15.05.2026 Gesundheit — Gesetzentwurf — hib 404/2026

Medizinregistergesetz soll Datennutzung erleichtern

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung hat ein Medizinregistergesetz vorgelegt mit dem Ziel, Gesundheitsdaten effektiver zu nutzen. Die Potenziale der mehr als 350 bestehenden Medizinregister zur Unterstützung einer qualitätsgesicherten Versorgung, der Krankheitsbekämpfung oder versorgungsnahen Forschung würden derzeit nicht ausreichend ausgeschöpft, heißt es in dem Gesetzentwurf (21/5922(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Reform soll die Erhebung, den Austausch und die Nutzung von Medizinregisterdaten erleichtern.

Erstmals soll ein einheitlicher, übergreifender Rechtsrahmen für Medizinregister geschaffen werden, um die Vergleichbarkeit und Qualität der Register zu verbessern. Ein Medizinregisterverzeichnis dient der Transparenz und soll einen Überblick schaffen über Datenbestand, -qualität und -verfügbarkeit von Medizinregistern.

Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird ein Zentrum für Medizinregister (ZMR) eingerichtet, das Koordinierungs- und Beratungsaufgaben übernimmt und das Medizinregisterverzeichnis führt.

Medizinregister können an einem Qualifizierungsverfahren des Zentrums teilnehmen. Medizinregister, die den Qualifizierungsprozess erfolgreich durchlaufen haben, können zu festgelegten Zwecken miteinander kooperieren und Daten anlassbezogen zusammenzuführen und gemeinsam nutzen.

Qualifizierte Medizinregister können Daten per Datenfreigabe der Patienten erheben. Sind qualifizierte Medizinregister auf vollzählige Daten angewiesen, können nach einem positiven Votum einer Ethikkommission und einer Widerspruchsmöglichkeit (Opt-out) der Patienten Daten erhoben und verarbeitet werden.

Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass Daten aus einem Medizinregister für festgelegte Zwecke wie Forschung oder Qualitätssicherung unter bestimmten Voraussetzungen anonymisiert oder pseudonymisiert Dritten zur Verfügung gestellt werden können.

Ein aus der Krankenversichertennummer gebildetes Pseudonym soll die Verknüpfung von Daten aus Medizinregistern mit Daten anderer Medizinregister und Daten weiterer Quellen erleichtern.

15.05.2026 Inneres — Antwort — hib 404/2026

Beschaffung sicherheitsrelevanter Güter

Berlin: (hib/STO) Verfahren zur Erkennung und zum Ausschluss verdeckte Kommunikationsfähigkeiten oder ferngesteuerte Funktionen bei der Beschaffung sicherheitsrelevanter Güter insbesondere aus China sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/5843(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5108(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach berücksichtigt die Bundesregierung bei der Beschaffung von möglicherweise als sicherheitsrelevant eingestuften Gütern die „im nationalen und europäischen (Vergabe-)Recht zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, um höchstmögliche Sicherheit zu erreichen“.

Dazu zählten beispielsweise die Möglichkeit der Geheimhaltungseinstufung nach Paragraph 4 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes oder des Verschlusssachenauftrags nach Paragraf 104 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), heißt es in der Antwort weiter. Auch die Losaufteilung beziehungsweise die Los- und Zuschlagslimitierung könnten als Instrument genutzt werden, um einer Monopolstellung oder einer Abhängigkeit von einzelnen Unternehmen entgegenzuwirken. Ebenso biete die Ausgestaltung von Verträgen die Möglichkeit, den Sicherheitsanforderungen gerecht zu werden.

15.05.2026 Wirtschaft und Energie — Gesetzentwurf — hib 404/2026

Länder fordern Sonderausschreibung für Windenergie

Berlin: (hib/NKI) Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf (21/5920(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) für eine zusätzliche Sonderausschreibung für Windenergie an Land mit einem Volumen von 5.000 Megawatt für das Jahr 2026 vorgelegt.

