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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Haushalt

30 Milliarden Euro zum Wieder­aufbau nach der Flut­katastrophe geplant

Der Bundestag hat sich am Mittwoch, 25. August 2021, mit den Folgen der Hochwasserkatastrophe befasst. Gegenstand der Beratung war ein von CDU/CSU und SPD eingebrachter Gesetzentwurf „zur Errichtung eines Sondervermögens ‚Aufbauhilfe 2021' und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021 – AufbhG 2021)“ (19/32039). Die Initiative wurde im Anschluss an die eineinhalbstündige Aussprache an den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen. 

Der Debatte im Plenum lagen zudem drei Anträge der AfD (19/32089, 19/32088, 19/32084), zwei Anträge der Grünen (19/32043, 19/32041) sowie ein Antrag (19/32080) und ein Gesetzentwurf (19/31715) der FDP zugrunde. Auch diese Vorlagen wurden zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Um die Schäden durch das Juli-Hochwasser insbesondere in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen zu bewältigen, soll ein Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ errichtet werden. Außerdem soll die Insolvenzantragspflicht in den betroffenen Gebieten ausgesetzt werden. Der Aufbaufonds soll als Sondervermögen des Bundes errichtet und durch den Bund mit bis zu 30 Milliarden Euro ausgestattet werden. An der Rückzahlung sollen sich die Länder dann hälftig beteiligen, indem sie bis zum Jahr 2050 Anteile am Umsatzsteueraufkommen an den Bund abtreten. Das Geld soll geschädigten Privathaushalten, Unternehmen und anderen Einrichtungen zugute kommen sowie zur Wiederherstellung der Infrastruktur eingesetzt werden. Der Wiederaufbau von Infrastruktur des Bundes, wie Bundesstraßen, wird gesondert durch den Bund finanziert.

Die Insolvenzantragspflicht soll temporär ausgesetzt werden, sofern die Zahlungsunfähigkeit auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers beruht und begründete Aussicht auf Sanierung besteht. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf Änderungen unter anderem beim Pfändungsschutz vor, um Betroffenen mit Finanzengpässen Luft zu verschaffen.

Ein weiterer Bestandteil des Gesetzentwurfs sind Regelungen für eine bessere Warnung der Bevölkerung bei künftigen ähnlichen Ereignissen. So werden Mobilfunkbetreiber zur Einrichtung eines CB-Systems verpflichtet, mit dem an alle in einer Funkzelle eingebuchten Mobiltelefone eine Mitteilung verschickt werden kann. Das Gesetzgebungsverfahren soll daneben zu einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes zur Corona-Bekämpfung genutzt werden. Danach müssen Einreisende aus dem Ausland generell einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis vorlegen.

Scholz: Wir stehen zusammen

In der Debatte über den Gesetzentwurf war, bei allen so kurz vor einer Bundestagswahl wohl unvermeidlichen Schärfen, auch viel Gemeinsames zu hören. Keine Fraktion lehnte den geplanten Hilfsfonds rundweg ab. Vor allem aber wurde fraktionsübergreifend Mitgefühl für die Betroffenen der Katastrophe und Dank für die Helfer ausgesprochen.

„Das Leid der Angehörigen können wir nicht lindern“, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) mit Blick auf die 183 Todesopfer. Umso wichtiger sei aber, dass jetzt „denen geholfen wird, denen geholfen werden kann“ und wieder aufgebaut wird, was zerstört worden ist. Der vom Bund und allen Ländern finanzierte 30-Milliarden-Fonds zeige: „Das ist eine Angelegenheit des ganzen Landes, und wir stehen an dieser Stelle zusammen.“ Nachdrücklich verwies Scholz darauf, dass die Flutkatastrophe auch Folge des menschengemachten Klimawandels sei. Er forderte deshalb „verstärkte Anstrengungen“, diesen zu bekämpfen. Zudem müsse der Wiederaufbau in den Flutgebieten so erfolgen, dass Gebäude und Infrastruktur im Fall künftiger Hochwasserereignisse besser geschützt sind. Der Gesetzentwurf sieht dafür Vereinfachungen im Planungsverfahren vor.

AfD: Regierungsversagen bei der Soforthilfe

Redner der AfD kritisierten dagegen „die antiwissenschaftliche Instrumentalisierung eines Wetterereignisses“, so Peter Boehringer, für eine ideologische Klimaschutzpolitik. Vor der Industrialisierung habe es im Ahrtal viel höhere Hochwasser gegeben. Die AfD-Fraktionsvorsitzende Dr. Alice Weidel sprach von „Regierungsversagen“ bei der Soforthilfe. „Noch immer stehen am Rhein und im Ahrtal Menschen vor den Trümmern ihrer Häuser und ihrer Existenz, liegt unverzichtbare Infrastruktur in Trümmern“, beklagte sie.

Die großen Schäden und die hohe Zahl von Todesopfern sei aber auch Folge „unterbliebener Vorkehrungen und verspäteter Warnungen“. Weidel erwähnte „Sirenen, die nicht funktionieren“, unterlassene Warnungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und einen „Katastrophenschutz auf dem Niveau eines Entwicklungslandes“.

Laschet: Hilfe von Ost nach West wunderschönes Signal

Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet dankte für die große Solidarität, welche die Hochwassergebiete aus ganz Deutschland erfahren hätten. Unter den ersten, die Unterstützung angeboten hätten, seien die ostdeutschen Bundesländer gewesen. Dass Hilfe von Ost nach West geflossen sei, sei „ein wunderschönes Signal“ der Einheit.

Laschet hob hervor, dass man zwar ein einzelnes Wetterereignis nicht auf den Klimawandel zurückführen könne, dieser aber die Wahrscheinlichkeit solcher Katastrophen erhöht habe. Deshalb habe es jetzt Vorrang, die Wirtschaft klimaneutral zu gestalten. Er unterstützte im übrigen die geplanten Änderungen im Planungsrecht, damit es einfacher wird, zum Beispiel ein Haus beim Wiederaufbau vom Ufer weg zu verlegen.

