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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Medien

Vorschläge zur Novellierung des Film­förderungsgesetzes

Der Bundestag hat am Freitag, 26. März 2021, in erster Lesung über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Änderung des Filmförderungsgesetzes (19/27515) beraten.

Zum ersten Mal standen außerdem fünf Anträge der Opposition auf der Tagesordnung. So plädiert die Fraktion Die Linke für eine Reform des Filmförderungsgesetzes (19/27315) und für die Unterstützung „existenzgefährdeter Kinos, Filmverleihe und Filmproduktionen“ in der Krise (19/25066).

Die FDP will mit einem ersten Antrag die „Deutsche Filmförderung im europäischen Kontext reformieren“ (19/27822) und sich in einem zweiten „für ein Überleben der deutschen Film- und Kinobranche“ stark machen (19/27823).

Die AfD will „den deutschen Film erfolgreicher machen“. Auch sie will hierzu das Filmfördersystem neu ausrichten (19/27871). Im Anschluss an die Aussprache wurden alle Vorlagen in den federführenden Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen werden.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will das Filmförderungsgesetz (FFG) in Zeiten von Corona anpassungsfähiger gestalten (19/27515). Ihre geplante Novelle enthält außerdem Verpflichtungen zu Klimaschutz und Geschlechtergerechtigkeit. Konkret sieht der Entwurf Anpassungen bei den Fördervoraussetzungen, den Sperrfristen sowie der Verwendung der Mittel vor. Die Filmförderungsanstalt (FFA ), die das FFG ausführt, soll so in Zukunft Ausnahmen gewähren können – zum Beispiel, wenn einzelne Förder- oder Auszahlungsvoraussetzungen aufgrund höherer Gewalt nicht erfüllt werden können.

Außerdem soll unter engen Voraussetzungen die Auswertung von Filmen im Kino durch eine Online-Auswertung auf kostenpflichtigen Videoabrufdiensten ersetzt werden können.

Klimaschutz und Geschlechtergerechtigkeit

Das Thema Klimaschutz soll künftig auch von der Filmförderung unterstützt werden, schreibt die Bundesregierung. Der Gesetzentwurf sieht so eine Verpflichtung zum Klimaschutz vor. So sollen bei der Produktion von Filmen künftig wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit getroffen und eine Klimabilanz erstellt werden. Darüber hinaus sollen die Geschlechtergerechtigkeit in den Gremien der Filmförderungsanstalt verbessert und die Belange von Menschen mit Behinderung durch faire Arbeitsbedingungen stärker berücksichtigt werden. Ebenfalls geplant ist eine Anpassung der Abgabe der Veranstalter von Bezahlfernsehen und der Programmvermarkter aufgrund geänderter Marktverhältnisse.

Aufgrund der Corona-Pandemie soll die geplante Neufassung des Filmförderungsgesetzes, anders als üblich, nicht für fünf, sondern nur für zwei Jahre gelten. Sie werde lediglich rechtliche sowie förderpolitisch zwingende Änderungen beinhalten, so die Bundesregierung.

Erster Antrag der FDP

Die Liberalen fordern eine „große Reform der Filmförderung in Deutschland“ (19/27822). Ein Paradigmenwechsel im Bereich der Produktion und Verwertung neuer Filme – die Abgeordneten richten hier den Blick auf Streaming-Anbieter wie Netflix oder Disney – mache diese zwingend notwendig.

Dabei sei unter anderem das Filmförderungsgesetz derart anzupassen, dass „wirtschaftlich erfolgreiche Inhalte – insbesondere Blockbuster und kreative Leuchttürme – stärker gefördert werden“, heißt es in dem Antrag. Dies sei ein Weg, auf dem sich die deutsche Filmwirtschaft im europäischen und internationalen Vergleich behaupten könne, so die Begründung. Zugleich gelte es, die Drehbuchförderung mit einem stärkeren Bewusstsein für die „künstlerische Freiheit“ des Autors zu reformieren.   

Zweiter Antrag der FDP

In ihrem zweiten Antrag fordern die Liberalen eine schnelle Öffnungsperspektive für die Kinos in Deutschland sowie einen möglichst bundesweiten Öffnungstermin. Dabei verweisen die Abgeordneten auch darauf, dass ein wirtschaftlicher Betrieb mit zwischen den Besuchern freigelassenen Sitzen nur dann möglich sei, wenn die Masken-Pflicht und das Verzehrverbot aufgehoben würden.

