Fortsetzung der Bundeswehrmission im Südsudan geplant
Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Februar 2022, über die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan (UNMISS) beraten. Die Bundesregierung hat dazu einen Antrag (20/631) vorgelegt, der im Anschluss an die halbstündige Debatte an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen wurde.
Einsatz von 50 Bundeswehrangehörigen
Das aktuelle Mandat für die Bundeswehrbeteiligung an der Friedensmission im Südsudan endet am 31. März 2022. Es sieht vor, bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten einzusetzen. Sie sollen „Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben“ wahrnehmen. Auch sollen sie Hilfe leisten bei technischer Ausrüstung und Ausbildung der Truppen anderer Nationen sowie für die Vereinten Nationen. Bereitgestellt wird derzeit neben entsprechenden Experten auch Einzelpersonal zur Verwendung in den Stäben und Hauptquartieren der Friedensmission. Die eingesetzten Kräfte haben zur Durchsetzung ihrer Aufträge auch das Recht, militärische Gewalt anzuwenden.
Die deutsche Beteiligung an UNMISS wird Teil einer Gesamtstrategie der Bundesregierung begründet und sei insbesondere Teil der Bemühungen um nachhaltige Konfliktbewältigung und Friedensförderung, die den Zielsetzungen der Afrikapolitischen Leitlinien von 2019 und den 2017 in Kraft getretenen Leitlinien der Bundesregierung „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ entspreche. Lösungswege für eine der größten humanitären Krisen weltweit zu suchen sowie an der Stabilisierung und nachhaltigen Entwicklung der Region mitzuwirken, sei im deutschen Interesse. Deutschland wolle zur Stärkung des Multilateralismus beitragen, mit einem integrierten und umfassenden Ansatz und in enger Abstimmung mit den Vereinten Nationen und anderen internationalen Partnern zur Stabilisierung und friedlichen Entwicklung Südsudans und der Region beitragen, denn dieser Staat bleibe auf intensive Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft angewiesen. (ahe/hau/17.02.2022)