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Arbeit

Abgesetzt: Debatte zum Recht auf Homeoffice

Eine Frau sitzt in einem Apartment an einem Schreibtisch und arbeitet am Laptop.

Wie den Beschäftigten das Arbeiten von zu Hause aus erleichtert werden kann, sollte Gegenstand der Debatte sein, die von der Tagesordnung abgesetzt wurde. (© picture alliance/dpa-Themendienst)

Von der Tagesordnung am Mittwoch, 4. März 2020, abgesetzt hat der Bundestag die erste Beratung eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Recht auf Homeoffice einführen – Mobiles Arbeiten erleichtern“ (19/13077) sowie eines angekündigten, aber nicht vorgelegten Antrags der AfD-Fraktion mit dem Titel „Nutzung des Potenzials der Digitalisierung zur Schaffung von dezentralen Arbeitsplätzen und zur wirtschaftlichen Stärkung der Kommunen und ländlichen Räume“. 

Grüne fordern „Recht auf Homeoffice“

Die Grünen fordern in ihrem Antrag ein „Recht auf Homeoffice“. Ein solches Recht würde aus einem Privileg eine Möglichkeit für viele machen, soweit es mit der jeweiligen Arbeit vereinbar sei, schreiben die Grünen. Das von ihnen geforderte Gesetz soll festlegen, dass das Homeoffice immer alternierend als Ergänzung zum festen Arbeitsplatz ist, damit die Beschäftigten weiterhin in die Arbeitsabläufe eingebunden sind.

Arbeitgeber sollen Homeoffice und mobiles Arbeiten auch ablehnen können, wenn „wichtige und nachvollziehbare“ Gründe dagegen sprechen. Für Beschäftigte im Homeoffice sollen Arbeitsschutz- und Arbeitszeitgesetze ebenso gelten. Die Erreichbarkeit soll mit der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit geregelt werden. (che/hau/vom/03.03.2020)

Dokumente

  • 19/13077 - Antrag: Recht auf Homeoffice einführen - Mobiles Arbeiten erleichtern
    PDF | 247 KB — Status: 10.09.2019
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Arbeit

Recht auf Homeoffice beschäftigt den Bundestag

Für ein „Recht auf Homeoffice“ setzen sich Bündnis 90/Die Grünen ein. Der Bundestag hat am Donnerstag, 12. März 2020, erstmals über einen entsprechenden Antrag (19/13077), mit dem die Fraktion mobiles Arbeiten erleichtern will, debattiert. Mitberaten wurde ein Antrag der AfD-Fraktion, die fordert, das „Potential der Digitalisierung“ für die Schaffung dezentraler Arbeitsplätze und zur wirtschaftlichen Stärkung der Kommunen und ländlichen Räume zu nutzen (19/17527).

Beide Anträge wurden im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Die AfD hatte für ihren Antrag Federführung beim Ausschuss für Wirtschaft und Energie beantragt, konnte sich damit in der Abstimmung aber nicht gegen die übrigen Fraktionen durchsetzen.

Grüne: „Recht auf Homeoffice“ einführen

Die Grünen fordern in ihrem Antrag (19/13077) ein „Recht auf Homeoffice“. Ein solches Recht würde aus einem Privileg eine Möglichkeit für viele machen, soweit es mit der jeweiligen Arbeit vereinbar sei, schreiben die Grünen. Das von ihnen geforderte Gesetz sollen Homeoffice und mobiles immer alternierend als Ergänzung zum festen Arbeitsplatz ermöglichen, damit die Beschäftigten weiterhin in die Arbeitsabläufe eingebunden sind.

Arbeitgeber sollen Homeoffice und mobiles Arbeiten aber auch ablehnen können, wenn „wichtige und nachvollziehbare“ Gründe dagegen sprechen. Für Beschäftigte im Homeoffice sollen Arbeitsschutz- und Arbeitszeitgesetze ebenso gelten. Die Erreichbarkeit soll mit der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit geregelt werden.

AfD: Telearbeit ermöglichen

Konkret spricht sich die AfD-Fraktion in ihrem Antrag (19/17527) unter anderem dafür aus, „im Rahmen der Bundesverwaltung möglichst viele Erfahrungen“ mit den unterschiedlichen Arbeitsmodellen zur Telearbeit wie unter anderem Telezentren oder Teleheimarbeit zu sammeln, diese Erfahrungen auszuwerten und offen zu kommunizieren.

