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  • 1. Lesung (Energiepreispauschale)
  • 2./3. Lesung (Energiepreispauschale), 1. Lesung (Strom- und Gaspreisbremse)
  • Anhörung (Strompreisbremse)
  • Anhörung (Gaspreisbremse)
  • 2./3. Lesung (Strom- und Gaspreisbremse)
Energie

Energiepreispauschale für Studierende und Fach­schüler überwiesen

Wegen der stark gestiegenen Lebenshaltungskosten und Energiepreise sollen Studierende sowie Fachschüler und Fachschülerinnen eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro erhalten. Dies sieht ein Gesetzentwurf (20/4536) der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vor, der am Donnerstag, 24. November 2022, erstmals beraten wurde. Die Initiative wurde im Anschluss an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur federführenden Beratung überwiesen.

Gesetzentwurf der Koalition 

Insgesamt rund 2,95 Millionen Studierende und etwa 450.000 Fachschülerinnen und Fachschüler seien anspruchsberechtigt. Die Energiepreispauschale erhalten könne, wer am 1. Dezember 2022 an einer in Deutschland gelegenen Ausbildungsstätte immatrikuliert sei. Somit umfasse der Gesetzentwurf auch ausländische Studierende, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Ausgenommen von der Einmalzahlung seien allerdings Gaststudierende.

Für die Energiepreispauschale seien Ausgaben in Höhe von rund 680 Millionen Euro eingeplant. Das Geld werde zunächst von den Ländern beziehungsweise zuständigen Stellen an die Studierenden sowie Fachschüler und Fachschülerinnen überwiesen. Anschließend werde der Bund die ausgegebenen Mittel bis zum 31. Dezember 2023 an die Länder zurückzahlen.

Die Beantragung der Einmalzahlung soll über eine digitale Plattform erfolgen, die Bund und Länder noch erarbeiten müssen. Wann genau die Pauschale ausgezahlt werden wird, ist im Entwurf nicht konkret genannt. (irs/des/24.11.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Bettina Stark-Watzinger

Bettina Stark-Watzinger

© Bettina Stark-Watzinger/Laurence Chaperon

Stark-Watzinger, Bettina

FDP

Daniela Ludwig

Daniela Ludwig

© Daniela Ludwig/ Anne Hufnagl

Ludwig, Daniela

CDU/CSU

Dr. Lina Seitzl

Dr. Lina Seitzl

© Lina Seitzl/ Denise Claus/Kleinebildkunst

Seitzl, Dr. Lina

SPD

Dr. Götz Frömming

Dr. Götz Frömming

© Götz Frömming/ Olga Grenner

Frömming, Dr. Götz

AfD

Laura Kraft

Laura Kraft

© DBT / Inga Haar

Kraft, Laura

Bündnis 90/Die Grünen

Petra Sitte

Petra Sitte

© Petra Sitte/Nancy Glor

Sitte, Dr. Petra

Die Linke

Stefan Seidler

Stefan Seidler

© Stefan Seidler/Lars Salomonsen

Seidler, Stefan

fraktionslos

Oliver Kaczmarek

Oliver Kaczmarek

© photothek.net

Kaczmarek, Oliver

SPD

Lars Rohwer

Lars Rohwer

© Lars Rohwer/ BLEND3/Frank Grätz

Rohwer, Lars

CDU/CSU

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/4536 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses (Studierenden-Energiepreispauschalengesetz - EPPSG)
    PDF | 242 KB — Status: 21.11.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/4536 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Energie

Studierenden-Energiepreis­pauschale beschlossen, Strom- und Gaspreisbremse erörtert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 1. Dezember 2022, den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für ein Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (20/4536) angenommen. Für die Vorlage votierten alle Fraktionen außer der AfD, die sich enthielt. Zur Abstimmung hatten der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung eine Beschlussempfehlung (20/4741) und der Haushaltsausschuss einen Bericht nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/4742) vorgelegt. Keine Mehrheit erhielt hingegen ein Änderungsantrag der CDU/CSU (20/4744), in dem die Fraktion unter anderem die Durchführung und Auszahlung der einmaligen Energiepreispauschale durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf Grundlage einer Verordnung gefordert hatte. Die Vorlage wurde bei Enthaltung der AfD-Fraktion zurückgewiesen. 