Um eine schnellere Eröffnungsperspektive zu ermöglichen, sei zudem die Einbeziehung dynamischer Faktoren und die Erhebung von Kontaktdaten notwendig. Die FDP verweist in diesem Zusammenhang auf einen von ihr selbst entworfenen Stufenplan (19/26536)

Erster Antrag der Linken

Die Linke fordert eine einmalige Solidaritätsabgabe für Streamingdienste, die in der Corona-Krise von Kinoschließungen profitiert haben, das geht aus einem Antrag der Fraktion für eine Reform des Filmfördergesetzes hervor (19/27315). Die Novelle des ab 2022 geltenden Filmförderungsgesetzes solle Regelungen enthalten, die die pandemiebedingten ökonomischen Lasten solidarisch steuern, verlangen die Abgeordneten.

Die soziale Lage von Filmschaffenden will die Linke zudem verbessern, indem zu fördernde Filmprojekte auf geltende Tariflöhne und soziale beziehungswiese sozialversicherungs-rechtliche Standards verpflichtet werden.

Zweiter Antrag der Linken

Angesichts der Corona-Pandemie fordert die Linksfraktion weitere Hilfen für die Film- und Kinobranche. In einem entsprechenden Antrag (19/25066) spricht sie sich für eine Aufstockung der Zukunftsprogramme I und II aus. Die Förderkriterien für die Programme müssten flexibel und an den Bedarfen der Kinobetreiber ausgerichtet werden. Zudem soll ein Stabilisierungsfonds zur Sicherung der Kinos aufgelegt werden, dessen Mittel sowohl für die laufenden Betriebskosten als auch für investive Zwecke verwendet werden dürfen.

Nach dem Willen der Fraktion soll darüber hinaus das Mietkündigungsmoratorium bis zum Ende der Pandemie verlängert werden und Kündigungen an Kinobetreiber unmittelbar nach Beendigung der Krise im Gewerbemietrecht verhindert werden. Von Insolvenz bedrohte Kinobetreiber sollen durch einen Bundesfonds aufgefangen werden. Außerdem soll das Überbrückungs-Hilfe-Programm nicht allein auf die Kompensation von Betriebskosten beschränkt bleiben, sondern Selbständigen auch einen Unternehmerlohn in Höhe von 1.200 Euro rückwirkend zum 1. März 2020 gewähren.

Antrag der AfD

Die AfD fordert in ihrem Antrag (19/27871) unter anderem, das Übermaß an geförderten Filmproduktionen, das oft zu einer Unterfinanzierung dieser Filme führt, zugunsten einer Konzentration auf weniger Filme, die als erfolgversprechend erkannt und finanziell entsprechend besser ausgestattet werden, zu korrigieren. Hierfür sind von den Gremien der Filmförderungsanstalt entsprechende Förderkriterien zu entwickeln.

Die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von Filmprojekten wollen die Abgeordneten durch private Investoren ausweiten und deren Investitionen den Beteiligungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gleichstellen. Das gelte vor allem vor dem Hintergrund neuer Handlungsoptionen, die eine von Privatleuten mitfinanzierte Produktion eröffne. Ein stärkeres Engagement privater Geldgeber, die ein hohes Interesse an einem Erfolg an den Kinokassen haben, seit ein entscheidender Schritt hin zu einer Dynamisierung und Pluralisierung der deutschen Filmförderszene, heißt es in dem Antrag. (aw/sas/ste/26.03.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dr. Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

