Folgemaßnahmen der Konferenz zur Zukunft Europas
Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Mai 2022, erstmals über einen Antrag mit dem Titel „Demokratie bewahren – Die Folgemaßnahmen der Konferenz zur Zukunft Europas nicht mittragen“ (20/1868) beraten, den die AfD-Fraktion vorgelegt hat. Der Antrag wurde im Anschluss an die Aussprache zur federführenden Beratung an den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union überwiesen.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, von der „Konferenz zur Zukunft Europas“ Abstand zu nehmen. Sie sei kein Mittel der demokratisch legitimierten und transparent durchgeführten Meinungsbildung. Vieles deute darauf hin, dass die Ergebnisse des jetzt beendeten öffentlichen Konsultationsprozesses bereits im Vorfeld feststanden, schreiben die Abgeordneten. Sie verlangen von der Bundesregierung, ein Teilnehmerverzeichnis aller Personen zu veröffentlichen, die an der Konferenz öffentlich und nicht öffentlich mitgewirkt haben, „einschließlich ihrer bisherigen beruflichen und ehrenamtlichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Angelegenheiten der EU“. Außerdem soll sie alle im Zusammenhang mit der Konferenz bislang entstandenen direkten und indirekten Kosten offenlegen und der gemeinsamen Erklärung von EU-Mitgliedstaaten wie Bulgarien, Kroatien und Dänemark vom 9. Mai 2022 beitreten, die hervorhebe, dass Änderungen der EU-Verträge nie das Ziel der Konferenz zur Zukunft Europas waren.
Die Konferenz zur Zukunft Europas hat ein Jahr lang zusammen mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Parlamentariern der nationalen Parlamente Ideen für EU-Reformen erarbeitet. Am 9. Mai 2022 legte sie ihre Vorschläge an die EU-Institutionen vor. Danach soll unter anderem das Veto der Mitgliedstaaten in der EU-Außen- und Fiskalpolitik und das Einstimmigkeitsprinzip im Rat abgeschafft und ein Initiativrecht des EU-Parlaments bei Gesetzen eingeführt werden. Für einen Teil der Vorschläge ist eine Änderung der EU-Verträge notwendig. (joh/eis/19.05.2022)