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Finanzen

Regierung und AfD wollen Kontrolle von Unter­neh­mens­bilanzen verbessern

Die Bundesregierung will die Bilanzkontrolle verbessern. Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. März 2021, in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (19/26966) eine halbe Stunde lang erörtert und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen. Gegenstand der Debatte war auch ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Handelsgesetzbuchs (19/27023). Damit will die Fraktion in Reaktion auf den Fall Wirecard die Abschlussprüfung von Kapitalgesellschaften verbessern. Der Gesetzentwurf soll nun federführend im Rechtsausschuss weiterberaten werden.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Regierungsentwurf zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (19/26966) sieht eine Reihe von Maßnahmen vor. Das bisherige, auf freiwillige Mitwirkung der geprüften Unternehmen ausgerichtete Bilanzkontrollverfahren soll grundlegend reformiert werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll hoheitliche Befugnisse erhalten, um bei Verdacht von Bilanzverstößen direkt und unmittelbar gegenüber Kapitalmarktunternehmen auftreten zu können. Zudem soll die BaFin ein Prüfungsrecht gegenüber allen kapitalmarktorientierten Unternehmen erhalten sowie das Recht, die Öffentlichkeit früher als bisher über ihr Vorgehen bei der Bilanzkontrolle zu informieren.

Um Zweifel an der Integrität der BaFin auszuschließen, soll Beschäftigten der BaFin der Handel mit bestimmten Finanzinstrumenten untersagt werden. Starke, vertrauenswürdige Finanzmärkte bräuchten eine glaubhafte und zuverlässige Aufsicht, schreibt die Bundesregierung.

Verpflichtende externe Prüferrotation

Die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer werde gestärkt, indem auch für Kapitalmarktunternehmen künftig eine verpflichtende externe Prüferrotation nach zehn Jahren eingeführt wird. Die Pflicht zur Trennung von Prüfung und Beratung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse soll wesentlich ausgeweitet werden. Eine Verschärfung der zivilrechtlichen Haftung des Abschlussprüfers gegenüber dem geprüften Unternehmen für Pflichtverletzungen soll die Qualität der Abschlussprüfung fördern.

Das Bilanzstrafrecht soll geändert werden, um eine „ausreichend abschreckende Ahndung“ der Unternehmensverantwortlichen bei Abgabe eines unrichtigen Bilanzeids zu ermöglichen. Das Gleiche soll für Abschlussprüfer bei Erteilung eines inhaltlich unrichtigen Bestätigungsvermerks zu Abschlüssen von Unternehmen von öffentlichem Interesse gelten. Zudem will die Bundesregierung die Qualität der Zulassung von Unternehmen zu den qualifizierten Marktsegmenten der Börse durch Änderungen des Börsengesetzes verbessern.

Gesetzentwurf der AfD

Ziel des Gesetzentwurfs der AfD-Fraktion (19/27023) ist die Verbesserung der Abschlussprüfung von Kapitalgesellschaften als Reaktion auf den Fall Wirecard. Der Zeitraum für den verpflichtenden Wechsel des Wirtschaftsprüfers soll auf maximal vier Jahre verkürzt werden.

Die Haftungsobergrenze für Schäden infolge einer fahrlässigen Verletzung der Prüfungspflichten soll auf ein Prozent der Bilanzsumme des geprüften Unternehmens, mindestens aber zehn Millionen Euro, erhöht werden. Zudem soll es Abschlussprüfern untersagt sein, während des Prüfungsmandats steuerrechtliche Beratungsleistungen gegenüber dem geprüften Unternehmen zu erbringen. (ab/sas/03.03.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

Sarah Ryglewski

Sarah Ryglewski

© SPD-Bundestagsfraktion/@photothek

Ryglewski, Sarah

Parlamentarische Staatssekretärin für Finanzen

Kay Gottschalk

Kay Gottschalk

© Kay Gottschalk/ AfD

Gottschalk, Kay

AfD

Matthias Hauer

Matthias Hauer

© Matthias Hauer/ Tobias Koch

Hauer, Matthias

CDU/CSU

Florian Toncar

Florian Toncar

© FDP Baden-Württemberg/Stephanie Trenz

Toncar, Dr. Florian

FDP

Fabio De Masi

Fabio De Masi

© Die Linke Hamburg/Karin Desmarowitz

De Masi, Fabio

Die Linke

Lisa Paus

Lisa Paus

© Lisa Paus/ Chaperon

Paus, Lisa

Bündnis 90/Die Grünen

Cansel Kiziltepe

Cansel Kiziltepe

© Deutscher Bundestag/Inga Haar

Kiziltepe, Cansel

SPD

Fritz Güntzler

Fritz Güntzler

© Fritz Güntzler/ Tobias Koch

Güntzler, Fritz

CDU/CSU

Hans Michelbach

© Hans Michelbach/Tobias Koch

Michelbach, Dr. h. c. (Univ Kyiv) Hans

CDU/CSU

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 19/26966 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz - FISG)
    PDF | 2 MB — Status: 24.02.2021
  • 19/27023 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuchs - Verbesserung der Abschlussprüfung von Kapitalgesellschaften als Reaktion auf den Fall Wirecard
    PDF | 295 KB — Status: 25.02.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/26966, 19/27023 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Finanzen

Experten wollen Än­de­run­gen am Gesetz­entwurf zur Finanz­markt­inte­grität

Alle Sachverständigen haben den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (19/26966) prinzipiell begrüßt, gleichzeitig jedoch teilweise deutliche Veränderungen empfohlen. In der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, 15. März 2021, unter Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) waren neben dem Gesetzentwurf sieben Initiativen der Oppositionsfraktionen Gegenstand der Diskussion: Ein Gesetzentwurf der AfD (19/27023), zwei Anträge der FDP (19/23120, 19/27186), ein Antrag der Linken (19/22204) sowie drei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen (19/24385, 19/23730, 19/24384).

Neue Haftungsobergrenzen für Wirtschaftsprüfer

Besonders intensiv diskutiert wurden die neuen Haftungsobergrenzen für Wirtschaftsprüfer, die Trennung von Beratung und Prüfung der Prüfungsunternehmen sowie die Corporate-Governance-Reformen. Der Gesetzentwurf sieht eine Vielzahl von Maßnahmen vor, mit dem nach dem Wirecard-Skandal das Vertrauen in den Finanzmarkt Deutschland wieder hergestellt werden soll. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll hoheitliche Befugnisse bekommen, um bei Verdacht von Bilanzverstößen direkt und unmittelbar gegenüber Kapitalmarktunternehmen auftreten zu können.

Zudem soll sie ein Prüfungsrecht erhalten und das Recht, die Öffentlichkeit früher als bisher über ihr Vorgehen bei der Bilanzkontrolle zu informieren. Das bisherige zweistufige Verfahren der Bilanzkontrolle soll beibehalten werden. Zudem sind Abschlussprüfer-Reformen vorgesehen. Der Gesetzentwurf sieht Haftungsobergrenzen bis zu 16 Millionen Euro vor. Außerdem soll der Haftungstatbestand von „Vorsatz“ auf „grobe Fahrlässigkeit“ erweitert werden. Die Beratung eines Unternehmens durch dessen Abschlussprüfer soll künftig verboten sein.

Pro und contra Haftungsverschärfung

Prof. Dr. Hansrudi Lenz vom Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsprüfungs- und Beratungswesen der Universität Würzburg hielt eine Haftungsverschärfung für Abschlussprüfer für dringend erforderlich. Er führte Studien aus den USA an, wonach sich die Rechnungslegungsqualität dadurch verbessert habe.

Dem widersprach Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in Düsseldorf. Das Gesetz würde zu einer existenzbedrohenden Haftung für Wirtschaftsprüfer führen, auch für deren Gehilfen. Er warnte, durch die Erweiterung auf „grobe Fahrlässigkeit“ würde die Branche nicht nur Nachwuchsprobleme bekommen. Auch führte sie zu einer weiteren Verengung des Prüfermarktes.