© Dr. Wolfgang Schäuble/ Laurence Chaperon

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

Monika Grütters

Monika Grütters

© Prof. Monika Grütters/ Christof Rieken

Grütters, Prof. Monika

Staatsministerin für Kultur und Medien

Dr. Marc Jongen

Dr. Marc Jongen

© Dr. Marc Jongen/ privat

Jongen, Dr. Marc

AfD

Martin Rabanus

Martin Rabanus

© Martin Rabanus

Rabanus, Martin

SPD

Thomas Hacker

Thomas Hacker

© Thomas Hacker/ Jannik Jürß

Hacker, Thomas

FDP

Doris Achelwilm

Doris Achelwilm

© Die Linke Bremen/ Jaroslaw Gomon

Achelwilm, Doris

Die Linke

Tabea Rößner

Tabea Rößner

© Stefan Kaminski

Rößner, Tabea

Bündnis 90/Die Grünen

Johannes Selle

Johannes Selle

© DBT/ Thomas Koehler

Selle, Johannes

CDU/CSU

Volker Ullrich

Volker Ullrich

© Dr. Volker Ullrich/Tobias Koch

Ullrich, Dr. Volker

CDU/CSU

Dr. Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

© Dr. Wolfgang Schäuble/ Laurence Chaperon

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

Dokumente

  • 19/25066 - Antrag: Existenzgefährdete Kinos, Filmverleihe und Filmproduktionen sicher durch die Krise bringen
    PDF | 254 KB — Status: 09.12.2020
  • 19/26536 - Antrag: Bundesweiten Stufenplan vorlegen - Dem Land eine Perspektive geben
    PDF | 292 KB — Status: 09.02.2021
  • 19/27315 - Antrag: Filmförderungsgesetz reformieren - Für Vielfalt, Transparenz, Chancengleichheit, künstlerische Qualität und gute Arbeit
    PDF | 284 KB — Status: 04.03.2021
  • 19/27515 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
    PDF | 586 KB — Status: 11.03.2021
  • 19/27822 - Antrag: Zukunft für großes Kino - Deutsche Filmförderung im europäischen Kontext reformieren
    PDF | 282 KB — Status: 23.03.2021
  • 19/27823 - Antrag: Die Leinwand bleibt unersetzbar - Für ein Überleben der deutschen Film- und Kinobranche
    PDF | 294 KB — Status: 23.03.2021
  • 19/27871 - Antrag: Den deutschen Film erfolgreicher machen - das Filmfördersystem neu ausrichten
    PDF | 297 KB — Status: 24.03.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/27515, 19/27315, 19/25066, 19/27871, 19/27822 und 19/27823 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Kultur

Lauter Ruf nach einer großen Reform der Filmförderung

Vertreter der Film- und Kinobranche fordern eine umfassende Reform der Filmförderung in Deutschland. Allerdings liegen die Ansichten von Kinobetreibern, Produzenten, Verleihern und Fernsehsendern mitunter weit auseinander. Das hat sich in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien am Mittwoch, 21. April 2021, gezeigt. Thema der Sitzung unter Leitung von Katrin Budde (SPD) war die geplante Novelle des Filmförderungsgesetzes der Bundesregierung (19/27515). Auf der Tagesordnung standen außerdem Anträge von AfD (19/27871), FDP (19/27822) und Die Linke (19/27315).

Wegen Pandemie keine große Reform

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht wegen der Corona-Pandemie eine Verlängerung des Filmförderungsgesetzes (FFG) für zunächst nur zwei Jahre vor. Üblich ist, dass das FFG alle fünf Jahre überprüft und verlängert wird. Die ursprünglich angestrebte große Reform der Filmförderung sei derzeit jedoch nicht möglich, da es wegen der großen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Film- und Kinobranche an den nötigen Daten mangele, machten die Kulturpolitiker Johannes Selle (CDU/CSU) und Martin Rabanus (SPD) in der Anhörung deutlich.

Deshalb habe man sich auf eine nur kleine Reform geeinigt, um die Auswirkung der Pandemie zu mindern. So sieht die Novelle unter anderem einen flexibleren Umgang mit den Förderrichtlinien durch die Filmförderungsanstalt (FFA) vor. Zudem sollen die Sperrfristen für geförderte Filme flexibler gehandhabt werden. So soll in Fällen, in denen die Aufführung eines Films im Kino  bundesweit nicht möglich ist, die Ausstrahlung auch auf Streaming-Plattformen erlaubt werden.

Sperrfristen flexibler gestalten

Prinzipiell begrüßten die Vertreter der Film- und Kinobranche die Flexibilisierung. Allerdings forderten sie mitunter weitergehende Regelungen. So forderte Christine Berg für den Hauptverband Deutscher Filmtheater (HDF Kino) für eine große Reform des FFG in der nächsten Legislaturperiode, dass die Sperrfristen weiter verkürzt werden, im Gegenzug aber nicht nur für die geförderten Filme gelten, sondern für alle in Deutschland gestarteten Filme. Nach dem Vorbild Frankreichs müsse eine Vereinbarung zwischen allen Branchenteilnehmern gefunden werden.

Auch Dr. Christian Bräuer von der Gilde deutscher Filmkunsttheater (AG Kino) verwies auf Frankreich, das seine Film- und  Kinobranche „sehr erfolgreich“ zu schützen wisse. Ebenso wie Berg plädierte auch Bräuer dafür, mittels einer Branchenvereinbarung die Sperrfristen flexibel und für alle Filme mit Auswertung im Kino verbindlich zu regeln.

Erfolg bei Festivals und Online-Ausstrahlung beachten

Unterstützung für den Vorschlag kam auch von Meike Kordes von der Allianz Deutscher Produzenten Film & Fernsehen. Susanne Binninger von der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG DOK) warb ebenfalls dafür, die Sperrfristen flexibler zu gestalten. Allerdings sollten sie zukünftig nicht mehr im FFG selbst geregelt werden, sondern in den Richtlinien der FFA. Diese könne viel flexibler und individueller reagieren.

