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Geschäftsordnung

Linke und Grüne wollen ver­pflich­tendes Lobby­register einführen

Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen setzen sich für die Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters ein. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf der Linksfraktion sowie einen Antrag der Grünen hat der Bundestag am Donnerstag, 22. Februar 2018, in 45-minütiger erster Lesung beraten. Beide Vorlagen werden im federführenden Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung weiterberaten.

Gesetzentwurf der Linken

Mit dem Gesetzentwurf (19/15) soll, so schreibt die Linksfraktion, „Transparenz darüber hergestellt werden, welche Interessenvertretung in wessen Auftrag und mit welchem Budget auf die Gesetzgebung oder andere politische Entscheidungen einwirkt oder einzuwirken versucht“. Ziel sei es, eine öffentlich-demokratische Kontrolle der Einflussnahme der Interessen auf staatliche Entscheidungsprozesse zu ermöglichen.

Unter anderem solle der Gesetzentwurf regeln, welche Akteure welche Angaben über sich und ihre Aktivitäten zur politischen Interessenvertretung machen müssen. So ist vorgesehen, dass Anwaltskanzleien oder Agenturen, die Dienstleistungen zur politischen Interessenvertretung anbieten, Angaben zu ihren Auftraggebern und dem Umfang der Dienstleistung machen müssen. Vereine, Stiftungen und Verbände, die unter den Anwendungsbereich des angestrebten Gesetzes fallen, müssen danach unter anderem über ihren finanziellen Hintergrund Auskunft geben. Darüber hinaus werde geregelt, welche Folgen Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen haben und wie das Register geführt und organisiert wird.

Antrag der Grünen

Die Grünen fordern die Bundesregierung in ihrem Antrag (19/836) auf, einen Gesetzentwurf zur Errichtung eines verbindlichen öffentlichen Registers für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter vorzulegen. Darin solle die Tätigkeit von im Bereich von Bundesregierung und Deutschem Bundestag tätigen Lobbyistinnen und Lobbyisten erfasst werden. Die Grünen sehen eine Registrierungspflicht vor.

Zur Begründung heißt es unter anderem, mit der Einführung eines verbindlichen Lobbyregisters auf nationaler Ebene solle der organisierte Einfluss auf die staatliche Willensbildung durch Kontakte zur Regierung und Parlament nachvollziehbar und öffentlich gemacht werden. (sas/22.02.2018)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

()
Friedrich Straetmanns

Friedrich Straetmanns

© DBT/Stella von Saldern

Straetmanns, Friedrich

Die Linke

()
Patrick Schnieder

Patrick Schnieder

© Patrick Schnieder/ Tobias Koch

Schnieder, Patrick

CDU/CSU

()
Matthias Bartke

Matthias Bartke

© SPD-Parteivorstand/ Susie Knoll

Bartke, Dr. Matthias

SPD

()
Thomas Seitz

Thomas Seitz

© DBT/Inga Haar

Seitz, Thomas

AfD

()
Katharina Willkomm

Katharina Willkomm

© Katharina Willkomm/Denise Krentz

Kloke, Katharina

FDP

()
Britta Haßelmann

Britta Haßelmann

© Studio Kohlmeier

Haßelmann, Britta

Bündnis 90/Die Grünen

()
Mario Mieruch

Mario Mieruch

© DBT/ Julia Nowak

Mieruch, Mario

fraktionslos

()
Volker Ullrich

Volker Ullrich

© Dr. Volker Ullrich/Tobias Koch

Ullrich, Dr. Volker

CDU/CSU

()
Sonja Amalie Steffen

Sonja Amalie Steffen

© Sonja Amalie Steffen/Christian Rödel

Steffen, Sonja Amalie

SPD

()
Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

()

Dokumente

  • 19/15 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des verpflichtenden Lobbyregisters (Lobbyregistergesetz)
    PDF | 332 KB — Status: 24.10.2017
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/836 - Antrag: Transparenz schaffen - Verbindliches Register für Lobbyistinnen und Lobbyisten einführen
    PDF | 171 KB — Status: 21.02.2018
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 19/15, 19/836 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Geschäftsordnung