FDP hätte frühere Sondersitzung gewünscht

Christian Dürr (FDP) verwies darauf, dass seine Fraktion schon Ende Juli einen ähnlichen Gesetzentwurf wie den jetzt debattierten vorgelegt habe. Es wäre angemessen gewesen, sagte Dürr, wenn der Bundestag schon Anfang August zusammengetreten wäre, um über die Fluthilfe zu beraten.

Bei Bundesfinanzminister Olaf Scholz mahnte Dürr eine unbürokratische Hilfe für geschädigte Unternehmen an und warnte: „Wiederholen Sie bei der Auszahlung der Gelder nicht die Fehler bei den Coronahilfen.“

Linke stellt die Systemfrage

Redner aller Fraktionen mit Ausnahme der AfD hoben angesichts einer Häufung schwerer Unwetter die Dringlichkeit hervor, gegen den Klimawandel zu kämpfen. Aus Sicht von Dr. Gesine Lötzsch (Die Linke) gibt es dabei allerdings ein „Schlüsselproblem“: „Kapitalinteressen stehen gegen Umweltschutz und damit gegen die Überlebensinteressen der Menschen“.

Immobilienspekulanten wollten in Flusslandschaften bauen, Waldbesitzer nutzten ihre Wälder als Holzlager und nicht als Wasserspeicher. Man müsse sich zwischen der Profitgier Einzelner und dem Überleben der Menschheit entscheiden.

Grüne: Das ist erst der Anfang

Dr. Anton Hofreiter (Bündnis 90/Die Grünen) warnte, dass die zu beobachtende Zunahme schwerer Unwetter „erst der Anfang“ sei. Die Frage sei ehrlicherweise nicht mehr, wie es in den nächsten Jahrzehnten besser wird, sondern wie man verhindert, „dass es von Jahr zu Jahr schlimmer wird“.

Union und SPD warf Hofreiter vor, sie seien „beim Klimaschutz weit weniger entschlossen als hier bei den Aufbauhilfen“. Besonders scharf griff er Finanzminister Scholz an, da dieser eine Vorverlegung des Kohleausstiegs ablehne.

Anträge der AfD

Die AfD fordert in einem ersten Antrag „Unterstützung für die Betroffenen der Hochwasserkatastrophe“ (19/32089). Die Bundesregierung solle demnach sicherstellen, dass aus dem EU-Solidaritätsfonds ein „signifikanter Beitrag“ zum Wiederaufbau geleistet wird. Auch müsse dafür gesorgt werden, dass die Mittel des Sondervermögens „allein für den Wiederaufbau in den deutschen Flutgebieten“ verwendet werden „und nicht etwa für den sogenannten Klimaschutz zweckentfremdet werden“, heißt es. Nicht genutzte Mittel sollen in den Bundeshaushalt zurückfließen. Die Vorlage soll im Haushaltsausschuss weiterberaten werden. 

Ein zweiter Antrag, der im federführenden Bauausschuss weiterberaten werden soll, fordert mit Blick auf die Hilfe für Flutopfer Änderungen im Baurecht (19/32088). So sollten die baurechtlichen Sonderregelungen für die erleichterte Errichtung baulicher Anlagen, die der Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbewerbern dienen, auch für den Bau von Unterkünften für die Flutopfer angewendet werden können, heißt es. Ein dritter Antrag ist mit „Bevölkerungsschutz statt Klimaschutz“ (19/32084) überschrieben. Darin fordern die Abgeordneten den Aufbau eines Geoinformationssystem für Extremwetterereignisse beziehungsweise Naturkatastrophen wie Hochwasser, Sturmfluten, Stürme, Hang- und Erdrutsche, Flächenfeuer oder Trockenheit. Die Vorlage soll im federführenden Innenausschuss weitere Beratung erfahren.

Initiativen der FDP

Der von der FDP vorgelegte Antrag mit dem Titel „10 Punkte für Klimaresilienz und Katastrophenmanagement“ (19/32080), wurde im Anschluss an die Debatte zur weiteren Beratung an den Innenausschuss überwiesen. Zu den zehn Punkten zählen neben der Sicherstellung einer „schnellen“ finanziellen Aufbauhilfe unter anderem eine Verbesserung der Risiko- und Krisenkommunikation oder die Ernennung eines „gemeinsamen Sonderbeauftragten für den Wiederaufbau auf Bundesebene“.

Darüber hinaus legten die Liberalen dem Parlament erstmals ein Gesetzentwurf zur Änderung des Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetzes vor (19/31715), der im Anschluss zur federführenden Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen wurde. Mit dem Gesetz über das Sondervermögen bestünden bereits ein rechtlicher Rahmen, bewährte Finanzierungsmechanismen und eine Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern, heißt es darin. Der Fonds solle aus dem vorhandenen Haushaltstitel „Allgemeine Rücklage“ aufgefüllt werden, die Länder könnten ihren Anteil dann in jährlichen Raten bis 2042 zurückzahlen. Der Gesetzentwurf sieht weiterhin vor, einen Wiederaufbaustab unter Federführung des Bundesinnenministeriums einzurichten, der in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium „die Soforthilfe sowie den mittelfristigen Aufbau über die Länder für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen“ koordiniert und steuert.

Anträge der Grünen

Mit einer Reihe von Maßnahmen will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Katastrophen- und Hochwasserschutz stärken. Vor dem Hintergrund der jüngsten Flutkatastrophe schlägt sie in ihrem ersten Antrag (19/32043) unter anderem vor, eine Bund-Länder-Kommission einzusetzen, die aufgrund der Erfahrungen aus den Hochwassergebieten den Bevölkerungsschutz stärken soll. Weiter fordern die Antragsteller, jährlich zehn Prozent der Gelder aus dem Energie- und Klimafonds in ein Aktionsprogramm „Natürlicher Klimaschutz“ zu investieren. In den vom Hochwasser betroffenen Gemeinden soll der Wiederaufbau dem Antrag zufolge „hochwasser- und klimaangepasst“ erfolgen, und generell sollen die Renaturierung von Bächen und die Wiedervernässung von Mooren vorangetrieben werden. Schließlich sollen auch Privathaushalte durch ein Förderprogramm bei der privaten Klimavorsorge unterstützt werden. Der Antrag wurde an den Haushaltausschuss überwiesen.