Die Bundesregierung solle zudem vor allem durch flächendeckende Breitbandversorgung bundesweit die technischen Voraussetzungen für Telearbeit schaffen, fordern die Abgeordneten. Im Rahmen der bestehenden Gesetze sollen ferner eigene Regelungen für die Telearbeit getroffen werden, „die den Besonderheiten der modernen Arbeitswelt gerecht werden und einen Schutz vor Selbstausbeutung und ein Recht auf Nichterreichbarkeit festzuschreiben“, heißt es weiter. (che/sas/12.03.2020)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

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Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen

Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen

© Stefan Kaminski

Müller-Gemmeke, Beate

Bündnis 90/Die Grünen

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Jana Schimke

Jana Schimke

© Jana Schimke / Karoline Wolf

Schimke, Jana

CDU/CSU

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Enrico Komning

Enrico Komning

© Enrico Komning

Komning, Enrico

AfD

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Martin Rosemann

Martin Rosemann

© Dr. Martin Rosemann/ Fionn Große

Rosemann, Dr. Martin

SPD

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Johannes Vogel

Johannes Vogel

© Johannes Vogel/Steffen Schulte-Lippern

Vogel (Olpe), Johannes

FDP

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Jessica Tatti

Jessica Tatti

© Jessica Tatti/ Gerlinde Trinkhaus

Tatti, Jessica

Die Linke

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Mark Helfrich

Mark Helfrich

© Mark Helfrich/ Steven Vangermain

Helfrich, Mark

CDU/CSU

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Bernd Rützel

Bernd Rützel

© Bernd Rützel / DBT/Stella von Saldern

Rützel, Bernd

SPD

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Peter Aumer

Peter Aumer

© Peter Aumer/ Berli Berlinski

Aumer, Peter

CDU/CSU

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Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 19/13077 - Antrag: Recht auf Homeoffice einführen - Mobiles Arbeiten erleichtern
    PDF | 247 KB — Status: 10.09.2019
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/17527 - Antrag: Nutzung des Potentials der Digitalisierung zur Schaffung von dezentralen Arbeitsplätzen und zur wirtschaftlichen Stärkung der Kommunen und ländlichen Räume
    PDF | 256 KB — Status: 03.03.2020
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 19/13077 und 19/17527 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Arbeit

FDP fordert „modernen Rechtsrahmen“ für mobiles und flexibles Arbeiten

Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. Oktober 2020, erstmals über den Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Arbeitsrecht updaten – Moderner Rechtsrahmen für orts- und zeitflexibles Arbeiten“ (19/23678) beraten. Der Antrag wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. 

Unbürokratische Regelungen für mobiles Arbeiten

Die FDP diagnostiziert einen rasanten Wandel der Gesellschaft und der Arbeitswelt. Die moderne Arbeitswelt sei digitaler und vernetzter als je zuvor, schreiben die Abgeordneten. Das habe sich nicht zuletzt in der Pandemie noch einmal gezeigt, in der viele ihren Arbeitsplatz in die eigenen vier Wände verlegten. Von der Bundesregierung fordert die Fraktion deshalb, die Regelungen für mobiles Arbeiten „rechtssicher, unbürokratisch und flexibel“ auszugestalten. 

Dazu gehöre auch eine Klarstellung, dass bei mobiler Arbeit zwar das Arbeitsschutzgesetz, nicht aber die Arbeitsstättenverordnung einschlägig ist. „Bei mobiler Arbeit kann der Arbeitgeber notwendigerweise nicht für den richtigen Lichteinfall und Ähnliches verantwortlich sein“, schreiben die Liberalen. Darüber hinaus fordert die FDP Anpassungen im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung und am Arbeitszeitgesetz. (hau/ste/29.10.2020)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

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Johannes Vogel

Johannes Vogel

© Johannes Vogel/Steffen Schulte-Lippern

Vogel (Olpe), Johannes

FDP

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Thomas Heilmann

Thomas Heilmann

© Piet Truhlar

Heilmann, Thomas

CDU/CSU

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Uwe Witt

Uwe Witt

© Uwe Witt

Witt, Uwe

AfD

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Martin Rosemann

Martin Rosemann

© Dr. Martin Rosemann/ Fionn Große

Rosemann, Dr. Martin

SPD

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Jessica Tatti

Jessica Tatti

© Jessica Tatti/ Gerlinde Trinkhaus

Tatti, Jessica

Die Linke

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Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen

Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen

© Stefan Kaminski

Müller-Gemmeke, Beate

Bündnis 90/Die Grünen

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Stephan Stracke

Stephan Stracke

© Tobias Koch

Stracke, Stephan

CDU/CSU

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Dagmar Schmidt

Dagmar Schmidt

© Photothek

Schmidt (Wetzlar), Dagmar

SPD

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Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 19/23678 - Antrag: Arbeitsrecht updaten - Moderner Rechtsrahmen für orts- und zeitflexibles Arbeiten
    PDF | 253 KB — Status: 27.10.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 19/23678 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 11. Februar 2021, über die Überweisung einer Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse abgestimmt:

Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung

Ordnungsgeld: Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (19/26540) eingebracht. Er sieht vor, dass im Bundestag ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro, im Wiederholungsfall von 2.000 Euro, eingeführt wird. Es kann vom amtierenden Präsidiumsmitglied bei einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Hausordnung des Bundestages festgesetzt werden. Der Gesetzentwurf wird federführend im Geschäftsordnungsausschuss beraten.