Das Vorhaben soll in die ohnehin geplanten Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eingehen und den Ausbau von Windenergie beschleunigen. Die zusätzlichen Mengen werden nicht auf die regulären Ausschreibungsvolumina angerechnet. Mit der Maßnahme will man dem hohen Bestand an genehmigten, aber noch nicht fertiggestellten Windenergieprojekten begegnen und diese „schnell in Betrieb“ bringen. Zudem solle die Energieversorgungssicherheit erhöht und die Abhängigkeit von Importen reduziert werden, heißt es in dem Entwurf.

Die Gesetzesinitiative wurde maßgeblich von den Ländern Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein in die Länderkammer eingebracht.

15.05.2026 Inneres — Antwort — hib 404/2026

Cloudbasierte Kommunikationsdienste aus Drittstaaten

Berlin: (hib/STO) Um Risiken beim Einsatz cloudbasierter Kommunikations- und Kollaborationsdienste aus Drittstaaten in der öffentlichen Verwaltung geht es in der Antwort (21/5844(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5573(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach sieht die Bundesregierung bei einem solchen Einsatz grundsätzlich Risiken durch unberechtigte Zugriffe.

Die Verantwortung für die Sicherheit beim Einsatz der genannten Dienste sowie für die Aspekte von digitaler Souveränität liegt bei den einsetzenden Behörden selbst und ist vom Anwendungsfall sowie den verarbeiteten beziehungsweuise transportierten Daten abhängig, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Aus dem Blickwinkel der digitalen Souveränität könne ein Risiko bestehen, wenn aus der Nutzung ein sogenannter Vendor-Lockin-Effekt, die kritische Abhängigkeit zu einem einzelnen Anbieter, resultiert.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt der Antwort zufolge verschiedene Hilfsmittel zur Verfügung, um derartigen Risiken zu begegnen. So mache es etwa mit dem „Mindeststandard zu Nutzung externer Cloud-Dienste“ allgemeingültige Vorgaben, die eine nutzende Stelle beachten müsse. Die nutzende Stelle könne aber auch zusätzliche Anforderungen stellen, auch zu Souveränitätsaspekten.

Mit den „Criteria enabling Cloud Computing Autonomy(Externer Link) (C3A)“ habe das BSI zudem einen Handlungsrahmen vorgelegt, der die Souveränitätseigenschaften von Cloud-Diensten transparent macht, schreibt die Bundesregierung ferner. „Während die Sicherheitseigenschaften von Cloud-Diensten im Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue (C5) des BSI adressiert werden, ermöglicht der Kriterienkatalog C3A eine Bewertung, ob ein Cloud-Angebot im jeweiligen Risikokontext selbstbestimmt genutzt werden kann“, heißt es in der Antwort des Weiteren.

15.05.2026 Recht und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 404/2026

Umsetzung der „Recht-auf-Reparatur-Richtlinie“

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren (21/5923(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt, der am kommenden Mittwoch erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Ziel der sogenannten „Recht-auf-Reparatur-Richtlinie“ ist der Vorlage zufolge, das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern und gleichzeitig ein hohes Verbraucherschutzniveau zu erzielen sowie die Wirtschaft stärker kreislauforientiert auszurichten. „Um die vorzeitige Entsorgung brauchbarer Waren, die von Verbrauchern gekauft wurden, zu verringern und die Verbraucher dazu anzuregen, ihre Waren länger zu nutzen, sollen die Bestimmungen über die Reparatur von Waren gestärkt werden“, schreibt die Bundesregierung weiter.

Danach soll die Umsetzung der Richtlinie insbesondere über Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie im Einführungsgesetz zum BGB erfolgen. Entsprechend den Vorgaben der Richtlinie sollen die Vorschriften des Kaufvertragsrechts, insbesondere des Verbrauchsgüterkaufs, ergänzt und damit den Verbrauchern Anreize geboten werden, sich im Rahmen der Nacherfüllung für eine Reparatur zu entscheiden.

