Petitionen

Petitionsausschuss mit 19 Mitgliedern konstituiert

Bundestagsvizepräsidentin Yvonne Magwas sitzt an einem Tisch im Sitzungssaal mit einer Glocke vor sich.

Bundestagsvizepräsidentin Yvonne Magwas eröffnete die konstituierende Sitzung des Petitionsausschusses. (© DBT/Trutschel/Photothek)

Unter Leitung von Bundestagsvizepräsidentin Yvonne Magwas (CDU/CSU) hat sich am Donnerstag, 11. November 2021, der Petitionsausschuss konstituiert. Dem Ausschuss gehören aktuell 19 ordentliche Mitglieder an. Als Vorsitzende fungiert bis auf Weiteres Vizepräsidentin Magwas. Die SPD-Fraktion entsendet sechs Mitglieder in das Gremium, die Fraktion der CDU/CSU fünf Mitglieder, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen drei Mitglieder, die FDP- Fraktion sowie die AfD-Fraktion zwei Mitglieder und die Fraktion Die Linke ein Mitglied.

Mitglieder des Petitionsausschusses

Ordentliche Mitglieder: SPD: Timon Gremmels, Annika Klose, Erik von Malottki, Udo Schiefner, Martina Stamm-Fiebich, Stefan Schwartze (Obmann). CDU/CSU: Marc Biadacz, Bernhard Loos, Andreas Mattfeld (Obmann), Josef Oster, Gero Storjohann. Bündnis 90/Die Grünen: Anja Liebert, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer (Obfrau). FDP: Reginald Hanke, Manfred Todtenhausen (Obmann). AfD: Johannes Huber (Obmann), Robert Farle. Die Linke: Sören Pellmann (Obmann).

Stellvertretende Mitglieder: SPD: Leni Breymaier, Axel Echeverria, Oliver Kaczmarek, Katja Mast, Carmen Wegge. CDU/CSU: Norbert Altenkamp, Carsten Brodesser, Stephan Pilsinger, Christiane Schenderlein, Dr. Klaus Wiener. Bündnis 90/Die Grünen: Linda Heitmann. FDP: Sandra Bubendorfer-Licht, Stephan Thomae. AfD: Wolfgang Wiehle, Gereon Bollmann. Die Linke: Ina Latendorf.

„Seismograf für die Stimmung im Land“

Der Petitionsausschuss sei ein sehr wichtiger und auch ein sehr verantwortungsvoller Ausschuss, sagte Bundestagsvizepräsidentin Magwas während der konstituierenden Sitzung. Die Mitglieder des Ausschusses würden aus erster Hand erfahren, wie sich Gesetze und Verordnungen auf die Bürger auswirken. Nicht umsonst werde der Petitionsausschuss oft als Seismograf für die Stimmung im Land bezeichnet.

Im Anschluss an die Konstituierung berieten die Ausschussmitglieder über die künftigen Verfahrensgrundsätze. Einstimmig wurde beschlossen, die Verfahrensgrundsätze aus der vergangenen Legislaturperiode unverändert zu übernehmen. (hau/11.11.2021)

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