Pandemiebedingte Hinweise
Aufgrund der Pandemiesituation ist der Besuch der Ausstellung derzeit nur für Einzelpersonen möglich.
In den Gebäuden des Deutschen Bundestages ist eine FFP2-Maske zu tragen. Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind von der Pflicht, eine Maske zu tragen, befreit.
Zutrittsberechtigt sind ferner nur asymptomatische geimpfte, genesene oder getestete Personen (3G-Regel), die über einen entsprechenden auf sie ausgestellten Nachweis verfügen:
a) Impfnachweis (vollständige Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 mit der erforderlichen Anzahl von Impfdosen, wobei seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sein müssen oder genesen mit einer verabreichten Impfdosis) oder
b) Genesenennachweis (Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, die mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, der mindestens 28 Tage sowie maximal 90 Tage zurückliegt) oder
c) Nachweis eines negativen Coronavirus-Tests (Der Testnachweis kann durch einen negativen Antigenschnelltest, der nicht älter ist als 24 Stunden, oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter ist als 48 Stunden, erbracht werden. Ergebnisse von Selbsttests werden nicht akzeptiert.)
Der Nachweis der Impfung gegen oder der Genesung von SARS-CoV-2 muss digital verifizierbar sein (digital signierter Impf- oder Genesenennachweis).
Die entsprechenden Nachweise sind bei der Einlasskontrolle zusammen mit einem Lichtbildausweis vorzulegen.
Über weitere mögliche pandemiebedingte Maßnahmen wird im Rahmen einer fortlaufenden Risikobewertung entschieden werden.