„Dies erfolgt zum Beispiel durch eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist um zwölf Monate im Fall der Reparatur“, heißt es in der Vorlage weiter. Zudem werde in das BGB ein neuer Untertitel mit Regelungen zu einer Reparaturverpflichtung des Herstellers außerhalb der Gewährleistung eingefügt. In das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche werde das Europäische Formular für Reparaturinformationen aufgenommen, das Reparaturbetriebe dem Verbraucher freiwillig zur Verfügung stellen können.

15.05.2026 Inneres — Kleine Anfrage — hib 404/2026

Zahl antimuslimischer Straftaten erfragt

Berlin: (hib/STO) Wie viele mutmaßlich antimuslimisch oder islamfeindlich motivierte Straftaten im ersten Quartal 2026 bundesweit verübt wurden, möchte die Fraktion Die Linke von der Bundesregierung erfahren. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (21/5917(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unter anderem danach, wie viele Menschen in diesem Zeitraum bei Überfällen mit mutmaßlich antimuslimischer oder islamfeindlicher Motivation verletzt oder getötet wurden.

15.05.2026 Wirtschaft und Energie — Unterrichtung — hib 404/2026

Bundesrat zu Gesetz für Gas- und Wasserstoffleitungen

Berlin: (hib/NKI) Der Bundesrat kritisiert die geplanten Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets (21/5440(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), mit dem das Gasleitungsnetz in Deutschland umgebaut und die Infrastruktur für Wasserstoff neu geregelt werden soll. Das geht aus der Stellungnahme der Länderkammer hervor, die als Unterrichtung (21/5925(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorliegt.

Konkret fordert der Bundesrat in seiner Stellungnahme 32 Änderungen zu dem Gesetzesentwurf zur Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets. Die Einwände betreffen vor allem die finanzielle Absicherung regionaler Netze, das Beseitigen von bürokratischen Hürden und die Transformation der Verteilernetze von gas- auf wasserstofffähige Leitungen.

Die Bundesregierung stimmt den meisten Änderungsvorschlägen jedoch nicht zu und will lediglich die Weitergabe von Planungsdaten an Verteilernetzbetreiber für Gas und Wasserstoff prüfen. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass Daten, die der Wärmeplanung zugrunde liegen, bereits nach geltendem Recht weitergegeben werden dürfen, wenn dies zur Erfüllung im öffentlichen Interesse liegender Aufgaben erforderlich ist.

Außerdem will die Bundesregierung die Fristen und die Konsultationspflichten bei der Stilllegung oder Umwidmung lokaler Gasnetze überprüfen, bisher sind zehn Jahre geplant. Jedoch bräuchten Industrie, Gewerbe und Privathaushalte „umfassendere Schutzfristen und verbindliche Konsultationen“, fordert der Bundesrat. Die Umstellung müsse lückenlos planbar und bezahlbar bleiben.

15.05.2026 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 404/2026

Zeitumstellung ohne ernsthafte Folgen

Berlin: (hib/NKI) Mehrere Studien haben keine Hinweise darauf geliefert, dass die jährlichen Zeitumstellungen ernsthafte positive oder negative energetische, wirtschaftliche oder gesundheitliche Effekte nach sich ziehen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/5815(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Große Anfrage (21/3474(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion.

Im Jahr 2016 sei die detaillierte Studie „Bilanz der Sommerzeit“ zur Überprüfung der Auswirkungen der Sommerzeit auf den Energieverbrauch und weitere Themenfelder vom Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) veröffentlicht worden. Siehe auch Bundestagsdrucksache (18/8000(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Außerdem habe das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) im Rahmen dieser TAB-Studie eine umfangreiche Analyse unter dem Namen „Auswirkungen der Sommerzeit auf den Energieverbrauch“ mit Auswertung der Literatur zur Thematik sowie Modellsimulationen vorgenommen. Die TAB-Studie einschließlich der IÖW-Analyse hätten auf Basis der damals vorliegenden Erkenntnisse keine Hinweise darauf geliefert, dass die jährlichen Zeitumstellungen ernsthafte positive oder negative energetische, wirtschaftliche oder gesundheitliche Effekte nach sich ziehen.

