Serdar Yüksel

Examinierter Krankenpfleger SPD

Serdar Yüksel
Serdar Yüksel (© Landtag NRW)

Geboren am 27. April 1973 in Essen; römisch-katholisch; ledig.

Fachabitur, Abschluss als exerminierter Krankenpfleger und weiterbildendes Fernstudium der Gesundheitswissenschaften an der Universität Bielefeld.

Bis 2010 Krankenpfleger.

Mitglied der SPD seit 1989; 2010 bis April 2025 Mitglied des Landtags von Nordrhein-Westfalen.

Mitgliedschaften und Funktionen: Arbeiterwohlfahrt Ruhr-Mitte (Vorsitzender); stellvertretender Vorsitzender von AWO International; Vorstandsmitglied der UNO-Flüchtlingshilfe e.V.; Vorstandsmitglied des aktuellen forum (Sitz in Gelsenkirchen); Kuratoriumsmitglied Stiftung Entwicklung und Frieden; stellvertretender Vorsitzender der KräftigeGüteStiftung (Sitz in Essen); Mitglied beim VfL Bochum; Mitglied bei Verdi; Mitglied bei der SG Wattenscheid 09.


[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]

Wahlkreismandat

Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

  • Mitglied des Landtages Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf

  • Marienhospital Gelsenkirchen GmbH, Gelsenkirchen,
  • Krankenpfleger, Rückkehrrecht


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

  • Justizvollzugsanstalt Bochum, Bochum,
  • Mitglied des Beirates


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

  • aktuelles forum e.V., Gelsenkirchen,
  • Beisitzer des Vorstandes

  • Arbeiterwohlfahrt Bezirk Westliches Westfalen e.V., Dortmund,
  • Beratendes Mitglied des Vorstandes

  • Arbeiterwohlfahrt International e.V., Berlin,
  • Stellv. Vorsitzender des Vorstandes

  • Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Mitte, Bochum,
  • Vorsitzender des Vorstandes

  • KräftigeGüteStiftung, Essen,
  • Stellv. Vorsitzender des Vorstandes

  • Stiftung Entwicklung und Frieden (SEF), Bonn,
  • Mitglied des Kuratoriums

  • UNO-Flüchtlingshilfe e.V., Bonn,
  • Beisitzer des Vorstandes

Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.