Roland Theis
Jurist CDU/CSU

Geboren am 17. März 1980 in Neunkirchen (Saar) römisch-katholisch; verheiratet; zwei Kinder.
1999 Abitur am Arnold-Janssen-Gymnasium St. Wendel; anschließend Wehrdienst. 2000 bis 2005 Studium der Rechts- und Politikwissenschaft an der Universität des Saarlandes und der Université Aix-Marseille III. 2005 1. Staatsexamen, 2008 2. Staatsexamen, 2008 Altstipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung.
2001 bis 2005 studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht und später wissenschaftlicher Mitarbeiter für Prof. Dr. Wolfgang Knies. 2005 bis 2022 Dozent an den Universitäten: Universität des Saarlandes, Université de Lorraine, Université Pantheon - Assas Paris II. 2022 bis heute Lehrbeauftragter Institut d’études politiques de Paris am Campus Nancy (Sciences Po). 2007 bis 2009 Unternehmensjurist bei der SaarLB.
2009 bis 2017 Mitglied des Landtages des Saarlandes (Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU Landtagsfraktion von 2013 bis 2017). 2010 bis 2017 Generalsekretär der CDU Saar. 2017 bis 2022 Staatssekretär im Ministerium der Justiz und im Ministerium für Finanzen und Europa sowie Bevollmächtigter des Saarlandes für Europa. 2022 bis 2025 Mitglied des Saarländischen Landtages (stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU-Landtagsfraktion).
Mitgliedschaften: Internationale Gesellschaft für Menschenrechte, Deutsch Französische Gesellschaft, Partnerschaftsverein Illingen Civray e.V., 2016 Vereinigung der Jäger des Saarlandes, Union des Francais de Sarre, Weiser Ring (Landesvorsitzender), Beirat des Deutsch-Französischen Hochschulinstituts DFHI-ISFATES (Co-Vorsitzender), Reservistenverband.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Wahlkreismandat
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
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