Ein umfassendes Sofortprogramm für mehr Klimaschutz verlangt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem zweiten Antrag (19/32041). Ziele dieses Sofortprogramms müssten der Ausbau der erneuerbaren Energien, die Verkehrswende, eine Offensive bei der Gebäudesanierung und die Dekarbonisierung der Wirtschaft sein, heißt es in der Vorlage. Im Einzelnen verlangt die Fraktion darin die Einführung eines nationalen CO2-Mindestpreises von 60 Euro pro Tonne und ein Ende der Kohleverstromung bis zum Jahr 2030. Außerdem sollen mit der Wirtschaft Klimaschutzverträge (Carbon Contracts for Difference) abgeschlossen werden mit dem Ziel, klimafreundliche Investitionen anzukurbeln. Im Gebäudebereich soll nach dem Willen der Antragsteller das Gebäudeenergiegesetz weiterentwickelt werden. Der Einbau von Ölheizungen soll verboten werden, den CO2-Preis beim Heizen sollen die Hauseigentümer tragen. Im Verkehrssektor sprechen sich die Grünen für die Einführung von Tempo 130 auf allen Bundesautobahnen sowie eine Beschleunigung der Mobilitätswende aus. Dafür wollen sie zusätzlich 2,5 Milliarden Euro für die Streckenreaktivierung im Schienenverkehr, die kommunale Förderung von Elektrobussen und den Ausbau von Radwegenetzen zur Verfügung stellen. Der Antrag wurde an den Umweltausschuss überwiesen. (ste/pst/chb/25.08.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© DIE LINKE/ DIG/Trialon

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Olaf Scholz

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Scholz, Olaf

Bundesminister der Finanzen

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Alice Weidel

© Dr. Alice Weidel/Hagen Schnauss

Weidel, Dr. Alice

AfD

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Kay Gottschalk

Kay Gottschalk

© Kay Gottschalk/ AfD

Gottschalk, Kay

AfD

Portrait

Armin Laschet

© Bundesrat

Laschet, Armin

Ministerpräsident Nordrhein-Westfalen

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Christian Dürr

Christian Dürr

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Dürr, Christian

FDP

Gesine Lötzsch

Gesine Lötzsch

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Lötzsch, Dr. Gesine

Die Linke

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Anton Hofreiter

Anton Hofreiter

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Hofreiter, Dr. Anton

Bündnis 90/Die Grünen

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Dreyer, Malu

Ministerpräsidentin Rheinland-Pfalz

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Boehringer, Peter

AfD

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Seif, Detlef

CDU/CSU

Dr. Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

© Dr. Wolfgang Schäuble/ Laurence Chaperon

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

Dokumente

  • 19/31715 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe" - Schnelle Hilfe für Betroffene der Hochwasserkatastrophe (Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz - AufbhG)
    PDF | 348 KB — Status: 23.07.2021
  • 19/32039 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021 - AufbhG 2021)
    PDF | 403 KB — Status: 20.08.2021
  • 19/32041 - Antrag: Konsequenzen aus dem Hochwasser ziehen - Sofortprogramm Klimaschutz auf den Weg bringen
    PDF | 266 KB — Status: 24.08.2021
  • 19/32043 - Antrag: Katastrophen- und Hochwasserschutz jetzt stärken
    PDF | 336 KB — Status: 24.08.2021
  • 19/32080 - Antrag: 10 Punkte für Klimaresilienz und Katastrophenmanagement
    PDF | 354 KB — Status: 24.08.2021
  • 19/32084 - Antrag: Bevölkerungsschutz statt Klimaschutz
    PDF | 356 KB — Status: 25.08.2021
  • 19/32088 - Antrag: Baurecht ändern - Hilfe für Flutopfer priorisieren
    PDF | 247 KB — Status: 25.08.2021
  • 19/32089 - Antrag: Unterstützung für die Betroffenen der Hochwasserkatastrophe
    PDF | 254 KB — Status: 25.08.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/32039 beschlossen
  • Überweisung 19/32089 beschlossen
  • Überweisung 19/32088 beschlossen
  • Überweisung 19/32084 beschlossen
  • Überweisung 19/32043 beschlossen
  • Überweisung 19/32041 beschlossen
  • Überweisung 19/31715 beschlossen
  • Überweisung 19/32080 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Gesundheit

Abkehr von der Sieben-Tage-Inzidenz trifft auf Zu­stimmung bei Experten

Zeit: Dienstag, 31. August 2021, 9.30 bis 10.30 Uhr
Ort: Videokonferenz

Die geplante Abkehr von der Sieben-Tage-Inzidenz als zentralem Maßstab für die Verhängung von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 stößt bei Sachverständigen auf breite Zustimmung. Während einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses unter der Leitung von Erwin Rüddel (CDU/CSU) am Dienstag, 31. August 2021, gab es jedoch auch Forderungen nach einer weitergehenden Differenzierung als bislang von Bundesregierung und Koalitionsfraktionen geplant ist. 

Ursprünglich sollte Paragraf 28a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) dahingehend geändert werden, dass sich die Schutzvorkehrungen gegen das Coronavirus an der Hospitalisierungsrate ausrichten. Ein Änderungsantrag von Unions- und SPD-Fraktion sieht nun als Kriterien eine nach Altersgruppen aufgeschlüsselte Sieben-Tage-Inzidenz, die verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten und die Entwicklung der Impfquote vor. 