Eine weitere Untersuchung aus dem Jahr 2016 thematisiere die „Stromersparnis der Zeitumstellung bei privaten Haushalten“. Sie ist im Wirtschaftsdienst, 96. Jahrgang, 2016, Heft 4 erschienen. Die Autoren Korbinian von Blanckenburg (Hochschule Ostwestfalen-Lippe Lemgo) und Julian Strauch (Universität Kassel) zeigten, dass es durch die Zeitumstellung in Deutschland nur zu geringen Einsparungen beim Stromverbrauch privater Haushalte in Höhe von 0,78 Prozent komme.

Im Jahr 2017 erschien die Studie (Ex-Post Impact Assessment) des wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlamentes: „Ex-post impact assessment EU summer-time arrangements under Directive 2000/84/EC“. Die Arbeit komme ebenfalls zu dem Ergebnis, dass die Sommerzeit zu geringfügigen Einsparungen beim Energieverbrauch führe.

Allerdings habe eine aktuelle internationale Studie der US-Ökonomen Waddell und Dickinson aus dem Jahr 2024 die Wirkung der Zeitumstellung anhand von GitHub-Daten von etwa rund 175 000 Personen im Zeitraum 2013 bis 2019 untersucht. Hinter GitHub verbirgt sich eine Versions-Kontroll-Plattform, die unter anderem von Software-Entwicklern genutzt wird und weltweit rund 83 Millionen registrierte Nutzer hat. Die Ergebnisse zeigten, dass die Umstellung auf Sommerzeit die Arbeitsproduktivität nicht nur ein bis zwei Tage, sondern bis zu zwei Wochen beeinträchtigen könne. Besonders in den frühen Morgenstunden hätten Menschen Schwierigkeiten, in ihren Arbeitstag zu starten. Bei der Umstellung auf Winterzeit dagegen sei ein gegenläufiger Effekt beobachtet worden. Die Forscher vermuten, dass der Produktivitätszuwachs auf den zusätzlichen Schlaf zurückzuführen sei. In welchem Maße sich die Ergebnisse auf die deutsche Volkswirtschaft insgesamt übertragen lassen, sei jedoch ungewiss.

15.05.2026 Recht und Verbraucherschutz — Unterrichtung — hib 404/2026

Vermittler zu Schuldnerberatungsdienstegesetz angerufen

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat beschlossen, zum sogenannten Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG) den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (21/5930(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Der Bundesrat hatte dem vom Bundestag im Herbst 2025 beschlossenen Gesetz laut einer vorherigen Unterrichtung (21/5883(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) am Freitag vergangener Woche die erforderliche Zustimmung versagt.

Mit dem vom Bundestag in modifizierter Fassung (21/2774(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) im November vergangenen Jahres verabschiedeten Gesetzentwurf der Bundesregierung „über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher“ (21/1847(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sollen Vorgaben der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225 in deutsches Recht umgesetzt werden. Danach haben die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass Verbraucher, die Schwierigkeiten bei der Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen haben oder haben könnten, Zugang zu unabhängigen Schuldnerberatungsdiensten erhalten, für die nur begrenzte Entgelte zu entrichten sind.

Nach dem Gesetzesbeschluss des Bundestages sollen die Länder die Verfügbarkeit unabhängiger Schuldnerberatungsdienste sicherstellen. Auch sollen die Dienste für Verbraucher der Vorlage zufolge „kostenlos angeboten werden“ und ein „begrenztes“ Entgelt nur in „besonders begründeten Ausnahmefällen“ zulässig sein.

13.05.2026 Auswärtiges — Unterrichtung — hib 403/2026

Bundesregierung legt Jahresabrüstungsbericht 2025 vor

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung geht weiterhin davon aus, dass von Russland die „größte und direkteste Bedrohung“ der Sicherheit Deutschlands ausgeht. „Der sicherheitspolitische Schwerpunkt der Bundesregierung liegt deshalb auf der Stärkung unserer Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit, damit wir in unserem Land auch künftig in Frieden, Freiheit und Sicherheit leben können“, heißt es in dem als Unterrichtung (21/5850(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorliegenden „Jahresbericht Rüstungskontrolle, Abrüstung, Nichtverbreitung 2025“ .

