Finanzen
Abgesetzt: Abzugsfähigkeit von energetischen Sanierungsaufwendungen
![Der Bundestag befasst sich mit der Abzugsfähigkeit von energetischen Sanierungsaufwendungen. Eine Hausfassade wird wärmegedämmt.](/resource/blob/451030/23aeaa0485a3e37bcf167e1a25adc481/Image16x9_big.png)
Der Bundestag befasst sich mit der Abzugsfähigkeit von energetischen Sanierungsaufwendungen. (© picture alliance / Chromorange | Udo Herrmann)
Von der Tagesordnung am Freitag, 24. Juni 2022, abgesetzt hat der Bundestag einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Abzugsfähigkeit von energetischen Sanierungsaufwendungen verbessern“ sowie einen der AfD unter der Überschrift „Fehlender Vertrauens- und Rechtsschutz bei der Besteuerung von Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken“. (hau/21.06.2022)