Nebentätigkeiten: Die Linksfraktion fordert mehr Transparenz für Nebentätigkeiten von Abgeordneten. In einem Gesetzentwurf (19/25354) schlagen die Abgeordneten eine entsprechende Änderung des Abgeordnetengesetzes vor. Demnach soll eine bezahlte Lobbytätigkeit im Bundestag und gegenüber der Bundesregierung untersagt werden. Auch die Annahme von Spenden soll parteiangehörigen Abgeordneten verboten sein. Zulässig bleibe die Annahme von Spenden durch parteiunabhängige Abgeordnete. Allerdings soll die Anzeigepflicht durch eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages transparenter gestaltet werden. So solle die Grenze für die Anzeigepflicht auf 500 Euro und für die Veröffentlichungspflicht auf 1.000 Euro abgesenkt werden. Optionen auf Gesellschaftsanteile wie Aktienoptionen sollen von Abgeordneten offengelegt werden müssen. Beteiligungen an Personen- und Aktiengesellschaften sollen bereits ab einer Beteiligung von fünf Prozent der Anteile angezeigt werden müssen. Die Vorlage wird federführend im Geschäftsordnungsausschuss beraten.

Nebeneinkünfte: Die Linksfraktion fordert mehr Transparenz bei Nebeneinkünften von Abgeordneten. Die Verhaltensregeln in der Geschäftsordnung des Bundestages sollen entsprechend geändert werden, heißt es in einem Antrag der Abgeordneten (19/25348). Vorgeschlagen wird eine betragsgenaue Veröffentlichung für alle Nebeneinkünfte, auch solche aus Unternehmensbeteiligungen. Die Anzeigepflicht soll bereits ab 1.000 Euro im Jahr greifen. Bei Spenden soll die Anzeigepflicht auf 500 Euro und die Veröffentlichungspflicht auf 1.000 Euro abgesenkt werden. Daneben sollen Hinweise auf die Mitgliedschaft im Bundestag in beruflichen oder geschäftlichen Angelegenheiten unzulässig sein. Die Vorlage wird federführend im Geschäftsordnungsausschuss beraten.

Gesetzentwürfe: Die Linksfraktion fordert eine bessere Lesbarkeit von Gesetzentwürfen und eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages. „Einem Gesetzentwurf, der die Änderung eines geltenden Gesetzes vorsieht, ist eine Lesefassung mit der Gegenüberstellung des geltenden und des beabsichtigen künftigen Wortlauts der Normen beizufügen“, heißt es in einem Antrag der Fraktion (19/26315). Der neue Absatz 3 soll an den Paragrafen 76 der Geschäftsordnung des Bundestages angefügt werden. Der direkte Vergleich zwischen dem geltenden und künftigen Wortlaut würde die Lesbarkeit von Gesetzentwürfen wesentlich verbessern, heißt es zur Begründung. Für die Öffentlichkeit sei die jetzige Gesetzgebungstechnik unübersichtlich. Die Vorlage wird federführend im Geschäftsordnungsausschuss beraten.

Gesetzgebung: Die FDP-Fraktion hat einen Antrag (19/26537) vorgelegt, der die Gesetzgebung transparenter machen soll. Demnach müsse einem Gesetzentwurf zukünftig immer eine Synopse beigefügt werden. Künftig solle allen Gesetzentwürfen der Regierung sowie allen Diskussions- und Referentenentwürfen eine Synopse beigefügt werden, welche die aktuelle Rechtslage sowie die Änderungen mit entsprechenden Hervorhebungen gegenüberstellt. Die Vorlage wird federführend im Geschäftsordnungsausschuss beraten.

Arbeit und Soziales

Inklusion: Die FDP-Fraktion fordert in einem Antrag (19/24886) die umfassende gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen. Darin heißt es: „Menschenrechte sind für unsere Gesellschaft nicht verhandelbar und die UN-Behindertenrechtskonvention formuliert einen klaren Auftrag an die deutsche Politik: Die individuelle Betrachtung des Menschen und seiner Bedürfnisse und Ansprüche sollen im Mittelpunkt stehen.“ Der Ausschuss für Arbeit und Soziales wird sich mit der Vorlage federführend befassen.

Homeoffice: Die Linke hat einen Antrag (19/26298) für das „Recht auf gute Arbeit im Homeoffice“ gestellt. Darin fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der einen individuellen Rechtsanspruch auf Homeoffice festschreibt und unter anderem folgende Eckpunkte enthalten soll: So solle Homeoffice nur als Ergänzung zum bestehenden Arbeitsplatz im Betrieb ausgeübt werden und nur einen begrenzten Teil der vertraglich festgelegten Arbeitszeit umfassen dürfen. Homeoffice solle freiwillig und mit einem Rückkehrrecht an den bestehenden Arbeitsplatz verbunden sein. Es solle ferner ausschließlich aufgrund betrieblich nachvollziehbarer Gründe und unter Einhaltung der betrieblichen Mitbestimmungsrechte verwehrt werden können. Zu den Forderungen der Abgeordneten zählen außerdem Regelungen für die Arbeitszeit und den Datenschutz. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales wird sich mit dem Antrag federführend befassen.