Der Kriegsschauplatz Ukraine zeige jenseits aller russischen nuklearen Drohgebärden sowie Einschüchterungsversuche gegenüber dem Westen, dass Russland mit Soldaten und Artilleriemunition aus Nordkorea, Drohnen und Raketen aus Iran und den Einnahmen aus Geschäften gerade auch mit China die konventionellen Kräfte gegen die Ukraine und Europa zu bündeln suche.

Verwiesen wird außerdem unter anderem auf die Modernisierung russischer Langstreckenraketen. Russland sei bereits jetzt in der Lage, „nahezu Gesamt-Europa wahlweise mit ballistischen Raketen oder Marschflugkörpern zu treffen. Diese können in der Regel sowohl konventionell als auch nuklear bestückt werden.“ Die Bundesregierung geht außerdem davon aus, dass der angestrebte Aufwuchs der russischen Streitkräfte auf 1,5 Millionen Soldatinnen und Soldaten trotz der hohen Verluste im Krieg gegen die Ukraine im Laufe des Jahres 2026 abgeschlossen sein dürfte.

Neben dem Fokus auf den eigenen Fähigkeitsausbau, Verteidigungsfähigkeit und Resilienz halte die Bundesregierung an ihren Bemühungen um Rüstungskontrolle, internationale Abrüstung und Nichtverbreitung fest. „Dort, wo diese Ziele weiterhin umgesetzt werden können, stärken Rüstungskontrolle, militärische Transparenz und Proliferationseindämmung unser aller Sicherheit.“ Sie seien komplementär zu den notwendigen Anstrengungen, Abschreckung und Verteidigungsfähigkeit in Europa zu sichern. So stünden der Aufwuchs der Bundeswehr und die fortgesetzte, auch militärische Unterstützung der Ukraine im Einklang mit den Bemühungen der Bundesregierung in der Rüstungskontrolle, „denn sie dienen demselben Ziel“.

Aus Sicht der Regierung besteht auch weiter die Notwendigkeit, dass die drei Staaten mit den größten Nukleararsenalen - die USA, Russland und China - in einen substanziellen Austausch zu nuklearer Rüstungskontrolle miteinander eintreten. Die wiederholten Gesprächsangebote der USA an Russland und China seien zu begrüßen, auch mit Blick auf die Implikationen des Auslaufens des New START-Vertrags am 5. Februar 2026, den Russland bereits 2023 einseitig und vertragswidrig suspendiert habe.

Den Nukleare Nichtverbreitungsvertrag (NVV, Atomwaffensperrvertrag) betrachtet die Regierung nach wie vor als „Eckpfeiler der internationalen nuklearen Ordnung, an dem nicht gerüttelt werden darf“. Der Druck auf den Vertrag sei im Berichtszeitraum gewachsen, schreibt sie und verweist auf nukleare Drohungen Russlands gegen den Nichtnuklearwaffenstaat Ukraine sowie auf Proliferationsrisiken im Iran und Nordkorea.

In der Unterrichtung berichtet die Regierung außerdem über ihre Initiativen zu weiteren Rüstungskontroll- und Abrüstungsverträgen, darunter der Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT), das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ), die Biowaffenkonvention (BWÜ), die Ottawa-Konvention zum Verbot von Anti-Personen-Minen, das Oslo-Übereinkommen über Streumunition sowie der Vertrag über den Offenen Himmel.

13.05.2026 Inneres — Antwort — hib 403/2026

Reiseausweise für Flüchtlinge

Berlin: (hib/STO) Zum Stichtag 31. März 2026 sind im Ausländerzentralregister (AZR) laut Bundesregierung 740.594 Reiseausweise für Flüchtlinge erfasst gewesen, die zwischen 2011 und dem genannten Stichtag ausgestellt wurden. Hierbei sei zu beachten, dass im AZR nur ein Reiseausweis pro Person gespeichert wird, führt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/5847(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5632(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) weiter aus. Die Daten bildeten daher nicht die Zahl aller im genannten Zeitraum ausgestellten Dokumente ab.