Ähnlich argumentierte Prof. Dr. Annette G. Köhler vom Lehrstuhl für Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und Controlling der Universität Duisburg-Essen. Auch Joachim Hennrichs vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Bilanz- und Steuerrecht der Universität zu Köln argumentierte, von der Erweiterung der Haftungsgrenzen sei keine signifikante Verbesserung zu erwarten.

„Haftungshöchstgrenzen erhöhen“

Die Haftungsobergrenze von 16 Millionen Euro hielt unter anderem der Wirtschaftsprüfer Dr. Richard Wittsiepe für nicht in jedem Fall angemessen. Für DAX-Unternehmen könne die Grenze möglicherweise zu gering sein. Er empfahl eine Erhöhung der Haftungshöchstgrenzen bis zum Faktor vier in Abhängigkeit von verschiedenen Indizes.

Den Vorschlag, die Haftungsobergrenze als Prozentsatz der Bilanzsumme zu bilden, bewertete Klaus-Peter Naumann (IDW) als wenig praktikabel. Er hielt eher eine Verknüpfung mit dem Prüferhonorar für denkbar.

Plädoyer für eine klare Regelung

Dagegen sprach sich Prof. Dr. Klaus J. Hopt vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg für die im Gesetzentwurf der Regierung vorgesehene Regelung nach festen Obergrenzen aus. Nötig sei eine klare Regelung. Sie sollte nicht flexibel gestaltet werden.

Prof. Dr. Ralf P. Thomas, Finanzvorstand der Siemens AG, begrüßte den Gesetzentwurf, warnte jedoch vor der vorgesehenen gerichtlichen Ersetzung des Abschlussprüfers bei Bagatellverstößen. Dies würde in der Praxis zu großen Turbulenzen führen. Es sei nahezu unmöglich, den Prüfer kurzfristig zu wechseln. Derzeit würden beispielsweise bei Siemens mehr als 300 Gesellschaften in rund 70 Ländern geprüft. Dazu seien im Jahresverlauf circa 6.000 Mitarbeiter des Prüfers im Einsatz. In allen Ländern einen kompletten Wechsel des Prüferteams zu bewerkstelligen, könne kurzfristig nicht gelingen. Der letzte von ihm selbst organisierte Prüferwechsel habe neun Monate gedauert.

„BaFin soll Regelprüfungen durchführen“

Anna Colban vom Financial Reporting Council in London berichtete von den Finanzmarkt-Reformen im Vereinigten Königreich. Sie referierte, dass die Quersubventionierung vom Berater-Bereich zum Wirtschaftsprüfer-Bereich bei großen Wirtschaftsprüfungsunternehmen den Markteintritt kleiner Gesellschaften erschwere.

Prof. Dr. Jan Pieter Krahnen vom Leibniz Institute for Financial Research kritisierte das geplante Festhalten am zweistufigen Verfahren der Bilanzkontrolle, wonach die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung weiterhin mit den regulären, stichprobenartigen Prüfungen beauftragt werde. Er empfahl, dass die BaFin die Regelprüfungen durchführen solle, um Kompetenz und Erfahrung aufzubauen.

„Wirksames Risiko-Management einführen“

Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher, Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, kritisierte, die Maßnahmen zur Corporate Governance blieben hinter internationalem Standard zurück. Richtig sei, ein wirksames Risiko-Management einzuführen. Jedoch müsse dazu ein Compliance-Management gehören. Zudem werde nach vorliegendem Entwurf keine besondere Sachkenntnis vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses verlangt.

Auch Prof. Dr. Theodor Baums vom Institute for Law und Finance in Frankfurt am Main betonte, Whistleblowing sei eine wichtige Ergänzung des Compliance-Systems, das im vorliegenden Entwurf fehle.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetzentwurf das Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt wiederherstellen. Der Entwurf sieht eine Reihe von Maßnahmen vor. Das bisherige, auf freiwillige Mitwirkung der geprüften Unternehmen ausgerichtete Bilanzkontrollverfahren soll grundlegend reformiert werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll hoheitliche Befugnisse erhalten, um bei Verdacht von Bilanzverstößen direkt und unmittelbar gegenüber Kapitalmarktunternehmen auftreten zu können. Zudem soll die BaFin ein Prüfungsrecht gegenüber allen kapitalmarktorientierten Unternehmen erhalten sowie das Recht, die Öffentlichkeit früher als bisher über ihr Vorgehen bei der Bilanzkontrolle zu informieren.

Um Zweifel an der Integrität der BaFin auszuschließen, soll Beschäftigten der BaFin der Handel mit bestimmten Finanzinstrumenten untersagt werden. Starke, vertrauenswürdige Finanzmärkte bräuchten eine glaubhafte und zuverlässige Aufsicht, schreibt die Bundesregierung.

„Unabhängigkeit der Abschlussprüfer stärken“

Die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer werde gestärkt, indem auch für Kapitalmarktunternehmen künftig eine verpflichtende externe Prüferrotation nach zehn Jahren eingeführt wird. Die Pflicht zur Trennung von Prüfung und Beratung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse soll wesentlich ausgeweitet werden. Eine Verschärfung der zivilrechtlichen Haftung des Abschlussprüfers gegenüber dem geprüften Unternehmen für Pflichtverletzungen soll die Qualität der Abschlussprüfung fördern.

Das Bilanzstrafrecht soll geändert werden, um eine „ausreichend abschreckende Ahndung“ der Unternehmensverantwortlichen bei Abgabe eines unrichtigen Bilanzeids zu ermöglichen. Das Gleiche soll für Abschlussprüfer bei Erteilung eines inhaltlich unrichtigen Bestätigungsvermerks zu Abschlüssen von Unternehmen von öffentlichem Interesse gelten. Zudem will die Bundesregierung die Qualität der Zulassung von Unternehmen zu den qualifizierten Marktsegmenten der Börse durch Änderungen des Börsengesetzes verbessern.

Erster Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion fordert in ihrem ersten Antrag (19/23120) als Konsequenz aus dem Wirecard-Skandal umfangreiche Reformen der Finanzaufsicht und des Finanzmarktes. Darin heißt es, der Finanzstandort Deutschland habe durch den Bilanzskandal um den Münchner Finanztechnologiekonzern Wirecard AG schweren Schaden genommen. Um das Vertrauen von Anlegern und Investoren zurückzugewinnen, müssten organisatorische, strukturelle und personelle Missstände bei kapitalmarktorientierten Unternehmen, bei der Abschluss- und Konzernprüfung sowie bei staatlichen Aufsichtsbehörden beseitigt werden.

Im Einzelnen verlangt die FDP-Fraktion eine Stärkung der Corporate Governance bei börsennotierten beziehungsweise bei kapitalmarktorientierten Unternehmen. Außerdem soll die Abschlussprüfung reformiert werden. Es müsse dringend eine zuständige Behörde benannt werden, an die Abschlussprüfer ihre Mitteilungen richten könnten. Angesichts des eklatanten Vollzugsdefizits ist nach Ansicht der FDP auch eine Restrukturierung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erforderlich. Die BaFin müsse ihre Zeit und Aufmerksamkeit auf große Risiken konzentrieren. Es dürfe nicht sein, dass die Finanzaufsicht kleine Finanzinstitute oder Finanzdienstleister genauso intensiv beaufsichtige wie große, international aufgestellte Akteure. Außerdem werden in dem Antrag die Bemühungen der Deutschen Börse AG begrüßt, die Mindestanforderungen für Dax-Unternehmen zu reformieren.

Zweiter Antrag der FDP

In ihrem zweiten Antrag (19/27186) verlangt die FDP Maßnahmen, um Insiderhandel von Bundesbeschäftigten zu verhindern. Daher müssten Compliance-Strukturen für private Finanzgeschäfte von Bediensteten in Bundesministerien und Bundesoberbehörden eingeführt werden.

Dazu gehöre das sogenannte Zweitschriftverfahren für Beschäftigte mit Zugang zu marktrelevanten Informationen und Sperrlisten für Beschäftigte, die entsprechende Unternehmen direkt beaufsichtigen. Außerdem fordert sie, eine Zentrale Stelle für Compliance-Angelegenheiten in Bundesministerien und Bundesbehörden einzuführen.