Zugleich forderte Binninger, bei der Referenzförderung nicht länger nur den Zuschauererfolg der Filme in den Kinos, sondern auch bei Festivals und bei Online-Ausstrahlung zu berücksichtigen.

Corona und die Filmverwertung

Der Forderung nach einer Ausweitung der Sperrfristen auf alle in Deutschland gestarteten Kinofilme erteilten  Marie Ann Nietan vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) und Johannes Klingsporn vom Verband der Filmverleiher (VdF) eine deutliche Absage. Dies sei ein „aberwitziger Vorschlag“, sagte Klingsporn. Für eine flexiblere Sperrfristen beziehungsweise deren Verkürzung sprachen aber auch sie sich aus.

Das System der Verwertung von Filmen habe sich dramatisch geändert, vor allem durch die Corona-Pandemie, führte Klingsporn aus. Er gehe davon, aus, dass sich dieser Trend auch nach der Pandemie fortsetze.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel der Gesetzesnovelle der Bundesregierung (19/27515) ist es, das Filmförderungsgesetz an die Bedingungen der Corona-Pandemie anzupassen und die Geltungsdauer des Gesetzes für zunächst zwei Jahre zu verlängern. Dies bedeutet, dass auch die Filmabgabe, die Kinobetreiber, Videowirtschaft, Fernsehanstalten sowie Programmvermarkter an die Filmförderungsanstalt (FFA) zur Finanzierung der Filmförderung abführen müssen, nur für zwei Jahre verlängert wird. Üblich ist, dass diese alle fünf Jahre überprüft und verlängert wird.

Konkret sieht die Gesetzesnovelle, die am 1. Januar 2022 in Kraft treten soll, vor, dass der Verwaltungsrat der FFA die den einzelnen Förderbereichen zustehenden Mittel auch für Maßnahmen zur Strukturverbesserung verwenden kann, wenn dies zur „Abwendung oder Minderung von Schäden für die Struktur der deutschen Filmwirtschaft, die aufgrund höherer Gewalt drohen oder bereits eingetreten sind, unbedingt erforderlich erscheint“.

Flexiblere Handhabung von Sperrfristen

Zudem soll dem Vorstand der FFA mehr Spielraum beim Erteilen von Ausnahmen eingeräumt werden, wenn einzelne Förder- oder Auszahlungsvoraussetzungen aufgrund höherer Gewalt nicht erfüllt werden können. Flexibler sollen auch die Sperrfristen für geförderte Filme gehandhabt werden. So soll in Fällen, in denen die reguläre Aufführung eines Films im Kino für „eine nicht unerhebliche Dauer“ bundesweit nicht möglich ist, die Ausstrahlung auch auf bezahlpflichtigen Streaming-Plattformen ermöglicht werden.

Mit der Gesetzesnovelle soll zudem der Umweltschutz verstärkt in der Filmförderung berücksichtigt werden. So sollen Fördermittel nur vergeben werden, wenn bei der Filmproduktion „wirksame Maßnahmen zur Förderung der ökologischen Nachhaltigkeit getroffen werden“. Die Einzelheiten dafür soll der FFA-Verwaltungsrat in einer Richtlinie festlegen.

Antrag der AfD

Nach dem Willen der AfD-Fraktion sollen im Rahmen des Filmförderungsgesetzes weniger und vor allem kommerziell erfolgversprechende Filme gefördert werden. In ihrem Antrag (19/27871) fordert sie die Bundesregierung unter anderem auf, im Punktesystem der Referenzfilmförderung die Zuschauerresonanz und die Größe des Produktionsbudgets zukünftig stärker zu gewichten als Erfolge der Filme bei Festivals. Die Vergabe von Festivals-Preisen erfolge „zunehmend nach ideologischen und nicht mehr nach filmästhetischen Kriterien“.

Zudem solle die Bundesregierung bei der geplanten Novellierung des Filmförderungsgesetzes auf Maßnahmen zur Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit im Verwaltungsrat und im Präsidium der Filmförderungsanstalt verzichten und bereits vorhandene Gesetzespassagen im Filmförderungsgesetz wieder streichen. Gleiches gelte für die Berücksichtigung von Diversität im Aufgabenbereich der FFA. Solche Vorgaben seien „kunstfremd und propagandistisch“.

Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion fordert in ihrem Antrag (19/27822) eine grundlegende Reform des Filmförderungsgesetzes. Sie spricht sich dafür aus, das Filmförderungsgesetz komplementär und kohärent zur Filmförderung auf Länder- und Bundesebene zu gestalten, die Referenzfilmförderung auf wirtschaftlich erfolgreiche Filme und kreative Leuchttürme zu fokussieren und die Finanzierung über die Filmabgabe auf den Prüfstand zu stellen.

