Finanzen

Anhörung Bankenrichtlinienumsetzungs- u. Bürokratieentlastungsgesetz

Zeit: Montag, 12. Januar 2026, 14 bis 15.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.300

Die künftigen Regeln für den regulatorischen Umgang mit ökologischen und sozialen Risiken (ESG-Risiken) haben am Montag, 12. Januar 2026, im Zentrum einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Entwurf der Bundesregierung für das Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (Brubeg, 21/3058) gestanden.

Kosten- und Nutzen-Verhältnis

Die in der europäischen Regulierung „vorgesehenen Anforderungen an das ESG-Risikomanagement und die Erstellung von ESG-Risikoplänen erzeugen sehr hohen Aufwand bei den Instituten“, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft (DK), ein Zusammenschluss sämtlicher Bankengruppen. „Bei kleinen und mittelgroßen Instituten stehen Kosten und Nutzen in keinem angemessenen Verhältnis“, warnt die DK. Deren Verbände waren als Sachverständige geladen. Daniel Quinten vom Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR), geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, kritisierte eine „sehr detaillierte Umsetzung“ der europäischen ESG-Regulierung in Deutschland.

Bastian Blasig vom Verband deutscher Pfandbriefbanken (VDP), ebenfalls geladen auf Vorschlag der Union, warnte vor „Doppelregulierung und Komplexität“. In der schriftlichen VDP-Stellungnahme werden geplante Änderungen im Pfandbriefgesetz zwar begrüßt, ebenso, dass die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie eins zu eins erfolge und keine nationalen Verschärfungen beinhalte. „Insgesamt ist jedoch die strikte Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Richtlinie zu kritisieren, da die EU-Richtlinie in einer Zeit verhandelt wurde, die mit den heutigen Realitäten und Diskussionen um die Wettbewerbsfähigkeit der EU wenig gemein hat“, argumentiert der VDP. Blasig schlug in der Anhörung vor, auf detaillierte ESG-Regelungen im deutschen Kreditwesengesetz (KWG) zu verzichten und dort nur kurz zu erwähnen. Details könnten Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) regeln.

Warnung vor „bürokratischer Welle“

Vor einer „bürokratischen Welle“ warnte Matthias Bergner vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband, geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion. Er verwies darauf, dass entsprechende Vorgaben für Umwelt- und Sozialberichte bei normalen Unternehmen reduziert worden seien. Wenn Banken diese nun erheben müssten, würde dies auch in der weiteren Wirtschaft durchschlagen.

Ein Verzicht im Gesetz auf detaillierte Regeln und Regelungen über Vorgaben der BaFin ist aus Sicht der Behörde selbst aber schwierig, wie deren Vertreter Nils Judenhagen, ebenfalls geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion, erklärte. Er verwies auf bestehende europarechtliche Regelungen.

Berücksichtigung von Umweltrisiken

Lücken in der Berücksichtigung von Umweltrisiken bei Banken identifizierte in der Anhörung Julia Symon von der Organisation Finance Watch, geladen auf Vorschlag der Fraktion Die Linke. Für sie ist die „Definition dezidierter Aufsichtsmaßnahmen“ im Kreditwesengesetz „unabdingbar“, wie sie in ihrer schriftlichen Stellungnahme schreibt.

„Dabei ist die Ausweitung des Betrachtungshorizontes auf mindestens zehn Jahre sehr positiv anzusehen, da die wesentlichsten ESG-Risiken, vor allem hinsichtlich des Klimawandels, meist außerhalb der üblichen Planungshorizonte (1 bis 3 Jahre) liegen“, heißt es dort weiter. Allerdings fordert Finance Watch den Zeithorizont bis 2050 erweitern, weil das dem Zeitplan für das EU-Ziel der Klimaneutralität entspreche.

Aufsichtsrechtliche Meldepflichten

Eine Ausnahme von den aufsichtsrechtlichen Meldepflichten im ESG-Bereich fordern die Förderbanken. So heißt es in der schriftlichen Stellungnahme des Verbandes der Öffentlichen Banken Deutschlands (VÖB), der auf Vorschlag der Unionsfraktion geladen war: „Werden die neuen Meldeanforderungen an den ESG-Offenlegungsvorgaben ausgerichtet, wären Förderbanken gezwungen, vollständig neue, umfassende und komplexe Berichtsstrukturen - ausschließlich für aufsichtliche Meldezwecke - zu schaffen.“ In der Anhörung forderte VÖB-Vertreter Alexander Skorobogatov auch einen Verzicht auf höhere Eigenkapitalanforderungen an Förderbanken bei Beteiligungen.

Der Bundesverband deutscher Banken, ebenfalls auf Vorschlag der Unionsfraktion geladen und vertreten durch Hilmar Zettler, ging in der Anhörung auf eine geplante Regelung im Brubeg-Entwurf ein, der zufolge Kreditinstitute künftig nicht mehr als Personengesellschaft betrieben werden können. In der schriftlichen Stellungnahme heißt es dazu: „Die Stärke der deutschen Wirtschaft basiert maßgeblich auf engagiertem und verantwortungsvollem Unternehmertum. Auch im Bankensektor sollte das private Unternehmertum weiterhin einen festen Platz haben. Unseres Erachtens darf es zu keiner Diskriminierung von Banken mit persönlich haftenden Gesellschaftern kommen.“ (bal/12.01.2026)