08.07.2026 Recht und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 556/2026

Grüne wollen Eigenbedarfskündigungen einschränken

Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Eigenbedarfskündigung weiter einschränken. Dazu hat die Fraktion den Gesetzentwurf „zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs - Rückführung und Weiterentwicklung des Rechts der Eigenbedarfskündigung im privaten Wohnraummietrecht“ (21/6915(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eingebracht.

„Mieter:innen von privaten Vermieter:innen können ihre gesetzlichen Rechte in Bezug auf die zulässige Miethöhe vielfach nicht effektiv geltend machen, weil sie im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Vermieterin oder dem Vermieter mit einer Eigenbedarfskündigung rechnen müssen“, führen die Grünen zur Begründung an. Dieser „systematische Fehler“ des Mietrechts trage wesentlich zur Ineffektivität der Mietpreisbremse bei, heißt es weiter. Ein weiteres Problem sei der „gekaufte Eigenbedarf“. „Eine Vermieterin oder ein Vermieter, die oder der keinen eigenen Eigenbedarf hat, kann die Wohnung an eine Person verkaufen, die einen Eigenbedarf hat“, führt die Fraktion an.

Nach Vorstellung der Grünen soll das Recht zur Eigenbedarfskündigung auf das „gebotene Maß“ zurückgeführt werden. Es soll demnach „auf den ernsthaften, dauerhaften Bedarf der Eigentümerin beziehungsweise des Eigentümers oder ihrer beziehungsweise seiner nahen Angehörigen beschränkt“ werden. . Darüber hinaus wollen die Grünen das Recht zur Eigenbedarfskündigung nach einem Verkauf und im Fall eines Verstoßes gegen die Mietpreisbremse eingeschränkt wissen. Außerdem schlägt die Fraktion vor, die Kündigungsfrist in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt zu verlängern.

Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag, 9. Juli 2026, erstmals im Bundestag beraten werden. Dann steht auch ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/6807(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu Änderungen im Mietrecht auf der Tagesordnung(Interner Link).