Entwürfe zu Gas- und Strompreisbremse überwiesen

Erstmals berieten die Abgeordneten zudem zwei weitere Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen, die im Anschluss zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen wurden. Zum einen war dies der Gesetzentwurf zur Einführung eines Preisbremse für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung sonstiger Vorschriften (20/4683), zum anderen der Gesetzentwurf zur Einführung einer Strompreisbremse (20/4685).

Direkt abgestimmt wurde zudem ein Antrag der Unionsfraktion mit dem Titel „200-Euro-Einmalzahlung unverzüglich an Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler auszahlen“ (20/4677), den der Bundestag ebenfalls erstmals erörtert und gegen die Stimmen der Antragsteller bei Enthaltung der AfD-Fraktion abgelehnt hat.

Grüne: Niemand muss Anträge stellen

Mit den beiden Gesetzentwürfen zu Preisbremsen für Strom und Gas sorge die Ampelkoalition dafür, dass die Gesellschaft nicht zerbreche, sagte die Grünen-Abgeordnete Dr. Ingrid Nestle: Diese Gesetze organisierten Solidarität. Russlands Energiekrieg gegen Deutschland und Europa, die Einstellung der Gaslieferungen und das absichtliche Hochtreiben der Preise fossiler Energien habe Deutschland in eine schwierige Lage gebracht.

Die Bundesregierung könne die Folgen hierzulande nicht ausradieren, aber sehr wohl mildern, führte sie aus und hob hervor, dass die Entlastung automatisch erfolge: Niemand müsse Anträge stellen und Formulare ausfüllen. Alle würden entlastet, Menschen, Unternehmen, Kommunen. Wichtig sei dabei, dass Vermögendere die Subventionen versteuern müssten.

Union kritisiert Schlechterstellung der Erneuerbaren

Die Unionsfraktion begrüßt das Instrument der Preisbremsen, hält aber die Entwürfe im Konkreten für mangelhaft, sie seien bürokratisch bis zur Unverständlichkeit und ungerecht. Andreas Jung (CDU/CSU) wandte sich mit einem Vorschlag zur Vereinfachung direkt an den Finanzminister: Warum senke er die Mehrwertsteuer nicht für Energieträger, nicht nur für einzelne, fragte er Minister Christian Lindner (FDP). 

Besonders ärgerlich sei, dass die Erneuerbaren Energien schlechter behandelt würden als die fossilen. Sonne, Wind, Bioenergie würden gedeckelt, aber Steinkohle ausgenommen: Da müssen Sie nochmal ran, schrieb Jung den Koalitionsfraktionen ins Stammbuch zum Thema „Abschöpfung von Gewinnen“. Sonst werde die Preisbremse zur Investitionsbremse in Erneuerbare Energien.

SPD sieht noch Nachbesserungsbedarf

Auch Dr. Matthias Miersch (SPD) sieht noch offene Fragen, die in den nächsten Wochen zu klären seien: Dass die Preisbremse nicht für Holz-Pellets, Öl- und  Flüssiggas-Heizungen gelte, sei etwas, über das noch einmal gesprochen werden müsse, und Investitionen in Erneuerbare nicht abgewürgt werden. Im Gegenteil, die Ampelkoalition habe sich zunächst um die Versorgungssicherheit gekümmert, mit Gasspeichern, LNG-Terminals und Sparmaßnahmen.

Jetzt gehe es in einem zweiten Schritt um Bezahlbarkeit – und perspektivisch in einem dritten um den massiven Ausbau der Erneuerbaren.

AfD spricht von „Volksverdummung“

Steffen Kotré (AFD) kündigte an, „Wasser in den propagandistischen Wein“ schütten zu wollen: Er nannte die Gesetzentwürfe zu Preisbremsen eine „Volksverdummung“ wie er sie seit Honeckers Zeiten nicht mehr erlebt habe.