Zudem fordern die Liberalen eine stärkere Berücksichtigung der Drehbuchförderung sowie der Aspekte Gendergerechtigkeit, Diversität, Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit. Die von der Bundesregierung angestrebte Verlängerung des Filmförderungsgesetzes um zwei Jahre müsse genutzt werden, um gemeinsam mit der Kino-, Film-, Produktions- und Kreativwirtschaft eine große Reform der Filmförderung in Deutschland vorzubereiten.

Antrag der Linken

Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag (19/27315) eine Reform des Filmförderungsgesetzes. Sie spricht sich unter anderem für eine einmalige Sonderabgabe der Streamdienste während der Corona-Pandemie aus, um die ökonomischen Auswirkungen auf die Film- und Kinobranche solidarisch auszugleichen. Das System der Projekt- und Referenzförderung solle zugunsten von Drehbuchautoren und Regisseuren ausgerichtet werden.

Zudem sollen zu fördernde Filmprojekte auf geltende Tariflöhne und sozialversicherungsrechtliche Standards verpflichtet und eine Zielvorgabe zur geschlechtergerechten Filmförderung eingeführt werden. Ebenso sollen feste Regelungen zur Aufführung von barrierefreien Filmfassungen mit Untertiteln und Audiodeskriptionen in Kinos getroffen werden. (aw/22.04.2021)

Dokumente

  • 19/27315 - Antrag: Filmförderungsgesetz reformieren - Für Vielfalt, Transparenz, Chancengleichheit, künstlerische Qualität und gute Arbeit
    PDF | 284 KB — Status: 04.03.2021
  • 19/27515 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
    PDF | 586 KB — Status: 11.03.2021
  • 19/27822 - Antrag: Zukunft für großes Kino - Deutsche Filmförderung im europäischen Kontext reformieren
    PDF | 282 KB — Status: 23.03.2021
  • 19/27871 - Antrag: Den deutschen Film erfolgreicher machen - das Filmfördersystem neu ausrichten
    PDF | 297 KB — Status: 24.03.2021

Protokolle

  • Protokoll der 71. Sitzung vom 21. April 2021

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Stellungnahme AG DOK – Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm e. V.
  • Stellungnahme AG Kino – Gilde deutscher Filmkunsttheater e. V.
  • Stellungnahme Bitkom – Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. , ANGA Der Breitbandverband e. V. und eco – Verband der Internetwirtschaft e. V.
  • Stellungnahme HDF KINO e. V. – Hauptverband Deutscher Filmtheater
  • Stellungnahme Pro Quote Film e. V.
  • Stellungnahme Produzentenallianz – Allianz Deutscher Produzenten Film & Fernsehen e. V.
  • Stellungnahme VAUNET – Verband Privater Medien e. V.
  • Stellungnahme VdF – Verband der Filmverleiher e. V.
  • Stellungnahme Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)

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Bundestag beschließt Novelle des Filmförderungsgesetzes

Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag am Donnerstag, 20. Mai 2021, den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Filmförderungsgesetzes (19/27515) in der vom Kulturausschuss geänderten Fassung (19/29694) angenommen. Gegen das Gesetz stimmten AfD, Linke und Grüne. Die FDP enthielt sich bei der Abstimmung. 

Zwei Änderungsanträge der Grünen (19/29790, 19/27971) sowie ein Entschließungsantrag der Fraktion (19/29792) zu dem Gesetz wurden vom Bundestag abgewiesen. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung das Filmförderungsgesetz (FFG) in Zeiten von Corona anpassungsfähiger gestalten (19/27515). Die Novelle enthält außerdem Verpflichtungen zu Klimaschutz und Geschlechtergerechtigkeit. Konkret sieht sie Anpassungen bei den Fördervoraussetzungen, den Sperrfristen sowie der Verwendung der Mittel vor. Die Filmförderungsanstalt (FFA), die das FFG ausführt, kann in Zukunft Ausnahmen gewähren – zum Beispiel, wenn einzelne Förder- oder Auszahlungsvoraussetzungen aufgrund höherer Gewalt nicht erfüllt werden können.

Außerdem kann unter engen Voraussetzungen die Auswertung von Filmen im Kino durch eine Online-Auswertung auf kostenpflichtigen Videoabrufdiensten ersetzt werden.