Erster Antrag der Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Finanzaufsicht neu aufstellen. In ihrem ersten Antrag (19/24385) fordert sie die Bundesregierung auf, vor dem Hintergrund des Wirecard-Skandals einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die BaFin zu einer „aktiven Hüterin der Integrität des Finanzmarkts“ werde. Die BaFin müsse Betrug, Geldwäsche und andere illegale Aktivitäten im Finanzmarkt schnell aufdecken und bekämpfen sowie einen umfassenden Verbraucherschutz gewährleisten.

In dem Antrag machen die Grünen detailreich Vorschläge zur Verbesserung der internen Struktur der BaFin. Außerdem äußern sie sich zu Maßnahmen für einen besseren Verbraucherschutz im Bereich Finanzen.

Gesetzentwurf der AfD

Gegenstand der Anhörung ist auch ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Handelsgesetzbuchs (19/27023). Ziel sei die Verbesserung der Abschlussprüfung von Kapitalgesellschaften als Reaktion auf den Fall Wirecard. Der Zeitraum für den verpflichtenden Wechsel des Wirtschaftsprüfers solle auf maximal vier Jahre verkürzt werden.

Die Haftungsobergrenze für Schäden aufgrund einer fahrlässigen Verletzung der Prüfungspflichten solle auf ein Prozent der Bilanzsumme des geprüften Unternehmens, mindestens aber zehn Millionen Euro, erhöht werden. Zudem solle es Abschlussprüfern untersagt sein, während des Prüfungsmandats steuerrechtliche Beratungsleistungen gegenüber dem geprüften Unternehmen zu erbringen.

Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke strebt mit ihrem Antrag (19/22204) eine umfangreiche Neuordnung des Systems der Wirtschaftsprüfung an, um damit unter anderem Interessenkonflikte zu reduzieren. So sollen Unternehmen für die Abschlussprüfung nicht länger ihre Prüfer frei benennen und bezahlen. Stattdessen sei eine umlagefinanzierte zentrale Bestellung und Vergütung notwendig. Die Unternehmen müssten dann entsprechend ihrer Größe und dem damit verbundenen Prüfungsumfang in einen Fonds einzahlen, aus dem nach einem Zufallsprinzip alle fünf Jahre Prüfer bestellt und entlohnt werden.

Die Bestellung solle durch eine unabhängige Regulierungsbehörde vorgenommen werden. Außerdem solle die Prüfung eines Unternehmens strikt von der Beratung durch dasselbe Wirtschaftsprüfungsunternehmen getrennt werden. Kleine und mittelgroße Wirtschaftsprüfungsunternehmen sollen an diesem Prüfungsverfahren teilnehmen können. Zur Begründung schreibt die Fraktion, der Wirecard-Skandal sei kein Einzelfall. Die Bilanzmanipulationen bei der Wirecard AG würden die Defizite der Wirtschaftsprüfung verdeutlichen. So seien Jahresabschlüsse von Wirecard durch das Wirtschaftsprüfungsunternehmen EY über viele Jahre uneingeschränkt testiert worden, obwohl mittlerweile davon auszugehen sei, dass etwa ein Drittel der Bilanzsumme des Zahlungsabwicklers nicht nachweisbar sei.

Zweiter Antrag der Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will mit ihrem zweiten Antrag (19/23730) die Regeln der Abschlussprüfung so verändern, dass Bilanzbetrug von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften schnell aufgedeckt und erfolgreich bekämpft werden kann. Wirtschaftsprüfer würden durch ihre Prüfungen der Abschlüsse und Lageberichte von Unternehmen eine wichtige Aufgabe erfüllen, stellt die Fraktion fest. Das Urteil der Wirtschaftsprüfer sei Grundlage für Investitionsentscheidungen, für Kreditvergaben, das Eingehen von Geschäftsbeziehungen und solle schließlich Gläubiger, Arbeitnehmer sowie Steuerzahler vor zu hohen Kosten durch Insolvenzen schützen. Genau das sei jedoch im Fall des insolventen Zahlungsabwicklers Wirecard nicht passiert, stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fest.

Dazu schlägt die Fraktion eine Reihe von Maßnahmen vor. So soll als Ziel von Prüfungen auch die Aufdeckung von Bilanzbetrug im Gesetz verankert werden. Die Unabhängigkeit von Prüfern solle gewährleistet werden, indem die Rotation von Abschlussprüfungsgesellschaften auf mindestens sechs Jahre bei Unternehmen von öffentlichem Interesse reduziert wird. Zur Sicherstellung der Unabhängigkeit solle außerdem das Abschlussprüfungs- vom Beratungsgeschäft bei den Prüfungsgesellschaften rechtlich getrennt werden. Nur so könne jede Gefahr von Interessenkonflikten ausgeschlossen werden. Die Haftungsobergrenzen für Abschlussprüfer seien deutlich zu niedrig und müssten angepasst werden, verlangt die Fraktion.

Dritter Antrag der Grünen

Mit ihrem dritten Antrag (19/24384) wollen die Grünen die Corporate Governance in Unternehmen von öffentlichem Interesse stärken. Wie die Abgeordneten schreiben, sei vor allem zu überprüfen, inwieweit bei zentralen Elementen für die Wahrnehmung der Aufseherrolle durch den Aufsichtsrat Abweichungen vom Kodex der guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung noch zu rechtfertigen sind.

Dazu solle die Bundesregierung unter anderem Unabhängigkeit, Kontrollrechte und Expertise der Aufsichtsräte in Unternehmen von öffentlichem Interesse stärken und die Transparenz gegenüber der Hauptversammlung und Anlegern und deren Kontrollrechte erhöhen. (ab/16.03.2021)

Dokumente

  • 19/22204 - Antrag: Wirtschaftsprüfung reformieren, Interessenkonflikte reduzieren
    PDF | 248 KB — Status: 09.09.2020
  • 19/23120 - Antrag: Reformleitlinien nach dem Wirecard-Skandal
    PDF | 301 KB — Status: 06.10.2020
  • 19/23730 - Antrag: Bilanzbetrug durch kompetente und unabhängige Wirtschaftsprüfung schnell aufdecken und erfolgreich bekämpfen
    PDF | 310 KB — Status: 28.10.2020
  • 19/24384 - Antrag: Mit einer starken Corporate Governance kriminellem Handeln in großen, komplexen Unternehmen vorbeugen
    PDF | 288 KB — Status: 17.11.2020
  • 19/24385 - Antrag: Betrug und Finanzkriminalität frühzeitig aufdecken und effektiv verhindern - Neustart für eine aktive Finanzaufsicht und starken Verbraucherschutz
    PDF | 339 KB — Status: 17.11.2020
  • 19/26966 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz - FISG)
    PDF | 2 MB — Status: 24.02.2021
  • 19/27023 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuchs - Verbesserung der Abschlussprüfung von Kapitalgesellschaften als Reaktion auf den Fall Wirecard
    PDF | 295 KB — Status: 25.02.2021
  • 19/27186 - Antrag: Vertrauen in Bundesministerien und Behörden stärken - Insiderhandel wirksam unterbinden
    PDF | 251 KB — Status: 02.03.2021

Weitere Informationen

  • Finanzausschuss

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Finanzen

Geplante Stärkung des Anlegerschutzes beraten

Der Bundestag hat am Mittwoch, 14. April 2021, erstmals über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes“ (19/28166) debattiert und ihn im Anschluss zur weiteren Beratung federführend an den Finanzausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung das Maßnahmenpaket zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 15. August 2019 (Maßnahmenpaket) umsetzen. Mit den vorgesehenen Maßnahmen soll laut Bundesregierung ein Umfeld geschaffen werden, „in dem insbesondere auch Privatanlegern weitestgehend eigenständige Anlageentscheidungen ermöglicht werden“.