Erst verknappe die Bundesregierung durch den Ausstieg aus der Kohle und der Atomkraft das Energieangebot, treibe so die Preise in die Höhe – und jetzt würden Milliarden für Entlastungen ausgegeben, die besser für Soziales und Schulen hätten ausgegeben werden sollen.

FDP: Putins Energiekrieg zwingt uns zu Maßnahmen

Dr. Lukas Köhler (FDP) widersprach seinem Vorredner. Putins Energiekrieg sei es, der Deutschland zwinge, mehr als gewollt auf fossile Energien zurückgreifen zu müssen. Und Putins Energiekrieg sei es auch, der die Preise treibe und die Ampel zu Maßnahmen zwinge.

Die Regierung helfe Menschen und Unternehmen. Dazu habe man das Angebot an Energie erhöht, die Lieferanten diversifiziert, Gasspeicher befüllt. Und mit Entlastungspaketen und Preisbremsen trage man zur Abmilderung von Härten bei.

Linke: Zu spät, zu hoch und ungerecht

Noch im Sommer, als andere Länder die Preise längst gedeckelt hatten, habe die Regierung über eine Gasumlage, also eine Preiserhöhung geredet, sagte Linken-Abgeordnete Dr. Dietmar Bartsch. Jetzt zahlten Bürger und Unternehmen den Preis für diese „Zu-spät-Politik“. Die in Rede stehenden Preisbremsen kämen aber nicht nur zu spät, sie seien auch schlecht gemacht: Kein TÜV würde sie abnehmen, sagte Bartsch. 40 Cent pro Kilowatt Strom seien keine Bremse, sondern ein Gaspedal. Kein Versorger werde da drunter bleiben – „eine Einladung zum Abkassieren“.

Hauptproblem sei aber die soziale Ungerechtigkeit, denn weil die Preisbremse sich nach dem Verbrauch in der Vergangenheit richte, bekäme der am meisten, der am meisten Strom verbraucht hat – und bestraft werde derjenige, der schon in der Vergangenheit sparsam war.

Preisbremsen für Erdgas und Wärme

Mit dem weiterentwickelten Wirtschaftsstabilisierungsfonds WSF hat die Bundesregierung im Herbst einen Abwehrschirm mit einem Gesamtvolumen von bis zu 200 Milliarden Euro geschaffen, der die Auswirkungen der verschärften Energielage abfedern, die volkswirtschaftlichen Kapazitäten erhalten und volkswirtschaftliche Schäden vermindern soll. Ein wichtiges Element dieses Abwehrschirms sind Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme: Die sollen mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (20/4683) eingeführt werden.

Die Preisbremsen sollen die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern. Die Entlastung bestimmt sich nach einem Kontingent des Erdgas- und Wärmeverbrauchs zu einem vergünstigten Preis. Kleine und mittlere Letztverbraucher mit Standardlastprofil (SLP-Kunden) oder Kunden, insbesondere Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen, sollen von ihren Lieferanten 80 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu 12 Cent je Kilowattstunde beziehungsweise 80 Prozent ihres Wärmeverbrauchs zu 9,5 Cent je Kilowattstunde erhalten; Industriekunden sollen von ihren Lieferanten 70 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu 7 Cent je Kilowattstunde oder 70 Prozent ihres Wärmeverbrauchs zu 7,5 Cent je Kilowattstunde erhalten.

Die Lieferanten hätten insoweit einen Anspruch auf Erstattung gegen die Bundesrepublik Deutschland. Diese Entlastung bewegt sich innerhalb des „Befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine“ der Europäischen Kommission vom 28. Oktober 2022.