Westbalkanregelung: Die FDP-Fraktion hat einen Antrag (19/26524) eingebracht, der die Chancen der sogenannten Westbalkanregelung (Paragraf 26 Absatz 2 der Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländer) nutzen will. Die Regelung besagt, dass Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien in den Jahren 2021 bis einschließlich 2023 vorbehaltlich einer Vorrangprüfung in Deutschland eine Beschäftigung ausüben können. Laut FDP soll die Bundesregierung die Westbalkanregelung bis Ende 2025 verlängern und dafür sorgen, dass die Verfahren zur Visaerteilung unter anderem durch eine bessere Ausstattung der deutschen Auslandsvertretungen beschleunigt werden und jederzeit Transparenz über den Stand des Antragsverfahrens hergestellt ist. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales wird sich mit der Vorlage federführend befassen.

Gesundheit

Rentenplus: Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (19/25349) höhere Rentenleistungen für pflegende Angehörige. 84 Prozent der Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden, würden allein durch Angehörige oder Nahestehende mit Bezug von Pflegegeld versorgt. Seit 2017 steige die Zahl rentenversicherter Pflegepersonen sprunghaft, argumentieren die Abgeordneten. Sie kritisieren, dass Verbesserungen der vergangenen Jahre erst ab Pflegegrad 2 gelten und die unterschiedliche rentenrechtliche Bewertung der Pflegegrade und Versorgungsformen nicht aufgehoben sei. Der Antrag wird federführend im Gesundheitsausschuss beraten.

Ernährung und Landwirtschaft

Nutzhanf: Die Potenziale des Nutzhanfanbaus voll ausschöpfen wollen die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke in einem gemeinsamen Antrag (19/25883). Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, um Nutzhanf und daraus hergestellte Produkte sowie Extrakte aus dem Anwendungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes herauszunehmen. Außerdem soll der sogenannte THC-Grenzwert für Nutzhanf auf mindestens 0,6 Prozent in der Trockenmasse angepasst werden, um eine Unterscheidung zwischen Nutzhanf und Hanf zur Gewinnung von Marihuana als Rauschmittel zu ermöglichen. Zudem sollen die Richtwerte für Produkte aus Nutzhanf sinnvoll angepasst werden. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen.

Bundesförderfonds: Die Bundesregierung soll einen Bundesförderfonds für Forschung und Lehre im ländlichen Raum auflegen. Das fordert die Fraktion Die Linke in einem vorgelegten Antrag (19/26297). Dazu soll ab der 20. Legislaturperiode ein zweckgebundener ressortübergreifender Förderfonds aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ sowie aus Förderprogrammen des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur und des Ministeriums des Innern, für Bau und Heimat eingerichtet werden. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen.

Wirtschaft und Energie

Telekommunikationsmodernisierungsgesetz I: Bündnis 90/Die Grünen haben einen Antrag (19/26531) vorgelegt, der zum Ausbau der digitalen Infrastruktur beitragen und eine Grundversorgung garantieren soll. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Die Grünen wollen unter anderem einen Rechtsanspruch auf einen schnellen Breitband-Internetanschluss festschreiben, mit einer Übertragungsrate, wie sie an der Mehrzahl der deutschen Internetanschlüsse bereits heute genutzt wird. Dabei müsse regelmäßig überprüft werden, ob die Schwelle von 80 Prozent der Nutzer noch angemessen ist, um soziale und wirtschaftliche Teilhabe zu gewährleisten. Zur Bestimmung der von der Mehrheit genutzten Mindestbandbreite müsse die vertraglich vereinbarte Maximalbandbreite („bis zu“- Bandbreite) zugrunde gelegt werden. Die Fraktion will die Bundesnetzagentur verpflichten, innerhalb von einem Monat nach Inkrafttreten des Gesetzes die für den Universaldienst maßgebliche Mindestbandbreite verbindlich festzulegen, und zwar anhand der ihr bereits vorliegenden Daten zur Internetnutzung.

Telekommunikationsmodernisierungsgesetz II: Bündnis 90/Die Grünen haben einen weiteren Antrag (19/26532) vorgelegt, der den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Rahmen des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes in den Mittelpunkt stellen soll. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Die Grünen fordern darin, dass die anfängliche Laufzeit eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste auf maximal zwölf Monate begrenzt wird. Festgesetzt werden müsse, dass der Verbraucher weiterhin monatlich vom Anbieter darüber informiert werden muss, zu welchem Zeitpunkt ein laufender Vertrag gekündigt werden kann. Die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Bandbreiten müsse sichergestellt werden.