Klimaschutz und Geschlechtergerechtigkeit

Das Thema Klimaschutz wird künftig auch von der Filmförderung unterstützt, schreibt die Bundesregierung. Das Gesetz sieht so eine Verpflichtung zum Klimaschutz vor. So sollen bei der Produktion von Filmen künftig wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit getroffen und eine Klimabilanz erstellt werden. Darüber hinaus sollen die Geschlechtergerechtigkeit in den Gremien der Filmförderungsanstalt verbessert und die Belange von Menschen mit Behinderung durch faire Arbeitsbedingungen stärker berücksichtigt werden. Ebenfalls beschlossen wurde die Änderung der Abgabe der Veranstalter von Bezahlfernsehen und der Programmvermarkter aufgrund geänderter Marktverhältnisse.

Aufgrund der Corona-Pandemie gilt die Neufassung des Filmförderungsgesetzes, anders als üblich, nicht für fünf, sondern nur für zwei Jahre. Sie enthält laut Bundesregierung lediglich rechtliche sowie förderpolitisch zwingende Änderungen.

Keine Mehrheit für Oppositionsanträge

Abgelehnt wurden sechs Anträge der Opposition: Keine weiteren Fürsprecher fand etwa ein Antrag der AfD, der „den deutschen Film erfolgreicher machen“ und das Filmfördersystem neu ausrichten wollte (19/27871). Die FDP scheiterte mit einem ersten Antrag mit dem Titel „Deutsche Filmförderung im europäischen Kontext reformieren“ (19/27822) bei Enthaltung der Grünen an den Stimmen der Koalition, der AfD und der Linksfraktion. In einem zweiten machte sie sich für ein „Überleben der deutschen Film- und Kinobranche“ stark (19/27823). Der Antrag, der bei der AfD auf Unterstützung stieß, wurde bei Enthaltung der Linken mit den übrigen Stimmen abgelehnt. 

Die Fraktion Die Linke plädierte erstens für eine Reform des Filmförderungsgesetzes (19/27315), zweitens für die Unterstützung „existenzgefährdeter Kinos, Filmverleihe und Filmproduktionen“ in der Krise (19/25066) sowie drittens für eine geschlechtergerechte Filmförderung (19/7706). Für den ersten und dritten Antrag stimmte neben der Linken auch die Grünen-Fraktion, die sich bei der Abstimmung des zweiten Antrags enthielt. Alle übrigen Fraktionen lehnten die Vorlagen geschlossen ab. Zur Abstimmung der Initiativen hatte der Ausschuss für Kultur und Medien Beschlussempfehlungen vorgelegt (19/29694, 19/17068, 19/29695). 

Antrag der AfD

Die AfD forderte in ihrem abgelehnten Antrag (19/27871) unter anderem, das Übermaß an geförderten Filmproduktionen, das oft zu einer Unterfinanzierung dieser Filme führt, zugunsten einer Konzentration auf weniger Filme, die als erfolgversprechend erkannt und finanziell entsprechend besser ausgestattet werden, zu korrigieren. Hierfür hätten von den Gremien der Filmförderungsanstalt entsprechende Förderkriterien entwickelt werden sollen.

Die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von Filmprojekten wollten die Abgeordneten durch private Investoren ausweiten und deren Investitionen den Beteiligungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gleichstellen. Das gelte vor allem vor dem Hintergrund neuer Handlungsoptionen, die eine von Privatleuten mitfinanzierte Produktion eröffne, hieß es in der Vorlage. Ein stärkeres Engagement privater Geldgeber, die ein hohes Interesse an einem Erfolg an den Kinokassen haben, seit ein entscheidender Schritt hin zu einer Dynamisierung und Pluralisierung der deutschen Filmförderszene, hieß es.

Erster Antrag der FDP

Die Liberalen forderten in ihrem ersten abgelehnten Antrag eine „große Reform der Filmförderung in Deutschland“ (19/27822). Ein Paradigmenwechsel im Bereich der Produktion und Verwertung neuer Filme – die Abgeordneten richteten hier den Blick auf Streaming-Anbieter wie Netflix oder Disney – mache diese zwingend notwendig.

Dabei sei unter anderem das Filmförderungsgesetz derart anzupassen, dass „wirtschaftlich erfolgreiche Inhalte – insbesondere Blockbuster und kreative Leuchttürme – stärker gefördert werden“, hieß es in dem Antrag. Dies sei ein Weg, auf dem sich die deutsche Filmwirtschaft im europäischen und internationalen Vergleich behaupten könne, so die Begründung. Zugleich gelte es, die Drehbuchförderung mit einem stärkeren Bewusstsein für die „künstlerische Freiheit“ des Autors zu reformieren.  

