Geschichte

Vor 30 Jahren: Erstmalige Befragung der Bundesregierung

Aufnahme einer Plenarsitzung des Deutschen Bundestages im Wasserwerk im Jahr 1988 in schwarz-weiß mit Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl am Rednerpult

Der Umzug der Abgeordneten in den neugotischen Bau war nötig geworden, weil der alte Plenarsaal saniert werden sollte. Die Wahl fiel auf das Pumpenhaus eines Wasserwerks, das im Regierungsviertel stand. Für das direkt am Rhein gelegene Wasserwerk als provisorischer Plenarsaal sprach vor allem dessen räumliche Nähe zum Abgeordnetenhaus „Langer Eugen“. (© DBT/Presse-Service Steponaitis)

Seit 30 Jahren ist sie ein fester Termin zu Beginn jeder Sitzungswoche. Immer mittwochs um 13 Uhr haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages im Rahmen der Befragung der Bundesregierung die Möglichkeit, sich über die zuvor in der Kabinettssitzung besprochenen Vorhaben zu informieren und Fragen von aktuellem Interesse im Rahmen der Verantwortlichkeit der Bundesregierung zu stellen. Die Regierungsbefragung, so die gängige Kurzbezeichnung, dauert 30 Minuten. Zusätzlich erhält zu Beginn der Befragung ein Mitglied der Bundesregierung auf Verlangen bis zu fünf Minuten das Wort. Die Fragen werden in der Regel durch die Bundesminister oder die Parlamentarischen Staatssekretäre beantwortet. Der Präsident kann die Befragung über 30 Minuten hinaus verlängern. Die nachfolgende Fragestunde wird dann entsprechend gekürzt.

Mischung aus politischer Fragestunde und Berichterstattung

Am Mittwoch, 12. Oktober 1988, stand die Regierungsbefragung zum ersten Mal auf der Tagesordnung im provisorischen Plenarsaal im Bonner Wasserwerk. Als eine Mischung aus politischer Fragestunde und Berichterstattung aus dem Kabinett hatte Bundestagspräsident Dr. Philipp Jenninger das neue Verfahren angekündigt. Der Ältestenrat war mit der Einführung einer Forderung der Interfraktionellen Initiative Parlamentsreform gefolgt, die sich davon eine Verbesserung der parlamentarischen Arbeit und der Kontrollrechte des Deutschen Bundestages erhoffte. 

Nach einer zweijährigen Erprobungsphase wurde die Regierungsbefragung am 31. Oktober 1990 mit einem Parlamentsbeschluss endgültig in der Geschäftsordnung des Bundestages (Paragraf 106, Anlage 7) verankert.

Spontane Fragen zur Kabinettssitzung

Ebenso wie die Großen und Kleinen Anfragen, Einzelfragen, Fragestunden dient die Befragung der Bundesregierung der Wahrnehmung des allgemeinen Frage- und Informationsrecht der Abgeordneten gegenüber der Bundesregierung. Anders als bisher erhielten die Abgeordneten mit der Regierungsbefragung das Recht an die Bundesregierung spontane Fragen zur Kabinettssitzung und zu aktuellen Themen stellen zu können. 

Im Gegensatz zur Fragestunde mussten die Fragen nicht vorher eingereicht werden und um gezielt Fragen stellen zu können, sollen die Fraktionen kurzfristig über die Themen der Kabinettssitzung informiert werden.

Kontrolle der Bundesregierung

Was als weiteres Instrument zur Wahrnehmung einer der wichtigsten parlamentarischen Aufgaben - der Kontrolle der Bundesregierung - geplant war, hatte in der Vergangenheit jedoch immer mehr an Bedeutung verloren. Während in der ersten Regierungsbefragung noch drei Bundesminister den Abgeordneten Rede und Antwort standen, war es zuletzt üblich geworden, dass sich zuständige Minister durch ihre Staatssekretäre vertreten ließen. 

In der Folge erschienen im fast leeren Plenarsaal nur noch die Staatssekretäre der Ministerien und beantworten die Fragen zur Kabinettssitzung vor wenigen Abgeordneten. Zuletzt gab es deshalb immer wieder Vorschläge zu einer Reform der Regierungsbefragung und ihrer Belebung.

Reformvorschläge für eine lebendigere Regierungsbefragung

Der damalige Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert hatte im September 2014 im Ältestenrat gedroht: Wenn nicht wenigstens ein hochrangiges Kabinettsmitglied an der Befragung der Bundesregierung teilnehme, werde er den Punkt künftig nicht mehr aufrufen. Seitdem ist es üblich, dass zumindest ein Mitglied der Bundesregierung an der Regierungsbefragung teilnimmt.

Lammert hatte auch eine umfassende Reform für eine lebendigere Regierungsbefragung und die nachfolgende Fragestunde vorgelegt. Die etwas spontanere Regierungsbefragung sollte demnach von 30 auf 60 Minuten verlängert, und die Bundesregierung sollte dem Bundestagspräsidenten für die Regierungsbefragung die Themen der zuvor stattfindenden Kabinettssitzung mitteilen. Im Ältestenrat konnte zu diesem Zeitpunkt dazu jedoch keine Einigung erzielt werden.

Auch in seiner Abschiedsrede,  am 5. September 2017, kritisierte Lammert: „Dass die Regierungsbefragung in jeder Sitzungswoche des Deutschen Bundestages noch immer zu den Themen stattfindet, die die Regierung vorgibt und nicht das Parlament, ist unter den Mindestansprüchen, die ein selbstbewusstes Parlament für sich gelten lassen muss.“

Neue Regierungsbefragung mit der Kanzlerin

Im Koalitionsvertrag für die aktuelle 19. Legislaturperiode haben CDU, CSU und SPD vereinbart „Wir wollen den Bundestag wieder zum zentralen Ort der gesellschaftlichen und politischen Debatte machen.“ Die Regierungsbefragung soll neu strukturiert werden und die Kanzlerin dreimal im Jahr befragt werden können. Union und SPD erhoffen sich dadurch eine Belebung der öffentlichen Debatte. Anders als bisher soll künftig kein Thema mehr von der Regierung vorgegeben werden. Die Befragung soll zudem von 35 auf 60 Minuten verlängert werden. Der jeweilige Minister soll dabei neben Fragen zu seinem Ressort auch zu sämtlichen Themen der Woche im Kabinett Stellung beziehen.

Am Mittwoch, 6. Juni 2018, stellte sich die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) zum ersten Mal im Rahmen der neuen Regierungsbefragung im Bundestag den Abgeordneten. Für die Befragung der Bundesregierung war statt der üblichen 35 Minuten eine Stunde angesetzt. Die Bundestagssitzung am Mittwoch begann deswegen schon um 12.30 Uhr anstatt wie üblich mittwochs um 13.00 Uhr. Es war die erste Regierungsbefragung dieser Art. Vor ihr hatte sich kein Bundeskanzler in diesem Format den Abgeordneten gestellt. (klz/07.10.2018)

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