Finanzen

Teilweiser Tilgung von Griechenlands IWF-Krediten zugestimmt

Griechenland möchte einen Teil der ausstehenden Kredite des Internationalen Währungsfonds vorzeitig zurückzahlen und hat seine europäischen Partner dafür um Zustimmung gebeten. Der Bundestag hat am Mittwoch, 3. März 2021, einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung (19/26846) befürwortet. Für die Vorlage votierten in direkter Abstimmung CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen die AfD. Die FDP enthielt sich. Die Zustimmung ist laut Stabilisierungsmechanismusgesetz sowie laut ESM-Finanzierungsgesetz erforderlich gewesen.

Antrag zur vorzeitigen Schuldentilgung

Vorgesehen ist eine vorzeitige Rückzahlung von bis zu 2,786 Sonderziehungsrechten (SZR) in Höhe von rund 3,3 Milliarden Euro. Damit würde Griechenland knapp zwei Drittel des derzeit ausstehenden Kredits des Internationalen Währungsfonds (IWF) von 4,296 Milliarden SZR (rund 5,1 Milliarden Euro) vorzeitig zurückzahlen, wie die Bundesregierung in ihrem Antrag schreibt. Mit diesem soll ein zustimmender Beschluss des Deutschen Bundestages nach Paragraf 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes sowie nach Paragraf 5 Absatz 2 Nummer 1 des ESM-Finanzierungsgesetzes eingeholt werden.

Nach Angaben der Bundesregierung will Griechenland für die Tilgung Erlöse aus bereits am Kapitalmarkt begebenen Anleihen sowie bestimmte Überschussreserven verwenden. Der ESM halte die vorzeitige teilweise IWF-Rückzahlung für geringfügig vorteilhaft für Griechenland. Die Struktur der griechischen Staatsschulden würde sich durch Zinseinsparungen von einmalig rund 35 Millionen Euro geringfügig verbessern. Der IWF bleibe an der Nachprogrammüberwachung beteiligt. Die Bundesregierung unterstützt den griechischen Antrag und wertet die vorzeitige Rückzahlung als „positives Signal“. (ab/sas/03.03.2021)

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