Zweiter Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion drang auf eine schnelle Öffnung der Kinos. In ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/27823) forderte sie die Bundesregierung auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu beschleunigen, die zu einem bundesweiten Öffnungstermin führen. Zudem forderten die Liberalen weitere finanzielle Hilfen für die Filmbranche. So sollte für Selbstständige und Freiberufler ein die Lebenshaltungskosten deckender Unternehmerlohn eingeführt werden, der deutlich über der Neustarthilfe liegt und keinen Einschränkungen bei seiner Verwendung unterliegt.

Rückwirkend sollte die Überbrückungshilfe auf Basis des Betriebsergebnisses im Zeitraum der Corona-Krise im Vergleich zum Vorjahr ausgestaltet werden. Das Zukunftsprogramm Kino III sollte so überarbeitet werden, dass es auch für mittelständische und größere Kino-Betriebe passend sei. Zudem sollte analog zum Ausfallfonds für Filmproduktionen ein Ausfallfonds für verschobene und gestoppte Kinostarts und eine Verleihreferenzförderung für niedrig-frequentierte Kinofilme aufgelegt werden.

Erster Antrag der Linken

Die Linke forderte eine einmalige Solidaritätsabgabe für Streaming-Dienste, die in der Corona-Krise von Kinoschließungen profitiert hätten, das ging aus ihrem abgelehnt4en Antrag für eine Reform des Filmfördergesetzes hervor (19/27315). Die Novelle des ab 2022 geltenden Filmförderungsgesetzes sollte Regelungen enthalten, die die pandemiebedingten ökonomischen Lasten solidarisch steuern, verlangen die Abgeordneten.

Die soziale Lage von Filmschaffenden wollte Die Linke zudem verbessern, indem zu fördernde Filmprojekte auf geltende Tariflöhne und soziale beziehungsweise sozialversicherungsrechtliche Standards verpflichtet werden.

Zweiter Antrag der Linken

Angesichts der Corona-Pandemie forderte die Linksfraktion weitere Hilfen für die Film- und Kinobranche. In ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/25066) sprach sie sich für eine Aufstockung der Zukunftsprogramme I und II aus. Die Förderkriterien für die Programme müssten flexibel und an den Bedarfen der Kinobetreiber ausgerichtet werden. Zudem sollte ein Stabilisierungsfonds zur Sicherung der Kinos aufgelegt werden, dessen Mittel sowohl für die laufenden Betriebskosten als auch für investive Zwecke verwendet werden dürfen.

Nach dem Willen der Fraktion sollte darüber hinaus das Mietkündigungsmoratorium bis zum Ende der Pandemie verlängert werden und Kündigungen an Kinobetreiber unmittelbar nach Beendigung der Krise im Gewerbemietrecht verhindert werden. Von Insolvenz bedrohte Kinobetreiber sollten durch einen Bundesfonds aufgefangen werden. Außerdem sollte das Überbrückungshilfe-Programm nicht allein auf die Kompensation von Betriebskosten beschränkt bleiben, sondern Selbstständigen auch einen Unternehmerlohn in Höhe von 1.200 Euro rückwirkend zum 1. März 2020 gewähren.

Dritter Antrag der Linken

Die Linksfraktion forderte die Bundesregierung auf, mindestens die Hälfte der Filmfördergelder des Bundes an Filmproduktionen zu vergeben, bei denen Frauen die Regie führen, das Drehbuch geschrieben haben oder für die Produktion verantwortlich sind. Die Fraktion begründete ihren dritten abgelehnten Antrag (19/7706) mit dem Umstand, dass nur ein geringer Teil der mehr als 400 Millionen Euro an Filmförderung von Bund und Ländern an Filmprojekte von Frauen vergeben werden.

Der überwiegende Teil der Filmförderung fließe in Projekte, bei denen Männer die Schlüsselpositionen Regie, Drehbuch und Produktion besetzen. Dabei würden ebenso viele Frauen für die Berufe ausgebildet, ihre Filme seien überproportional erfolgreich auf Filmfestivals und wirtschaftlich. Selbstverpflichtungen der Filmbranche hätten in der Vergangenheit jedoch die strukturelle Asymmetrie zwischen Männern und Frauen nicht aufgelöst. (aw/sas/ste/20.05.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dr. Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