Dazu werde zum einen, wo erforderlich und sinnvoll, die Transparenz erhöht. Zum anderen sollen sachkundige Vermittler und Berater die Rolle einer Schutzinstanz übernehmen. „Reichen Transparenz und Aufklärung auch mit Blick auf die Risikotragfähigkeit von Privatanlegern nicht aus, werden zusätzliche Schutzmaßnahmen eingeführt“, heißt es in dem Entwurf. (hau/14.04.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

Sarah Ryglewski

Sarah Ryglewski

© SPD-Bundestagsfraktion/@photothek

Ryglewski, Sarah

Parlamentarische Staatssekretärin für Finanzen

Kay Gottschalk

Kay Gottschalk

© Kay Gottschalk/ AfD

Gottschalk, Kay

AfD

Carsten Brodesser

Carsten Brodesser

© CDU Oberberg / Joachim Geis

Brodesser, Dr. Carsten

CDU/CSU

Till Mansmann

Till Mansmann

© DBT/Inga Haar

Mansmann, Till

FDP

Fabio De Masi

Fabio De Masi

© Die Linke Hamburg/Karin Desmarowitz

De Masi, Fabio

Die Linke

Stefan Schmidt

Stefan Schmidt

© Deutscher Bundestag/ Inga Haar

Schmidt, Stefan

Bündnis 90/Die Grünen

Ingrid Arndt-Brauer

Ingrid Arndt-Brauer

© SPD-Parteivorstand / Benno Kraehahn

Arndt-Brauer, Ingrid

SPD

Alexander Radwan

Alexander Radwan

© Alexander Radwan/ Nicole Schaller

Radwan, Alexander

CDU/CSU

Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/28166 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes
    PDF | 1 MB — Status: 31.03.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/28166 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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Finanzen

Experten für eine stärkere Position des BaFin-Präsidenten

Frankfurter Sitz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Das Bilanzkontrollverfahren soll grundlegend reformiert werden. (© picture alliance/Daniel Kubirski)

Eine Mehrheit der Sachverständigen hat sich für die Einführung von Testkäufen als zusätzliches Instrument der Bundesanstalt für Finanzdienstleistunsaufsicht (BaFin) und für eine Stärkung der Rolle des BaFin-Präsidenten ausgesprochen. Die Maßnahmen standen im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses unter Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) am Mittwoch, 14. April 2021, zum Entwurf der Bundesregierung für ein Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (19/26966) und zu Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD dazu.

Für die Einführung von Testkäufen 

Für die Einführung der Testkäufe, dem sogenannten Mystery Shopping, sprach sich Prof. Dr. Rüdiger Veil vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht der Ludwig-Maximilians-Universität München aus. Verdeckte Käufe seien im Sinne des Verbraucherschutzes in anderen Ländern wie Belgien, Niederlande und Vereinigtes Königreich verbreitet und erfolgreich. Die Befugnisse sollten dahingehend für die BaFin ausgeweitet werden.

Dem schloss sich Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband an. Testkäufe seien ein international gut erprobtes Instrument, um Probleme am Finanzmarkt zu entdecken, die andernfalls im Verborgenen blieben. Ähnlich argumentierte die Unternehmensberaterin Dr. Carola Rinker.

Gegen die Einführung von Testkäufen

Gegen Testkäufe argumentierte Dr. Karl-Peter Schackmann-Fallis für die Deutsche Kreditwirtschaft. Der BaFin stünden bereits heute effektive Möglichkeiten zur Informationsgewinnung zur Verfügung. Zudem sah er rechtsstaatliche Bedenken, wenn durch intransparenten Verfahren ein Missstand festgestellt werden soll. Außerdem fehle der Zusammenhang der Maßnahme zum Fall Wirecard.

Ähnlich argumentierte Thomas Richter vom Bundesverband Investment und Asset Management.

Ja zur Einführung von Mehrheitsentscheidungen

Die Stärkung der Position des BaFin-Präsidenten bewertete die Juristin Sabine Lautenschläger positiv. Weiterhin auf Fachbereiche im Direktorium zu setzten, sei angesichts des Themenspektrums der Behörde ebenso richtig. Auch die Einführung von Mehrheitsentscheidungen im Direktorium bewertete sie positiv, um als Organisation flexibel zu sein und Entscheidungen treffen zu können.

Auch Rüdiger Veil bewertete es als sinnvoll, dass weiter die Direktoren für ihren Geschäftsbereich zuständig sind. Eine Allfinanzbehörde komme nicht ohne wirkmächtiges Leitungspersonal einzelner Bereiche aus.

„Rechts- und Fachaufsicht über die BaFin abschaffen“

Zur Frage der Unabhängigkeit der BaFin schlug Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold vom Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht der Ludwig-Maximilians-Universität München vor, die Rechts- und Fachaufsicht des Bundesfinanzministeriums (BMF) über die BaFin abzuschaffen. Sie solle aus der ministerialen Weisungshierarchie herausgelöst werden. Zur Kompensation der Einbußen an demokratischer Legitimation sollte die BaFin dazu verpflichtet werden, jährlich unmittelbar gegenüber dem Deutschen Bundestag Rechenschaft abzulegen. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung möchte das Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt wieder herstellen. Der Gesetzentwurf sieht eine Reihe von Maßnahmen vor. Das bisherige, auf freiwillige Mitwirkung der geprüften Unternehmen ausgerichtete Bilanzkontrollverfahren soll grundlegend reformiert werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll hoheitliche Befugnisse erhalten, um bei Verdacht von Bilanzverstößen direkt und unmittelbar gegenüber Kapitalmarktunternehmen auftreten zu können. Zudem soll die BaFin ein Prüfungsrecht gegenüber allen kapitalmarktorientierten Unternehmen erhalten sowie das Recht, die Öffentlichkeit früher als bisher über ihr Vorgehen bei der Bilanzkontrolle zu informieren.

Um Zweifel an der Integrität der BaFin auszuschließen, soll Beschäftigten der BaFin der Handel mit bestimmten Finanzinstrumenten untersagt werden. Starke, vertrauenswürdige Finanzmärkte bräuchten eine glaubhafte und zuverlässige Aufsicht, schreibt die Bundesregierung.

Einführung einer Prüferrotation

Die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer werde gestärkt, indem auch für Kapitalmarktunternehmen künftig eine verpflichtende externe Prüferrotation nach zehn Jahren eingeführt wird. Die Pflicht zur Trennung von Prüfung und Beratung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse soll wesentlich ausgeweitet werden. Eine Verschärfung der zivilrechtlichen Haftung des Abschlussprüfers gegenüber dem geprüften Unternehmen für Pflichtverletzungen soll die Qualität der Abschlussprüfung fördern.

Das Bilanzstrafrecht soll geändert werden, um eine „ausreichend abschreckende Ahndung“ der Unternehmensverantwortlichen bei Abgabe eines unrichtigen Bilanzeids zu ermöglichen. Das gleiche soll für Abschlussprüfer bei Erteilung eines inhaltlich unrichtigen Bestätigungsvermerks zu Abschlüssen von Unternehmen von öffentlichem Interesse gelten.

Zudem will die Bundesregierung die Qualität der Zulassung von Unternehmen zu den qualifizierten Marktsegmenten der Börse durch Änderungen des Börsengesetzes verbessern. (ab/14.04.2021)

Dokumente

  • 19/26966 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz - FISG)
    PDF | 2 MB — Status: 24.02.2021

Tagesordnung

  • Tagesordnung "FISG"

Protokolle

  • Protokoll "FinDAG"

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste "FISG"

Stellungnahmen

  • Die Deutsche Kreditwirtschaft
  • Leibniz-Institut für Finanzmarktforschung SAFE
  • Rinker, Dr. Carola
  • Veil, Prof. Dr. Rüdiger, Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv)

Weitere Informationen

  • Finanzausschuss

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Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Finanzen

Überwiegend Zustimmung zum Gesetz­entwurf zum Anlegerschutz

Bulle und Bär stehen vor einer Frau auf einem Schreibtisch.