Telekommunikationsmodernisierungsgesetz III: Bündnis 90/Die Grünen haben zudem einen Antrag (19/26533) vorgelegt, der den Datenschutz, die IT-Sicherheit und die Bürgerrechte im Rahmen des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes sichern soll. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, das bislang nicht im Bundeskabinett verabschiedete Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) vorzulegen und sicherzustellen, dass Bürgerrechte im Allgemeinen und die informationelle Selbstbestimmung im Besonderen gewahrt werden. Sichergestellt werden müsse, dass das neu zu normierende TTDSG umfassende Datenschutzvorschriften beinhaltet und zeitgleich mit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz in Kraft tritt, um eine Schutzlücke und die Gefährdung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und des Fernmeldegeheimnisses zu verhindern.

Finanzen

Umsatzsteuer: Die FDP-Fraktion hat einen Antrag (19/26534) eingebracht, der eine Reform der Umsatzsteuer vorsieht. Die Vorlage wird im Finanzausschuss federführend beraten. So solle die Bundesregierung ein elektronisches Meldesystem bundesweit einheitlich einführen, das für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen verwendet werden kann. Auch solle die Einführung einer europaweit einheitlichen IT-basierten Zollabwicklung vorangetrieben werden. Zudem müssten die technischen Voraussetzungen für eine Digitalisierung des Zollwesens geschaffen werden, sodass die Daten des Zolls bezüglich Einfuhrumsatzsteuer und weiterer Eingangsabgaben den Finanzbehörden digital zur Verfügung gestellt werden können. Auf EU-Ebene solle sich die Regierung für eine Ermächtigung zur Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnung durch die Europäische Kommission und in Deutschland für die Einführung eines E-Rechnungs- und Clearance-Verfahrens einsetzen.

Menschenrechte

Hongkong: Die FDP-Fraktion hat einen Antrag (19/26535) eingebracht, der den steigenden Repressalien in Hongkong entgegentreten soll. Demnach sollen unter anderem der deutsche und der europäische Einsatz für die Menschenrechte erhöht werden. Die Vorlage wird im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe federführend beraten. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, die jüngsten Verhaftungswellen, die zunehmende Repression und die massiven Menschenrechtsverletzungen in Hongkong auf das Schärfste zu verurteile. Gegenüber der chinesischen Regierung solle sie sich für die Einhaltung der völkerrechtlich garantierten Menschen- und Bürgerrechte einsetzen. Dazu gehöre auch die Forderung, alle politisch Inhaftierten freizulassen und alle Klagen gegen die Demokratie-Aktivisten fallen zu lassen.

Inneres

Polizei: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag (19/26529) mit der Forderung eingebracht, die Polizeizulage wieder ruhegehaltsfähig zu gestalten. Die Vorlage wird federführend im Innenausschuss weiterberaten. Es müsse davon ausgegangen werden, dass spezifische Belastungen des Polizeiberufs über den aktiven Dienst hinauswirken, schreibt die Fraktion. Dies gelte vor allem für besondere Belastungssituationen, die Betroffene oft Jahre oder Jahrzehnte beschäftigen, könne aber auch aus der beruflichen Befassung mit extremen Vorfällen resultieren, in deren Folge Informationen verarbeitet werden müssen, die schwer zu ertragen seien. 

Werbung: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag (19/26548) eingebracht, der die Einstellung bezahlter Regierungswerbung in sozialen Netzwerken fordert. Indem die Bundesregierung das Einstellen bezahlter Beiträge in sozialen Medien beendigt, bleibe die negative Informationsfreiheit der Nutzer gewahrt, schreiben die Abgeordneten. Interessierte Bürger könnten weiterhin Informationen durch ein Abonnement des jeweiligen Inhalts erhalten. Die Vorlage wird im Innenausschuss federführend beraten.

Sport

Spitzensportförderung: Die Grünen setzen sich in einem Antrag (19/26528) für die Einrichtung eines Transparenzportals für die Spitzensportförderung des Bundes ein. Die Vorlage wird federführend im Sportausschuss beraten. Das Transparenzportal solle dazu dienen, die Förderung für Sportverbände und Stützpunkte sowie für sportwissenschaftliche Einrichtungen, Sportstättenbau und weitere Zuwendungsempfänger nach den Open-Data-Kriterien zu veröffentlichen. Auch solle die Regierung die Förderung je nach Spitzensportdisziplinen der Verbände darstellen und veröffentlichen, um somit auch die seit 2018 vom Potenzialanalysesystem (PotAS) vorgenommene Bewertung der Leistungspotenziale einzelner Sportdisziplinen transparent zu machen. Die seit 2001 nicht mehr erhobene Sportstättenstatistik von Bund und Ländern wollen die Grünen mit weiterführenden Angaben wieder einrichten und veröffentlichen.

Familie

Gewalt: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Erweiterung des Bundesinvestitionsprogramms 'Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen' auf schutzbedürftige Männer (mit Kind)“ vorgelegt (19/26550). Männer haben laut AfD ebenso wie Frauen das Recht, vor Verletzungen geschützt zu werden. Es sei daher notwendig die Schutzangebote des Bundes, hier das Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“, auch auf schutzbedürftige Männer auszuweiten, vor allem, wenn Sie ein oder mehrere Kinder versorgen müssen. Daher solle die Bundesregierung das Bundesinvestitionsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ um den Zusatz „und schutzbedürftige Männer“ erweitern und die Schutzangebote dieses Programms auch auf Männer auszudehnen. Die Vorlage wird im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend federführend beraten. 

