08.07.2026 Digitales und Staatsmodernisierung — Ausschuss — hib 568/2026

DSC berichtet Ausschuss über DSA-Verfahren und Verstöße

Berlin: (hib/LBR) 44 Verfahren gegen Unternehmen sind in Deutschland nach dem Digital Services Act (DSA) eröffnet worden. Das berichtete ein Vertreter des Digital Services Coordinator (DSC) in der Bundesnetzagentur am Mittwochnachmittag im Digitalausschuss des Bundestages. 17 davon seien bereits abgeschlossen, auch weil Unternehmen Anpassungen vorgenommen hätten, was zeige, dass der DSA auch ohne Zwangsmaßnahmen wirke, machte der DSC-Vertreter deutlich.

Laut Tätigkeitsbericht (21/5830(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sind im vergangenen Jahr bei der Koordinierungsstelle 2.033 Beschwerden über mögliche Verstöße gegen den Digital Services Act eingegangen. Die Beschwerden betrafen laut Bericht überwiegend die nicht ausreichende Begründung bei Beschränkungen von Accounts, Inhalten oder Diensten oder bei der Entfernung beziehungsweise Nicht-Entfernung von Inhalten durch die Diensteanbieter sowie die Benutzerfreundlichkeit der Meldewege bei illegalen Inhalten. Die meisten dieser Beschwerden betrafen die sehr großen Online-Plattformen (VLOPs) mit Sitz oder gesetzlichem Vertreter in Irland.

Anfang dieser Woche habe man eine vorläufige Feststellung gegen den Online-Marktplatz eBay bekannt gemacht, der seinen EU-Hauptsitz in Deutschland hat, berichtete der DSC-Vertreter weiter. In dem Verfahren fordere der DSC das Unternehmen zur Einhaltung der Nutzerrechte auf. So habe das Unternehmen Vorgaben zum Melde- und Abhilfeverfahren (insbesondere in Bezug auf die Desktopvariante) nicht korrekt umgesetzt, Vorschriften zur Begründung von Maßnahmen gegen Nutzer (beispielsweise Accountsperren) nicht vollständig eingehalten und Regeln zur Nachverfolgbarkeit von Händlern nicht ausreichend umgesetzt. eBay habe nun Gelegenheit, zu den Verstößen Stellung zu nehmen und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. In das Verfahren seien auch Hinweise der französischen Verbraucherschutzbehörde eingeflossen, was die gute grenzüberschreitende Zusammenarbeit verdeutliche, hieß es seitens des DSC-Vertreters.

Beim Verfahren gegen den Instant-Messaging-Dienst Snapchat wegen einer möglichen Verletzung des DSA in Bezug auf den Schutz von Kindern habe der deutsche DSC dabei geholfen, Erkenntnisse weiterzureichen, um so das Verfahren zu eröffnen. Abgeschlossene Bußgeldverfahren gegen die Plattformen X und Temu beziehungsweise das Eingehen von Selbstverpflichtungen durch Unternehmen zeigten laut dem DSC-Vertreter, dass der DSA wirke.

Eine Vertreterin des DSC-Beirats berichtete, für die Arbeit des unabhängig arbeitenden Gremiums gelte ein hohes Maß an Transparenz. Das Gremium bemühe sich, selbst Schwerpunkte zu setzen und Positionen in Arbeitsgruppen vorzubereiten. So arbeite man aktuell unter anderem zu Themen rund um Meinungsfreiheit, internationale Dimensionen der Anwendung des DSA, aber auch zu KI-Chatbots und der DSA-Evaluation.

Die Abgeordneten gingen in der Debatte vor allem auf Fragen der Zusammenarbeit ein. So fragte ein Vertreter der Unionsfraktion nach dem Potenzial zur Automatisierung bei der Bearbeitung von Beschwerden sowie nach Details zum Forschungsdatenzugang. Der DSC-Vertreter berichtete, dass man sich mit der EU-Kommission in Bezug auf Schnittstellen für eine noch effizientere Zusammenarbeit austausche. Beim Datenzugang seien die Anforderungen an gute Anträge an die Plattformen weit höher als erwartet. Aber auch hier gebe es Licht am Horizont.

Ein Vertreter der AfD-Fraktion interessierte sich für Details zum Krisenreaktionsmechanismus nach dem DSA. Die SPD-Fraktion fragte nach einer Zusammenarbeit von DSC und Beirat sowie nach einer Einschätzung zur Zahl der Beschwerden. Der DSC-Vertreter betonte, man habe mit weitaus mehr Beschwerden gerechnet, gleichzeitig sei aber auch jede einzelne Beschwerde aufwändig zu bearbeiten.

Eine Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen fragte nach Details zum Verfahren gegen X sowie nach weiterem Unterstützungsbedarf des DSC in seiner Arbeit. Die Linksfraktion fragte nach Veränderungen im Bereich Kinder- und Jugendschutz sowie danach, ob Mitarbeitende des DSC von Drohungen, etwa seitens der USA, betroffen seien. Der DSC-Vertreter berichtete, dass es einen Bericht des US-Repräsentantenhauses gegeben habe, in dem Kollegen namentlich genannt wurden. Das sei durchaus als Versuch der Einschüchterung verstanden worden; man lasse sich jedoch nicht beirren und setze das Digitale-Dienste-Gesetz durch.

Zur hib-Meldung über den Tätigkeitsbericht 2025 (Interner Link)