Harald Orthey

Betriebswirt CDU/CSU

Harald Orthey
Harald Orthey (© Harald Orthey/ Simone Reichelt)

Geboren am 25. Juni 1968 in Hachenburg.

Ausbildung:
1974 bis 1978 Grundschule in Wuppertal; 1978 bis 1984 Bernhard-Letterhaus-Schule in Wuppertal, Abschluss Fachoberschulreife; 1984 bis 1987 Ausbildung zum Großhandelskaufmann (IHK); 1991 bis 1993 Weiterbildung zum Handelsfachwirt (IHK); 1995 bis 1998 Weiterbildung zum Diplom-Betriebswirt (VWA); 2003 bis 2006 Weiterbildung zum Diplom-Verwaltungsbetriebswirt (VWA).

Kommunale Ämter:
1999 bis 2024 Mitglied im Gemeinderat Hattert; 2009 bis 2014 Beigeordneter der Gemeinde Hattert; seit 1999 Mitglied im Verbandsgemeinderat Hachenburg; 2004 bis 2019 CDU-Obmann im Werkausschuss der Verbandsgemeinde Hachenburg; seit 2019 Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Hachenburg; November 2001 bis Juni 2004 und seit März 2007 Mitglied des Westerwälder Kreistags; seit 2009 Fraktionsgeschäftsführer der CDU-Kreistagsfraktion; seit 2014 Mitglied der Hauptversammlung des Landkreistags Rheinland-Pfalz.

Funktionen in der CDU:
seit 1985 CDU-Mitglied; seit 1998 Mitglied im CDU-Bezirksvorstand Koblenz-Montabaur; seit 1998 Geschäftsführer des CDU-Bezirksverbandes Koblenz-Montabaur; seit 1998 Mitglied im CDU-Kreisvorstand Westerwald; seit 1998 Geschäftsführer des CDU-Kreisverbandes Westerwald; seit 1995 Mitglied im CDU-Gemeindeverbandsvorstandes Hachenburg; seit 1994 Mitglied im Ortsverbandsvorstand Hattert-Wiedbachtal.

Sonstiges:
1989 bis 1990 Wehrdienst im Beobachtungslehrbataillon 53 Idar-Oberstein (15 Monate); seit 2024 Vorsitzender des VdK Ortsverbands Hachenburg.




[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]


[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]

Wahlkreismandat

Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.