Wissenschaftler fordern Nachbesserung

Für Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger von der Universität Augsburg bedarf der Änderungsantrag einer Nachbesserung hinsichtlich der Zielsteuerung. Aktuell sei er so zu verstehen, dass die drohende Überlastung der stationären Versorgung das ausschließliche Kriterium ist. Wenn dem so sei, müsse dies auch in den Gesetzestext aufgenommen werden, forderte Wollenschläger. Sollten Maßnahmen auch mit Blick auf weitere Aspekte – unabhängig von der drohenden Überlastung des Gesundheitssystems – ergriffen werden können, empfehle es sich, dies zu verdeutlichen. 

Dr. Andrea Kießling von der Ruhr-Universität Bochum kritisierte, dass lediglich die stationäre, aber nicht die ambulante Versorgung in den Blick genommen werde. Auch diese könne aber überlastet sein, „was sich negativ auf die Versorgung in anderen Krankheitsfällen auswirkt“. Auch inwiefern Kinder bei steigenden Infektionszahlen geschützt werden müssen, beantworte die geplante Änderung nicht. 

Expertin: Gefahr von Long-Covid mitbedenken

Aus Sicht von Dr. Elisabeth Fix vom Deutscher Caritasverband bedarf die Entwicklung der Reproduktionsrate (R-Wert) weiterhin einer genauen Beobachtung. Auch könnten Menschen, die nicht stationär wegen Covid-19 behandelt wurden, unter Long-Covid leiden, sagte sie. Diese beiden Indikatoren müssten ergänzt werden. 

Prof. Dr. Gernot Marx, Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), verwies auf einen deutlichen Anstieg der Anzahl von Covid-Patienten auf Intensivstationen innerhalb der vergangenen vier Wochen. Er betrachte dies mit großer Sorge. Die geplanten Änderungen bewerte die DIVI positiv, so Marx. Es sei aber zu bedenken, dass die Inzidenz der Altersgruppe 35plus nach wie vor sehr gut mit den Aufnahmen auf den Intensivstationen korreliere und daher Beachtung verdiene. 

Zusammenhang von Inzidenz um Impfquote

Nach Auffassung des Virologen Dr. Dr. Martin Stürmer vom Labor für interdisziplinäre Medizin und Diagnostik (IMD Labor) in Frankfurt, sollte die Sieben-Tage-Inzidenz weiterhin fester und genau definierter Bestandteil einer Regelung sein, um das Infektionsgeschehen weiterhin auf einem möglichst niedrigen Level zu halten. Ein kompletter Verzicht oder eine nicht definierte Grenze der Sieben-Tage-Inzidenz für verschärfende Infektionsschutzmaßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt bedeute, dass etwa ein Drittel der Bevölkerung einer Infektion schutzlos gegenüberstehe. 

Prof. Dr. Christian Karagiannidis von der Universität Witten/Herdecke verwies darauf, dass die Intensivbelegung nicht nur an die Inzidenz, sondern auch an den Impffortschritt insbesondere der über 35-Jährigen gekoppelt sei. Da dies von Woche zu Woche variiere, eventuell aber auch zu erwarten stehe, dass die Impfung insbesondere bei Hochbetagten oder immunsupprimierten Patienten im Laufe des Jahres nachlässt, sollte dieser Faktor seiner Ansicht nach in die Findung der Grenzen der Inzidenzen miteinbezogen werden. 

„Entwurf führt zu Entparlamentarisierung“

„Schwere Bedenken“ äußerte Prof. Dr. Hinnerk Wißmann von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Der Entwurf führe zu einer Entparlamentarisierung, die der Bundestag in den vergangenen Monaten mühsam habe vermeiden wollen. Das gelte für das Verfahren wie auch für die Sachregelung. Das Verfahren laufe erneut im Panikmodus, kritisierte er und verwies darauf, dass erst am gestrigen Nachmittag die Kriterien erweitert worden seien. In der Sache läge ein Paradigmenwechsel vor, der nicht zu Ende gedacht sei. So gebe es keine parlamentarische Grenzziehung mehr. Stattdessen könnten nun 16 Bundesländer auf 16 verschiedene Arten diese Grenzen gestalten. 

Aus virologischer Sicht handle es sich um einen sehr guten Vorschlag, befand Prof. Dr. Ulrike Protzer vom Institute of Virology in München. Es zeige sich, dass mit steigender Impfquote die Kurve der Hospitalisierungen und die Kurve der Infektionen immer weiter auseinandergehen. Es sei die Hospitalisierungsrate, die einen Einblick in die Zahl der relevant Infizierten gebe, die wiederum relevant für die Belastung des Gesundheitssystems sei. 

Prof. Dr. Jörn Dötsch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), nannte es sehr sinnvoll, eine altersbezogene Hospitalisierungsrate statt Inzidenzen zu Rate zu ziehen. Zu berücksichtigen sei dabei auch, dass viele Hospitalisierungen nicht aufgrund einer Covid-Erkrankung erfolgten, sondern aufgrund einer anderen Erkrankung mit gleichzeitigem Vorliegen eines positiven Corona-Tests. Dies gelte es zu differenzieren, forderte er. Das Verhältnis schätze die DGKJ auf 10:1 – also zehn positiven Abstrichen gegenüber einem Covid-Erkrankten.

Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Im Rahmen des von CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurfs zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ im Nachgang der Starkregenfälle und Hochwasser im Juli 2021 (Aufbauhilfegesetz 2021, 19/32039) plant die Koalition eine weitere Änderungen im Infektionsschutzgesetz (Artikel 12). So soll künftig für alle, die in die Bundesrepublik einreisen wollen oder eingereist sind, unabhängig vom Verkehrsträger die Pflicht bestehen, entweder den vollständigen Corona-Impfschutz oder eine überstandene Corona-Infektion nachzuweisen. Alternativ muss ein negatives Testergebnis vorgelegt werden können. (hau/ste/31.08.2021)

Dokumente

  • 19/32039 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021 - AufbhG 2021)
    PDF | 403 KB — Status: 20.08.2021

Tagesordnung

  • 184. Sitzung am Dienstag, dem 31. August 2021 von 9:30 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Wortprotokoll der 184. öffentlichen Sitzung "Aufbauhilfegesetz"

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Einzelsachverständiger Prof. Dr. Christian Karagiannidis
  • Einzelsachverständiger Dr. Dr. Martin Stürmer
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft
  • Deutscher Landkreistag
  • Einzelsachverständige Dr. Elisabeth Fix
  • Einzelsachverständige Dr. Andrea Kießling
  • Einzelsachverständiger Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger
  • Einzelsachverständiger Dr. Michael Ziemons

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Gesundheit

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Haushalt

Ja zu Aufbau­fonds für Flut­gebiete und Infek­tions­schutzgesetz-Änderungen

Der Bundestag hat am Dienstag, 7. September 2021, nach einstündiger Aussprache einstimmig dem von den Koalitionsfraktionen initiierten 30-Milliarden-Euro-Aufbaufonds für die vom Juli-Hochwasser betroffenen Gebiete zugestimmt. Der Aufbaufonds ist Teil des Gesetzentwurfs „zur Errichtung eines Sondervermögens ‚Aufbauhilfe 2021' und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze“ (19/32039). Strittig abgestimmt wurden hingegen vier Artikel des Gesetzentwurfs, die das Covid-19-Pandemiegeschehen zum Gegenstand hatten. Bei der Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (19/32275) stimmten fünf Fraktionen zu, die AfD enthielt sich mit Ausnahme von zwei Abgeordneten, die dagegen stimmten.

Gesetzesteile in zweiter Lesung getrennt abgestimmt

In namentlicher Abstimmung lehnten in zweiter Lesung 280 Abgeordnete die Artikel des Gesetzentwurfs mit den Überschriften „Änderung des Infektionsschutzgesetzes“ und „Einschränkung von Grundrechten“ ab, 344 stimmten ihnen zu. Es gab eine Enthaltung.

Den Artikeln 15 und 16 des Gesetzentwurfs mit den Überschriften „Änderung des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie“ sowie „Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ stimmten alle Fraktionen mit Ausnahme der AfD zu, die dagegen votierte.

Zuvor waren in zweiter Lesung zwei Änderungsanträge der FDP-Fraktion (19/32309, 19/32310) zu dem Gesetzentwurf abgelehnt worden, in denen unter anderem ein beschleunigter Wiederaufbau von Betriebsanlagen der Bahn sowie eine Änderung der Abgabenordung zur Anpassung der Zinsen bei Steuernachforderungen gefordert worden war. Beim ersten Änderungsantrag hatten die Koalitionsfraktionen dagegen gestimmt, während sich AfD, Linksfraktion und Grüne enthielten. Den zweiten Änderungsantrag lehnten die Koalition und die AfD ab, während sich Linksfraktion und Grüne enthielten.

Keine Mehrheit fanden in dritter Beratung Entschließungsanträge der FDP-Fraktion (19/32311) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/32312). Darin hatten die Liberalen eine staatliche Garantie für den Präsenzunterricht an Schulen und die Grünen eine Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gefordert. Den FDP-Entschließungsantrag lehnten die Koalitionsfraktionen und die AfD ab, während sich Linke und Grüne enthielten. Den Entschließungsantrag der Grünen lehnten die Koalitionsfraktionen, die AfD und die FDP ab, während sich die Linksfraktion enthielt.

Sondervermögen zum Wiederaufbau beschlossen

Um die Schäden durch das Juli-Hochwasser insbesondere in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen zu bewältigen, wird ein Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ errichtet werden. Außerdem wird die Insolvenzantragspflicht in den betroffenen Gebieten ausgesetzt. Der Aufbaufonds wird als Sondervermögen des Bundes errichtet und durch den Bund mit bis zu 30 Milliarden Euro ausgestattet. An der Rückzahlung beteiligen sich die Länder dann hälftig, indem sie bis zum Jahr 2050 Anteile am Umsatzsteueraufkommen an den Bund abtreten. Das Geld soll geschädigten Privathaushalten, Unternehmen und anderen Einrichtungen zugute kommen sowie zur Wiederherstellung der Infrastruktur eingesetzt werden. Der Wiederaufbau von Infrastruktur des Bundes, wie Bundesstraßen, wird gesondert durch den Bund finanziert.

Die Insolvenzantragspflicht wird befristet ausgesetzt, sofern die Zahlungsunfähigkeit auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers beruht und begründete Aussicht auf Sanierung besteht. Darüber hinaus wurden Änderungen unter anderem beim Pfändungsschutz beschlossen, um Betroffenen mit Finanzengpässen Luft zu verschaffen.

Ein weiterer Bestandteil des Gesetzentwurfs sind Regelungen für eine bessere Warnung der Bevölkerung bei künftigen ähnlichen Ereignissen. So werden Mobilfunkbetreiber zur Einrichtung eines CB-Systems verpflichtet, mit dem an alle in einer Funkzelle eingebuchten Mobiltelefone eine Mitteilung verschickt werden kann.

Änderungen im Infektionsschutzgesetz zugestimmt

Der angenommene Gesetzentwurf, mit dem auch das Infektionsschutzgesetz mit Blick auf die Corona-Pandemie geändert wurde, beinhaltet eine Verpflichtung, bei der Einreise über einen Test-, Impf- oder Genesungsnachweis zu verfügen. Zudem wird die sogenannte Hospitalisierung, also die Zahl der Corona-Patienten in Krankenhäusern, als neuer, wesentlicher Maßstab für die Corona-Schutzvorkehrungen benannt. Hinzu kommen als weitere Indikatoren die unter anderem nach Alter differenzierte Zahl der Neuinfektionen, die verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten und die Zahl der gegen Covid-19 geimpften Personen.

Ferner ist in bestimmten Einrichtungen eine Auskunftspflicht der Mitarbeiter zu ihrem Impf- oder Serostatus (Genesung) vorgesehen, darunter nach Angaben der Bundesregierung in Kitas, Schulen und Pflegeheimen. Der Status soll über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder die Art und Weise der Beschäftigung entscheiden können. Die Regelung gilt nur bei einer vom Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite.

