Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne Debatte hat der Bundestag am Donnerstag, 24. März 2022, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt. So stimmten die Abgeordneten 12 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen zu, die beim Bundestag eingegangen und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich um die Sammelübersichten 51 bis 62 (20/107120/107220/107320/107420/107420/107520/107620/107720/107820/107920/108020/108120/1082).

Fahrerschulung „ohne Prüfung“ für Reisemobile gefordert

Darunter befindet sich auch eine Petition mit der Forderung, die Fahrerlaubnis für PKW plus Anhänger bis zu einer Gesamtmasse von 4,25 Tonnen „im Wege einer Fahrerschulung ohne Prüfung“ zu erwerben, auf Reisemobile auszuweiten.

Die nach erfolgter Schulung auf dem Führerschein vermerkte Schlüsselzahl B96 erlaubt es Führerscheininhabern, mit dem PKW einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg zu ziehen. Fahrzeug und Anhänger dürfen zusammen aber nicht mehr als 4,25 Tonnen wiegen (einschließlich Beladung).

Ausweitung der Schlüsselzahl B96

Die Mehrheit der neu zugelassenen Reisemobile im fahrbereiten Zustand, so heißt es in der Begründung zu der öffentlichen Petition (ID 89442), habe eine Masse von rund 2,8 bis 3,1 Tonnen. Gerade beim Familienurlaub würde die zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen sehr schnell überschritten. Die hiermit verbundenen Auswirkungen auf Fahreigenschaft und Bremsweg würden für die Insassen ungeahnte Gefahren bergen. Eine Ausweitung der Schlüsselzahl B96, für deren Erwerb eine mehrstündige Schulung Voraussetzung ist, auf Reisemobile könnte hier aus Sicht des Petenten positive Auswirkungen auf die Sicherheit im Straßenverkehr haben.

Die durch den Petitionsausschuss in der Sitzung am Mittwoch, 16. März 2022, verabschiedete Beschlussempfehlung sieht nun vor, die Petition dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr „als Material“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zu Folge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“. Des Weiteren soll die Petition dem Europäischen Parlament zugeleitet werden.

Fahrerlaubnisklassen werden durch EU-Richtlinie vorgeben

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss darauf, dass der Umfang der Fahrerlaubnisklassen durch die Richtlinie 2006/126/EG „EU-weit einheitlich vorgegeben ist“. Die Mitgliedstaaten hätten dabei nur wenig Gestaltungsspielraum.

Der erwähnten Richtlinie zufolge darf hinter Kraftwagen der Klasse B „ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitgeführt werden“, sofern die zulässige Gesamtmasse dieser Fahrzeugkombination 4,25 Tonnen nicht übersteigt. Übersteigt die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3,5 Tonnen sei das Führen dieser Fahrzeugkombination nur zulässig, wenn zuvor eine Schulung (ohne Prüfung) abgeschlossen wurde. Eine Ausweitung der Regelung auf Reisemobile sei danach derzeit nicht möglich.

Möglichkeit einer vereinfachten Prüfung

Die EU-Richtlinie, so heißt es weiter, gebe den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einer vereinfachten Prüfung – beispielsweise für Reisemobile. Die zugelassenen Erleichterungen seien jedoch sehr gering und würden verlangen, für diese Fahrzeuge eine spezielle Ausbildung und Prüfung zu schaffen, was bei Technischen Prüfstellen und Fahrschulen einen erheblichen Aufwand verursachen würde, schreibt der Petitionsausschuss. Daher sei von dieser Möglichkeit in Deutschland kein Gebrauch gemacht worden.

Die in der Petition angesprochene Problematik sei der EU-Kommission gleichwohl bekannt, heißt es weiter. Tatsächlich werde in einigen EU-Mitgliedstaaten bereits wie in der Petition vorgeschlagen verfahren. Daher bleibe abzuwarten, inwieweit die Kommission einen Vorschlag für eine EU-weit einheitliche Handhabung unterbreiten wird. Sobald dies der Fall ist, werde sich auch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr mit der Thematik befassen, schreiben die Abgeordneten. (hau/irs/24.03.2022)

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