Koalition und AfD wollen ein Lobby­re­gis­ter beim Bundestag einführen

Der Bundestag hat sich am Freitag, 11. September 2020, erstmals mit einem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag (19/22179) befasst. Darüber hinaus setzte sich das Plenum erstmals mit einem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Einführung eines Registers für Lobbyisten, Nichtregierungsorganisationen und Lobbydienstleister auseinander (19/22183). Beide Vorlagen wurden im Anschluss an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur federführenden Beratung überwiesen. 

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wollen demnach unterschiedliche Maßnahmen mit dem Ziel ergreifen, die Vertretung von Interessen im Parlament mit hohen Transparenzerfordernissen in Einklang zu bringen. Dazu soll ein Regelungsrahmen für das Miteinander von Politik, Wirtschaft
und Zivilgesellschaft geschaffen werden.

Konkret sei die Schaffung einer Registrierungspflicht als eine Art „Lobbyregister“ für diejenigen, die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag ausüben und dabei im demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess mitwirken vorgesehen. Zudem soll eine Verpflichtung der Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter geplant sein, sich einen Verhaltenskodex zu geben, der Grundsätze integrer Interessenvertretung definiert und ein öffentliches Rügeverfahren bei Verstößen vorgibt. Auch die Schaffung eines Ordnungswidrigkeitstatbestandes bei Verstößen gegen
die Registrierungspflicht ist vorgesehen.

Gesetzentwurf der AfD

Die AfD will durch Transparenz die Wiederherstellung der politischen Chancengleichheit der Deutschen fördern, denn Transparenz ermögliche die öffentliche Kontrolle von Lobbyisten und Nichtregierungsorganisationen. Der vorgelegte Gesetzentwurf führe deshalb ein Register für Lobbyisten, Nichtregierungsorganisationen und Lobbydienstleister ein.

Durch das Lobbyregister werde transparent, welche Träger privatwirtschaftlicher Interessen sowie Nichtregierungsorganisationen auf die Gesetzgebung des Bundes oder andere politische Entscheidungen einwirken wollen. Zudem soll Transparenz durch die „legislative Fußspur“ geschaffen werden, die durch das
Gesetz eingeführt werden soll. Dies soll bedeuten, dass in Gesetzesentwürfen diejenigen Lobbyisten und externen Berater nennen, die an der Erarbeitung der Gesetzesentwürfe beteiligt waren. (eis/11.09.2020)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dr. Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

© Dr. Wolfgang Schäuble/ Laurence Chaperon

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

()
Matthias Bartke

Matthias Bartke

© SPD-Parteivorstand/ Susie Knoll

Bartke, Dr. Matthias

SPD

()
Thomas Seitz

Thomas Seitz

© DBT/Inga Haar

Seitz, Thomas

AfD

()
Patrick Schnieder

Patrick Schnieder

© Patrick Schnieder/ Tobias Koch

Schnieder, Patrick

CDU/CSU

()
Dr. Marco Buschmann

Dr. Marco Buschmann

© Dr. Marco Buschmann/ Julia Deptala

Buschmann, Dr. Marco

FDP

()
Friedrich Straetmanns

Friedrich Straetmanns

© DBT/Stella von Saldern

Straetmanns, Friedrich

Die Linke

()
Britta Haßelmann

Britta Haßelmann

© Studio Kohlmeier

Haßelmann, Britta

Bündnis 90/Die Grünen

()
Carsten Schneider

Carsten Schneider

© Carsten Schneider/ Photothek Media Lab

Schneider (Erfurt), Carsten

SPD

()
Michael Frieser

Michael Frieser

© Michael Frieser/ Lutz Wolf

Frieser, Michael

CDU/CSU

()
Dr. Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

© Dr. Wolfgang Schäuble/ Laurence Chaperon

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

()

