Parlamentarisches Kontrollgremium

Abgesetzt: Bundestag will Parla­men­ta­risches Kontroll­gremium einsetzen

Die Abkürzungen der Nachrichtendienste des Bundes werden von einer Lupe vergrößert.

Das Parlamentarische Kontrollgremium kontrolliert die nachrichtendienstliche Tätigkeit des Bundes. (© picture-alliance/Bildagentur-online/Beg/ DBT)

Von der Tagesordnung am Donnerstag, 13. Januar 2022, abgesetzt wurde der Beschluss über die Einsetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes. Das Gremium ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Ursprünglich war geplant gewesen, dass die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums nach dem Beschluss über die Einsetzung vom Plenum gewählt werden. (irs/11.01.2022)

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