Gegenstand der Anhörung war die weitere Stärkung des Anlegerschutzes. (© picture alliance/dpa-Themendienst | Monique Wuestenhagen)

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes“ (19/28166) ist bei einer Expertenanhörung im Finanzausschuss unter Leitung von Katja Hessel (FDP) überwiegend auf Zustimmung gestoßen. Teils wurde in der Sitzung am Montag, 26. April 2021, aber auch der Bedarf an Nachbesserungen geäußert.

Die Bundesregierung will mit der Neuregelung Anleger besser vor zweifelhaften Kapitalmarkt-Investments schützen. So soll der Vertrieb von Vermögensanlagen stärker reguliert werden. Zudem sollen die Kontrollkompetenzen der Finanzaufsicht erweitert werden. Verboten werden sollen sogenannte Blindpool-Anlagen, also Finanzanlagen, bei denen die konkreten Anlageobjekte bei der Prospekterstellung noch nicht feststehen. Zudem dürfen nur noch beaufsichtigte Berater und Vermittler Vermögensanlagen vertreiben. Die Emittenten von Vermögensanlagen sollen besser überwacht werden. Unabhängige Dritte sollen künftig kontrollieren, wohin Anlegergeld fließt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll bei bedenklichen Produkten umfangreicher als bisher eingreifen können.

„Verbot von Blindpool-Anlagen würde Probleme schaffen“

Nach Ansicht von Uwe Kremer von der Bundesarbeitsgemeinschaft mittelständischer Investmentpartner gefährdet ein Blindpool-Verbot sinnvolle Investitionen in für die Volkswirtschaft relevante Sachwerte wie erneuerbare Energien, Wohnungsbau und Logistik. Als Beispiel nannte Kremer den Wohnungsbau, wo Privatanleger dann nur noch in ganz konkrete Objekte investieren könnten. Im Fall eines Scheitern würde der Anleger viel Geld verlieren. Bei einem Blindpool könne der Emittent dagegen flexibel auf Marktveränderungen reagieren, was das Risiko für den Anleger mindere. 

Auch für Daniel Bauer von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger geht der Anlegerschutz in dieser Hinsicht zu weit. Ein Verbot von Blindpool-Anlagen würde „eher Probleme schaffen“ als lösen, meinte er. So könnten Privatanleger dann nur noch in schon konkret geplante Immobilienobjekte investieren und nicht mehr in noch unbestimmte Vorhaben. Auch Venture-Capital-Fonds würden für sie wegfallen, da diese regelmäßig erst nach Schließung des Fonds das Anlageobjekt bestimmen. Die Schutzgemeinschaft hält diese aber in einem breit angelegten Portfolio teilweise auch für Privatanleger für geeignet. 

„Die Rolle des Anlagevermittlers soll sein wie die eines Apothekers“

Klaus Wolfermann vom Verband der Kapitalverwaltungsgesellschaften und Sachwertanbieter äußerte die Befürchtung, dass der Gesetzentwurf „bei vielen Anbietern zu einem praktischen Verbot“ führen würde. Wenn sie sich für Vorhaben nicht frühzeitig Kapital am Markt beschaffen könnten, müssten sie sich eine Zwischenfinanzierung suchen, und hier würden sich „viele Anbieter verabschieden“. Zudem schaffe ein Verbot von Blindpool-Anlagen das Risiko, dass Anleger auf noch riskantere Investments wie Crowd-Finanzierung auswichen. Wolfermann plädierte deshalb dafür, Blindpool-Anlagen zuzulassen, aber einen Mittelverwendungs-Kontrolleur zwischenzuschalten.

Dagegen hält Stefan Loipfinger, Betreiber des Portals Investmentcheck.de, das Blindpool-Verbot für richtig. Es schade zwar „leider auch seriösen Anbietern“, schütze aber die Anleger vor unseriösen. Allerdings reicht nach seiner Ansicht der Gesetzentwurf noch nicht aus für einen wirksamen Anlegerschutz. So sei es zwar richtig, dass Emittenten von Anlagen diese nicht selbst vertreiben dürfen, sondern ein Anlagevermittler zwischengeschaltet sein muss. Nötig sei aber darüber hinaus eine unabhängige Prüfung, ob das Renditeversprechen plausibel ist. Die Rolle des Anlagevermittlers solle sein wie die eines Apothekers, der bestimmte Medikamente nur verkaufen darf, wenn ein Arzt ein Rezept ausgestellt hat, empfahl Loipfinger.

Experte: Entwurf noch in dieser Legislatur verabschieden

Peter Mattil, Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht, hält die „deutlich verschärften Anforderungen“ für Emittenten von Vermögensanlagen für geeignet, Verbraucher vor unnötigen Verlusten zu schützen. „An einigen Stellen müssten die Maßnahmen allerdings noch konsequenter sein“, stellt er fest. So solle der Mittelverwendungskontrolleur von der Bundesagentur für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bestellt werden. Denn wenn er vom Emittenten beauftragt werde, sei zu befürchten, dass er eher diesem verpflichtet ist. Zudem sei eine Haftungsregelung für den Fall einer Pflichtverletzung des Kontrolleurs nötig, und er müsse eine Haftpflichtversicherung nachweisen, die in diesem Fall für den Schaden der Anleger aufkomme.

Sympathie für solche Vorschläge zeigte Christian Ahlers vom Verbraucherzentrale Bundesverband, doch „im Hinblick auf die fortgeschrittene Legislaturperiode“ empfahl er, den Gesetzentwurf im Wesentlichen so wie vorgelegt zu verabschieden. Denn er verbessere durchaus den Anlegerschutz im sogenannten Grauen Kapitalmarkt. Besonders hob Ahlers hervor, dass für Anleger mehr Transparenz geschaffen werde.

„Blindpool-Anlagen, die uns Bedenken bereiten“

„In der Praxis stolpern wir immer wieder über Blindpool-Anlagen, die uns Bedenken bereiten“, berichtete Jürgen Oberfrank von der Bundesagentur für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Deshalb sei der Gesetzentwurf richtig. Emittenten müssten dann entweder konkreter werden mit ihren Angaben, wofür sie das eingesammelte Geld verwenden wollen, oder aber „Anlageformen mit intensiverer Aufsicht wählen“, also statt auf den Grauen auf den Weißen Kapitalmarkt gehen.

Der Bundesverband Windenergie befürchtet eine nicht gewollte Nebenwirkung des Gesetzes. Bürgerwindkraftprojekte würden durch die vorgeschriebene Zwischenschaltung professioneller Anlagevermittler oder Finanzdienstleister in der Projektphase sowie die später verpflichtende Beauftragung eines Mittelverwendungskontrolleurs derart verteuert, dass sie oft unwirtschaftlich würden. Dabei sei bei Bürgerwindgesellschaften in der üblichen Rechtsform der GmbH & Co. KG die Kontrolle durch gewählte Beiräte ohnehin gegeben. Verbandsgeschäftsführer Wolfram Axthelm äußerte die „große Sorge“, dass damit die Bürgerbeteiligung deutlich erschwert werde, die aber sei gerade die „Grundlage für die Akzeptanz“ von Windkraftprojekten. (pst/26.04.2021)

Dokumente

  • 19/28166 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes
    PDF | 1 MB — Status: 31.03.2021

Tagesordnung

  • Tagesordnung "Stärkung des Anlegerschutzes"

Protokolle

  • Protokoll "zur Stärkung des Anlegerschutzes"

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste "Stärkung des Anlegerschutzes"

Stellungnahmen

  • Bundesarbeitsgemeinschaft mittelständischer Investmentpartner
  • Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
  • Loipfinger, Stefan
  • Mattil, Peter
  • SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Weitere Informationen

  • Finanzausschuss

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Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Finanzen

Bundestag stärkt Finanz­markt­integrität und Anleger­schutz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Mai 2021, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsgesetz, FISG; 19/26966) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/29879) beschlossen. Die Koalitionsfraktionen stimmten dafür, die FDP dagegen, die AfD, die Linkfraktion und die Grünen enthielten sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor (19/29880).