(eis/vom/11.02.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 19/24886 - Antrag: Umfassende Teilhabe und Inklusion für Deutschland
    PDF | 349 KB — Status: 02.12.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/25348 - Antrag: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Änderung der Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages (Anlage 1 der Geschäftsordnung) zur Veröffentlichung von Aktienoptionen und für mehr Transparenz
    PDF | 263 KB — Status: 17.12.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/25349 - Antrag: Rentenplus für pflegende Angehörige
    PDF | 261 KB — Status: 17.12.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/25354 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes - Transparenz von Aktienoptionen und Unternehmensbeteiligungen, Verbot der Tätigkeit als bezahlte Interessenvertreter und der Spendenannahme
    PDF | 318 KB — Status: 16.12.2020
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  • 19/25883 - Antrag: Potenziale des Nutzhanfanbaus voll ausschöpfen
    PDF | 306 KB — Status: 14.01.2021
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  • 19/26297 - Antrag: Bundesförderfonds für Forschung und Lehre im ländlichen Raum auflegen
    PDF | 254 KB — Status: 28.01.2021
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  • 19/26298 - Antrag: Für ein Recht auf gute Arbeit im Homeoffice
    PDF | 258 KB — Status: 28.01.2021
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  • 19/26315 - Antrag: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: bessere Lesbarkeit von Gesetzentwürfen
    PDF | 271 KB — Status: 29.01.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26524 - Antrag: Chancen der Westbalkanregelung nutzen
    PDF | 254 KB — Status: 09.02.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26528 - Antrag: Transparenzportal für die Spitzensportförderung des Bundes einrichten
    PDF | 262 KB — Status: 09.02.2021
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  • 19/26529 - Antrag: Polizeizulage wieder ruhegehaltsfähig gestalten
    PDF | 250 KB — Status: 09.02.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26531 - Antrag: Telekommunikationsmodernisierungsgesetz - Grundversorgung garantieren und digitale Infrastruktur ausbauen
    PDF | 319 KB — Status: 09.02.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26532 - Antrag: Telekommunikationsmodernisierungsgesetz - Den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern in den Mittelpunkt stellen
    PDF | 274 KB — Status: 09.02.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26533 - Antrag: Telekommunikationsmodernisierungsgesetz - Datenschutz, IT-Sicherheit und Bürgerrechte sichern
    PDF | 264 KB — Status: 09.02.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26534 - Antrag: Umsatzsteuerbetrug bekämpfen, Verfahren durch Digitalisierung modernisieren
    PDF | 236 KB — Status: 09.02.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26535 - Antrag: Den steigenden Repressionen in Hongkong entgegentreten - Den deutschen und europäischen Einsatz für die Menschenrechte erhöhen
    PDF | 256 KB — Status: 09.02.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26537 - Antrag: Gesetzgebung transparenter machen - Gesetzentwürfen immer eine Synopse beifügen
    PDF | 226 KB — Status: 09.02.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26540 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes - Einführung eines Ordnungsgeldes
    PDF | 270 KB — Status: 09.02.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26548 - Antrag: Einstellung bezahlter Regierungswerbung in sozialen Netzwerken
    PDF | 252 KB — Status: 09.02.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26550 - Antrag: Erweiterung des Bundesinvestitionsprogramms "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" auf schutzbedürftige Männer
    PDF | 254 KB — Status: 09.02.2021
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Arbeit

Experten uneins über Rechts­anspruch auf Homeoffice

Ein geteiltes Echo der Sachverständigen haben Vorschläge der Opposition unter anderem für einen Rechtsanspruch auf Homeoffice hervorgerufen. Das zeigte am Montag, 3. Mai 2021, eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales unter der Leitung von Matthias W. Birkwald (Die Linke). Zwar begrüßten alle Experten das Anliegen, einen rechtlichen Rahmen für das Arbeiten von zuhause aus zu schaffen. Wie dieser im Detail ausgestaltet sein sollte, wurde von den Experten jedoch unterschiedlich beurteilt. Grundlage der Anhörung waren drei Anträge, die die Fraktionen von FDP (19/23678), Die Linke (19/26298) und Bündnis 90/Die Grünen (19/13077) zum Thema Homeoffice vorgelegt haben. 

Warnung vor der Spaltung von Belegschaften

Ablehnend standen der Forderung nach einem Recht auf Homeoffice, wie sie Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen erheben, insbesondere Vertreter des Bundesverbandes der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Zentralverbandes Deutsches Handwerk (ZDH) gegenüber. Die Schaffung eines allgemeinen Rechtsanspruchs halte er für verfehlt, sagte etwa Roland Wolf, Leiter der Abteilung Arbeits- und Tarifrecht beim BDA. Die Arbeit im Homeoffice sei zu wenig klar definiert – eine gesetzliche Regelung drohe ins Leere zu laufen. Stattdessen bestehe die Gefahr, dass ein Rechtsanspruch Belegschaften spalte, denn nicht alle Tätigkeiten ließen sich von zuhause aus erledigen, so der Sachverständige. 