Dokumente

  • 19/22179 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag und zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (Lobbyregistergesetz)
    PDF | 498 KB — Status: 08.09.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/22183 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Registers für Lobbyisten, Nichtregierungsorganisationen und Lobbydienstleister (Lobbyregistergesetz - LobRegG)
    PDF | 460 KB — Status: 09.09.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 19/22179 und 19/22183 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Geschäftsordnung

Exper­ten begrüßen Initiativen für mehr Lobby-Trans­parenz

Zeit: Donnerstag, 1. Oktober 2020, 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 200

Einhellig haben es Sachverständige begrüßt, dass alle Bundestagsfraktionen mehr Transparenz bei der politischen Interessenvertretung vor allem durch die Schaffung eines Lobbyregisters herstellen wollen. Die Gesetzentwürfe und Anträge der Fraktionen wurden indes am Donnerstag, 1. Oktober 2020, in einer Anhörung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung unter Leitung von Prof. Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) unterschiedlich bewertet.

Die Initiativen der Fraktionen

Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs von CDU/CSU und SPD (19/22179) steht die Schaffung einer Registrierungspflicht als eine Art „Lobbyregister“. Auch soll ein Verhaltenskodex vorgegeben werden.

Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (19/22183) will durch Transparenz die „Wiederherstellung der politischen Chancengleichheit der Deutschen“ fördern – unter anderem durch eben die „legislative Fußspur“.

Die FDP-Fraktion fordert in ihrem Antrag (19/15773) ein Transparenzregister, in dessen Zentrum die Offenlegung der Finanzierungsquellen der jeweiligen Interessenvertretungen stehen soll.

Der Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke (19/15) sieht unter anderem vor , dass der Bundestag auf Vorschlag der Bundesregierung einen Bundesbeauftragten für politische Interessenvertretung wählt, der das Lobbyregister führen soll.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in ihrem Antrag (19/836), dass Lobbyisten der Zugang zu Bundesministerien und nachgeordneten Bundesbehörden nur nach einer Registrierung möglich sein soll - ebenso die Ausgabe von Hausausweisen für den Bundestag an Lobbyisten.

„Lobbyregister mit begrenzter Wirkkraft“

Laut Prof. Dr. Philipp Austermann von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung kann bezweifelt werden, dass politische Interessenvertretung deutsche Amtsträger in größerem Ausmaß korrumpiere. Lobbyregister wie es sie etwa in den USA oder auf EU-Ebene gebe, blieben in ihrer Wirkkraft begrenzt und würden tendenziell überschätzt. Ob dadurch unlautere Verhaltensweisen verhindert werden können, erscheine sehr fraglich.

Die Gesetzentwürfe oder Anträge der Oppositionsfraktionen seien zum Teil verfassungsrechtlich bedenklich. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sei mit dem Grundgesetz vereinbar – bei allerdings sehr weiter verfassungsrechtlicher Auslegung der Hausausweisregelungen. Über Erteilung und Entzug von Hausausweisen dürfe allein der Bundestagspräsident entscheiden. Das Bundestagsplenum dürfe ihm keine Vorgaben machen.

Das freie Mandat der Abgeordneten sieht Austermann durch die vorgesehenen Regelungen nicht eingeschränkt. Er sprach sich gegen einen „legislativen Fußabdruck“ aus, also eine Dokumentation, wie Interessenvertreter an der Erstellung von Gesetzesentwürfen beteiligt waren.

„Finanzierungsquellen aufdecken“

Albrecht von der Hagen vom Verband „Die Familienunternehmer“ meinte, Interessenvertretung und Lobbyismus seien ein wichtiger Bestandteil der parlamentarischen Demokratie. Er stieß sich an vorgesehenen Ausnahmen und damit einer Ungleichbehandlung.

So seien die Kirchen nicht nur religiöse Gemeinschaften, sondern auch sehr große Arbeitgeber, Immobilienbesitzer und auch Unternehmer. Sehr wichtig sei, dass die Finanzierungsquellen der Lobbyisten aufgedeckt werden. Da müsse nachgebessert werden.