Zuvor lehnte das Parlament in zweiter Beratung drei Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/29897, 19/29898, 19/29899) zu dem Gesetzentwurf ab. In dritter Beratung wurden zudem Entschließungsanträge der Linken (19/29901) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/29902, 19/29903) abgelehnt.

Darüber hinaus stimmte der Bundestag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes (19/28166) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/29804) zu. CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für den Gesetzentwurf, AfD, FDP und Linksfraktion enthielten sich. Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der FDP (19/29836) zum Gesetzentwurf.

Stärkung der Finanzmarktintegrität

Mit dem Finanzmarktintegritätsgesetz soll das Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt wieder hergestellt werden. Das bisherige, auf freiwillige Mitwirkung der geprüften Unternehmen ausgerichtete Bilanzkontrollverfahren wurde grundlegend reformiert. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhält hoheitliche Befugnisse erhalten, um bei Verdacht von Bilanzverstößen direkt und unmittelbar gegenüber Kapitalmarktunternehmen auftreten zu können. Zudem erhält sie ein Prüfungsrecht gegenüber allen kapitalmarktorientierten Unternehmen sowie das Recht, die Öffentlichkeit früher als bisher über ihr Vorgehen bei der Bilanzkontrolle zu informieren.

Um Zweifel an der Integrität der BaFin auszuschließen, wird Beschäftigten der BaFin der Handel mit bestimmten Finanzinstrumenten untersagt. Starke, vertrauenswürdige Finanzmärkte bräuchten eine glaubhafte und zuverlässige Aufsicht, heißt es im Gesetzentwurf.

Änderungen im Finanzausschuss

Der federführende Finanzausschuss hatte am 19. Mai Änderungen am Regierungsentwurf in einigen Punkten beschlossen. Insbesondere wird die Bilanzkontrolle bei der BaFin gebündelt werden, während der Regierungsentwurf am Nebeneinander von BaFin und der privatrechtlichen Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) festhalten wollte, wenn auch in geänderter Form.

Der Bundestag verspricht sich davon einen „echten Neuanfang zur Bekämpfung von Bilanzbetrug“, wie es in der Beschlussempfehlung heißt.

Unabhängigkeit der Abschlussprüfer

Die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer werde gestärkt, indem auch für Kapitalmarktunternehmen künftig eine verpflichtende externe Prüferrotation nach zehn Jahren eingeführt wird. Die Pflicht zur Trennung von Prüfung und Beratung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse wurde wesentlich ausgeweitet. Eine verschärfte zivilrechtlichen Haftung des Abschlussprüfers gegenüber dem geprüften Unternehmen für Pflichtverletzungen soll die Qualität der Abschlussprüfung fördern.

Das Bilanzstrafrecht wurde geändert, um eine „ausreichend abschreckende Ahndung“ der Unternehmensverantwortlichen bei Abgabe eines unrichtigen Bilanzeids zu ermöglichen. Gleiches gilt für Abschlussprüfer bei Erteilung eines inhaltlich unrichtigen Bestätigungsvermerks zu Abschlüssen von Unternehmen von öffentlichem Interesse. Zudem soll die Qualität der Zulassung von Unternehmen zu den qualifizierten Marktsegmenten der Börse durch Änderungen des Börsengesetzes verbessert werden.

Stärkung des Anlegerschutzes

Mit dem Gesetz (19/28166) wird das Maßnahmenpaket zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 15. August 2019 umgesetzt. Mit den Maßnahmen soll ein Umfeld geschaffen werden, „in dem insbesondere auch Privatanlegern weitestgehend eigenständige Anlageentscheidungen ermöglicht werden“.

Dazu werde zum einen die Transparenz erhöht. Zum anderen sollen sachkundige Vermittler und Berater die Rolle einer Schutzinstanz übernehmen. „Reichen Transparenz und Aufklärung auch mit Blick auf die Risikotragfähigkeit von Privatanlegern nicht aus, werden zusätzliche Schutzmaßnahmen eingeführt“, heißt es im Regierungsentwurf.

Anträge der Opposition abgelehnt

Abgelehnt wurden zwei Anträge der FDP (19/23120, 19/27186), drei Anträge der Linken (19/29440, 19/22204, 19/25065) und vier Anträge der Grünen (19/24385, 19/23730, 19/24384, 19/26890). Dem FDP-Antrag mit dem Titel „Reformleitlinien nach dem Wirecard-Skandal“ (19/23120) stimmten die Antragsteller zu, die AfD enthielt sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Dem FDP-Antrag mit dem Titel „Vertrauen in Bundesministerien und Behörden stärken – Insiderhandel wirksam unterbinden“ (19/27186) stimmen AfD, FDP und Grüne zu, während die Koalition dagegen votierte und die Linksfraktion sich enthielt. Dem ersten Antrag der Grünen mit dem Titel „Betrug und Finanzkriminalität frühzeitig aufdecken und effektiv verhindern – Neustart für eine aktive Finanzaufsicht und starken Verbraucherschutz“ (19/24385) stimmten die Antragsteller zu, die Linksfraktion enthielt sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Zu diesen drei Anträgen lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor (19/29879).

Dem direkt abgestimmten ersten Antrag der Linken mit dem Titel „Interessenkonflikte in Bundesregierung und ihren Behörden bei Finanzgeschäften vermeiden“ (19/29440) stimmten nur die Antragsteller zu, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Beim zweiten Antrag der Linken mit dem Titel „Wirtschaftsprüfung reformieren, Interessenkonflikte reduzieren“ (19/22204) enthielten sich die Grünen, während die Koalitionsfraktionen, die AfD und die FDP ihn ablehnten. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vor (19/28529).

Dem zweiten Antrag der Grünen mit dem Titel „Bilanzbetrug durch kompetente und unabhängige Wirtschaftsprüfung schnell aufdecken und erfolgreich bekämpfen“ (19/23730) stimmte auch die Linksfraktion zu, während CDU/CSU, SPD, AfD und FDP ihn ablehnten. Mit demselben Abstimmungsergebnis wurde der dritte Antrag der Grünen mit dem Titel „Mit einer starken Corporate Governance kriminellem Handeln in großen, komplexen Unternehmen vorbeugen“ (19/24384) abgelehnt. Zu beiden Anträgen lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vor (19/29816).

Beim dritten Antrag der Linken mit dem Titel „Dispozinsen decken – Zunahme privater Verschuldung infolge der Corona-Pandemie bekämpfen“ (19/25065) enthielten sich die Grünen, die übrigen Fraktionen außer den Antragstellern lehnten ihn ab. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor (19/26631).

Beim vierten Antrag der Grünen mit dem Titel „Dispo- und Überziehungszinsen wirksam begrenzen – Überschuldung verhindern“ (19/26890) enthielt sich die Linksfraktion. Koalition, AfD und FDP lehnten ihn ab. Auch dazu lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor (19/27323).

Von der Tagesordnung abgesetzt wurde die geplante Abstimmung über einen von der AfD-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf „zur Änderung des Handelsgesetzbuchs – Verbesserung der Abschlussprüfung von Kapitalgesellschaften als Reaktion auf den Fall Wirecard“ (19/27023).

Erster Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion forderte in ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/23120) als Konsequenz aus dem Wirecard-Skandal umfangreiche Reformen der Finanzaufsicht und des Finanzmarktes. Der Finanzstandort Deutschland habe durch den Bilanzskandal um den Münchner Finanztechnologiekonzern Wirecard AG schweren Schaden genommen.

Um das Vertrauen von Anlegern und Investoren zurückzugewinnen, müssten organisatorische, strukturelle und personelle Missstände bei kapitalmarktorientierten Unternehmen, bei der Abschluss- und Konzernprüfung sowie bei staatlichen Aufsichtsbehörden konsequent beseitigt werden.

Zweiter Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion forderte in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/27186) Maßnahmen, um Insiderhandel von Bundesbeschäftigten zu verhindern. Compliance-Strukturen für private Finanzgeschäfte von Bediensteten in Bundesministerien und Bundesoberbehörden sollten eingeführt werden.

