Verordnung zur energetischen Sanierung geändert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. März 2021, eine Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (19/26559(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 19/27035(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Nr. 2.2) beschlossen. Der Verordnung wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der FDP und Die Linke angenommen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (19/27892(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zugrunde.
Zur Ausführung des im November 2020 in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetzes hat die Bundesregierung eine Verordnung erlassen und dem Bundestag zugeleitet. Mit der ersten Änderungsverordnung zur Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (19/26559(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) würden die Änderungen bei der direkten Förderung nun auch für die steuerliche Förderung nachvollzogen.
Entschließungsantrag der Grünen abgelehnt
Abgelehnt wurde in dritter Beratung ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/27898(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP bei Unterstützung durch die Linksfraktion. Darin wurde unter anderem verlangt, die Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung so zu ändern, dass die steuerliche Förderung nach dem Paragrafen 35c des Einkommensteuergesetzes künftig genau solche Maßnahmen energetischer Modernisierung fördert, die auch klimagerecht sind.
Zugleich verlangten die Abgeordneten auch Änderungen am Paragrafen 35c selbst, indem die steuerliche Förderung um fünf Prozentpunkte angehoben wird. (pst/sas/25.03.2021)