„Effektive Lobby-Regulierung“

Timo Lange (Lobbycontrol) hielt die Einbeziehung von Bundesregierung und Ministerien für wichtig und begrüßte eine entsprechende Ankündigung der Koalitionsfraktionen. Ihrem Gesetzentwurf bescheinigte er, wesentliche Elemente einer effektiven Lobby-Regulierung zu enthalten.

Er machte dies daran fest, dass ein verpflichtendes Lobbyregister vorgesehen sei, das alle Arten von Lobby-Akteuren erfasse, die Nennung der konkreten Auftraggeber vorsehe, Rechtsanwälte, die Lobbyarbeit betrieben, mit einbeziehe und Sanktionen bei der Verletzung der Vorschriften vorsehe.

„Verbindlichen Verhaltenskodex vorgeben“

Hartmut Bäumer, der Vorsitzende von Transparency International Deutschland, machte sich wie seine Kollegen für den „legislativen Fußabdruck“ stark. Vor allem bei diesem Punkt seien die Vorschläge der Koalitionsfraktionen absolut unzureichend.

Es sei für die Abgeordneten selbst von grundlegender Bedeutung, dass für sie der Entstehungsprozess eines Gesetzes transparent ist. Ein Verhaltenskodex müsse verbindlich vorgegeben werden.

„Legislativer Fußabdruck fehlt“

Dass dieser „legislative Fußabdruck“ im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen fehle, kritisierte auch Michaela Schröder vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Zudem sei das vorgeschlagene Lobbyregister bisher noch mit zu vielen Ausnahmen gespickt. Interessenvertretung sei legitim und wichtig in einer Demokratie.

Ob Verband, Unternehmen, Nichtregierungsorganisation, Stiftung oder Anwalt: alle hätten berechtigte Interessen, die sie bei politischen Entscheidungsträgern vorbringen wollten. Sie alle sollten sich daher ausnahmslos registrieren müssen, damit echte Transparenz hergestellt werde.

„Gefahr der unsachlichen Einflussnahme“

Prof. Dr. Heinrich Wolff (Universität Bayreuth) zählt zu den Vorteilen der Interessenvertretung für die Demokratie, dass sie das Einfließen von Sachargumenten und Expertenwissen garantiere, das ansonsten nicht gesehen würde. Andererseits sah er beispielsweise die Gefahr der unsachlichen Einflussnahme, indem falsche Informationen gestreut würden und es womöglich um persönliche Vorteile gehe.

Zudem verwies er auf die Gefahr der verborgenen Einflussnahme. Den Koalitionsentwurf hielt er – bei Korrekturvorschlägen im Detail – grundsätzlich für sehr geeignet, Schutzmaßnahmen gegen die Gefahren zu ergreifen.

„Umfassende Ausnahmen sind ein Manko“

Norbert Theihs vom Verband der Chemischen Industrie begrüßte vor allem, dass der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen die Offenlegung der finanziellen Aufwendungen und von Zuwendungen vorsieht. Diese Regelung werde künftig klar aufzeigen, wer für wen Interessen vertritt. Er unterstrich, umfassende Transparenz sei nur möglich, wenn ein Lobbyregister alle Lobbyisten erfasse und es keine Ausnahmen in der Registrierungspflicht gebe.

Die umfassenden Ausnahmen seien ein nennenswertes Manko und sendeten ein negatives Signal an alle pflichtbewussten Interessenvertreter. Zudem nannte er es ein großes Anliegen des Verbandes, dass ein Lobbybeauftragter die Vorgänge rund um eine Transparenzregelung überwacht.

„Versprechen würde ich mir davon nichts“

Prof. Dr. Christian Waldhoff (Humboldt-Universität zu Berlin) hielt das Gesetzesvorhaben für weitgehend symbolisch: „Versprechen würde ich mir davon nichts.“ Zentraler Kritikpunkt war für ihn die Frage des von der Verfassung garantierten freien Mandats der Abgeordneten. Ihnen könne nicht vorgegeben werden, offenzulegen, mit wem sie sich wo getroffen hätten und was Gesprächsgegenstand gewesen sei.