Dazu gehöre das sogenannte Zweitschriftverfahren für Beschäftigte mit Zugang zu marktrelevanten Informationen und Sperrlisten für Beschäftigte, die entsprechende Unternehmen direkt beaufsichtigen. Außerdem forderte sie, eine Zentrale Stelle für Compliance-Angelegenheiten in Bundesministerien und Bundesbehörden einzuführen.

Erster Antrag der Linken

Um Interessenskonflikte von Bundesbeschäftigten bei Finanzgeschäften zu vermeiden, forderte die Fraktion Die Linke in ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/29440) Maßnahmen der Bundesregierung. Der Antrag sah ein Handelsverbot für Wertpapiere für Beamte und Arbeitnehmer in Abteilungen vor, in denen häufig oder in besonderem Umfang mit marktsensiblem Sonderwissen gearbeitet wird oder in denen regelmäßig Zugang zu diesem Sonderwissen möglich ist.

Für Finanzgeschäfte von Beschäftigten in anderen Abteilungen, wo dennoch Interessenskonflikte nicht ausgeschlossen werden können, sollte ein Zweitschriftverfahren vorgeschrieben werden. Bei diesem melden Institute, die Wertpapiergeschäfte ausführen, der jeweiligen Compliance-Stelle die Umsätze der Beschäftigten zur Prüfung und Archivierung. Dies sollte für Beamte und Arbeitnehmer der Bundesministerien, des Bundeskanzleramts und der nachgeordneten Behörden gelten.

Zweiter Antrag der Linken

Außerdem strebte die Fraktion in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/22204) eine umfangreiche Neuordnung des Systems der Wirtschaftsprüfung an, um damit unter anderem Interessenkonflikte zu reduzieren. So sollten Unternehmen für die Abschlussprüfung nicht länger ihre Prüfer frei benennen und bezahlen. Stattdessen sei eine umlagefinanzierte zentrale Bestellung und Vergütung notwendig.

Die Unternehmen müssten dann entsprechend ihrer Größe und dem damit verbundenen Prüfungsumfang in einen Fonds einzahlen, aus dem nach einem Zufallsprinzip alle fünf Jahre Prüfer bestellt und entlohnt werden würden. Die Bestellung sollte durch eine unabhängige Regulierungsbehörde erfolgen. Außerdem sollte die Prüfung eines Unternehmens strikt von der Beratung durch dasselbe Wirtschaftsprüfungsunternehmen getrennt werden. Kleine und mittelgroße Wirtschaftsprüfungsunternehmen sollten an diesem Prüfungsverfahren teilnehmen können.

Dritter Antrag der Linken

Darüber hinaus soll laut ihrem dritten abgelehnten Antrag (19/25065) der Zinssatz für sogenannte Dispositionskredite und Überziehungskredite auf maximal fünf Prozentpunkte über dem Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank begrenzt werden. Unter Berufung auf Schätzungen schrieben die Abgeordneten, dass rund sechs Millionen Menschen in Deutschland den Disporahmen regelmäßig in Anspruch nehmen würden. Trotz der Corona-Pandemie mit ihren wirtschaftlichen Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher gehe die „Dispo-Abzocke“ vieler Kreditinstitute weiter, kritisierten die Abgeordneten.

Der durchschnittliche Dispozinssatz liege etwa bei 9,94 Prozent. Diese hohen Dispositions- und Überziehungszinssätze würden vornehmlich Menschen treffen, die sich am Rande des Existenzminimums bewegen und den Dispokredit oft nutzen müssten, um finanziell über die Runden zu kommen. Werde der Dispokredit aber nicht mehr schnell genug ausgeglichen, drohe in der Folge einer Verschuldungsspirale, aus der es kaum ein Entkommen gebe. Nach Ansicht der Abgeordneten wird die Corona-Pandemie die Überschuldungsgefährdung vieler Verbraucherinnen und Verbraucher verstärken. Schon jetzt seien fast 6,9 Millionen Menschen über 18 Jahre überschuldet.

Erster Antrag der Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollte die Finanzaufsicht neu aufstellen. Vor dem Hintergrund des Wirecard-Skandals müsse die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem die BaFin zu einer „aktiven Hüterin der Integrität des Finanzmarkts“ werde.

Die Anstalt müsse Betrug, Geldwäsche und andere illegale Aktivitäten im Finanzmarkt schnell aufdecken und effektiv bekämpfen sowie einen umfassenden Verbraucherschutz gewährleisten, so die Abgeordneten in ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/24385). Darin machten machen die Grünen detailreich Vorschläge zur Verbesserung der internen Struktur der BaFin. Außerdem äußerten sie sich zu Maßnahmen für einen besseren Verbraucherschutz im Bereich Finanzen.

Zweiter Antrag der Grünen

Die Grünen wollten in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/23730) die Regeln der Abschlussprüfung so verändern, dass Bilanzbetrug von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften schnell aufgedeckt und erfolgreich bekämpft werden kann. Wirtschaftsprüfer würden durch die von ihn vorgenommenen Prüfungen der Abschlüsse und Lageberichte von Unternehmen eine wichtige Aufgabe erfüllen. Dazu schlugt die Fraktion eine Reihe von Maßnahmen vor. So sollte als Ziel von Prüfungen auch die Aufdeckung von Bilanzbetrug im Gesetz verankert werden.

Die Unabhängigkeit von Prüfern sollte gewährleistet werden, indem die Rotation von Abschlussprüfungsgesellschaften auf mindestens sechs Jahre bei Unternehmen von öffentlichem Interesse reduziert wird. Zur Sicherstellung der Unabhängigkeit sollte außerdem eine klare rechtliche Trennung des Abschlussprüfungs- vom Beratungsgeschäft bei den Prüfungsgesellschaften vorgenommen werden. Nur so könne jede Gefahr von Interessenkonflikten ausgeschlossen werden. Die Haftungsobergrenzen für Abschlussprüfer seien deutlich zu niedrig und müssten angepasst werden, verlangten die Grünen.

Dritter Antrag der Grünen 

In ihrem dritten abgelehnten Antrag wollten die Grünen die Corporate Governance in Unternehmen von öffentlichem Interesse stärken. Wie die Abgeordneten schrieben, sei insbesondere zu überprüfen, inwieweit bei zentralen Elementen für die Wahrnehmung der Aufseherrolle durch den Aufsichtsrat Abweichungen vom Kodex der guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung noch zu rechtfertigen sind.

Dazu sollte die Bundesregierung unter anderem Unabhängigkeit, Kontrollrechte und Expertise der Aufsichtsräte in Unternehmen von öffentlichem Interesse stärken und die Transparenz gegenüber der Hauptversammlung und Anlegern und deren Kontrollrechte erhöhen.

Vierter Antrag der Grünen

In ihrem vierten abgelehnten Antrag (19/26890) forderte die Fraktion schließlich, Dispo- und Überziehungszinsen zum Schutz der Verbraucher zu begrenzen. Der Bundestag sollte die Bundesregierung auffordern, im Bereich der Dispositionskredite einen maximalen Zinssatz festzulegen, der sich als Aufschlag auf einen konkret festzulegenden Bezugszinssatz ergibt. Die Höhe des Aufschlags sollte sich an den Kosten für die Bereitstellung eines Dispositionskredites orientiere, die Höhe sollte vom Bundesministerium der Finanzen ermittelt werden.

Die Bundesregierung sollte Banken zudem zur verbesserten Preistransparenz bei Dispo- und Überziehungskrediten verpflichten. Die Abgeordneten argumentierten, dass aufgrund der hohen Gewinne und der weiten Spanne an Preisen im Bereich der Dispositionskredite von Marktversagen ausgegangen werden müsse. Die maximal zulässige Zinshöhe müsse die Menschen vor überhöhten Kosten schützen und gleichzeitig gewährleisten, dass auch Menschen mit kleinen und unregelmäßigem Einkommen weiterhin Dispokredite erhalten.