Härtefallregelung

Dem Entwurf zufolge zahlen zusätzlich zur „Soforthilfe“ und den „Erdgas-,Wärme- und Strompreisbremsen“ der Bundesregierung die Rehabilitationsträger nach Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) den sozialen Dienstleistern auf Antrag einen einmaligen Zuschuss zu den Kosten für Erdgas, Wärme und Strom (Härtefallregelung), die im Jahr 2022 entstanden sind. Die Rehabilitationsträger sollen hierfür Mittel des WSF über das Bundesamt für Soziale Sicherung bekommen. Für das Jahr 2023 ist keine Entlastung notwendig. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Gesundheit, für Wirtschaft und Klimaschutz sowie der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nähere Bestimmungen zu den konkreten Voraussetzungen des Zuschusses, zum Verfahren der Antragstellung und zur Übernahme der Kosten der Rehabilitationsträger aus dem WSF zu erlassen.

Um die Aufrechterhaltung der durch die steigenden Energieträgerpreise stark gefährdeten Funktionsfähigkeit von Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen zu gewährleisten, wurde in der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (MPK-Beschluss) am 2. November 2022 festgelegt, Mittel in Höhe von bis zu acht Milliarden Euro für ein Hilfsprogramm für die genannten WSF zur Verfügung zu stellen. Für die Krankenhäuser soll ein Betrag in Höhe von sechs Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden. Mit diesen Mitteln würden die Steigerungen der Kosten für den Bezug von Erdgas und Strom gegenüber dem Niveau vor der Krise ausgeglichen. Für die stationären Pflegeeinrichtungen wird ein Betrag in Höhe von zwei Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.

Für die Umsetzung der Preisbremsen fallen Haushaltsausgaben in Höhe von circa 56 Milliarden Euro in den Jahren 2023 und 2024 an. Diese sind vom WSF zu tragen. Die geplanten Regelungen haben keine Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen. Der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft wird derzeit berechnet.

Einführung einer Strompreisbremse

Mit dem Gesetz (20/4685) sollen Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher bis zum 30. April 2024 entlastet werden. Das gelte für alle Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher (zum Beispiel private, gewerbliche oder gemeinnützige). Die Entlastung werde für das Jahr 2023 durch dieses Gesetz und für das Jahr 2024 durch ergänzende Verordnungen umgesetzt.

Im Einzelnen soll die Entlastung wie folgt ausgestaltet sein: Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft, deren vertragliche Strompreise bereits jetzt oder über den Umsetzungszeitraum des Gesetzes hinweg über einer gesetzlich definierten Höhe liegen, sollen durch ein Basispreiskontingent bei ihrem Stromverbrauch entlastet werden, indem jede Stromentnahmestelle eine bestimmte Strommenge zu einem vergünstigten Preis erhält. Haushalte und Kleingewerbe (Entnahmestellen mit einem Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden – kWh) erhalten ein auf 40 Cent/kWh (inklusive Netzentgelten, Steuern, Abgaben und Umlagen) gedeckeltes Kontingent in Höhe von 80 Prozent ihres historischen Netzbezuges. Entnahmestellen mit mehr als 30.000 kWh Jahresverbrauch, also insbesondere mittlere und große Unternehmen, erhalten ein auf 13 Cent/kWh (zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen) gedeckeltes Kontingent in Höhe von 70 Prozent ihres historischen Netzbezuges.

Um den Elektrizitätsversorgungsunternehmen ausreichend Zeit für die Implementierung der Strompreisbremse zu geben, erfolge die Auszahlung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 im März 2023.

Entlastung von industriellen Unternehmen

Die Entlastung von insbesondere industriellen Unternehmen mit besonders hohen Stromkosten folge den Vorgaben und insbesondere den Beihilfehöchstgrenzen des „Befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine“, den die EU-Kommission am 28. Oktober 2022 beschlossen hat. Die Übertragungsnetzentgelte im Jahr 2023 werden den Angaben zufolge durch einen Zuschuss in Höhe von 12,84 Milliarden Euro auf dem Niveau des Jahres 2022 stabilisiert und damit ein deutlicher Anstieg verhindert, der sich in der Plankostenprognose der Übertragungsnetzbetreiber für das Jahr 2023 abzeichnete. Diese Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte komme allen Stromverbraucherinnen und Stromverbrauchern zugute. Die Entlastungsmaßnahmen seien so ausgestaltet, dass für den Verbrauch oberhalb des festgelegten Basiskontingents weiterhin gleichzeitig Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten würden, heißt es im Entwurf.

Die für diese Entlastungsmaßnahmen erforderlichen Finanzmittel sollen zu einem erheblichen Teil aus der Stromwirtschaft generiert werden. So sehr die Stromverbraucherinnen und -verbraucher unter den hohen Strompreisen litten, so sehr profitierten viele Stromerzeuger von eben diesen hohen Strompreisen: Diese kriegs- und krisenbedingten Überschusserlöse sollen mit dem Gesetz „in angemessenem Umfang“ abgeschöpft und zur Finanzierung der Entlastungsmaßnahmen verwendet werden, heißt es weiter. Dabei komme dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds WSF eine Auffangfunktion zu: Zum einen stelle er die Zwischenfinanzierung sicher, denn die Entlastungsbeträge würden bereits ab März 2023 gewährt, die Überschusserlöse müssten jedoch erst ab August 2023 abgerechnet und gezahlt werden. Zum anderen werde am Ende der Laufzeit der Strompreisbremse ein Fehlbetrag auf den Konten der Übertragungsnetzbetreiberbe stehen, da die abgeschöpften Überschusserlöse geringer als die gewährten Entlastungsbeträge sein werden.

Diese Differenz zwischen den Entlastungsbeträgen und den Überschusserlösen wird laut Vorlage durch einen Zuschuss aus dem WSF beglichen. Im Wirtschaftsplan seien für die Zwischenfinanzierung und den Bundeszuschuss zur Strompreisbremse einschließlich der Übertragungsnetzentgelte entsprechend 43 Milliarden Euro vorgesehen worden. Dieser Zuschuss entfalle auf das Haushaltsjahr 2023. Die Entlastung in 2024 wird aus den Einnahmen der Übertragungsnetzbetreiber durch die Abschöpfung finanziert. Der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft werde derzeit berechnet. 

Energiepreispauschale für Studierende

Der Gesetzentwurf zur Zahlung eines einmaligen Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses (20/4536) sieht vor, diesem Personenkreis aufgrund stark gestiegener Lebenshaltungskosten und Energiepreise 200 Euro zukommen zu lassen.

Rund 2,95 Millionen Studierende und etwa 450.000 Fachschülerinnen und Fachschüler sind den Angaben zufolge anspruchsberechtigt. Die Energiepreispauschale soll erhalten können, wer am 1. Dezember 2022 an einer in Deutschland gelegenen Ausbildungsstätte immatrikuliert ist. Damit bezieht der Gesetzentwurf auch ausländische Studierende ein, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Ausgenommen von der Einmalzahlung sind allerdings Gaststudierende.

Digitale Plattform für Anträge geplant

Für diese Energiepreispauschale sind laut Regierungsentwurf Ausgaben von rund 680 Millionen Euro eingeplant. Das Geld soll zunächst von den Ländern beziehungsweise zuständigen Stellen an die Studierenden sowie Fachschüler und Fachschülerinnen überwiesen werden. Anschließend werde der Bund die ausgegebenen Mittel bis zum 31. Dezember 2023 an die Länder zurückzahlen.

Beantragt werden soll die Einmalzahlung über eine digitale Plattform, die Bund und Länder noch erarbeiten müssen. Wann genau die Pauschale ausgezahlt werden wird, ist im Entwurf nicht konkret genannt. 

Abgelehnter Antrag der Union

Spätestens im Januar 2023 sollen Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler die einmalige 200 Euro Energiepreispauschale erhalten, forderte die CDU/CSU-Fraktion in ihrem abgelehnten Antrag (20/4677). Außerdem verlangten die Abgeordneten, dass die angekündigte digitale Plattform zur Antragsstellung binnen 14 Tagen fertiggestellt werden solle und der Bund sämtliche Verwaltungskosten übernehmen müsse. (mis/vom/des/01.12.2022)


Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

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Ingrid Nestle

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Andreas Jung

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Jung, Andreas

CDU/CSU

Dr. Matthias Miersch

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Miersch, Dr. Matthias

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Steffen Kotré

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Kotré, Steffen

AfD

Lukas Köhler

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Köhler, Dr. Lukas

FDP

Robert Farle

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Farle, Robert

fraktionslos

Lukas Köhler

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Köhler, Dr. Lukas

FDP

Dietmar Bartsch

Dietmar Bartsch

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Bartsch, Dr. Dietmar

Die Linke

Dieter Janecek

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Janecek, Dieter

Bündnis 90/Die Grünen

Lars Rohwer

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Rohwer, Lars

CDU/CSU

Andreas Mehltretter

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Mehltretter, Andreas

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Dr. Götz Frömming

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Frömming, Dr. Götz

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Bettina Stark-Watzinger

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Stark-Watzinger, Bettina

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Thomas Jarzombek

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Jarzombek, Thomas

CDU/CSU

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Stark-Watzinger, Bettina

FDP

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Stahr, Nina

Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Thomas Gebhart

Dr. Thomas Gebhart

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Gebhart, Dr. Thomas

CDU/CSU

Sebastian Roloff

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Roloff, Sebastian

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Dr. Andreas Lenz

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Lenz, Dr. Andreas

CDU/CSU

Dr. Lina Seitzl

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Seitzl, Dr. Lina

SPD

Jessica Rosenthal

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Rosenthal, Jessica

SPD

Bärbel Bas

Bärbel Bas

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Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/4536 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses (Studierenden-Energiepreispauschalengesetz - EPPSG)
    PDF | 242 KB — Status: 21.11.2022
  • 20/4677 - Antrag: 200-Euro-Einmalzahlung jetzt an Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler auszahlen
    PDF | 163 KB — Status: 29.11.2022
  • 20/4683 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften
    PDF | 981 KB — Status: 29.11.2022
  • 20/4685 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
    PDF | 1 MB — Status: 29.11.2022
  • 20/4741 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/4536 - Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses (Studierenden-Energiepreispauschalengesetz - EPPSG)
    PDF | 228 KB — Status: 30.11.2022
  • 20/4742 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/4536, 20/4741 - Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses (Studierenden-Energiepreispauschalengesetz - EPPSG)
    PDF | 165 KB — Status: 30.11.2022
  • 20/4744 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/4536, 20/4741, 20/4742 - Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses (Studierenden-Energiepreispauschalengesetz - EPPSG)
    PDF | 142 KB — Status: 30.11.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/4683 und 20/4685 beschlossen
  • Änderungsantrag 20/4744 abgelehnt
  • Gesetzentwurf 20/4536 (Beschlussempfehlung 20/4741: Gesetzentwurf annehmen) angenommen
  • Antrag 20/4677 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Energie

Energiebranche kritisiert geplanten Strompreisbremse

Zeit: Dienstag, 6. Dezember 2022, 15.15 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Von der Energiebranche kommt deutliche Kritik an der geplanten Strompreisbremse. Während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie am Dienstag, 6. Dezember 2022, traf vor allem die geplante Regelung zur Abschöpfung von „Zufallsgewinnen“ in der Stromerzeugung auf Widerspruch. Laut dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (20/4685) sollen kriegs- und krisenbedingte Überschusserlöse „in angemessenem Umfang abgeschöpft und über einen Wälzungsmechanismus zur Finanzierung der Entlastungsmaßnahmen verwendet werden“. Oberhalb einer technologiespezifischen Obergrenze sollen 90 Prozent der Erlöse abgeschöpft werden. Ziel der Regelung ist es, Stromverbraucher bis zum 30. April 2024 bei den Strompreisen zu entlasten.