AfD rügt Verknüpfung von Fluthilfe und Infektionsschutz

Während der Debatte kritisierten die Oppositionsfraktionen die von Unions- und SPD-Fraktion vorgenommene Verknüpfung der Fluthilfe mit den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes. Es sei unlauter, aber bedauerlicherweise schon parlamentarische Übung geworden, auf diese Art und Weise die Opposition zu zwingen, „Dinge anzunehmen, die sie gar nicht annehmen will“, sagte Detlev Spangenberg (AfD). In diesem Fall gehe es um das zustimmungsfähige Fluthilfe-Gesetz, in das „schikanöse, grundrechtsfeindliche Änderungen des Infektionsschutzgesetzes eingefügt werden sollen“. Diese lehne seine Fraktion ab.

Sein Fraktionskollege Rüdiger Lucassen sprach mit Blick auf die Flut von einer Jahrhundertkatastrophe. Deren Opfer hätten Anspruch auf die Beantwortung der Frage nach der Verantwortung, sagte der AfD-Abgeordnete. In Nordrhein-Westfalen habe die Flut ein Staatsversagen offengelegt. Warnungen seien ignoriert, Sirenen nicht aktiviert worden. Zu kritisieren sei aber auch der „okkulte Reflex der Politik“, dieses Versagen auf den Klimawandel zu schieben, befand Lucassen.

FDP lehnt Änderungen im Infektionsschutzgesetz ab

Seine Fraktion, so machte Wolfgang Kubicki (FDP) deutlich, stimme den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes nicht zu. Die Bundesregierung lasse völlig im Dunkeln, wann und unter welchen Bedingungen der bestehende Ausnahmezustand beendet und die Normalität wiederhergestellt werden wird. „Nach unserer Auffassung lassen sich weitere massive Grundrechtseinschränkungen nicht mehr begründen“, sagte er.

Zustimmung zum Fluthilfe-Fonds gab es von Markus Herbrand (FDP). Allerdings sei viel Zeit vertan worden. Richtig wäre es aus seiner Sicht gewesen, schon früher eine Sondersitzung des Bundestages einzuberufen, wie von seiner Fraktion gefordert. „Jeder Tag früher, an dem Gewissheit darüber herrscht, wie finanziell entschädigt wird, entlastet die Betroffenen von diesbezüglichen Sorgen“, sagte er.

Linke: In Krisen sorgfältig mit Datenschutz umgehen

„Völlig überstürzt“ wolle die Bundesregierung mit dem Auskunftsanspruch der Arbeitgeber über den Impfstatus die Verhältnisse zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über den Haufen werfen, kritisierte Dr. Gesine Lötzsch (Die Linke). Arbeitsrecht und Datenschutz seien aber nicht nur für schönes Wetter. Gerade in Krisen müsse damit sorgfältig umgegangen werden. „Alles andere zerstört Vertrauen“, sagte sie. Ihre Fraktion mache dabei nicht mit. Damit es beim Impfen vorangehe, brauche es eine niedrigschwelligen Zugang, Vertrauen und Anreize. Um eine Pandemie zu bekämpfen brauche es aber auch weltweite Solidarität, sagte die Linken-Abgeordnete und sprach sich für die Freigabe der Impfstoffpatente aus.

Unterstützung gebe es von ihrer Fraktion für die Aufbauhilfen, betonte Lötzsch. Ihr Dank gehe an alle Helfer und Spender für die Region. Es habe sich gezeigt, dass es in Deutschland viel Solidarität gibt.

Grüne fordern besseren Katastrophenschutz

Sven-Christian Kindler (Bündnis 90/Die Grünen) nannte den Aufbaufonds richtig und wichtig. Es gelte aber auch, aus der Katastrophe zu lernen, fügte er hinzu. „Wir müssen einen verbesserten Katastrophenschutz aufbauen“, so Kindler. Extreme Wetterereignisse, wie sie in diesem Jahr vermehrt zu beobachten gewesen seien, hätten aber auch viel mit der Klimakrise zu tun, sagte der Grünen-Abgeordnete. „Die nächste Bundesregierung muss endlich ernst machen mit Klimaschutz“, forderte er.

Union und SPD hätten in den letzten 16 Jahren die erneuerbaren Energien rasiert, fossile Subventionen „mit Milliarden gepampert“ und neue Autobahnen gebaut, aber nichts für den Klimaschutz getan. Die Kanzlerkandidaten von Union und SPD, Armin Laschet und Olaf Scholz, wollten aber auch in Zukunft die Klimakrise befeuern, sagte Kindler.

CDU/CSU verteidigt Auskunftsrecht des Arbeitgebers 

Für die Unionsfraktion verteidigte Stephan Stracke (CDU/CSU) das geplante „Auskunftsrecht des Arbeitgebers“. Schon seit längerer Zeit gebe es im Infektionsschutzgesetz für den Gesundheits- und Pflegebereich eine Regelung, derartiges abzufragen. Das sei für die Arbeitsorganisation wichtig und für den Schutz der Menschen entscheidend, sagte er.

Sein Fraktionskollege Andreas Jung sprach sich für eine möglichst unbürokratische Auszahlung der Fluthilfen aus. Gleichzeitig gelte es zu schauen, „wo wir besser werden können“, sagte der Unionsabgeordnete. Es brauche grenzüberschreitende Risikoanalysen und Vorsorgen – ebenso wie mehr Tempo beim Klimaschutz. Dazu seien in dieser Legislaturperiode die gesetzlich verbindlichen Klimazielen festgeschrieben worden, betonte Jung.

SPD: Inzidenz bleibt ein wichtiger Frühindikator

Ausgewogen, notwendig und richtig sei es, künftig bei den Corona-Schutzmaßnahmen stärker auf die Hospitalisierungsrate abzustellen, sagte Sabine Dittmar (SPD). Gleichwohl bleibe die Inzidenz ein wichtiger Frühindikator. Um sicher durch Herbst und Winter zu kommen, müssten sich aber noch mehr Menschen impfen lassen, forderte sie.