Abgesetzter Gesetzentwurf der AfD

Ziel des von der Tagesordnung abgesetzten Gesetzentwurfs der AfD zur Änderung des Handelsgesetzbuchs (19/27023) ist die Verbesserung der Abschlussprüfung von Kapitalgesellschaften als Reaktion auf den Fall Wirecard. Der Zeitraum für den verpflichtenden Wechsel des Wirtschaftsprüfers soll auf maximal vier Jahre verkürzt werden.

Die Haftungsobergrenze für Schäden infolge einer fahrlässigen Verletzung der Prüfungspflichten soll auf ein Prozent der Bilanzsumme des geprüften Unternehmens, mindestens aber zehn Millionen Euro, erhöht werden. Zudem soll es Abschlussprüfern untersagt sein, während des Prüfungsmandats steuerrechtliche Beratungsleistungen gegenüber dem geprüften Unternehmen zu erbringen. (pez/ste/hau/ab/hle/pst/vom/20.05.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

Cansel Kiziltepe

Cansel Kiziltepe

© Deutscher Bundestag/Inga Haar

Kiziltepe, Cansel

SPD

Kay Gottschalk

Kay Gottschalk

© Kay Gottschalk/ AfD

Gottschalk, Kay

AfD

Matthias Hauer

Matthias Hauer

© Matthias Hauer/ Tobias Koch

Hauer, Matthias

CDU/CSU

Florian Toncar

Florian Toncar

© FDP Baden-Württemberg/Stephanie Trenz

Toncar, Dr. Florian

FDP

Stefan Liebich

Stefan Liebich

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Liebich, Stefan

Die Linke

Lisa Paus

Lisa Paus

© Lisa Paus/ Chaperon

Paus, Lisa

Bündnis 90/Die Grünen

Lothar Binding

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© SPD Parteivorstand/ Susie Knoll

Binding (Heidelberg), Lothar

SPD

Carsten Brodesser

Carsten Brodesser

© CDU Oberberg / Joachim Geis

Brodesser, Dr. Carsten

CDU/CSU

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/22204 - Antrag: Wirtschaftsprüfung reformieren, Interessenkonflikte reduzieren
    PDF | 248 KB — Status: 09.09.2020
  • 19/23120 - Antrag: Reformleitlinien nach dem Wirecard-Skandal
    PDF | 301 KB — Status: 06.10.2020
  • 19/23730 - Antrag: Bilanzbetrug durch kompetente und unabhängige Wirtschaftsprüfung schnell aufdecken und erfolgreich bekämpfen
    PDF | 310 KB — Status: 28.10.2020
  • 19/24384 - Antrag: Mit einer starken Corporate Governance kriminellem Handeln in großen, komplexen Unternehmen vorbeugen
    PDF | 288 KB — Status: 17.11.2020
  • 19/24385 - Antrag: Betrug und Finanzkriminalität frühzeitig aufdecken und effektiv verhindern - Neustart für eine aktive Finanzaufsicht und starken Verbraucherschutz
    PDF | 339 KB — Status: 17.11.2020
  • 19/25065 - Antrag: Dispozinsen deckeln - Zunahme privater Verschuldung infolge der Corona-Pandemie bekämpfen
    PDF | 257 KB — Status: 09.12.2020
  • 19/26631 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Stefan Liebich, Fabio De Masi, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/25065 - Dispozinsen deckeln - Zunahme privater Verschuldung infolge der Corona-Pandemie bekämpfen
    PDF | 294 KB — Status: 11.02.2021
  • 19/26890 - Antrag: Dispo- und Überziehungszinsen wirksam begrenzen - Überschuldung verhindern
    PDF | 305 KB — Status: 23.02.2021
  • 19/26966 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz - FISG)
    PDF | 2 MB — Status: 24.02.2021
  • 19/27023 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuchs - Verbesserung der Abschlussprüfung von Kapitalgesellschaften als Reaktion auf den Fall Wirecard
    PDF | 295 KB — Status: 25.02.2021
  • 19/27186 - Antrag: Vertrauen in Bundesministerien und Behörden stärken - Insiderhandel wirksam unterbinden
    PDF | 251 KB — Status: 02.03.2021
  • 19/27323 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Stefan Schmidt, Tabea Rößner, Anja Hajduk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/26890 - Dispo- und Überziehungszinsen wirksam begrenzen - Überschuldung verhindern
    PDF | 285 KB — Status: 04.03.2021
  • 19/28166 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes
    PDF | 1 MB — Status: 31.03.2021
  • 19/28529 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/22204 - Wirtschaftsprüfung reformieren, Interessenkonflikte reduzieren
    PDF | 272 KB — Status: 15.04.2021
  • 19/29440 - Antrag: Interessenkonflikte in Bundesregierung und ihren Behörden bei Finanzgeschäften vermeiden
    PDF | 272 KB — Status: 06.05.2021
  • 19/29804 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/28166 - Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes
    PDF | 655 KB — Status: 19.05.2021
  • 19/29816 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Abgeordneten Lisa Paus, Dr. Manuela Rottmann, Anja Hajduk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/23730 - Bilanzbetrug durch kompetente und unabhängige Wirtschaftsprüfung schnell aufdecken und erfolgreich bekämpfen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Manuela Rottmann, Lisa Paus, Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/24384 - Mit einer starken Corporate Governance kriminellem Handeln in großen, komplexen Unternehmen vorbeugen
    PDF | 302 KB — Status: 19.05.2021
  • 19/29836 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/28166, 19/29804 - Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes
    PDF | 238 KB — Status: 19.05.2021
  • 19/29879 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/26966 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz - FISG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler,Christian Dürr, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/23120 - Reformleitlinien nach dem Wirecard-Skandal c) zu dem Antrag der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr,Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/27186 - Vertrauen in Bundesministerien und Behörden stärken - Insiderhandel wirksam unterbinden d) zu dem Antrag der Abgeordneten Lisa Paus, Anja Hajduk, Stefan Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/24385 - Betrug und Finanzkriminalität frühzeitig aufdecken und effektiv verhindern - Neustart für eine aktive Finanzaufsicht und starken Verbraucherschutz
    PDF | 2 MB — Status: 19.05.2021
  • 19/29880 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/26966, 19/29879 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz - FISG)
    PDF | 267 KB — Status: 19.05.2021
  • 19/29897 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/26966, 19/29879 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz - FISG)
    PDF | 252 KB — Status: 19.05.2021
  • 19/29898 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/26966, 19/29879 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz)
    PDF | 265 KB — Status: 19.05.2021
  • 19/29899 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/26966, 19/29879 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz - FISG)
    PDF | 281 KB — Status: 19.05.2021
  • 19/29901 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/26966, 19/29879 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz - FISG)
    PDF | 314 KB — Status: 19.05.2021
  • 19/29902 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/26966, 19/29879 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz - FISG)
    PDF | 256 KB — Status: 19.05.2021
  • 19/29903 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/26966, 19/29879 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz - FISG)
    PDF | 259 KB — Status: 19.05.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Änderungsantrag 19/29897 abgelehnt
  • Änderungsantrag 19/29898 abgelehnt
  • Änderungsantrag 19/29899 abgelehnt
  • Gesetzentwurf 19/26966 (Beschlussempfehlung 19/29879 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 19/29901 abgelehnt
  • Entschließungsantrag 19/29902 abgelehnt
  • Entschließungsantrag 19/29903 abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 19/29879 Buchstabe b (Antrag 19/23120 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/29879 Buchstabe c (Antrag 19/27186 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/29879 Buchstabe d (Antrag 19/24385 ablehnen) angenommen
  • Antrag 19/29440 abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 19/28529 (Antrag 19/22204 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/29816 Buchstabe a (Antrag 19/23730 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/29816 Buchstabe b (Antrag 19/24384 ablehnen) angenommen
  • Gesetzentwurf 19/28166 (Beschlussempfehlung 19/29804: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 19/29836 abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 19/26631 (Antrag 19/25065 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/27323 (Antrag 19/26890 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw15-de-anlegerschutz-830858

Stand: 13.05.2025