Grünes Licht für Umsetzung der reformierten IED-Richtlinie
Berlin: (hib/SAS) Der Umweltausschuss hat am Mittwoch grünes Licht für die Umsetzung der Reform der EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED-Richtlinie)(Interner Link) gegeben. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen nahm der Ausschuss einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/4786(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der zuvor im Ausschuss geänderten Fassung an. Union und SPD hatten dazu vorher einen Änderungsantrag vorgelegt.
Die Umsetzung der 2024 geänderten EU-Richtlinie sollte gemäß europäischen Vorgaben eigentlich bis spätestens 1. Juli erfolgen. Am morgigen Donnerstag nun wird der Bundestag den Gesetzentwurf im Plenum abschließend beraten.
Der entsprechend des Änderungsantrags angepasste Gesetzentwurf sieht laut Koalition nun unter anderem eine Reihe von Verfahrenserleichterungen und Ausnahmen vor. Die Union verwies unter anderem auf Vereinfachungen bei Umweltverträglichkeitsprüfungen. Es sei gelungen, ohne Schutzstandards abzubauen, Behörden und Unternehmen zu entlasten, betonte ein Mitglied der Fraktion. Man habe bei den Änderungen Eingaben aus der Sachverständigenanhörung(Interner Link) ebenso berücksichtigen können, wie Hinweise des Bundesrates.
Die SPD betonte, es sei gelungen, die europäischen Vorgaben eins zu eins umzusetzen. So sollten etwa künftig die am wenigsten strengen Umweltgrenzwerte angesetzt werden. Diese seien im europäischen Vergleich sehr gut und entsprächen in etwa den BVT-Schlussfolgerungen (beste verfügbare Techniken, BVT), sagte ein SPD-Abgeordneter. Auch solle es Unternehmen nun möglich sein, ihre vorhandenen Umweltmanagementsysteme weiter zu nutzen. Weitere Änderungen beträfen die Digitalisierung von Genehmigungsverfahren: Bescheide erfolgten künftig digital, Veröffentlichungen der Behörden im Internet.
Die AfD kritisierte die mangelnde Transparenz und Klarheit bezüglich der Folgekosten, die im Rahmen der erforderlichen Anpassungen auf die rund 10.000 von der Reform betroffenen Industrieanlagen in Deutschland zukämen. Die Koalitionsfraktionen stimmten einem Gesetz zu, dessen Kosten die Regierung offenbar selbst nicht kenne, so der Vorwurf eines Fraktionsmitglieds.
Grüne und Linke warfen Schwarz-Rot vor, die Änderungen so kurzfristig vorgelegt zu haben, dass sie nicht ausreichend zu prüfen gewesen seien. Nur wenige Stunden vor Beginn der Ausschusssitzung sei ein neuer Änderungsantrag verschickt worden.
In der Sache kritisierten die Grünen-Fraktion, dass wie bereits beim Infrastruktur-Zukunftsgesetz(Externer Link) unter dem Vorwand der Verfahrensbeschleunigung Umweltstandards und Beteiligungsrechte abgebaut würden. So solle etwa die Notwendigkeit für eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei zahlreichen Anlagen entfallen und die Öffentlichkeitsbeteiligung weiter beschränkt werden.
Indem die Koalition in Erwartung des von der EU-Kommission geplanten Umwelt-Omnibusses zur Entbürokratisierung und Verfahrensvereinfachung die Pflicht zur Einführung von anlagenspezifischen Umweltmanagementsystemen streiche, bremse sie zudem Innovationen aus.
Die Linke betonte, dass die Reform der IED-Richtlinie zahlreiche sinnvolle Maßnahmen vorsehe. So könnten etwa Emissions-Grenzwerte an den Stand der Technik angepasst und auf ein Minimum reduziert werden. Auch ermögliche die Richtlinie mehr Transparenz und bei Verstößen umsatzorientierte Bußgelder. Doch Schwarz-Rot schleife mit den Anpassungen gleichzeitig das UVP-Recht, kritisierte eine Abgeordnete. Die klimaneutrale Transformation der Industrie spiele die Koalition gegen den Schutz von Umwelt aus. So sei der Gesetzentwurf für ihre Fraktion nicht zustimmungsfähig.