Vier Mitglieder des Stiftungsrats der Bundesstiftung Baukultur gewählt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. Mai 2021, über Wahlvorschläge der CDU/CSU, der SPD, der AfD und der FDP für die Wahl der Mitglieder des Stiftungsrates der Bundesstiftung Baukultur gemäß Paragraf 7 des Gesetzes zur Errichtung einer „Bundesstiftung Baukultur“ entschieden.
Einstimmig angenommen wurden die Wahlvorschläge der CDU/CSU-Fraktion (19/28466), der SPD-Fraktion (19/28798) und der FDP-Fraktion (19/28979). Gewählt sind damit der CDU-Abgeordnete Christian Hirte, der CSU-Abgeordnete Michael Kießling, die SPD-Abgeordnete Claudia Tausend und der FDP-Abgeordnete Hagen Reinhold.
Abgelehnt wurde der Wahlvorschlag der AfD-Fraktion (19/29256), damit ist der AfD-Abgeordnete Udo Theodor Hemmelgarn nicht in den Stiftungsrat gewählt. Die AfD stimmte für ihren Wahlvorschlag, die CDU/CSU enthielt sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.
Stiftungsrat der Bundesstiftung Baukultur
Der Stiftungsrat der Bundesstiftung Baukultur besteht aus 13 Mitgliedern, von denen fünf vom Deutschen Bundestag entsandt werden. Je ein Mitglied entsenden das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, das Bundesministerium der Finanzen sowie die für Angelegenheiten der Kultur und der Medien zuständige oberste Bundesbehörde. Fünf Mitglieder entsendet der Konvent der Baukultur.
Die Mitglieder des Stiftungsrats werden für vier Jahre entsandt. Die wiederholte Entsendung ist zulässig. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, kann für den Rest seiner Amtszeit ein Nachfolger benannt werden. Den Vorsitz des Stiftungsrats hat der Vertreter des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat inne.
Der Stiftungsrat befindet über alle Angelegenheiten, die für die Stiftung von grundsätzlicher Bedeutung sind, insbesondere über die Organisation, die mittelfristige Finanzplanung, den Wirtschaftsplan sowie das Arbeitsprogramm und seine Umsetzung. In Haushalts- und Personalangelegenheiten müssen die Vertreter des Bundesinnenministeriums und des Bundesfinanzministeriums den Beschlüssen des Stiftungsrats zustimmen. Die Mitglieder des Stiftungsrats sind ehrenamtlich tätig. (vom/06.05.2021)