13.05.2026 Inneres — Antwort — hib 403/2026

Antisemitische Straftaten im ersten Quartal 2026

Berlin: (hib/STO) Über antisemitische Straftaten im ersten Quartal 2026 berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/5845(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/5595(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach wurden dem Bundeskriminalamt für das erste Quartal dieses Jahres bislang insgesamt 199 Straftaten mit Nennung des Unterthemenfeldes „Antisemitisch“ gemeldet, darunter acht Gewalttaten (Stichtag: 31. März 2026).

Davon entfielen den Angaben zufolge auf die politisch rechts motivierte Kriminalität drei Gewalt- und 151 sonstige Straftaten und auf die politisch links motivierte Kriminalität drei sonstige Straftaten. Dem Phänomenbereich der „Politisch motivierten Kriminalität - ausländische Ideologie“ wurden laut Vorlage eine Gewalt- und 16 sonstige Straftaten zugeordnet und dem Phänomenbereich der „Politisch motivierten Kriminalität - religiöse Ideologie“ ein Gewaltdelikt und acht sonstige Straftaten. Im Bereich der „Politisch motivierten Kriminalität - Sonstige Zuordnung“ waren drei Gewalttaten und 21 sonstige Straftaten zu verzeichnen, wie aus der Antwort weiter hervorgeht.

Danach wurden bei den genannten Straftaten insgesamt drei Personen leicht verletzt, davon zwei aufgrund von Straftaten der politisch rechts motivierten Kriminalität und eine aufgrund von Straftaten des Phänomenbereichs der „Politisch motivierten Kriminalität - sonstige Zuordnung“.

13.05.2026 Auswärtiges — Gesetzentwurf — hib 403/2026

Stärkung des Deutsch-Französischen Abiturs

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung will die Deutsch-Französischen Gymnasien und das Deutsch-Französische Abitur stärken und hat dazu einen Gesetzentwurf (21/5878(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu einem entsprechenden Abkommen zwischen Deutschland und Frankreich aus dem Jahr 2025 vorgelegt. Das ältere Abkommen aus dem Jahr 2002 („Schweriner Abkommen“) sei veraltet und entspreche nicht mehr den aktuellen Anforderungen der Bildungssysteme beider Staaten, schreibt die Bundesregierung zur Begründung. „Anlass zur Reform gab insbesondere die Gründung neuer Gymnasien in Hamburg und Straßburg sowie tiefgreifende Novellierungen des französischen Baccalauréat (entspricht dem deutschen Abitur).“ Auch im Sinne der Integration neuer Schulstandorte, der aufgrund des KMK-Konvergenzprozesses in Deutschland einheitlich geltenden Eckpunkte sowie einer flexiblen Reaktion auf Ausnahmesituationen wie pandemiebedingte Prüfungsänderungen sei eine stärkere institutionelle Flexibilität erforderlich.

13.05.2026 Inneres — Unterrichtung — hib 403/2026

Tätigkeitsbericht der Datenschutzbeauftragten für 2025

Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung (21/5950(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) durch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Louisa Specht-Riemenschneider, liegt deren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2025 vor. Danach wurden im Berichtsjahr insgesamt 11.824 Beschwerden und Anfragen an die BfDI gerichtet. Dies entspricht den Angaben zufolge „fast dem Allzeithoch aus dem Jahr 2018“, als im Rahmen der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 11.912 Beschwerden und Eingaben registriert wurden.

Die Zahl der Beratungs- und Informationsbesuche, bei denen konkrete Problemstellungen und datenschutzfreundliche Lösungsmöglichkeiten erörtern werden, lag vergangenes Jahr bei 183, wie aus dem Bericht weiter hervorgeht. Danach kam es zudem zu 80 Vor-Ort-Kontrollen, 40 schriftlichen Kontrollen und neun sonstigen Kontrollen.

