Fakultativprogramm über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Das Fakultativprotokoll vom 10. Dezember 2008 zum Internationalen Pakt vom 19. Dezember 1966 über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte soll ratifiziert werden. Mit breitem Votum hat der Bundestag einen dazu von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (20/3624) am Donnerstag, 10. November 2022, angenommen. Nur die AfD stimmte gegen die Initiative, zu der der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung abgegeben hatte (20/4349).
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Wie die Bundesregierung in dem Gesetz schreibt, ist das Fakultativprotokoll ein eigenständiger völkerrechtlicher Vertrag. „Es erweitert die Kompetenzen des Ausschusses über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen um Kontrollmechanismen, insbesondere das Beschwerdeverfahren für Einzelpersonen und Personengruppen.“
„Den weiteren beiden Kontrollmechanismen, dem Staatenbeschwerdeverfahren und dem Untersuchungsverfahren, soll nicht beigetreten werden“, heißt es weiter. (scr/hau/10.11.2022)