Als Vertreter des ZDH kritisierte zudem Jan Dannenbring, dass ein Rechtsanspruch die Betriebe unnötig mit Regelungen belasten würde. Das von der Linksfraktion in ihrem Antrag vorgesehene Rückkehrrecht schränke die Privatautonomie der Arbeitgeber ein. Auch der Rechtsanspruch auf Erörterung, den die FDP-Fraktion einführen will, gehe zu weit.

„Chancen und Risiken wie im Brennglas zutage getreten“

Klar für einen gesetzlichen Anspruch sprach sich die Vertreterin des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Dr. Marta Böning, aus: Die Corona-Pandemie habe den Regelungsbedarf deutlicher denn je gemacht. Chancen wie Risiken seien im letzten Jahr „wie im Brennglas“ zutage getreten: Einerseits habe sich gezeigt, dass viel mehr Tätigkeiten von zuhause aus möglich seien als von Arbeitgebern zuvor immer behauptet. Ungeregelt jedoch führe Homeoffice zu Überstunden und könne Gesundheit und Privatleben der Beschäftigten belasten, warnte Böning. Aus diesem Grund brauche es einen gesetzlichen Rahmen.

Diese Auffassung stützte auch Dr. Yvonne Lott, Leiterin des Referats Geschlechterforschung am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung: Ein Rechtsanspruch habe das Potenzial, soziale Gleichheit zu fördern, stärke die Legitimation von mobilem Arbeiten und wirke Karrierenachteilen sowie der Entgrenzung von Arbeit im Homeoffice entgegen, betonte die Soziologin. 

Skepsis gegenüber „bloßem“ Erörterungsrecht 

Dr. Elke Ahlers, ebenfalls vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung, hob in ihrer Stellungnahme Aspekte hervor, die über ein Recht auf Homeoffice reguliert werden müssten, darunter der Aspekt der Freiwilligkeit und Kombination aus Homeoffice und Betrieb, die Geltung des Arbeitszeitgesetzes sowie Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Ein Rechtsanspruch schaffe einheitliche Arbeitsbedingungen in der Wirtschaft und gebe so den Betriebsparteien einen „klaren Kompass“, betonte Dr. Johanna Wenckebach vom Hugo Sinzheimer Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Hans-Böckler-Stiftung. Dass ein Rechtsanspruch wie ein „Spaltpilz“ in die Belegschaft hineinwirken würde, diese Befürchtung des BDA-Vertreters teilte die Sachverständige dagegen nicht. Eine klare gesetzliche Grundlage diene viel eher dem Betriebsfrieden als individuell ausgehandelte Lösungen, so ihr Argument. Ein bloßes Erörterungsrecht für Arbeitnehmer, wie es die FDP vorschlägt, sah Wenckebach in ihrer Stellungnahme ebenfalls skeptisch: Die Entscheidung über die Rahmenbedingungen der Arbeit bleibe in der „Hand der Arbeitgeber“, so die Juristin.

Kritik an der Gesetzgebung der Bundesregierung

Prof. Dr. Richard Giesen, Direktor des Zentrums für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht, hingegen befürwortete den Antrag der FDP: In der gegenwärtigen Praxis zeige sich, dass wichtige arbeitsrechtliche Regelungen des Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetzes bei Homeoffice und mobiler Arbeit „ignoriert“ würden. Der FDP-Vorschlag ziele darauf, diesen Zustand zu überwinden. Die Gesetzgebung der Bundesregierung in diesem Bereich habe dagegen nur „Symbolcharakter“, kritisierte Giesen.

Forderungen von Grünen und Linken zementierten die bestehende „Widersprüchlichkeit“: Wer die arbeitgeberseitige Verantwortung betone, müsse folgerichtig auch die Besichtigung des Arbeitsplatzes zur Gefährdungsbeurteilung zulassen. Doch das könne niemand wollen – der Arbeitgeber habe bei Arbeitnehmern zuhause nichts zu suchen.

Gesundheit im Homeoffice

Dr. Nils Backhaus von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin unterstrich hingegen die Bedeutung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten im Homeoffice: Ein rechtlicher Rahmen müsse nichtsdestotrotz Mindestanforderungen für die Arbeit zuhause vorgeben – so etwa im Hinblick auf die ergonomische Ausstattung des Arbeitsplatzes, für die Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung. Die Corona-Krise habe schließlich gezeigt, dass mobile Arbeit zwar Chancen, aber auch deutliche Schattenseiten habe. Risiken seien zeitliche Entgrenzung, soziale Isolation und Muskel-Skelett-Erkrankungen.  