© Dr. Wolfgang Schäuble/ Laurence Chaperon

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

Elisabeth Motschmann

Elisabeth Motschmann

© DBT/ Julia Nowak

Motschmann, Elisabeth

CDU/CSU

Dr. Marc Jongen

Dr. Marc Jongen

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Jongen, Dr. Marc

AfD

Martin Rabanus

Martin Rabanus

© Martin Rabanus

Rabanus, Martin

SPD

Thomas Hacker

Thomas Hacker

© Thomas Hacker/ Jannik Jürß

Hacker, Thomas

FDP

Doris Achelwilm

Doris Achelwilm

© Die Linke Bremen/ Jaroslaw Gomon

Achelwilm, Doris

Die Linke

Tabea Rößner

Tabea Rößner

© Stefan Kaminski

Rößner, Tabea

Bündnis 90/Die Grünen

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

CDU/CSU

Ulla Schmidt

Ulla Schmidt

© SPD-Parteivorstand/ Benno Kraehahn

Schmidt (Aachen), Ulla

SPD

Dr. Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

© Dr. Wolfgang Schäuble/ Laurence Chaperon

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

Dokumente

  • 19/7706 - Antrag: Filmförderung geschlechtergerecht vergeben
    PDF | 128 KB — Status: 13.02.2019
  • 19/17068 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Doris Achelwilm, Cornelia Möhring, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/7706 - Filmförderung geschlechtergerecht vergeben
    PDF | 249 KB — Status: 10.02.2020
  • 19/25066 - Antrag: Existenzgefährdete Kinos, Filmverleihe und Filmproduktionen sicher durch die Krise bringen
    PDF | 254 KB — Status: 09.12.2020
  • 19/27315 - Antrag: Filmförderungsgesetz reformieren - Für Vielfalt, Transparenz, Chancengleichheit, künstlerische Qualität und gute Arbeit
    PDF | 284 KB — Status: 04.03.2021
  • 19/27515 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
    PDF | 586 KB — Status: 11.03.2021
  • 19/27822 - Antrag: Zukunft für großes Kino - Deutsche Filmförderung im europäischen Kontext reformieren
    PDF | 282 KB — Status: 23.03.2021
  • 19/27823 - Antrag: Die Leinwand bleibt unersetzbar - Für ein Überleben der deutschen Film- und Kinobranche
    PDF | 294 KB — Status: 23.03.2021
  • 19/27871 - Antrag: Den deutschen Film erfolgreicher machen - das Filmfördersystem neu ausrichten
    PDF | 297 KB — Status: 24.03.2021
  • 19/27971 - Kleine Anfrage: Beachtung des Artenschutzes bei Sprengungen von Altmunition durch die Bundeswehr
    PDF | 200 KB — Status: 25.03.2021
  • 19/29694 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/27515 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Marc Jongen, Martin Erwin Renner, Dr. Götz Frömming, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/27871 - Den deutschen Film erfolgreicher machen - Das Filmfördersystem neu ausrichten c) zu dem Antrag der Abgeordneten Thomas Hacker, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/27822 - Zukunft für großes Kino - Deutsche Filmförderung im europäischen Kontext reformieren d) zu dem Antrag der Abgeordneten Doris Achelwilm, Dr. Petra Sitte, SimoneBarrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/27315 - Filmförderungsgesetz reformieren - Für Vielfalt, Transparenz, Chancengleichheit, künstlerische Qualität und gute Arbeit
    PDF | 567 KB — Status: 17.05.2021
  • 19/29695 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Abgeordneten Thomas Hacker, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/27823 - Die Leinwand bleibt unersetzbar - Für ein Überleben der deutschen Film- und Kinobranche b) zu dem Antrag der Abgeordneten Doris Achelwilm, Dr. Petra Sitte, Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/25066 - Existenzgefährdete Kinos, Filmverleihe und Filmproduktionen sicher durch die Krise bringen
    PDF | 306 KB — Status: 17.05.2021
  • 19/29790 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/27515, 19/29694 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
    PDF | 230 KB — Status: 18.05.2021
  • 19/29792 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/27515, 19/29694 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
    PDF | 262 KB — Status: 18.05.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Änderungsantrag 19/29790 abgelehnt
  • Änderungsantrag 19/29791 abgelehnt
  • Gesetzentwurf 19/27515 (Beschlussempfehlung 19/29694 Buchstabe a: Gesetzentwurf annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 19/29792 abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 19/29694 Buchstabe b (Antrag 19/27871 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/29694 Buchstabe c (Antrag 19/27822 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/29694 Buchstabe d (Antrag 19/27315 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/29695 Buchstabe a (Antrag 19/27823 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/29695 Buchstabe b (Antrag 19/25066 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/17068 (Antrag 19/7706 ablehnen) angenommen
  • 10:26:13: Einspruch Ordnungsruf Lucassen, Rüdiger (AfD) fristgemäß beantragt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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  • Gebärdensprachvideo (mit UT)

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Stand: 18.05.2025