstandort Deutschland seien derzeit „nur schwer abzuschätzen“. Möglich seien Arbeitsplatzverluste, eine Schwächung regionaler Innovationsnetzwerke sowie Veränderungen bei Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionskapazitäten. „Dies hängt jedoch ab von der konkreten Umsetzung der beabsichtigten Umstrukturierungen und deren Auswirkungen auf die Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland, ob und inwieweit Kooperationen im Bereich Forschung und Entwicklung mit deutschen Partnern gestoppt oder aufrechterhalten werden sowie von der möglichen Signalwirkung der Entscheidung von BioNTech auf weitere Akteure im Innovationssystem und von der Entwicklung der wirtschaftlichen und geopolitischen Rahmenbedingungen“, heißt es weiter. Die Bundesregierung arbeite intensiv an einer Verbesserung der innovationspolitischen Rahmenbedingungen.

27.08.2026 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 670/2026

Keine staatlichen Vorräte kritischer Rohstoffe

Berlin: (hib/SCR) In Deutschland gibt es derzeit keine staatlichen, halbstaatlichen oder im staatlichen Auftrag gehaltenen Vorräte kritischer oder strategischer Rohstoffe. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7684(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7488(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Dies habe sie auch der Europäischen Kommission im Rahmen eines Berichtes auf Grundlage des „Critical Raw Materials Act“ mitgeteilt.

Das Bundeswirtschaftsministerium beteiligt sich den Angaben zufolge an den Arbeiten der Europäischen Kommission für eine koordinierte Bevorratung, der sogenannten Stockpiling-Initiative, und leitet dort eine Arbeitsgruppe zum Thema „Demand and Production“. Der aktuelle Stand der Arbeiten sei nicht öffentlich, schreibt die Bundesregierung unter anderem auf die Frage, welche Rohstoffe auf europäischer Ebene im Fokus stehen. Sie werde zu gegebener Zeit über das Ergebnis der Beratungen informieren.

Die Bundesregierung prüft nach eigenen Angaben ergebnisoffen Möglichkeiten, die Lagerhaltung durch Unternehmen zu unterstützen. Der Rohstofffonds diene bislang der Sicherung und Diversifizierung der Rohstoffversorgung durch Beteiligungen an „aussichtsreichen Rohstoffprojekten“, unterstütze eine Bevorratung aber nicht unmittelbar.

27.08.2026 Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Unterrichtung — hib 670/2026

Deutschland überschreitet EU-Emissionszuweisung 2025

Berlin: (hib/SCR) Deutschland hat seine jährliche Emissionszuweisung nach der Europäischen Klimaschutzverordnung im Jahr 2025 nach vorläufigen Berechnungen um rund 33,6 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente überschritten. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (21/7680(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Die Verordnung erfasst Treibhausgasemissionen außerhalb des Europäischen Emissionshandels und des Bereichs Landnutzung und Forstwirtschaft.

Für 2025 weist die Unterrichtung Emissionen von rund 382,8 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten aus. Dem stand eine Emissionszuweisung von rund 349,2 Millionen Tonnen gegenüber. 2024 wurde die Zuweisung um rund 5,2 Millionen Tonnen überschritten. In den Jahren 2021 bis 2023 lagen die Emissionen jeweils unter den jährlichen Zuweisungen.

Die Emissionsdaten für 2025 sind der Unterrichtung zufolge noch vorläufig. Bestätigte Werte werden laut Bundesregierung erst gegen Ende 2027 vorliegen und können auch danach durch Änderungen der Berechnungsmethoden noch angepasst werden. Grundlage für den Bericht ist Paragraf 7 Absatz 2 des Bundes-Klimaschutzgesetzes.

27.08.2026 Landwirtschaft, Ernährung und Heimat — Antwort — hib 670/2026

Keine aktuellen amtlichen Zahlen zu Ernährungsarmut

Berlin: (hib/SCR) Der Bundesregierung liegen derzeit keine amtlichen Daten vor, mit denen sich die Zahl der von Ernährungsarmut betroffenen oder bedrohten Menschen in Deutschland belastbar nach Alter und Geschlecht beziffern lässt. Das geht aus ihrer Antwort (21/7686(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7144(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor.

Eine Erhebung der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) schätze den Anteil der von Ernährungsunsicherheit Betroffenen für die Jahre 2019 bis 2021 auf rund 3,5 Prozent der Bevölkerung oder knapp drei Millionen Menschen. Um die Datenlage zu verbessern, fördere das Bundeslandwirtschaftsministerium ein dreijähriges Forschungsprojekt, in dem die Verbreitung von Ernährungsarmut in Deutschland erstmals systematisch erhoben werden soll.

Im Rahmen des Vorhabens werde zudem untersucht, ob ein Monitoring von materieller und sozialer Ernährungsarmut angezeigt ist und wie ein solches methodisch ausgestaltet werden könnte, schreibt die Bundesregierung weiter.

27.08.2026 Recht und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 669/2026

Bundesrat will Leugnung von Israels Existenzrecht bestrafen

Berlin: (hib/SCR) Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf „zur Strafbewehrung der Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel“ vorgelegt. Der Entwurf (21/7733(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sieht einen neuen Tatbestand der Volksverhetzung in Paragraf 130 des Strafgesetzbuches vor.

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe soll demnach bestraft werden, wer öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht Israels leugnet oder zu dessen Beseitigung aufruft, wenn die Äußerung geeignet ist, „die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern“. Der Bundesrat begründet die Neuregelung unter anderem damit, dass das geltende Strafrecht die Leugnung des Existenzrechts Israels und Aufrufe zu dessen Beseitigung bislang nicht als solche unter Strafe stelle.

Nach der Begründung sollen „staatstheoretische Überlegungen für eine künftige Befriedung des Nahost-Konflikts jenseits der Existenz eines eigenständigen jüdischen Staates oder Kritik an Handlungen der israelischen Regierung oder staatlicher Akteure“ nicht von dem Tatbestand erfasst werden.

Die Bundesregierung teilt nach eigener Aussage „uneingeschränkt“ die Einschätzung, dass Deutschland eine „besondere Verantwortung im Kampf gegen Antisemitismus und für den Schutz jüdischen Lebens“ trage. Die konkrete Ausgestaltung des Gesetzentwurfs berge ihrer Auffassung nach jedoch ein „erhebliches verfassungsrechtliches Risiko“. Zudem könnten entsprechende Fälle abhängig von den Umständen bereits nach geltendem Strafrecht verfolgt werden. Die Bundesregierung will die Strafanwendungspraxis weiter intensiv beobachten und die Länder nach möglichen Lücken bei der Erfassung strafwürdiger Fälle fragen.

27.08.2026 Recht und Verbraucherschutz — Kleine Anfrage — hib 669/2026

„EU Inc.“: AfD will Auskunft über Haltung der Bundesregierung

Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion erkundigt sich nach der Haltung der Bundesregierung zu einem geplanten zusätzlichen europäischen Rechtsrahmen für Unternehmen, dem sogenannten „28. Regime“. In einer Kleinen Anfrage (21/7602(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fragt sie nach möglichen Auswirkungen auf das deutsche Gesellschaftsrecht, den Mittelstand und die nationalen Gesetzgebungsspielräume. Mit dem Projekt seien „fundamentale verfassungs-, wirtschafts- und ordnungspolitische Probleme verbunden“, warnt die Fraktion. Weitere Fragen zu der auch als EU Inc. firmierenden Gesellschaftsform betreffen etwa Gläubigerschutz, Geldwäscheprävention und das deutsche System der präventiven Rechtspflege.