Daran anknüpfend empfahl Dr. Peter Krauss-Hoffmann vom Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen weitere arbeitswissenschaftliche Forschungen. Diese böten eine „belastbare Basis“ für eine Rechtsetzung von staatlicher Seite. Diese sehe er jedoch eher als „Ultima Ratio“, so der Sachverständige in seiner Stellungnahme. Besser seien betriebliche oder sozialpartnerschaftliche Vereinbarungen.

Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion fordert in ihrem Antrag (19/23678) eine Reform des Arbeitsrechts, um einen modernen Rechtsrahmen für orts- und zeitflexibles Arbeiten zu schaffen. Sie verweist auf die Veränderungspotenziale der Digitalisierung, die für die Arbeitswelt stärker genutzt werden müssten. Hinzu komme, dass die Corona-Pandemie dazu geführt habe, neue Möglichkeiten für zeitlich und örtlich flexibles Arbeiten aufzutun.

Die Fraktion fordert unter anderem die Klarstellung, dass bei mobiler Arbeit zwar das Arbeitsschutzgesetz, nicht aber die Arbeitsstättenverordnung einschlägig sein soll. Bei mobiler Arbeit könne der Arbeitgeber nicht notwendigerweise für den richtigen Lichteinfall und Ähnliches verantwortlich sein, schreiben die Liberalen. Ferner setzen sie sich für einen Rechtsanspruch auf Erörterung ein, was bedeutet, dass Arbeitgeber den Antrag der Beschäftigten stets prüfen und mit den Beschäftigten besprechen sollen. Außerdem fordert die FDP, anstelle einer werktäglichen Höchstarbeitszeit eine identische wöchentliche Höchstarbeitszeit festzulegen.

Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag (19/26298) das „Recht auf gute Arbeit im Homeoffice“. Darin fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der einen individuellen Rechtsanspruch auf Homeoffice festschreibt und unter anderem folgende Eckpunkte enthalten soll: So soll Homeoffice nur als Ergänzung zum bestehenden Arbeitsplatz im Betrieb ausgeübt werden und nur einen begrenzten Teil der vertraglich festgelegten Arbeitszeit umfassen dürfen.

Homeoffice soll freiwillig und mit einem Rückkehrrecht an den bestehenden Arbeitsplatz verbunden sein. Es soll ferner ausschließlich aufgrund betrieblich nachvollziehbarer Gründe und unter Einhaltung der betrieblichen Mitbestimmungsrechte verwehrt werden können. Zu den Forderungen der Abgeordneten zählen außerdem Regelungen für die Arbeitszeit und den Datenschutz.

Antrag der Grünen

Die Grünen fordern in ihrem Antrag (19/13077) ein Recht auf Homeoffice. Ein solches Recht würde aus einem Privileg eine Möglichkeit für viele machen, soweit es mit der jeweiligen Arbeit vereinbar sei, schreibt die Fraktion. Das von ihr geforderte Gesetz soll festlegen, dass das Homeoffice immer alternierend als Ergänzung zum festen Arbeitsplatz ist, damit die Beschäftigten weiterhin in die Arbeitsabläufe eingebunden sind.

Arbeitgeber sollen Homeoffice und mobiles Arbeiten auch ablehnen können, wenn „wichtige und nachvollziehbare“ Gründe dagegen sprechen. Für Beschäftigte im Homeoffice sollen Arbeitsschutz- und Arbeitszeitgesetze ebenso gelten, die Erreichbarkeit soll mit der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit geregelt werden. (sas/che/04.05.2021)

Dokumente

  • 19/13077 - Antrag: Recht auf Homeoffice einführen - Mobiles Arbeiten erleichtern
    PDF | 247 KB — Status: 10.09.2019
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/23678 - Antrag: Arbeitsrecht updaten - Moderner Rechtsrahmen für orts- und zeitflexibles Arbeiten
    PDF | 253 KB — Status: 27.10.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26298 - Antrag: Für ein Recht auf gute Arbeit im Homeoffice
    PDF | 258 KB — Status: 28.01.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 123. Sitzung am Montag, den 3. Mai 2021, 15:30 Uhr - öffentlich via TV-Übertragung

Protokolle

  • 123. Sitzung - Wortprotokoll

Stellungnahmen

  • Stellungnahme eines eingeladenen Verbandes - Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.
  • Stellungnahme eines eingeladenen Verbandes - Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
  • Stellungnahme der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
  • Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung
  • Stellungnahme eines eingeladenen Verbandes - Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Stellungnahme eines eingeladenen Einzelsachverständigen - Prof. Dr. Richard Giesen, München
  • Stellungnahme eines eingeladenen Einzelsachverständigen - Dr. Peter Krauss-Hoffmann, Hagen
  • Stellungnahme einer eingeladenen Einzelsachverständigen - Dr. Yvonne Lott, Düsseldorf
  • Stellungnahme einer eingeladenen Einzelsachverständigen - Dr. Johanna Wenckebach, Frankfurt/Main
  • Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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Stand: 06.12.2025