Haushalt

Einnahmen um knapp zwölf Milliarden Euro erhöht

Eine 1-Euro-Münze von Deutschland liegt auf einer 5-Euro-Banknote.

Ohne vorherige Aussprache entscheiden die Abgeordneten über den Einzelplan 60 der Allgemeinen Finanzverwaltung. (© picture alliance / Zoonar | Gunter Kirsch)

Ohne Aussprache stimmt der Bundestag am Freitag, 3. Juni 2022, in zweiter Beratung über den Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung des Haushaltsgesetzes 2022 (20/1000, 20/1002) einschließlich des Ergänzungshaushalts (20/1200, 20/1201) ab.

Der Haushaltsausschuss hat in seinen Beratungen die Einnahmen des Einzelplans gegenüber dem Regierungsentwurf um 11,89 Milliarden Euro nach oben korrigiert. Sie sollen in diesem Jahr 339,4 Milliarden Euro betragen. Höhere Einnahmen als zunächst geplant werden im Wesentlichen bei der Lohnsteuer (plus 2,25 Milliarden Euro), der veranlagten Einkommensteuer (plus 2,15 Milliarden Euro), den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag (plus 4,4 Milliarden Euo), bei der Körperschaftsteuer (plus 1,4 Milliarden Euro), der Umsatzsteuer (plus 4,2 Milliarden Euro) und der Einfuhrumsatzsteuer (plus 2,4 Milliarden Euro) erwartet. Den Mehreinnahmen stehen allerdings beträchtliche Steuerentlastungen entgegen, allein knapp sieben Milliarden Euro durch das Steuerentlastungsgesetz 2022.

5,3 Milliarden Euro mehr für Corona-Unternehmenshilfen

Die Ausgaben des Einzelplans sollen 57,3 Milliarden Euro betragen, nachdem der Haushaltsausschuss den Ansatz der Bundesregierung um 9,1 Milliarden Euro gesenkt hat. 5,3 Milliarden sollen zusätzlich für Corona-Unternehmenshilfen ausgebracht werden, mit einer zusätzlichen Milliarde schlägt die finanzielle Hilfe für die Ukraine zu Buche.

Mit zusätzlichen 22,9 Milliarden Euro hat der Haushaltsausschuss in diesem Einzelplan erhebliche Verpflichtungsermächtigungen ausgebracht. Davon entfallen allein 12,49 Milliarden Euro auf den Titel „Verstärkung von Maßnahmen zur Förderung von Projekten im Bereich der Mikroelektronik“. (vom/scr/23.05.2022)

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