In der nächsten Legislaturperiode gelte es ganz genau zu prüfen, welche Konsequenzen aus der Hochwasser-Katastrophe zu ziehen sind, sagte Dr. Johannes Fechner (SPD). Klar sei, dass die zur Verfügung gestellten 30 Milliarden Euro für die Betroffenen eine sehr wichtige Hilfe seien. Auch rechtspolitisch werde einiges getan, um Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu unterstützen. „Wer sein Hab und Gut verloren hat, soll sich nicht auch noch Sorgen um seinen Arbeitsplatz oder seinen Betrieb machen müssen“, sagte der SPD-Abgeordnete. Daher sei bis August 2022 die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt worden.

Anträge der AfD abgelehnt

Die AfD forderte in einem ersten Antrag „Unterstützung für die Betroffenen der Hochwasserkatastrophe“ (19/32089). Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses vor (19/32275). Die Bundesregierung sollte demnach sicherstellen, dass aus dem EU-Solidaritätsfonds ein „signifikanter Beitrag“ zum Wiederaufbau geleistet wird. Auch müsse dafür gesorgt werden, dass die Mittel des Sondervermögens „allein für den Wiederaufbau in den deutschen Flutgebieten“ verwendet werden „und nicht etwa für den sogenannten Klimaschutz zweckentfremdet werden“, hieß es. Nicht genutzte Mittel sollten in den Bundeshaushalt zurückfließen. 

Ein zweiter Antrag forderte mit Blick auf die Hilfe für Flutopfer Änderungen im Baurecht (19/32088). Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Bauausschusses (19/32258) vor. So sollten die baurechtlichen Sonderregelungen für die erleichterte Errichtung baulicher Anlagen, die der Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbewerbern dienen, auch für den Bau von Unterkünften für die Flutopfer angewendet werden können, hieß es.

Ein dritter Antrag war mit „Bevölkerungsschutz statt Klimaschutz“ (19/32084) überschrieben. Dazu hatte der Innenausschuss eine Beschlussempfehlung (19/32273) vorgelegt. Darin forderten die Abgeordneten den Aufbau eines Geoinformationssystems für Extremwetterereignisse beziehungsweise Naturkatastrophen wie Hochwasser, Sturmfluten, Stürme, Hang- und Erdrutsche, Flächenfeuer oder Trockenheit. Alle drei Anträge wurden mit den Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt.

Initiativen der FDP abgelehnt

Ein Antrag der FDP mit dem Titel „10 Punkte für Klimaresilienz und Katastrophenmanagement“ (19/32080) war federführend im Innenausschuss beraten worden (19/32273). Zu den zehn Punkten zählen neben der Sicherstellung einer „schnellen“ finanziellen Aufbauhilfe unter anderem eine Verbesserung der Risiko- und Krisenkommunikation oder die Ernennung eines „gemeinsamen Sonderbeauftragten für den Wiederaufbau auf Bundesebene“. Die übrigen Fraktionen lehnten diesen Antrag ab.

Darüber hinaus lag dem Parlament ein Gesetzentwurf der Liberalen zur Änderung des Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetzes (19/31715) vor, zu dem eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses vorlag (19/32276). Mit dem Gesetz über das Sondervermögen bestünden bereits ein rechtlicher Rahmen, bewährte Finanzierungsmechanismen und eine Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern, hieß es darin. Der Fonds sollte aus dem vorhandenen Haushaltstitel „Allgemeine Rücklage“ aufgefüllt werden, die Länder könnten ihren Anteil dann in jährlichen Raten bis 2042 zurückzahlen. Der Gesetzentwurf sah weiterhin vor, einen Wiederaufbaustab unter Federführung des Bundesinnenministeriums einzurichten, der in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium „die Soforthilfe sowie den mittelfristigen Aufbau über die Länder für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen“ koordiniert und steuert. Nur die AfD unterstützte diese Initiative der Liberalen, die übrigen Fraktionen lehnten sie ab.

Antrag der Grünen abgelehnt

Mit einer Reihe von Maßnahmen wollte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Katastrophen- und Hochwasserschutz stärken. Vor dem Hintergrund der jüngsten Flutkatastrophe schlug sie in ihrem Antrag (19/32043) unter anderem vor, eine Bund-Länder-Kommission einzusetzen, die aufgrund der Erfahrungen aus den Hochwassergebieten den Bevölkerungsschutz stärken sollte. Weiter forderten die Antragsteller, jährlich zehn Prozent der Gelder aus dem Energie- und Klimafonds in ein Aktionsprogramm „Natürlicher Klimaschutz“ zu investieren.

In den vom Hochwasser betroffenen Gemeinden sollte der Wiederaufbau dem Antrag zufolge „hochwasser- und klimaangepasst“ erfolgen, und generell sollten die Renaturierung von Bächen und die Wiedervernässung von Mooren vorangetrieben werden. Schließlich sollten auch Privathaushalte durch ein Förderprogramm bei der privaten Klimavorsorge unterstützt werden. Zu dem Antrag lag eine Beschlussempfehlung des Haushaltausschusses vor (19/32275). (src/vom/pst/ste/07.09.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© DIE LINKE/ DIG/Trialon

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Sabine Dittmar

Sabine Dittmar

© Sabine Dittmar/ Aysenur Catik, Hoffotografen

Dittmar, Sabine

SPD

Rüdiger Lucassen

Rüdiger Lucassen

© Deutscher Bundestag/ Stella von Saldern

Lucassen, Rüdiger

AfD

Andreas Jung

© Andreas Jung / Otto Kasper

Jung, Andreas

CDU/CSU

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

FDP

Gesine Lötzsch

Gesine Lötzsch

© DBT/Inga Haar

Lötzsch, Dr. Gesine

Die Linke

Sven-Christian Kindler

Sven-Christian Kindler

© BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN-Bundestagsfraktion / Stefan Kaminski