Die Zahl der entgegengenommenen Meldungen von Datenschutzverstößen belief sich im Jahr 2025 laut Vorlage auf 9.170. Zugleich wurden der Unterrichtung zufolge im Berichtsjahr 129 aufsichtsrechtliche Maßnahmen vorgenommen wie beispielsweise Verwarnungen, Anweisungen oder die Festsetzung von Zwangsgeldern. Einem Telekommunikationsdiensteanbieter wurden „aufgrund unzureichender Überprüfungen von Partneragenturen und Sicherheitsmängeln zwei Geldbußen in Höhe von 15 und 30 Millionen Euro auferlegt“, wie die BfDI ausführt.

Ferner gab es den Angaben zufolge 2025 zudem bei 147 Gesetzgebungsverfahren Beteiligungen der BfDI nach Paragraf 21 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO), dem zufolge die federführenden Ressorts sie bei der Erstellung von Gesetzesvorlagen frühzeitig zu beteiligen haben, soweit diese ihre Aufgaben berühren.

In eigenen Kapiteln geht der 67 Seiten umfassende Bericht auf „ausgewählte Gesetzgebung“ wie das „NIS-2-Umsetzungsgesetz“ oder das „Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ ebenso ein wie auf „Beratungsschwerpunkte“ wie etwa dem Umgang mit Künstlicher Intelligenz oder dem digitalen Euro. Daneben werden „Einzelthemen“ wie „Chatkontrolle“ oder „Social Media ab 16“ behandelt. Der Abschnitt „Schwerpunktentwicklungen“ widmet sich den Bereichen „Gesundheit“, „Künstliche Intelligenz“ und „Sicherheit“.

13.05.2026 Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Antwort — hib 403/2026

Bundesregierung äußert sich zur PFAS-Regulierung

Berlin: (hib/SAS) Das in der Europäischen Union geplante Beschränkungsverfahren für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), sogenannte Ewigkeitschemikalien, befindet sich derzeit noch in der Phase der fachlichen Bewertung. Laut einer Antwort der Bundesregierung (21/4906(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4561(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird diese Phase noch bis Ende 2026 andauern.

Die Bundesregierung schreibt, dass Stellungnahmen, die von betroffenen Kreisen wie beispielsweise Industrieverbänden im Rahmen der öffentlichen Konsultation der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingespeist wurden, auf der Internetseite der ECHA veröffentlicht sind. Eine weitere öffentliche Konsultation habe Ende März begonnen.

Da das fachliche Bewertungsverfahren noch laufe, gebe es auch noch keinen Regelungsvorschlag der EU-Kommission, so die Bundesregierung. Sie werde sich zur Ausgestaltung einer Beschränkung positionieren, wenn die fachliche Bewertung bei der ECHA abgeschlossen sei und ein konkreter Beschränkungsvorschlag der EU-Kommission vorliege.

Die Bundesregierung strebt dabei einen „wirksamen und zugleich differenzierten Umgang“ mit PFAS an. PFAS-Emissionen in die Umwelt sollten demnach weitgehend verhindert und PFAS überall dort ersetzt werden, wo dies bereits heute oder in absehbarer Zeit möglich ist. Wo absehbar geeignete PFAS-freie Alternativen oder alternative Technologien fehlen, werde sie sich auch für angemessene Übergangsfristen und Ausnahmen einsetzen, die es ermöglichen, dass PFAS „langfristig und gegebenenfalls auch unbegrenzt“ dort weiterhin eingesetzt werden können, so die Bundesregierung.

Mit Blick auf die volkswirtschaftlichen Kosten durch PFAS-Schäden verweist die Bundesregierung auf den von der EU-Kommission in Auftrag gegebenen Bericht „The cost of PFAS pollution for our society“. Darin wurden demnach mehrere Szenarien zu den möglichen Folgekosten durch die PFAS-Belastung entwickelt und auch ältere Studien zum gleichen Thema berücksichtigt und zitiert. Der Bericht ist unter dem Link https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/2bcea765-fbf8-11f0-8da5-01aa75ed71a1/language-en(Externer Link) verfügbar.

In ihrer Anfrage erkundigte sich die AfD nach den Kosten, der Wettbewerbsfähigkeit und der Ausgestaltung der geplanten EU-Regulierung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen.