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Haushalt

Finanz-Staatssekretär Toncar: Entlastungen und Schulden­bremse sind vereinbar

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Florian Toncar (FDP), sieht in der Bekämpfung der Inflation das oberste Ziel der Finanzpolitik. Das sagte er am Dienstag, 6. September 2022, während seiner Einbringungsrede zum Haushaltsgesetz 2023 (20/3100) und zum Finanzplan des Bundes für 2022 bis 2026 (20/3101). Gleichzeitig kündigte Toncar eine Rückkehr zur Schuldenbremse ab 2023 an. 

Der Haushalt wird am Freitag, 9. September, zur weiteren Beratung an den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen. Die Fachausschüsse können gutachtliche Stellungnahmen abgeben. Der Etat soll am Freitag, 25. November 2022, vom Bundestag verabschiedet werden. Letzte Änderungen sollen in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am Donnerstag, 10. November, vorgenommen werden.

Toncar: Wir stehen in einer Bewährungsprobe

Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg, Energie und Hunger als Waffe, explodierende Energiepreise, Inflation: „Wir stehen in der Bundesrepublik, in Europa und in der Welt in einer Bewährungsprobe, wie wir sie lange nicht mehr erlebt haben“, sagte Toncar. Dauerhaft lasse sich eine derart ungewisse Lage nur überwinden, indem die Gesellschaft modernisiert und strukturelle Probleme angegangen würden.

So brauche es zum Beispiel schnellere Planungsprozesse etwa für die Energiewende, die Digitalisierung, den Wohnungsbau und die Infrastruktur. Auch in den technologiebasierten neuen Geschäftsfeldern müsse Deutschland stärker werden, so der Staatssekretär.

Inflation ist „größtes aktuelles Problem“

Das größte aktuelle Problem sei jedoch die Inflation und ihre Folgen. Sie raube Menschen Planungssicherheit und gefährde unternehmerischen Erfolg der Gesellschaft im Ganzen. Dabei gelte es zuerst an den Ursachen der Inflation anzusetzen und dann ihre Folgen zu kompensieren, betonte Toncar. Er verwies auf Entlastungsmaßnahmen wie die Abschaffung der EEG-Umlage und die Strompreisbremse.

„Wir haben ein beachtliches Paket von, wenn man alles zusammenzählt, über 95 Milliarden Euro, in verschiedenen Schritten dieses Jahr auf den Weg gebracht“, sagte Toncar und betonte die Hilfen für besonders von der Inflation Betroffene, wie Wohngeldempfänger und Studenten. 

„Das sind staatliche Daueraufgaben“

Aus Sicht des Staatssekretärs befindet sich Deutschland dabei in einer anderen ökonomischen Situation als während der Corona-Pandemie. Deshalb brauche es eine „planvolle Rückkehr zu weniger Defiziten“. Toncar warb dafür, die Neuverschuldung wie im Entwurf vorgeschlagen im nächsten Jahr auf 17, 2 Milliarden abzusenken.

Dies sei ein schwieriger, aber notwendiger Schritt. Schließlich schütze die Schuldenbremse die Handlungsfähigkeit und Krisenfähigkeit des Staates in der Zukunft. Zumal keine der Herausforderungen in den nächsten Jahre verschwinden werde. „Das sind alles staatliche Daueraufgaben.“ 

„Weder Investitions- noch Innovationsbremse“

Toncar betonte, die Entlastungsmaßnahmen seien mit dem Ziel der Schuldenbremse vereinbar. Auch sei sie „weder Investitions- noch Innovationsbremse“. So bliebe der Investitionsetat auf Rekordniveau. Als Beispiele nannte er hohe Investitionen in den Verkehr, vor allem in die Schiene, in den Klima- und Transformationsfonds sowie in die Gebäudesanierung. „Deutschland investiert, der Bund investiert.“

Der vorgelegte Haushalt bringe Krisenbewältigung auf der einen und den Blick in die Zukunft auf der anderen Seite zusammen. Und er zeige, Deutschland habe „enorme Ressourcen“. Wenn das Land seine staatlichen Mittel klug einsetze und auf die „Kraft der Gesellschaft“ vertraue, könne es die Bewährungsprobe meistern.

Ausgaben von 445,2 Milliarden Euro

Der am 1. Juli 2022 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf sieht im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 445,2 Milliarden Euro vor. Das sind rund 50,6 Milliarden Euro oder 10,2 Prozent weniger als in diesem Jahr. Die Neuverschuldung für 2023 wird in dem Entwurf mit 17,2 Milliarden Euro ausgewiesen, in diesem Jahr sind es im Soll 138,9 Milliarden Euro. Eine Ausnahme von der Schuldenobergrenze des Grundgesetzes, die von 2020 bis 2022 jeweils in Anspruch genommen wurde, ist in dem Entwurf nicht vorgesehen

Die Steuereinnahmen sind mit 362,3 Milliarden Euro veranschlagt und fallen um 10,3 Prozent höher aus als das Soll in diesem Jahr (328,4 Milliarden Euro). Als Verwaltungseinnahmen sind im Entwurf 19,3 Milliarden Euro ausgewiesen, das Soll für 2022 liegt bei 17,7 Milliarden Euro. Die Münzeinnahmen liegen mit 215 Millionen Euro um 52 Millionen Euro über dem Soll für 2022. Aus der in den Vor-Corona-Jahren gebildeten Rücklage sollen 2023 40,5 Milliarden Euro entnommen werden, in diesem Jahr sind es 500 Millionen Euro.

Investitionen von mehr als 58 Milliarden Euro

Als Investitionen sind 58,4 Milliarden Euro ausgewiesen (2022: 51,5 Milliarden Euro). Darin sind laut Bundesregierung Darlehen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro an den Resilience-and Sustainability-Trust (RST) des Internationalen Währungsfonds (6,3 Milliarden Euro) und den Gesundheitsfonds (eine Milliarde Euro) enthalten, die haushaltsrechtlich als Investitionen zu buchen sind. Der RST-Fonds soll Ländern mit niedrigem oder mittlerem Einkommen bei der Bewältigung von großen Herausforderungen wie dem Klimawandel und Pandemien helfen.

Die Personalausgaben sollen um 1,3 Milliarden Euro auf 38,7 Milliarden Euro steigen. Für sächliche Verwaltungsausgaben sind rund 21 Milliarden Euro und damit 1,5 Milliarden Euro weniger als für 2022 veranschlagt. Die Ausgaben für militärische Beschaffung sollen um 1,7 Milliarden Euro auf 18,7 Milliarden Euro sinken, Ausgaben des 100-Milliarden-Euro-Sondervermögens Bundeswehr sind darin nicht enthalten.

Verpflichtungsermächtigungen von gut 100 Milliarden Euro

Für den Schuldendienst sind deutlich höhere Ausgaben eingeplant: Sie sollen 2023 bei 29,5 Milliarden Euro liegen (2022: 16,2 Milliarden Euro). Deutlich weniger soll für Zuschüsse und Zuweisungen verausgabt werden. Der Entwurf sieht 2023 hierfür 282,6 Milliarden Euro vor gegenüber 354,2 Milliarden Euro in diesem Jahr. Für die kommenden Haushaltsjahre sollen laut Entwurf Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 100,8 Milliarden Euro ausgebracht werden.

Der größte Einzeletat soll laut Entwurf wie üblich der Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sein. Für 2023 sind darin Ausgaben in Höhe von 163,3 Milliarden Euro eingeplant, das sind 2,2 Milliarden Euro mehr als in diesem Jahr. Der zweitgrößte Einzelplan des Bundesministeriums der Verteidigung soll mit 50,1 Milliarden Euro im Entwurf um rund 300 Millionen Euro sinken. Deutlich geringer soll der Einzelplan des Bundesgesundheitsministeriums ausfallen: Lag das Soll für 2022 noch bei 64,4 Milliarden Euro, sind für 2023 Ausgaben in Höhe von 22,1 Milliarden Euro vorgesehen.

Finanzplan des Bundes

Laut Finanzplan des Bundes 2022 bis 2026 (20/3101) sind in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 495,8 Milliarden Euro bei einer Nettokreditaufnahme von 138,9 Milliarden Euro vorgesehen. Der Haushaltsentwurf für 2023 plant mit Ausgaben von 445,2 Milliarden Euro bei einer Nettokreditaufnahme von 17,2 Milliarden Euro. Im weiteren Finanzplanungszeitraum sollen Ausgaben und Nettokreditaufnahme von niedrigerem Niveau aus steigen.

So wird für 2024 aktuell mit Ausgaben in Höhe von 423,7 Milliarden Euro gerechnet (Nettokreditaufnahme: 12,3 Milliarden Euro). 2026 sollen die Ausgaben dann bei 436,3 Milliarden Euro liegen (Nettokreditaufnahme: 13,8 Milliarden Euro). Die Steuereinnahmen sollen von 374,5 Milliarden Euro 2024 auf 402,3 Milliarden Euro 2026 steigen. Die Investitionen sollen jeweils um die 52 Milliarden Euro betragen. (irs/vom/scr/06.09.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Florian Toncar

Florian Toncar

© FDP Baden-Württemberg/Stephanie Trenz

Toncar, Dr. Florian

Parlamentarischer Staatssekretär für Finanzen

Dokumente

  • 20/3100 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)
    PDF | 18 MB — Status: 05.08.2022
  • 20/3101 - Unterrichtung: Finanzplan des Bundes 2022 bis 2026
    PDF | 3 MB — Status: 05.08.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Haushalt

Schlussrunde mit unter­schiedlichen Ein­schät­zungen zum Etat 2023

In der sogenannten Schlussrunde zum Ende der ersten Lesung des Haushaltsgesetzes 2023 (20/3100) und des Finanzplans für die Jahre 2022 bis 2026 (20/3101) am Freitag, 9. September 2022, haben Abgeordnete der Koalitionsfraktionen den Haushaltsentwurf als gute Grundlage für die anstehenden Beratungen bewertet. Kritik kam von den Oppositionsfraktionen. Der Entwurf gebe keine Antworten auf die derzeit drängendsten Fragen, hieß es.

FDP: Bundesregierung setzt auf finanzielle Solidität

Mit dem Haushalt werde in den Klimaschutz investiert, in die Digitalisierung, in Bildung und Forschung sowie in die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands, sagte Karsten Klein (FDP) zu Beginn der Debatte.

Gleichzeitig werde auch die Schuldenbremse eingehalten, die ein Instrument der Generationengerechtigkeit sei. „Diese Schuldenbremse atmet mit der wirtschaftlichen Entwicklung mit. Sie gibt uns die Möglichkeit, auch auf schwierige Wirtschaftslagen zu reagieren“, sagte der FDP-Abgeordnete. Die Bundesregierung setze auf finanzielle Solidität. Die Devise dürfe eben nicht lauten, „dass wir unsere heutigen Probleme mit dem Geld zukünftiger Generationen lösen“.

Union nennt Haushaltsentwurf „Makulatur“

Dr. Ingeborg Gräßle (CDU/CSU) bezeichnete den Haushaltsentwurf als Makulatur, da die wesentlichen Dinge sich darin nicht fänden. „Ich empfinde es als beklemmend, dass Sie am Sonntag vor den Haushaltsberatungen ein Entlastungspaket vorstellen, das wir nicht besprechen können und das den Haushalt massiv verändert“, sagte Gräßle. Mit einem solchen Vorgehen werde der Bundestag brüskiert.

Die Unionsabgeordnete kritisierte zudem, dass in dem Entlastungspaket nichts für die Mittelschicht enthalten sei. „Sie sind nicht auf der Höhe der Probleme“, sagte sie an die Koalition gewandt.

SPD: Ampel packt an, was liegengeblieben ist

Achim Post (SPD) kritisierte wiederum die Unionsfraktion, die einerseits die schwäbische Hausfrau gebe und anderseits eine Mehrausgabe nach der anderen fordere. „Wie das zusammenpassen soll, ist mir schleierhaft“, sagte Post. „Der Weg vom Kanzleramt ins Wolkenkuckucksheim war verdammt kurz bei ihnen“, urteilte er.

Die Ampelkoalition, so der SPD-Abgeordnete weiter, mache hingegen auch Vorschläge, wie die Einnahmesituation weiter gestärkt werden könne. Dazu zähle eine starke Politik gegen Geldwäsche sowie für eine globale Mindestbesteuerung. Die Ampel sei der Garant dafür, „dass die Dinge, die lange liegen geblieben sind, angepackt werden“, sagte Post.

AfD warnt vor „schwerer Wirtschaftsdepression“

Statt das Energieproblem ursächlich zu lösen, werde nur „sozialistisch, planwirtschaftlich umverteilt“, bemängelte Peter Boehringer (AfD). Die Ampelkoalition agiere weltfremd und sei faktenresistent.

Beleg dafür seien die im Haushalt unterstellten Überschüsse bei der Bundesagentur für Arbeit, so Boehringer. Dabei sei die Insolvenzwelle längst unterwegs und stehe Deutschland vor einer schweren Wirtschaftsdepression.

Grüne sehen in Atomkraft „unkalkulierbares Risiko“ 

Bruno Hönel (Bündnis 90/Die Grünen) warf der Unionsfraktion ebenfalls vor, in Sonntagsreden die schwarze Null zu predigen und im Bundestag wie am Fließband neue Ausgabenvorschläge zu machen. Mit einer verantwortungsvollen Haushaltspolitik in dieser schwierigen Zeit habe das nichts zu tun.

Immer wieder, so Hönel, habe die Union in dieser Woche die Atomkraft beschönigt. Dabei sei es die Union, die in der Energiepolitik historisch versagt und Deutschland von Putins Gas abhängig gemacht habe. Aus Sicht des Grünenabgeordneten wird die Kernkraft die Strompreise nicht senken. Sie sei vielmehr ein unkalkulierbares Risiko.

Linke wirbt für monatliches Inflationsgeld

Für die 14 Millionen Menschen, die in Armut lebten, spitze sich die Lage derzeit immer weiter zu, sagte Janine Wissler (Die Linke). Das gleiche gelte aber auch zunehmend für Normalverdiener. In ihrem dritten Entlastungspaket habe die Bundesregierung zwar einige vorangegangene Fehler korrigiert. Mit Einmalzahlungen würden aber viele Menschen nicht über den Winter kommen. „Deshalb brauchen wir für kleine und mittlere Einkommen ein monatliches Inflationsgeld, statt steuerliche Entlastungen für Besserverdienende“, sagte Wissler.

Staatssekretär verteidigt Entlastungspakete

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Florian Toncar (FDP), sieht mit dem Haushaltsentwurf Antworten auf die Inflation, auf das sich abschwächende Wachstum und auf steigende Zinsen gegeben.

Toncar verteidigte zugleich auch die Entlastungspakete der Bundesregierung. Sie richteten sich an alle Betroffenen. „Und selbstverständlich auch in ganz starkem Maße an die Mittelschicht“, fügte er hinzu.  

Weiterberatung im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss unter Vorsitz von Prof. Dr. Helge Braun (CDU/CSU) wird das Haushaltsgesetz mit seinen Anlagen, den Einzelplänen, sowie den Finanzplan in den kommenden Sitzungswochen beraten und gegebenenfalls Änderungen am Regierungsentwurf beschließen. Dabei wird er auch die Fachausschüsse des Bundestages gutachtlich zu Rate ziehen.

Die letzten Entscheidungen werden voraussichtlich am Donnerstag, 10. November, in der sogenannten „Bereinigungssitzung“ im Haushaltsausschuss getroffen. Diese Sitzung dauert häufig bis in die frühen Morgenstunden. Die viertägige zweite Beratung des Haushalts im Plenum soll in der Sitzungswoche vom 22. bis 25. November stattfinden.

Die Fraktionen haben die Möglichkeit, während der zweiten Beratung ihre Änderungsanträge zum Haushaltsgesetz insgesamt oder zu den Einzelplänen einzubringen, über die direkt im Anschluss an die jeweilige Debatte abgestimmt wird. Die dritte Lesung und Verabschiedung des Haushalts ist für Freitag, 25. November, vorgesehen. In diesem Zusammenhang wird dann auch über Entschließungsanträge der Fraktionen abgestimmt.

Ausgaben von 445,22 Milliarden Euro vorgesehen

Der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2023 sieht Ausgaben von 445,22 Milliarden Euro vor. Das sind 50,57 Milliarden Euro weniger als im Haushalt für 2022 eingestellt sind. Der Anteil der Investitionen liegt bei 58,38 Milliarden Euro, das sind 6,84 Milliarden Euro mehr als 2022.

Es werden Steuereinnahmen von 362,49 Milliarden Euro erwartet, 33,89 Milliarden Euro mehr als in diesem Jahr. Deutlich zurückgeführt werden soll die Nettokreditaufnahme, und zwar von 138,94 Milliarden Euro 2022 auf nun 17,25 Milliarden Euro.

Einzelpläne ohne Debatte in erster Lesung

Mit dem Haushaltsgesetz überwiesen wurden ohne Debatte auch die Einzelpläne 01 (Bundespräsident und Bundespräsidialamt), 02 (Deutscher Bundestag) und 03 (Bundesrat). Beim Bundespräsidialamt sind Ausgaben von 44,98 Millionen Euro vorgesehen (2022: 44,89 Millionen Euro), beim Bundestag von 1,1 Milliarden Euro (wie 2022) und beim Bundesrat von 39,68 Millionen Euro (2022: 35,29 Millionen Euro).

Die Einnahmen belaufen sich beim Bundespräsidialamt auf 103.000 Euro (2022: 193.000 Euro), beim Bundestag auf 1,92 Millionen Euro (2022: 1,82 Millionen Euro) und beim Bundesrat auf 51.000 Euro (2022: 21.000 Euro).

Verfassungsgericht, Datenschutz, Kontrollrat

Das Bundesverfassungsgericht (Einzelplan 19) soll 2023 40,47 Millionen Euro ausgeben können (2022: 35,91 Millionen Euro). Die Einnahmen sollen wie 2022 40.000 Euro betragen. Dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Einzelplan 21) sollen 45,7 Millionen Euro zur Verfügung stehen (2022: 43,24 Millionen Euro), wobei sich die Einnahmen wie 2022 auf 85.000 Euro belaufen sollen.

Der Unabhängige Kontrollrat (Einzelplan 22), der die Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes kontrolliert, soll 13,49 Millionen Euro (2022: 12,38 Millionen Euro) erhalten, Einnahmen sind nicht eingeplant. (hau/vom/09.09.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Karsten Klein

Karsten Klein

© Karsten Klein/Dominik Konrad

Klein, Karsten

FDP

Dr. Ingeborg Gräßle

Dr. Ingeborg Gräßle

© Dr. Ingeborg Gräßle/ Thomas Zender

Gräßle, Dr. Ingeborg

CDU/CSU

Achim Post

Achim Post

© Achim Post/ Oliver Krato

Post (Minden), Achim

SPD

Peter Boehringer

Peter Boehringer

© Peter Boehringer

Boehringer, Peter

AfD

Bruno Hönel

Bruno Hönel

© Bruno Hönel/Stefan Kaminski

Hönel, Bruno

Bündnis 90/Die Grünen

Janine Wissler

Janine Wissler

© DIE LINKE. im Hessischen Landtag, CC BY 4.0/ Hanna Hoeft

Wissler, Janine

Die Linke

Florian Toncar

Florian Toncar

© FDP Baden-Württemberg/Stephanie Trenz

Toncar, Dr. Florian

Parlamentarischer Staatssekretär für Finanzen

Alois Rainer

Alois Rainer

© Alois Rainer/ DBT Inga Haar

Rainer, Alois

CDU/CSU

Bettina Hagedorn

Bettina Hagedorn

© Bettina Hagedorn/ SPD - Willy-Brandt-Haus

Hagedorn, Bettina

SPD

Kay Gottschalk

Kay Gottschalk

© Kay Gottschalk/ AfD

Gottschalk, Kay

AfD

Felix Banaszak

Felix Banaszak

© Bündnis 90/Die Grünen / Nils Leon Brauer

Banaszak, Felix

Bündnis 90/Die Grünen

Otto Fricke

Otto Fricke

© Otto Fricke/Christian Kaufels

Fricke, Otto

FDP

Florian Oßner

Florian Oßner

© CSU Landesgruppe/ Florian Oßner/ Lucas Weigl

Oßner, Florian

CDU/CSU

Wiebke Esdar

Wiebke Esdar

© Wiebke Esdar/ Pat Röhring

Esdar, Dr. Wiebke

SPD

Jamila Anna Schäfer

Jamila Anna Schäfer

© Jamila Anna Schäfer/ St. Kaminski

Schäfer, Jamila

Bündnis 90/Die Grünen

Yannick Bury

Yannick Bury

© Yannick Bury/Tobias Koch

Bury, Dr. Yannick

CDU/CSU

Dennis Rohde

Dennis Rohde

© Dennis Rohde/ Ulf Duda

Rohde, Dennis

SPD

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 20/3100 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)
    PDF | 18 MB — Status: 05.08.2022
  • 20/3101 - Unterrichtung: Finanzplan des Bundes 2022 bis 2026
    PDF | 3 MB — Status: 05.08.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/3100 und 20/3101 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Haushalt

Bundeshaushalt 2023 in Höhe von 476 Milliarden Euro beschlossen

Symbilbild Haushalt: Eine Ein-Euro-Münze steht neben einer Plakette mit dem Bundestagsadler.

Der Haushaltsausschuss in der Bereinigungssitzung berät über die Ausgaben in sämtlichen Einzelpläne des Haushaltsentwurfes 2023 abschließend zur Vorbereitung der dritten Lesung im Plenum des Bundestages. (© picture alliance | Chromorange / Christian Ohde)

Nach mit Unterbrechungen mehr als 17-stündiger Bereinigungssitzung hat der Haushaltsausschuss am frühen Freitagmorgen, 11. November 2022, den Bundeshaushalt für 2023 beschlossen. Demnach kann der Bund im nächsten Jahr mit Ausgaben in Höhe von 476,29 Milliarden Euro rechnen. Dabei ist eine Neuverschuldung in Höhe von 45,61 Milliarden Euro vorgesehen. Damit liegt die Nettokreditaufnahme im Rahmen der Schuldenobergrenze des Grundgesetzes.

Die veranschlagten Gesamtausgaben des Bundes liegen um 31,07 Milliarden Euro über dem ursprünglichen Regierungsentwurf (20/3100). Gegenüber 2022 sollen die Ausgaben damit um 19,5 Milliarden Euro beziehungsweise 3,9 Prozent geringer ausfallen.

Deutlich erhöhte Nettokreditaufnahme notwendig

Auf der Einnahmeseite plant der Bund nunmehr mit Steuereinnahmen in Höhe von 358,13 Milliarden Euro. Das sind 4,15 Milliarden Euro weniger als im Regierungsentwurf. Grund dafür sind veranschlagte steuerliche Entlastungen im kommenden Jahr. Damit liegen die Steuereinnahmen um 26,69 Milliarden Euro beziehungsweise rund neun Prozent über dem Soll für 2022. Die sonstigen Einnahmen sollen mit 72,55 Milliarden Euro um 6,86 Milliarden Euro höher ausfallen als im Regierungsentwurf.

Um die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben auszugleichen, ist eine deutlich erhöhte Nettokreditaufnahme notwendig: Für 2023 fällt die geplante Nettokreditaufnahme mit 45,61 Milliarden Euro um 28,36 Milliarden Euro höher aus als im Regierungsentwurf. Damit liegt die geplante Neuverschuldung rund sechs Millionen Euro unterhalb der nach der Schuldenregel maximal zulässigen Nettokreditaufnahme.

Deutlich höher als im Regierungsentwurf fallen die als Investitionen ausgewiesenen Ausgaben aus. Mit 71,48 Milliarden Euro liegt der Ansatz um 13,1 Milliarden Euro über dem ursprünglichen Entwurf. Damit sollen für als Investitionen verbuchte Ausgaben 19,94 Milliarden Euro beziehungsweise 38,7 Prozent mehr zur Verfügung stehen als in diesem Jahr. (scr/11.11.2022)

Dokumente

  • 20/3100 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)
    PDF | 18 MB — Status: 05.08.2022

Weitere Informationen

  • Haushaltsausschuss

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Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Haushalt

Ausgaben der Bundesschuld um fünf Milliarden Euro erhöht

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Freitag, 25. November 2022, in zweiter Beratung die Einzelpläne 32 Bundesschuld und 60 Allgemeine Finanzverwaltung des Haushaltsgesetzes 2023 (20/3100, 20/3102, 20/4001 Nr. 1.1) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (20/3524, 20/3525, 20/3526) angenommen. Beide Einzelpläne wurden mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen CDU/CSU, AfD und Die Linke angenommen. 

Höhere Kreditaufnahme, höherer Schuldendienst

Kernbereiche des Einzelplans 32 (Bundesschuld) sind die Kreditaufnahme und der Schuldendienst des Bundes. Vorgesehen sind Ausgaben von 42,18 Milliarden Euro. Im Regierungsentwurf waren 31,89 Milliarden Euro eingeplant, in diesem Jahr sind es 18,46 Milliarden Euro. Dem stehen Einnahmen von 47,94 Milliarden Euro gegenüber (2022: 140,63 Milliarden Euro).  

Die Neuverschuldung soll mit 45,61 Milliarden Euro deutlich höher ausfallen als die im Regierungsentwurf ursprünglich veranschlagten 17,25 Milliarden Euro. Gegenüber 2022 mit 138,94 Milliarden Euro sinkt die Nettokreditaufnahme aber deutlich ab.

Auch der Schuldendienst wird teurer als im Regierungsentwurf angenommen. Waren im Regierungsentwurf dafür noch 29,55 Milliarden Euro veranschlagt, sind für 2023 nun 42,18 Milliarden Euro eingeplant. Für 2022 sollen die Ausgaben für den Schuldendienst 16,2 Milliarden Euro betragen.

Einzelplan 60: Höhere Ausgaben als geplant

Im Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) werden die Einnahmen und Ausgaben zusammengefasst, die nicht einem einzelnen Ressort zugeordnet werden können oder den Bund insgesamt betreffen. Einnahmenseitig sind das beispielsweise die Steuereinnahmen, auch die Abführungen an die Europäische Union werden in dem Einzelplan angeführt. Die Ausgaben im Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) sollen 2023 42,26 Milliarden Euro liegen. Das sind 6,43 Milliarden Euro mehr als im Regierungsentwurf (Soll 2022: 57,29 Milliarden Euro). Die Einnahmen liegen bei 411,7 Milliarden Euro und damit 1,84 Milliarden Euro über dem Regierungsentwurf (Soll 2021: 339,39 Milliarden Euro).

Die Steuereinnahmen sollen mit 358,13 Milliarden Euro um 4,15 Milliarden Euro geringer ausfallen als im Regierungsentwurf. Bei den Steuereinnahmen sind gegenüber dem Regierungsentwurf die jüngsten Ergebnisse der Steuerschätzungen veranschlagt. Bei Lohn- (109,8 Milliarden Euro), veranlagter Einkommen- (33,72 Milliarden Euro) und Körperschaftsteuer (22,03 Milliarden Euro) fallen die Einnahmen demnach höher als bisher erwartet aus, bei der Umsatzsteuer (100,78 Milliarden Euro) deutlich niedriger. Zudem wurden im parlamentarischen Verfahren Mindereinnahmen aufgrund anstehender gesetzlicher Änderungen veranschlagt. So soll der jüngst vom Bundestag beschlossene „Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ die Steuereinnahmen um 8,13 Milliarden Euro mindern. Auch das Jahressteuergesetz mit seinen Steuerentlastungen (minus 1,42 Milliarden Euro) und das Kita-Qualitätsgesetz (minus  zwei Milliarden Euro) vermindern die Einnahmen. Die abzuführenden Eigenmittel der EU werden im Einzelplan mit 38,13 Milliarden Euro ausgewiesen (2022: 40,32 Milliarden Euro).

Gestrichen wurden die erwarteten Einnahmen aus dem Anteil des Bundes am Reingewinn der Deutschen Bundesbank. Dieses waren im Regierungsentwurf noch mit 2,5 Milliarden Euro veranschlagt worden. Zur Begründung wurde auf die hohe Volatilität an den Finanzmärkten sowie auf das Zinsumfeld verwiesen.

Darlehen für Aktienrente

Ausgabenseitig setzt die Koalition in dem Einzelplan die geplante Aktienrente um. Zehn Milliarden Euro sollen als „verzinsliche Darlehen für den Aufbau eines Kapitalstocks zur Stabilisierung der Beitragssatzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung“ zur Verfügung gestellt werden, 25 Millionen Euro werden für den Geschäftsbetrieb veranschlagt.

Deutlich höher als im Regierungsentwurf sollen die Ausgaben für die „Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung“ ausfallen. Im parlamentarischen Verfahren wurde der Ansatz um 1,5 Milliarden Euro auf 2,2 Milliarden Euro erhöht. Zur Begründung wurde auf eine bedarfsgerechte Unterstützung der Ukraine und weiterer strategischer Partner verwiesen. Zudem fällt die Verpflichtungsermächtigung für die kommenden Haushaltsjahre mit einer Milliarde Euro nun um 900 Millionen Euro höher aus.

Tarifabschlüsse

Zudem wird in dem Einzelplan nun insbesondere Vorsorge für die Abschlüsse in den Tarif- und Besoldungsrunden für Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Bundes getroffen. Für nicht in den Einzelplänen gedeckte Mehrausgaben stehen 2023 drei Milliarden Euro zur Verfügung. (vom/scr/25.11.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/3100 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)
    PDF | 18 MB — Status: 05.08.2022
  • 20/3102 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksache 20/3100 - und Finanzplan des Bundes 2022 bis 2026 - Drucksache 20/3101 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 185 KB — Status: 28.09.2022
  • 20/3524 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksachen 20/3100, 20/3102 - hier: Einzelplan 32 Bundesschuld
    PDF | 216 KB — Status: 17.11.2022
  • 20/3525 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksachen 20/3100, 20/3102 - hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung
    PDF | 439 KB — Status: 17.11.2022
  • 20/3526 - Ergänzung zu den Beschlussempfehlungen: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksachen 20/3100, 20/3102 -
    PDF | 4 MB — Status: 18.11.2022
  • 20/4001 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 28. September bis 6. Oktober 2022)
    PDF | 174 KB — Status: 14.10.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Einzelplan 32 angenommen
  • Einzelplan 60 angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Haushalt

Ausgaben von gut 476 Milliarden Euro beschlossen

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Freitag, 22. November 2022, in zweiter Beratung den Entwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (20/3100, 20/3101, 20/3102, 20/4001 Nr. 1.1) in der Fassung der Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses angenommen (20/3502, 20/3504, 20/3505, 20/3506, 20/3507, 20/3508, 20/3509, 20/3510, 20/3511, 20/3512, 20/3514, 20/3515, 20/3516, 20/3521, 20/3523, 20/3524, 20/3525, 20/3526, 20/3527, 20/3528). Der Bundeshaushaltsplan wurde mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen CDU/CSU, AfD und Die Linke beschlossen.

Danach sind für das Jahr 2023 Ausgaben in Höhe von 476,29 Milliarden Euro vorgesehen. In diesem Jahr kann der Bund 495,79 Milliarden Euro ausgeben, das sind 19,5 Milliarden Euro mehr als für 2023 geplant. Der Regierungsentwurf umfasste noch Ausgaben von 445,22 Milliarden Euro.

Neuverschuldung und Steuereinnahmen

Die Neuverschuldung für 2023 betrug im Regierungsentwurf noch 17,2 Milliarden Euro ausgewiesen, der Haushaltsausschuss erhöhte sie auf 45,61 Milliarden Euro, was ungefähr der maximal möglichen Neuverschuldung nach der Schuldenregel des Grundgesetzes entspricht. In diesem Jahr beträgt sie im Soll 138,9 Milliarden Euro.

Die Steuereinnahmen belaufen sich auf 358,13 Milliarden Euro. Im Regierungsentwurf waren sie mit 362,3 Milliarden Euro veranschlagt und fielen um 10,3 Prozent höher aus als das Soll in diesem Jahr (328,4 Milliarden Euro). Die sonstigen Einnahmen werden mit 72,55 Millionen Euro beziffert, 6,86 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf.

Investitionen von mehr als 71 Milliarden Euro

Als Investitionen sind 71,48 Milliarden Euro ausgewiesen (2022: 51,5 Milliarden Euro). Darin sind laut Bundesregierung Darlehen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro an den Resilience-and Sustainability-Trust (RST) des Internationalen Währungsfonds (6,3 Milliarden Euro) und den Gesundheitsfonds (eine Milliarde Euro) enthalten, die haushaltsrechtlich als Investitionen zu buchen sind. Der RST-Fonds soll Ländern mit niedrigem oder mittlerem Einkommen bei der Bewältigung von großen Herausforderungen wie dem Klimawandel und Pandemien helfen.

Die Personalausgaben sollen um 1,3 Milliarden Euro auf 38,7 Milliarden Euro steigen. Für sächliche Verwaltungsausgaben sind rund 21 Milliarden Euro und damit 1,5 Milliarden Euro weniger als für 2022 veranschlagt. Die Ausgaben für militärische Beschaffung sollen um 1,7 Milliarden Euro auf 18,7 Milliarden Euro sinken, Ausgaben des 100-Milliarden-Euro-Sondervermögens Bundeswehr sind darin nicht enthalten.

Verpflichtungsermächtigungen von über 100 Milliarden Euro

Für den Schuldendienst sind deutlich höhere Ausgaben eingeplant: Sie sollen 2023 bei 29,5 Milliarden Euro liegen (2022: 16,2 Milliarden Euro). Deutlich weniger soll für Zuschüsse und Zuweisungen verausgabt werden. Der Entwurf sieht 2023 hierfür 282,6 Milliarden Euro vor gegenüber 354,2 Milliarden Euro in diesem Jahr. Für die kommenden Haushaltsjahre sollen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 126,59 Milliarden Euro ausgebracht werden. Größter Einzeletat ist wie üblich der Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sein. Für 2023 sind darin Ausgaben in Höhe von 166,23 Milliarden Euro eingeplant.

Finanzplan des Bundes

Laut Finanzplan des Bundes 2022 bis 2026 (20/3101) sind in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 495,8 Milliarden Euro bei einer Nettokreditaufnahme von 138,9 Milliarden Euro vorgesehen. Der Haushaltsentwurf für 2023 plant mit Ausgaben von 445,2 Milliarden Euro bei einer Nettokreditaufnahme von 17,2 Milliarden Euro.

Im weiteren Finanzplanungszeitraum sollen Ausgaben und Nettokreditaufnahme von niedrigerem Niveau aus steigen. So wird für 2024 aktuell mit Ausgaben in Höhe von 423,7 Milliarden Euro gerechnet (Nettokreditaufnahme: 12,3 Milliarden Euro). 2026 sollen die Ausgaben dann bei 436,3 Milliarden Euro liegen (Nettokreditaufnahme: 13,8 Milliarden Euro). Die Steuereinnahmen sollen von 374,5 Milliarden Euro 2024 auf 402,3 Milliarden Euro 2026 steigen. Die Investitionen sollen jeweils um die 52 Milliarden Euro betragen. 

Änderungsanträge der Linken

Der Bundestage hat zu dem Gesetzentwurf von der Linksfraktion zwei vorgelegte Änderungsanträge (20/4552, 20/4553) mit breiter Mehrheit abgelehnt. Darin spricht sich die Fraktion dafür aus, die Vorlage um einen Abschnitt mit dem Titel „Gender Budgetierung“ zu erweitern. Unter anderem solle die Bundesregierung ab Aufstellung des Bundeshaushalts 2025 Geschlechtergerechtigkeit bei Planung und Vollzug des Haushalts berücksichtigen. Zunächst in den Einzelplänen 08, 11, 17 und 23. In den Folgejahren unter Berücksichtigung der gesammelten Erfahrungen in den weiteren Einzelplänen.

Darüber hinaus fordert die Linke, einen Paragrafen 23 mit dem Titel „Entlastung der Exekutive von Lobby-Druck“. Demnach solle es den Bundesbehörden für sämtliche Personaltitel des Bundeshaushalts untersagt werden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit beratender und/oder Vorgesetztenfunktion zu beschäftigen, die gleichzeitig einen laufenden oder ruhenden Arbeits- und/oder Werkvertrag mit einem Verband oder einer Personen- oder Kapitalgesellschaft mit nichtstaatlichen Anteilseignern haben. Zur Begründung heißt es: „Die Exekutive kann nur durch eindeutige Regeln von Lobby-Druck entlastet werden.“ (irs/vom/scr/25.11.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/3100 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)
    PDF | 18 MB — Status: 05.08.2022
  • 20/3101 - Unterrichtung: Finanzplan des Bundes 2022 bis 2026
    PDF | 3 MB — Status: 05.08.2022
  • 20/3102 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksache 20/3100 - und Finanzplan des Bundes 2022 bis 2026 - Drucksache 20/3101 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 185 KB — Status: 28.09.2022
  • 20/3502 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksachen 20/3100, 20/3102 - hier: Einzelplan 02 Deutscher Bundestag
    PDF | 342 KB — Status: 14.11.2022
  • 20/3504 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksachen 20/3100, 20/3102 - hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes
    PDF | 215 KB — Status: 17.10.2022
  • 20/3505 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksache 20/3100 - hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
    PDF | 245 KB — Status: 04.10.2022
  • 20/3506 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksache 20/3100 - hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
    PDF | 221 KB — Status: 04.10.2022
  • 20/3507 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksache 20/3100 - hier: Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz
    PDF | 250 KB — Status: 26.09.2022
  • 20/3508 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksachen 20/3100, 20/3102 - hier: Einzelplan 08 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen
    PDF | 196 KB — Status: 14.11.2022
  • 20/3509 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksachen 20/3100, 20/3102 - hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
    PDF | 235 KB — Status: 05.10.2022
  • 20/3510 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksachen 20/3100, 20/3102 - hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
    PDF | 217 KB — Status: 17.10.2022
  • 20/3511 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksachen 20/3100, 20/3102 - hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
    PDF | 215 KB — Status: 24.10.2022
  • 20/3512 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksachen 20/3100, 20/3102 - hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
    PDF | 226 KB — Status: 24.10.2022
  • 20/3514 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksachen 20/3100, 20/3102 - hier: Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit
    PDF | 210 KB — Status: 17.10.2022
  • 20/3515 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksachen 20/3100, 20/3102 - hier: Einzelplan 16 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
    PDF | 220 KB — Status: 17.10.2022
  • 20/3516 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksachen 20/3100, 20/3102 - hier: Einzelplan 17 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
    PDF | 281 KB — Status: 24.10.2022
  • 20/3521 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksachen 20/3100, 20/3102 - hier: Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
    PDF | 217 KB — Status: 17.10.2022
  • 20/3523 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksachen 20/3100, 20/3102 - hier: Einzelplan 30 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
    PDF | 214 KB — Status: 24.10.2022
  • 20/3524 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksachen 20/3100, 20/3102 - hier: Einzelplan 32 Bundesschuld
    PDF | 216 KB — Status: 17.11.2022
  • 20/3525 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksachen 20/3100, 20/3102 - hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung
    PDF | 439 KB — Status: 17.11.2022
  • 20/3526 - Ergänzung zu den Beschlussempfehlungen: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksachen 20/3100, 20/3102 -
    PDF | 4 MB — Status: 18.11.2022
  • 20/3527 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/3100, 20/3102, 20/4001 Nr. 1.1 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)
    PDF | 399 KB — Status: 18.11.2022
  • 20/3528 - Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/3100, 20/3102, 20/4001 Nr. 1.1 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)
    PDF | 1 MB — Status: 18.11.2022
  • 20/4001 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 28. September bis 6. Oktober 2022)
    PDF | 174 KB — Status: 14.10.2022
  • 20/4552 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/3100, 20/3102, 20/3526, 20/3527, 20/3528 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)
    PDF | 165 KB — Status: 22.11.2022
  • 20/4553 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/3100, 20/3102, 20/3526, 20/3527, 20/3528 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)
    PDF | 159 KB — Status: 22.11.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Änderungsantrag 20/4552 abgelehnt
  • Änderungsantrag 20/4553 abgelehnt
  • Zweite Beratung: Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2023 (Beschlussempfehlung 20/3527 und 20/3528: Haushaltsgesetz in Ausschussfassung annehmen) angenommen


Beschlussempfehlung 20/3529 (Finanzplan des Bundes 2022 bis 2026 auf 20/3101 und 20/3102 zur Kenntnis nehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Haushalt

Fraktionen bewerten Haushalt für das Jahr 2023 kontrovers

Der Bundestag hat am Freitag, 25. November, in dritter Lesung das Haushaltsgesetz 2023 (20/3100, 20/3101, 20/3102, 20/4001 Nr. 1.1) beschlossen. In namentlicher Abstimmung haben 379 Abgeordnete für den Gesamtetat gestimmt und 283 dagegen votiert. Der Abstimmung lagen Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses vor (20/3502, 20/3504, 20/3505, 20/3506, 20/3507, 20/3508, 20/3509, 20/3510, 20/3511, 20/3512, 20/3514, 20/3515, 20/33516, 20/3521, 20/3523, 20/3524, 20/3525, 20/3526, 20/3527, 20/3528) zugrunde.

Mehrere aus den Reihen der Opposition vorgelegte Entschließungsanträge wurden hingegen abgelehnt. Davon entfielen auf die CDU/CSU eine Vorlage (20/4579), auf die AfD vier Vorlagen (20/4574, 20/4575, 20/4576, 20/4577) und auf Die Linke ebenfalls eine Vorlage (20/4578).

Lob und Kritik für Bundeshaushalt 2023

Die Oppositionsfraktionen üben Kritik am Ergebnis der Beratungen zum Bundeshaushalt 2023. Bei der sogenannten Schlussrunde sagte Stefan Müller (CDU/CSU), einen solchen Haushalt, mit Schattenetats, Buchungstricks und der Entnahme vom Mitteln aus Rücklagen, hätte der jetzige Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) in seiner vorherigen Rolle als Vorsitzender einer Oppositionsfraktion „mit Recht nicht durchgehen lassen“. Peter Boehringer (AfD) kritisierte die Ausgabenplanung der Koalition und sagte: „Für alles ist Geld da, nur nicht für werktätige Deutsche“. Dr. Gesine Lötzsch (Die Linke) betonte, der Haushalt sei weder sozial noch friedlich und auch nicht ökologisch.

Bettina Hagedorn (SPD) befand hingegen, der Haushalt gebe „auf die Erfordernisse der Zeit die richtigen Antworten“. Es gebe genau dort enorme Aufstockungen, wo es aktuell erforderlich sei. Auch aus Sicht von Dr. Paula Piechotta (Bündnis 90/Die Grünen) gibt der Haushalt „sehr klare Antworten in unübersichtlichen Zeiten“. Otto Fricke (FDP) sagte, die Koalition habe bei den Beratungen Demokratie gearbeitet und sei zu einem sehr guten Ergebnis gekommen. Finanzminister Christian Lindner (FDP) lobte den Haushalt, der Rekordentlastungen sowie auch Rekordinvestitionen enthalte und gleichzeitig die Schuldenbremse einhalte.

Union: Haushalt ist auf Kante genäht

Zu Beginn der Debatte sprach der Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Prof. Dr. Helge Braun (CDU/CSU), von „sehr aufwendigen und alles andere als einfachen Beratungen“. Der Haushaltsausschuss habe insgesamt 67 Stunden und 20 Minuten über die Etats für 2023 beraten. Allein 1.498 Anträge seien in der mehr als 18-stündigen Bereinigungssitzung behandelt worden.

Am Ende stehe ein Haushalt, der „auf Kante genäht ist“, so Braun. Für die zu erwartenden Krisen des kommenden Jahres werde keine Vorsorge getroffen. „Das halte ich für problematisch“, sagte der Unionsabgeordnete.

SPD: Zusammenhalt in der Zeitenwende

Bei dem Haushalt gehe es um den „Zusammenhalt in der Zeitenwende“, sagte die SPD-Abgeordnete Hagedorn. Daher seien beispielsweise die Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik um 500 Millionen Euro aufgestockt worden.

Die drei Entlastungspakete von 100 Milliarden Euro seien vollfinanziert – ebenso wie die Kindergelderhöhung und das Wohngeld-Plus, wodurch der Kreis der Wohngeldempfänger verdreifacht werde, betonte sie. „Darauf können wir stolz sein“, befand die SPD-Abgeordnete.

AfD übt Kritik an Kanzleramts-Bau

Der AfD-Abgeordnete Boehringer kritisierte unter anderem die für die Modernisierung des Kanzleramtes geplanten Ausgaben von 770 Millionen Euro sowie den enormen Stellenaufwuchs bei den Ministerien. Inmitten einer bevorstehenden Rezession übertreffe die Ampel damit sogar die Vorgängerregierung, sagte er.

Sechs Milliarden Euro, so Boehringer, gebe es für einen neuen IWF-Fonds „zur internationalen Corona- und Klimafinanzierung“. 24 Milliarden Euro gebe es für das Bürgergeld. „Davon gehen zehn Milliarden Euro an ausländische Empfänger“, bemängelte er.

Grüne: An den Aufgaben wachsen

„Umso unübersichtlicher die Zeiten, umso klarer müssen die Antworten sein“, sagte die Grünenabgeordnete Piechotta. In Sachen Entlastung, Modernisierung und Energiesicherheit seien die Antworten sehr klar, urteilte sie. Die Gesellschaft, der Bundestag und auch der Bundeshaushalt würden an den großen Aufgaben wachsen.

Der Unionsfraktion warf Piechotta Schwarzmalerei vor. Dabei gebe es Frühindikatoren dafür, „dass sich die Stimmung gerade dreht“. Neben dem steigenden Ifo-Geschäftsklimaindex und sich deutlich reduzierenden Energiepreisen sei auch der Rückgang von Protestdemonstrationen im Osten zu nennen. Der von einigen erwünschte „heiße Herbst“ werde still und heimlich beerdigt, sagte sie.

Linke: Haushalt ist nicht sozial

Aus Sicht von der Linkenabgeordneten Lötzsch ist der Haushalt nicht sozial, „weil die Hartz-IV-Erhöhung nicht einmal die Inflation ausgleicht“. Bei Grundnahrungsmitteln sei ein Preisanstieg von mehr als 20 Prozent zu verzeichnen. „Wir sagen: Weg mit der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel“, so Lötzsch.

Der Haushalt sei aber auch nicht auf Frieden ausgerichtet, wenn 72 Milliarden Euro für Aufrüstung ausgegeben werden sollen. Die Rüstungskonzerne verdienten sich dadurch „dumm und dämlich“. Die Schuldenbremse gelte offenbar nicht für die Bundeswehr. „Sie wird nur dann angezogen, wenn es um Gesundheit, Bildung und Wohnen geht“, kritisierte sie.

FDP: Übergangszeit in der Zeitenwende organisieren

Aufgabe des Haushaltes sei es, die Übergangszeit in der Zeitenwende zu organisieren, sagte der FDP-Abgeordnete Fricke. Das habe die Ampelkoalition in harten Beratungen geschafft, befand er.

Man gehe nun mit enormen Steuersenkungen, einer eingehaltenen Schuldenbremse sowie einer Absicherung im Bereich Energie und bei der Verteidigung in das kommende Jahr.

Minister Lindner: Entlastungen und Investitionen 

Ein positives Fazit zog auch der Bundesfinanzminister. Es gebe Rekordentlastungen „in einer Größenordnung, wie sie dieses Land viele Jahre nicht gesehen hat“, sagte Lindner und verwies unter anderem auf das Inflationsausgleichsgesetz.

Gleichzeitig gebe es Rekordinvestitionen in die digitale Infrastruktur, in die Verkehrsinfrastruktur und den Klimaschutz. „Wir bewältigen die Krise, aber vernachlässigen die Zukunftsaufgaben dieses Landes nicht“, sagte Lindner.

Ausgaben von 476 Milliarden Euro

Danach sind für das Jahr 2023 Ausgaben in Höhe von 476,29 Milliarden Euro vorgesehen. In diesem Jahr kann der Bund 495,79 Milliarden Euro ausgeben. Der Regierungsentwurf umfasste noch Ausgaben von 445,22 Milliarden Euro. Die Neuverschuldung für 2023 soll 45,61 Milliarden Euro betragen im Vergleich zu 138,9 Milliarden Euro in diesem Jahr.

Die Steuereinnahmen sind mit 358,13 Milliarden Euro veranschlagt und fallen höher aus als das Soll in diesem Jahr (328,4 Milliarden Euro). Als sonstige Einnahmen sind 72,55 Milliarden Euro ausgewiesen.

Investitionen von mehr als 71 Milliarden Euro

Als Investitionen sind 71,48 Milliarden Euro ausgewiesen (2022: 51,5 Milliarden Euro). Darin sind laut Bundesregierung Darlehen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro an den Resilience-and Sustainability-Trust (RST) des Internationalen Währungsfonds (6,3 Milliarden Euro) und den Gesundheitsfonds (eine Milliarde Euro) enthalten, die haushaltsrechtlich als Investitionen zu buchen sind. Der RST-Fonds soll Ländern mit niedrigem oder mittlerem Einkommen bei der Bewältigung von großen Herausforderungen wie dem Klimawandel und Pandemien helfen.

Die Personalausgaben sollen um 1,3 Milliarden Euro auf 38,7 Milliarden Euro steigen. Für sächliche Verwaltungsausgaben sind rund 21 Milliarden Euro und damit 1,5 Milliarden Euro weniger als für 2022 veranschlagt. Die Ausgaben für militärische Beschaffung sollen um 1,7 Milliarden Euro auf 18,7 Milliarden Euro sinken, Ausgaben des 100-Milliarden-Euro-Sondervermögens Bundeswehr sind darin nicht enthalten.

Verpflichtungsermächtigungen von über 100 Milliarden Euro

Für den Schuldendienst sind deutlich höhere Ausgaben eingeplant: Sie sollen 2023 bei 29,5 Milliarden Euro (2022: 16,2 Milliarden Euro) liegen. Deutlich weniger soll für Zuschüsse und Zuweisungen ausgegeben werden. Der Entwurf sieht 2023 hierfür 282,6 Milliarden Euro vor gegenüber 354,2 Milliarden Euro in diesem Jahr. Für die kommenden Haushaltsjahre sollen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 126,59 Milliarden Euro ausgebracht werden.

Größter Einzeletat ist wie üblich der Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sein. Für 2023 sind darin Ausgaben in Höhe von 166,23 Milliarden Euro eingeplant.

Finanzplan des Bundes

Laut Finanzplan des Bundes 2022 bis 2026 (20/3101) sind in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 495,8 Milliarden Euro bei einer Nettokreditaufnahme von 138,9 Milliarden Euro vorgesehen. Der Haushaltsentwurf für 2023 plant mit Ausgaben von 445,2 Milliarden Euro bei einer Nettokreditaufnahme von 17,2 Milliarden Euro.

Im weiteren Finanzplanungszeitraum sollen Ausgaben und Nettokreditaufnahme von niedrigerem Niveau aus steigen. So wird für 2024 aktuell mit Ausgaben in Höhe von 423,7 Milliarden Euro gerechnet (Nettokreditaufnahme: 12,3 Milliarden Euro). 2026 sollen die Ausgaben dann bei 436,3 Milliarden Euro liegen (Nettokreditaufnahme: 13,8 Milliarden Euro). Die Steuereinnahmen sollen von 374,5 Milliarden Euro 2024 auf 402,3 Milliarden Euro 2026 steigen. Die Investitionen sollen jeweils um die 52 Milliarden Euro betragen. Im Anschluss an die Schlussabstimmung wird über Entschließungsanträge der Fraktionen zum Haushaltsgesetz abgestimmt. (vom/scr/25.11.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Helge Braun

Helge Braun

© Helge Braun/Susanne Hofmann

Braun, Dr. Helge

CDU/CSU

Bettina Hagedorn

Bettina Hagedorn

© Bettina Hagedorn/ SPD - Willy-Brandt-Haus

Hagedorn, Bettina

SPD

Peter Boehringer

Peter Boehringer

© Peter Boehringer

Boehringer, Peter

AfD

Paula Piechotta

Paula Piechotta

© Paula Piechotta/ Philip Knoll

Piechotta, Dr. Paula

Bündnis 90/Die Grünen

Gesine Lötzsch

Gesine Lötzsch

© Dr. Gesine Lötzsch/Olaf Kostritz

Lötzsch, Dr. Gesine

Die Linke

Christian Lindner

Christian Lindner

© DBT/ Inga Haar

Lindner, Christian

Bundesminister der Finanzen

Stefan Müller

Stefan Müller

© Stefan Müller/Kurt Fuchs, Erlangen

Müller (Erlangen), Stefan

CDU/CSU

Wiebke Esdar

Wiebke Esdar

© Wiebke Esdar/ Pat Röhring

Esdar, Dr. Wiebke

SPD

Norbert Kleinwächter

Norbert Kleinwächter

© AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag/Stephan Schmidt

Kleinwächter, Norbert

AfD

Katja Mast

Katja Mast

© Katja Mast/ Photothek Media Lab

Mast, Katja

SPD

Norbert Kleinwächter

Norbert Kleinwächter

© AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag/Stephan Schmidt

Kleinwächter, Norbert

AfD

Markus Kurth

Markus Kurth

© DBT / Inga Haar

Kurth, Markus

Bündnis 90/Die Grünen

Christian Görke

Christian Görke

© DiG/ Thomas Kläber

Görke, Christian

Die Linke

Otto Fricke

Otto Fricke

© Otto Fricke/Christian Kaufels

Fricke, Otto

FDP

Christian Haase

Christian Haase

© Christian Haase / Tobias Koch

Haase, Christian

CDU/CSU

Andreas Schwarz

Andreas Schwarz

© Andreas Schwarz/ Bundestag

Schwarz, Andreas

SPD

Sven-Christian Kindler

Sven-Christian Kindler

© Sven-Christian Kindler/ Sascha Wolters

Kindler, Sven-Christian

Bündnis 90/Die Grünen

Yannick Bury

Yannick Bury

© Yannick Bury/Tobias Koch

Bury, Dr. Yannick

CDU/CSU

Martin Gerster

Martin Gerster

© Martin Gerster/Maximilian König

Gerster, Martin

SPD

Elisabeth Kaiser

Elisabeth Kaiser

© Photothek Media Lab

Kaiser, Elisabeth

SPD

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Norbert Kleinwächter

Norbert Kleinwächter

© AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag/Stephan Schmidt

Kleinwächter, Norbert

AfD

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/3100 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)
    PDF | 18 MB — Status: 05.08.2022
  • 20/3101 - Unterrichtung: Finanzplan des Bundes 2022 bis 2026
    PDF | 3 MB — Status: 05.08.2022
  • 20/3102 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksache 20/3100 - und Finanzplan des Bundes 2022 bis 2026 - Drucksache 20/3101 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 185 KB — Status: 28.09.2022
  • 20/3502 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksachen 20/3100, 20/3102 - hier: Einzelplan 02 Deutscher Bundestag
    PDF | 342 KB — Status: 14.11.2022
  • 20/3504 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksachen 20/3100, 20/3102 - hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes
    PDF | 215 KB — Status: 17.10.2022
  • 20/3505 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksache 20/3100 - hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
    PDF | 245 KB — Status: 04.10.2022
  • 20/3506 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksache 20/3100 - hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
    PDF | 221 KB — Status: 04.10.2022
  • 20/3507 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksache 20/3100 - hier: Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz
    PDF | 250 KB — Status: 26.09.2022
  • 20/3508 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksachen 20/3100, 20/3102 - hier: Einzelplan 08 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen
    PDF | 196 KB — Status: 14.11.2022
  • 20/3509 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksachen 20/3100, 20/3102 - hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
    PDF | 235 KB — Status: 05.10.2022
  • 20/3510 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksachen 20/3100, 20/3102 - hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
    PDF | 217 KB — Status: 17.10.2022
  • 20/3511 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksachen 20/3100, 20/3102 - hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
    PDF | 215 KB — Status: 24.10.2022
  • 20/3512 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksachen 20/3100, 20/3102 - hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
    PDF | 226 KB — Status: 24.10.2022
  • 20/3514 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksachen 20/3100, 20/3102 - hier: Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit
    PDF | 210 KB — Status: 17.10.2022
  • 20/3515 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksachen 20/3100, 20/3102 - hier: Einzelplan 16 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
    PDF | 220 KB — Status: 17.10.2022
  • 20/3521 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksachen 20/3100, 20/3102 - hier: Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
    PDF | 217 KB — Status: 17.10.2022
  • 20/3523 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksachen 20/3100, 20/3102 - hier: Einzelplan 30 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
    PDF | 214 KB — Status: 24.10.2022
  • 20/3524 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksachen 20/3100, 20/3102 - hier: Einzelplan 32 Bundesschuld
    PDF | 216 KB — Status: 17.11.2022
  • 20/3525 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksachen 20/3100, 20/3102 - hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung
    PDF | 439 KB — Status: 17.11.2022
  • 20/3526 - Ergänzung zu den Beschlussempfehlungen: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) - Drucksachen 20/3100, 20/3102 -
    PDF | 4 MB — Status: 18.11.2022
  • 20/3527 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/3100, 20/3102, 20/4001 Nr. 1.1 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)
    PDF | 399 KB — Status: 18.11.2022
  • 20/3528 - Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/3100, 20/3102, 20/4001 Nr. 1.1 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)
    PDF | 1 MB — Status: 18.11.2022
  • 20/4001 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 28. September bis 6. Oktober 2022)
    PDF | 174 KB — Status: 14.10.2022
  • 20/4574 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/3100, 20/3102, 20/3526, 20/3527, 20/3528 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)
    PDF | 161 KB — Status: 22.11.2022
  • 20/4575 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/3100, 20/3102, 20/3526, 20/3527, 20/3528 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)
    PDF | 163 KB — Status: 22.11.2022
  • 20/4576 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/3100, 20/3102, 20/3526, 20/3527, 20/3528 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)
    PDF | 154 KB — Status: 22.11.2022
  • 20/4577 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/3100, 20/3102, 20/3509, 20/3526, 20/3527, 20/3528 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
    PDF | 184 KB — Status: 22.11.2022
  • 20/4578 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/3100, 20/3102, 20/3526, 20/3527, 20/3528 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)
    PDF | 205 KB — Status: 22.11.2022
  • 20/4579 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/3100, 20/3102, 20/3526, 20/3527, 20/3528 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)
    PDF | 150 KB — Status: 22.11.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Namentliche Abstimmung und Schlussabstimmung über Haushaltsgesetz 2023 20/3100, 20/3101, 20/3102, 20/3502, 20/3504 bis 20/3512, 20/3514 bis 20/3516, 20/3521 und 20/3523 bis 20/3528
  • 13:24:45: Beginn der Abstimmung
  • 13:44:29: Ende der Abstimmung
  • Gesamt: 662 Ja: 379 Nein: 283 Enthaltungen 0
  • Haushaltsgesetz 2023 angenommen


Entschließungsantrag 20/4579 abgelehnt
Entschließungsantrag 20/4574 abgelehnt
Entschließungsantrag 20/4575 abgelehnt
Entschließungsantrag 20/4576 abgelehnt
Entschließungsantrag 20/4577 abgelehnt
Entschließungsantrag 20/4578 abgelehnt

13:44:29: Beginn der Sitzungsunterbrechung
13:51:49: Ende der Sitzungsunterbrechung

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw47-de-haushaltsgesetz-2023-dritte-lesung-918254

Stand: 23.05.2025