Dass im Koalitionsentwurf Ausnahmen für die Kirchen vorgesehen seien, hält er für richtig. Das entspreche der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. (fla/01.10.2020)

Dokumente

  • 19/15 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des verpflichtenden Lobbyregisters (Lobbyregistergesetz)
    PDF | 332 KB — Status: 24.10.2017
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/836 - Antrag: Transparenz schaffen - Verbindliches Register für Lobbyistinnen und Lobbyisten einführen
    PDF | 171 KB — Status: 21.02.2018
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/15773 - Antrag: Mehr Transparenz bei Lobbyismus herstellen
    PDF | 180 KB — Status: 10.12.2019
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/22179 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag und zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (Lobbyregistergesetz)
    PDF | 498 KB — Status: 08.09.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/22183 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Registers für Lobbyisten, Nichtregierungsorganisationen und Lobbydienstleister (Lobbyregistergesetz - LobRegG)
    PDF | 460 KB — Status: 09.09.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 40. Sitzung - öffentliche Anhörung am Donnerstag, 1. Oktober 2020, 16.00 Uhr

Protokolle

  • Protokoll der öffentlichen Anhörung zum Thema "Lobbyregister"

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste zur öffentlichen Anhörung "Lobbyregister"

Stellungnahmen

  • Stellungnahme des Sachverständigen Prof. Dr. Philipp Austermann - A-Drs. 19-G-43
  • Stellungnahme DIE FAMILIENUNTERNEHMER - A-Drs. 19-G-44
  • Stellungnahme Transparency International Deutschland e. V. - A-Drs. 19-G-45
  • Stellungnahme LobbyControl - A-Drs. 19- G-47
  • Stellungnahme Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. - A-Drs. 19-G-48
  • Stellungnahme des Sachverständigen Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff - A-Drs. 19-G-49
  • Stellungnahme Verband der Chemischen Industrie e.V. - A-Drs. 19-G-50

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Geschäftsordnung

Parlamentarier beschließen Lobbyregister beim Bundestag

Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. März 2021, einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag (19/22179) in der vom Ausschuss Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung geänderten Fassung (19/27922) beschlossen. Die Vorlage wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der AfD bei Stimmenthaltung der FDP, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Dazu lag auch ein Entschließungsantrag der Linken (19/27941) vor, der mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD bei Enthaltung von FDP und Grünen abgelehnt wurde. Danach sollt die Bundesregierung vom Bundestag unter anderem aufgefordert werden, öffentlich zugänglich eine Kontakttransparenz in Bezug auf Kontakte zu Bundesregierung und Bundesministerien herzustellen.

Angenommener Gesetzentwurf der Koalition

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wollen unterschiedliche Maßnahmen mit dem Ziel ergreifen, die Vertretung von Interessen im Parlament mit hohen Transparenzerfordernissen in Einklang zu bringen. Mit dem Gesetz wollen sie einen Regelungsrahmen für das Miteinander von Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft schaffen.

Konkret werde eine Registrierungspflicht als eine Art „Lobbyregister“ für diejenigen geschaffen, die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag ausüben und dabei im demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess mitwirken. Zudem werden Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter verpflichtet, sich einen Verhaltenskodex zu geben, der Grundsätze integrer Interessenvertretung definiert und ein öffentliches Rügeverfahren bei Verstößen vorgibt. Auch wurde ein Ordnungswidrigkeitstatbestand bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht eingeführt.

Änderungen im Geschäftsordnungsausschuss

CDU/CSU und SPD hatten im federführenden Geschäftsordnungsausschuss einen Änderungsantrag zu ihrem eigenen Gesetzentwurf eingebracht, der angenommen wurde. Danach wird der Anwendungsbereich des Gesetzes auf die Interessenvertretung gegenüber der Bundesregierung ausgedehnt. Entsprechend lautet Titel des Gesetzes „Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung“. Einbezogen werden damit neben der Bundeskanzlerin und den Bundesministern auch die Parlamentarischen Staatssekretäre, die Staatssekretäre, die Abteilungsleiter und Unterabteilungsleiter.