Sachverständige fordern Befristung

Auch wenn die Branche bereit sei, ihren solidarischen Beitrag zu leisten, sei die Tiefe der Markteingriffe besorgniserregend, befand Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft. „Gerade auf der Abschöpfungsseite brauchen wir ganz dringend ein Enddatum“, sagte sie. Erhebliche Sorge mache ihr auch die kurzfristige Streichung der „vermiedenen Netzentgelte“, die derzeit dezentralen Erzeugern gezahlt würden. Sie seien ein wichtiger Erlösbestandteil, „der bei der Investitionsentscheidung fest einkalkuliert worden ist“, machte Andreae deutlich.

Wolfram Axthelm, Geschäftsführer beim Bundesverband WindEnergie, forderte ebenfalls eine klare Befristung. „Jeder Automatismus zur Verlängerung per Verordnung ist zu vermeiden“, machte er deutlich. Jedes neue Gesetz im Energiesektor müsse sich daran messen lassen, ob es einen Beitrag zur Energiewende leistet, sagte Axthelm. Diesem Entwurf fehlen aber beispielsweise eine Duldungspflicht privater und öffentlicher Grundstückseigentümer für Anschlussleitungen.

Gefahr von Leistungsdrosselung und Projektstornierungen

Der „komplexe und unverhältnismäßig komplizierte Abschöpfungsmechanismus“ habe zu einer enormen Verunsicherung in der Branche geführt, sagte die Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energien, Simone Peter. „Das ging bis zur Stornierung von Projekten“, so Peter. Durch den Bezug auf einen fiktiven Erlös, statt auf tatsächliche Gewinne, würden notwendige Investitionsspielräume und Risikopuffer abgeschöpft. Die Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energien verlangte ebenfalls eine klare Befristung der Abschöpfung bis Juni 2023. Die Möglichkeit der Verlängerung bis Ende 2024 oder sogar darüber hinaus drohe zum Damoklesschwert für Neuinvestitionen zu werden, warnte Peter.

Aus Sicht von Sandra Rostek vom Hauptstadtbüro Bioenergie besteht die Gefahr einer massiven Leistungsdrosselung bei der Bioenergie. Rostek verwies auf die zuletzt deutlich gestiegenen Produktionskosten. „Die Erlösabschöpfung würde bei Bioenergieanlagen zu realen Verlusten führen“, warnte sie. Notwendig sei die vollständige Ausnahme der Bioenergie aus dem Abschöpfungssystem. Andernfalls stünden sowohl die Versorgungssicherheit sowie langfristig die gesamte Energiewende in Gefahr, sagte Rostek.

Vertrauen in verlässliche Investitionsbedingungen

Auch Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer beim Verband Kommunaler Unternehmen, hält den Gesetzentwurf für verbesserungsbedürftig. Bei der Gewinnabschöpfung werde über das Ziel hinausgeschossen, befand er. „Es droht eine Abschöpfung von gar nicht vorhandenen Gewinnen.“ Besonders betroffen davon seien Projekte der erneuerbaren Energien. Gravierend für viele Stadtwerke sei die plötzliche Streichung der Entgelte für dezentrale Erzeugung, die vermiedenen Nutzungsentgelte. Das sei ein gewaltiger Vertrauensbruch, der nicht nur den Stadtwerken schade, sondern das Vertrauen in verlässliche Investitionsbedingungen ruiniere.

Der auf Energie- und Regulierungsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Olaf Däuper sagte: „Wer Preisbremsen einführt, muss von Anfang an den Ausstieg mitbedenken.“ Wenn 2024 wieder normaler Wettbewerb herrsche, dürften die Energieversorger, die in den jetzigen schweren Zeiten die Versorgung aufrechterhalten, nicht schutzlos den Discountern oder Schnäppchenjägern auf dem Spotmarkt ausgeliefert sein, sagte Däuper.

Experte plädiert für „Energiesoli“

Benjamin Held vom Institut für Interdisziplinäre Forschung sprach sich dafür aus, besonders belastete Haushalte noch besser zu unterstützen und vor dem Hintergrund knapper Haushaltsmittel eine übermäßige Förderung einkommensstarker Haushalte zu vermeiden. Von den Entlastungen würden einkommensstarke Haushalte aktuell deutlich mehr profitieren, sagte Held.