Kindler, Sven-Christian

Bündnis 90/Die Grünen

Johannes Fechner

Johannes Fechner

© SPD-Parteivorstand/ Susie Knoll

Fechner, Dr. Johannes

SPD

Detlev Spangenberg

Detlev Spangenberg

© Detlev Spangenberg/ Marco Klinger

Spangenberg, Detlev

AfD

Stephan Stracke

Stephan Stracke

© Stephan Stracke/tokography/Tobias Koch

Stracke, Stephan

CDU/CSU

Markus Herbrand

Markus Herbrand

© Markus Herbrand/Ralph Sondermann

Herbrand, Markus

FDP

Oliver Krischer

Oliver Krischer

© Oliver Krischer

Krischer, Oliver

Bündnis 90/Die Grünen

Nadine Schön

Nadine Schön

© Nadine Schön/ Tobias Koch

Schön, Nadine

CDU/CSU

Claudia Moll

Claudia Moll

© Claudia Moll / Maurice Weiss

Moll, Claudia

SPD

Martin Sichert

Martin Sichert

© Büro MdB Sichert / Büro MdB Sichert

Sichert, Martin

AfD

Claudia Moll

Claudia Moll

© Claudia Moll / Maurice Weiss

Moll, Claudia

SPD

Thorsten Frei

Thorsten Frei

© Tobias Koch

Frei, Thorsten

CDU/CSU

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/31715 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe" - Schnelle Hilfe für Betroffene der Hochwasserkatastrophe (Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz - AufbhG)
    PDF | 348 KB — Status: 23.07.2021
  • 19/32039 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021 - AufbhG 2021)
    PDF | 403 KB — Status: 20.08.2021
  • 19/32043 - Antrag: Katastrophen- und Hochwasserschutz jetzt stärken
    PDF | 336 KB — Status: 24.08.2021
  • 19/32080 - Antrag: 10 Punkte für Klimaresilienz und Katastrophenmanagement
    PDF | 354 KB — Status: 24.08.2021
  • 19/32084 - Antrag: Bevölkerungsschutz statt Klimaschutz
    PDF | 356 KB — Status: 25.08.2021
  • 19/32088 - Antrag: Baurecht ändern - Hilfe für Flutopfer priorisieren
    PDF | 247 KB — Status: 25.08.2021
  • 19/32089 - Antrag: Unterstützung für die Betroffenen der Hochwasserkatastrophe
    PDF | 254 KB — Status: 25.08.2021
  • 19/32258 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Udo Theodor Hemmelgarn, Marc Bernhard, Frank Magnitz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/32088 - Baurecht ändern - Hilfe für Flutopfer priorisieren
    PDF | 271 KB — Status: 03.09.2021
  • 19/32273 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Abgeordneten Karsten Hilse, Marc Bernhard, Andreas Bleck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/32084 - Bevölkerungsschutz statt Klimaschutz b) zu dem Antrag der Abgeordneten Frank Sitta, Stephan Thomae, Christian Dürr, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/32080 - 10 Punkte für Klimaresilienz und Katastrophenmanagement
    PDF | 257 KB — Status: 03.09.2021
  • 19/32275 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/32039 - Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021 - AufbhG 2021) b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Christian Dürr, Otto Fricke, Ulla Ihnen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/31715 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe" - Schnelle Hilfe für Betroffene der Hochwasserkatastrophe (Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz - AufbhG) c) zu dem Antrag der Abgeordneten Peter Boehringer, Marcus Bühl, Martin Hohmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/32089 - Unterstützung für die Betroffenen der Hochwasserkatastrophe d) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Bettina Hoffmann, Dr. Irene Mihalic, Lisa Badum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/32043 - Katastrophen- und Hochwasserschutz jetzt stärken
    PDF | 550 KB — Status: 03.09.2021
  • 19/32276 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/32047 - Erdgasförderung in der Nordsee
    PDF | 218 KB — Status: 06.09.2021
  • 19/32309 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 19/32039, 19/32275 - Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021 - AufbhG 2021)
    PDF | 330 KB — Status: 06.09.2021
  • 19/32310 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 19/32039, 19/32275- Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021 - AufbhG 2021)
    PDF | 299 KB — Status: 06.09.2021
  • 19/32311 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 19/32039, 19/32275 - Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021 - AufbhG 2021)
    PDF | 315 KB — Status: 06.09.2021
  • 19/32312 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 19/32039, 19/32275 - Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021 - AufbhG 2021)
    PDF | 326 KB — Status: 06.09.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Änderungsantrag 19/32309 abgelehnt
  • Änderungsantrag 19/32310 abgelehnt
  • Gesetzentwurf 19/32039 übrige Teile angenommen
  • Gesetzentwurf 19/32039 Artikel 15, 16 angenommen
  • namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 19/32039 Artikel 12, 13 (zweite Lesung)
  • 14:35:18: Beginn der Abstimmung
  • 15:05:36: Ende der Abstimmung
  • endgültiges Ergebnis
  • Gesamt: 625 Ja: 344 Nein: 280 Enthaltungen 1
  • Gesetzentwurf 19/32039 Artikel 12, 13 in zweiter Lesung angenommen
  • Gesetzentwurf 19/32039 angenommen


Beschlussempfehlung 19/32275 Buchstabe c (Antrag 19/32089 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/32258 (Antrag 19/32088 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/32273 Buchstabe a (Antrag 19/32084 ablehnen) angenommen
Gesetzentwurf 19/31715 (Beschlussempfehlung 19/32275 Buchstabe b: Gesetzentwurf ablehnen) abgelehnt
Beschlussempfehlung 19/32273 Buchstabe b (Antrag 19/32080 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/32275 Buchstabe d (Antrag 19/32043 ablehnen) angenommen
Entschließungsantrag 19/32311 abgelehnt
Entschließungsantrag 19/32312 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT)

Herausgeber

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw35-pa-gesundheit-855940

Stand: 20.05.2025