Pandemiebedingte Hinweise
Aufgrund der Pandemiesituation ist der Besuch der Ausstellung derzeit nur für Einzelpersonen möglich.
In den Gebäuden des Deutschen Bundestages gilt für Besuchende eine 2-G-Regel. Zudem ist eine FFP2-Maske zu tragen und ein Abstand von 1,5 m einzuhalten.
Ferner werden die Kontaktdaten aller Besuchenden zum Zwecke der schnellen Kontaktverfolgung möglicher Covid-19-Infektionsketten erfasst.
Der Nachweis der Impfung gegen oder der Genesung von SARS-CoV-2 muss digital verifizierbar sein (digital signierter Impf- oder Genesenennachweis).
Personen unter 18 Jahren, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen ein negatives Coronavirus-Testergebnis vorlegen. Der Testnachweis kann durch einen negativen Antigenschnelltest, der nicht älter ist als 24 Stunden, oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter ist als 48 Stunden, erbracht werden. Ergebnisse von Selbsttests werden nicht akzeptiert.
Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, müssen neben einem negativen Coronavirus-Testergebnis (der Testnachweis muss durch einen negativen PCR-Test, der nicht älter ist als 48 Stunden, erbracht werden) zugleich die Impfunfähigkeit mittels einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen.
Die entsprechenden Nachweise sind bei der Einlasskontrolle zusammen mit einem Lichtbildausweis vorzulegen.
Über weitere mögliche pandemiebedingte Maßnahmen wird im Rahmen einer fortlaufenden Risikobewertung entschieden werden.
Aktuelle Informationen rund um die Ausstellung, Eröffnung und Besichtigung finden Sie immer auf dieser Website.