Erweitert wurde auch die Definition der Interessenvertretung, die nun auch jede Kontaktaufnahme zum Zweck der unmittelbaren oder mittelbaren Einflussnahme auf die Entscheidungsprozesse der Bundesregierung umfasst. Durch den Begriff der Kontaktaufnahme wird klargestellt, dass die Einflussnahme darauf gerichtet sein muss, Kontakt mit den genannten Adressaten aufzunehmen. Die bisherige Definition von Interessenvertretern als jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft wurde um die Merkmale „sonstige Organisation, auch in Form von Netzwerken, Plattformen und anderen Formen kollektiver Tätigkeiten“ ergänzt.

Oppositionsinitiativen abgelehnt

Hingegen abgelehnt wurden die Entwürfe der AfD-Fraktion (19/22183) und der Linksfraktion (19/15) für ein Lobbyregistergesetz. Die AfD-Vorlage wurde mit der breiten Mehrheit der übrigen Fraktionen zurückgewiesen. Die Vorlage der Linken wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Linksfraktion und Grüne bei Stimmenthaltung der Fraktionen der AfD und FDP abgelehnt.

Ebenfalls abgelehnt wurde auch ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Transparenz schaffen – Verbindliches Register für Lobbyistinnen und Lobbyisten einführen“ (19/836). Dagegen stimmten CDU/CSU und SPD gegen das Votum der Grünen bei Stimmenthaltung der AfD, der FDP und der Linken. Die Abstimmungen folgten einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (19/27922).

Abgelehnter Gesetzentwurf der AfD

Die AfD wollte durch Transparenz die Wiederherstellung der politischen Chancengleichheit der Deutschen fördern, denn Transparenz ermögliche die öffentliche Kontrolle von Lobbyisten und Nichtregierungsorganisationen. Ihr Gesetzentwurf führe deshalb ein Register für Lobbyisten, Nichtregierungsorganisationen und Lobbydienstleister ein.

Durch das Lobbyregister werde transparent, welche Träger privatwirtschaftlicher Interessen sowie Nichtregierungsorganisationen auf die Gesetzgebung des Bundes oder andere politische Entscheidungen einwirken wollen. Zudem sollte Transparenz durch die „legislative Fußspur“ geschaffen werden, die durch das Gesetz eingeführt werden sollte. Dies sollte bedeuten, dass in Gesetzentwürfen diejenigen Lobbyisten und externen Berater nennen, die an der Erarbeitung der Gesetzesentwürfe beteiligt waren.

Abgelehnter Gesetzentwurf der Linken

Die Linksfraktion wollte erreichen, dass mit der Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters Transparenz darüber hergestellt wird, „welche Interessenvertretung in wessen Auftrag und mit welchem Budget auf die Gesetzgebung oder andere politische Entscheidungen einwirkt oder einzuwirken versucht“. Ziel sei es, eine öffentlich-demokratische Kontrolle der Einflussnahme der Interessen auf staatliche Entscheidungsprozesse zu ermöglichen.

Unter anderem sollte der Gesetzentwurf den Angaben zufolge regeln, welche Akteure welche Angaben über sich und ihre Aktivitäten zur politischen Interessenvertretung machen müssen. So sollten zum Beispiel Anwaltskanzleien oder Agenturen, die Dienstleistungen zur politischen Interessenvertretung anbieten, Angaben zu ihren Auftraggebern und dem Umfang der Dienstleistung machen müssen. Vereine, Stiftungen und Verbände, die unter den Anwendungsbereich des angestrebten Gesetzes fallen, müssten danach unter anderem über ihren finanziellen Hintergrund Auskunft geben. Darüber hinaus sollte geregelt werden, welche Folgen Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen haben und wie das Register geführt und organisiert wird.

