Parlament

Keine Mehrheit für Einspruch gegen Ordnungsruf

Mit den Stimmen aller Fraktionen außer der AfD hat das Parlament am Mittwoch, 9. November 2022, einen Einspruch des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner gegen einen Ordnungsruf zurückgewiesen, der ihm in der Plenarsitzung am Freitag, 21. Oktober, erteilt worden war.

Die sitzungsleitende Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen) hatte Brandner in der Debatte zu Tagesordnungspunkt 27 „Deutschlands Rohstoffabhängigkeit“ zur Ordnung gerufen, weil er die Grünen-Abgeordnete Dr. Sandra Detzer als „unterbelichtet“ bezeichnete. Seinen Einspruch gemäß Paragraph 39 Geschäftsordnung des Bundestages begründete Brandner damit, er habe die Abgeordnete Detzer mit seinem Zwischenruf „lediglich zitiert“. Detzer selbst habe zuvor etwas als „unterbelichtet“ bezeichnet, wofür sie keinen Ordnungsruf erhalten habe, so der AfD-Abgeordnete. Der Ordnungsruf gegen ihn sei deshalb aufzuheben, befand Brandner. (irs/09.11.2022)

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