Berlin: (hib/HAU) Das Bedarfsplanvorhaben „ABS/NBS Hannover - Hamburg“ dient laut Bundesregierung der Auflösung eines zentralen Engpasses im deutschen Schienennetz sowie der Aufnahme der prognostizierten Steigerung des Seehafenhinterlandverkehrs. Vorgesehen sei der zweigleisige Neubau zwischen Hannover-Vinnhorst und Hamburg-Meckelfeld mit einer Streckenlänge von 109 km, heißt es in dem „Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hannover - Hamburg“, der als Unterrichtung (21/3150) vorliegt.
Laut Einschätzung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) würden mit der vorliegenden Vorzugsvariante die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Das EBA komme zu dem Ergebnis, „dass mit der Vorzugsvariante der DB InfraGO AG der zuwendungsrechtlich geforderte Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gewahrt wird“.
Die Region habe im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung zusätzliche Forderungen zur Vorzugsvariante erhoben, die über den Stand der Technik, bestehende Finanzierungsregularien oder gesetzliche Regelungen hinausgingen und folglich in der Planung nicht berücksichtigt würden, heißt es in der Vorlage. Die Forderungen beträfen im Wesentlichen das Niveau und die Gestaltung des Lärmschutzes sowie eine Anpassung der Trassierung und der Verknüpfung des Neubaus mit weiteren Teilen der Region. Darüber hinaus würden weitere Forderungen zur landschafts- und umweltverträglichen Ausgestaltung des Infrastrukturneubaus gestellt.
Sollte es zur Realisierung der Kernforderungen kommen, so schreibt die Bundesregierung, würde dies zu erheblichen Mehrkosten in Höhe von bis zu 4,99 Milliarden Euro im Vorhaben ABS/NBS Hannover - Hamburg führen. „Die Berücksichtigung der übergesetzlichen Mehrforderungen könnte dazu führen, dass der volkswirtschaftliche Nutzen des Vorhabens nicht mehr gegeben (Nutzen-Kosten-Verhältnis kleiner 1) und das Gesamtvorhaben auf Basis der aktuellen Rechtslage nicht mehr aus Bundesmitteln finanzierbar wäre“, heißt es.
Davon unabhängig bestehe im Rahmen der aktuell und absehbar verfügbaren Haushaltsmittel kein Spielraum zur Finanzierung der planerischen und baulichen Umsetzung der regionalen Forderungen. Diese könnte der Vorlage zufolge nur zulasten anderer, parallel in Planung und Realisierung befindlicher Vorhaben des Bedarfsplans Schiene gewährleistet werden. Verlorene Planungs- und Investitionsmittel in relevanter Höhe wären bei den betroffenen Vorhaben in diesem Szenario nicht vermeidbar, die Umsetzung des Bedarfsplans insgesamt würde sich damit weiter verzögern.
„Unter Berücksichtigung gesetzlicher und wirtschaftlicher Aspekte können die zusätzlichen Forderungen der Region nicht zur Umsetzung empfohlen beziehungsweise nicht im Rahmen des Bedarfsplanvorhabens finanziert werden“, lautet das Fazit. Der Bund empfehle daher die Bestätigung der in der Unterrichtung beschriebenen Vorzugsvariante der DB InfraGO AG als Grundlage für die weiteren Planungen.