Abgelehnter Antrag der Grünen

Die Grünen forderten die Bundesregierung in ihrem abgelehnten Antrag (19/836) auf, einen Gesetzentwurf zur Errichtung eines verbindlichen öffentlichen Registers für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter vorzulegen. Darin sollte die Tätigkeit von im Bereich von Bundesregierung und Deutschem Bundestag tätigen Lobbyistinnen und Lobbyisten erfasst werden. Die Grünen sahen eine Registrierungspflicht vor.

Zur Begründung hieß es unter anderem, mit der Einführung eines verbindlichen Lobbyregisters auf nationaler Ebene sollte der organisierte Einfluss auf die staatliche Willensbildung durch Kontakte zur Regierung und Parlament nachvollziehbar und öffentlich gemacht werden, (sto/sas/hau/25.03.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

()
Patrick Schnieder

Patrick Schnieder

© Patrick Schnieder/ Tobias Koch

Schnieder, Patrick

CDU/CSU

()
Thomas Seitz

Thomas Seitz

© DBT/Inga Haar

Seitz, Thomas

AfD

()
Matthias Bartke

Matthias Bartke

© SPD-Parteivorstand/ Susie Knoll

Bartke, Dr. Matthias

SPD

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Dr. Marco Buschmann

Dr. Marco Buschmann

© Dr. Marco Buschmann/ Julia Deptala

Buschmann, Dr. Marco

FDP

()
Friedrich Straetmanns

Friedrich Straetmanns

© DBT/Stella von Saldern

Straetmanns, Friedrich

Die Linke

()
Britta Haßelmann

Britta Haßelmann

© Studio Kohlmeier

Haßelmann, Britta

Bündnis 90/Die Grünen

()
Michael Frieser

Michael Frieser

© Michael Frieser/ Lutz Wolf

Frieser, Michael

CDU/CSU

()
Marco Bülow

Marco Bülow

© SPD Parteivorstand / Marco Bülow

Bülow, Marco

fraktionslos

()
Dirk Wiese

Dirk Wiese

© Dirk Wiese/ Marco Urban

Wiese, Dirk

SPD

()
Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

()

Dokumente

  • 19/15 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des verpflichtenden Lobbyregisters (Lobbyregistergesetz)
    PDF | 332 KB — Status: 24.10.2017
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/836 - Antrag: Transparenz schaffen - Verbindliches Register für Lobbyistinnen und Lobbyisten einführen
    PDF | 171 KB — Status: 21.02.2018
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/22179 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag und zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (Lobbyregistergesetz)
    PDF | 498 KB — Status: 08.09.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/22183 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Registers für Lobbyisten, Nichtregierungsorganisationen und Lobbydienstleister (Lobbyregistergesetz - LobRegG)
    PDF | 460 KB — Status: 09.09.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/27922 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/22179- Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag und zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (Lobbyregistergesetz) b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der Abgeordneten Thomas Seitz, Jens Maier, Andreas Bleck weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/22183 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Registers für Lobbyisten, Nichtregierungsorganisationen und Lobbydienstleister (Lobbyregistergesetz - LobRegG) c) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Jan Korte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/15 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des verpflichtenden Lobbyregisters (Lobbyregistergesetz) d) zu dem Antrag der Abgeordneten Britta Haßelmann, Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/836 - Transparenz schaffen - Verbindliches Register für Lobbyistinnen und Lobbyisten einführen
    PDF | 471 KB — Status: 24.03.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/27941 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 19/22179, 19/27922 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag und zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (Lobbyregistergesetz)
    PDF | 282 KB — Status: 24.03.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 19/22179 (Beschlussempfehlung 19/27922 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 19/27941 abgelehnt
  • Gesetzentwurf 19/22183 (Beschlussempfehlung 19/27922 Buchstabe b: Gesetzentwurf ablehnen) abgelehnt
  • Gesetzentwurf 19/15 (Beschlussempfehlung 19/27922 Buchstabe c: Gesetzentwurf ablehnen) abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 19/27922 Buchstabe d (Antrag 19/836 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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© Deutscher Bundestag

Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw12-de-lobbyregister-798182

Stand: 29.12.2025