Finanzen

Antrag zu Abgabe­fristen von Steuer­erklärungen abgelehnt

Der Bundestag hat nach halbstündiger Debatte die Forderung der CDU/CSU-Fraktion nach einer Verlängerung der Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen für den Besteuerungszeitraum 2020 am Donnerstag, 17. März 2022, zurückgewiesen. Ein entsprechender Antrag der Unionsfraktion mit dem Titel „Fristenballung bei steuerberatenden Berufen auflösen“ (20/205) wurde mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen das Votum der CDU/CSU und AfD bei Enthaltung der Fraktion Die Linke abgelehnt. Der Entscheidung lag eine Beschlussvorlage des Finanzausschusses (20/439) zugrunde.

Unionsfraktion sieht Probleme für kleine und mittlere Kanzleien

Die CDU/CSU-Fraktion fordert eine Verlängerung der Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen für den Besteuerungszeitraum 2020 um weitere drei Monate „in beratenen Fällen“ bis zum 31. August 2022. Bei Land- und Forstwirten soll diese Frist sogar bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden.

Außerdem soll auf die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren für die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2020 für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften bis Ende Mai 2022 verzichtet werden. In dem Antrag wird darauf hingewiesen, dass die im Zusammenhang mit dem Corona-Virus durch Zusatzaufgaben anfallenden Belastungen gerade kleine und mittlere Steuerberatungskanzleien vor kaum lösbare Probleme stellen würden. Eine Verlängerung von Fristen könne für eine Entspannung der Lage sorgen. (hle/hau/17.03.2022)

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