Sie seien auch leichter in der Lage 20 Prozent Energie einzusparen als Haushalte, die ohnehin notgedrungen auf einen sparsamen Verbrauch achten. Held plädierte für einen befristeten „Energiesoli“.

Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten

Auf die mit dem Gesetz geplante Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte ging Stefan Kapferer, Vorsitzender der Geschäftsführung des Netzbetreibers 50Hertz Transmission, ein. Die Regelung, einen Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten zu zahlen, sei unbürokratisch ausgestaltet, lobte er. Das gelte für andere Elemente des Gesetzes aber nicht, so Kapferer. Es sollte seiner Ansicht nach geregelt werden, dass für die Netzbetreiber kein Liquiditätsrisiko bleibt.

Eine 100-prozentige Abschöpfung von Zufallsgewinnen forderte Thomas Engelke von der Verbraucherzentrale Bundesverband. Zugleich verlangte er, für Wärmestromtarife eine separate Preisobergrenze von 30 ct/kWh einzuführen. Bis spätestens Mitte 2023 müssten zudem die Voraussetzungen für sozial-differenziere Direktzahlungen des Bundes geschaffen werden. Engelke sprach sich außerdem dafür aus, ein Mindestkontingent von 1.500 Kilowattstunden festzulegen, auf die der staatlich garantierte Brutto-Arbeitspreis von 40 Cent pro Kilowattstunde „zu 100 Prozent angewandt wird“. Hierdurch könnten Verbraucher, die bereits in der Vergangenheit alle Einsparpotentiale realisiert haben, stärker entlastet werden.

Konsequenzen für Gewerbetriebende

Constantin Terton vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) kritisierte, dass als Bezugsjahr für die Festlegung des Entlastungskontingentes das Jahr 2021 gewählt worden sei. Damit würden ausgerechnet jene Betriebe benachteiligt, „die im Jahr 2021 Pandemie-bedingt in den Lockdown geschickt wurden“ und einen deutlichen Umsatzverlust zu verzeichnen hatten. Insbesondere benachteiligt wären damit Betriebe der Hotellerie, Gastronomie und Cafés, Caterer sowie der in der Wertschöpfungskette nachgelagerten Handwerksbetriebe.

Prof. Dr. Fritz Söllner von der Universität Ilmenau hält die Strompreisbremse für „sehr teuer, sehr kompliziert und verfassungsrechtlich zumindest in Teilen sehr fragwürdig“. Effizienter als auch effektiver sei eine Strompreissenkung durch eine direkte Subventionierung der Gasverstromung, sagte er. Der Staat, so Söllner, würde in diesem Fall Gas zum Marktpreis ankaufen und es zu einem niedrigeren Preis an die Betreiber von Gaskraftwerken weiterverkaufen. Dadurch würden deren Kosten und in der Folge auch der Strompreis sinken, „da die Gaskraftwerke als Grenzanbieter den Strompreis durch die Höhe ihrer Kosten de facto bestimmen“.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Mit dem Gesetz sollen Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher bis zum 30. April 2024 entlastet werden. Das gelte für alle Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher (zum Beispiel private, gewerbliche oder gemeinnützige). Die Entlastung werde für das Jahr 2023 durch dieses Gesetz und für das Jahr 2024 durch ergänzende Verordnungen umgesetzt.

Im Einzelnen soll die Entlastung wie folgt ausgestaltet sein: Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft, deren vertragliche Strompreise bereits jetzt oder über den Umsetzungszeitraum des Gesetzes hinweg über einer gesetzlich definierten Höhe liegen, sollen durch ein Basispreiskontingent bei ihrem Stromverbrauch entlastet werden, indem jede Stromentnahmestelle eine bestimmte Strommenge zu einem vergünstigten Preis erhält. Haushalte und Kleingewerbe (Entnahmestellen mit einem Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden – kWh) erhalten ein auf 40 Cent/kWh (inklusive Netzentgelten, Steuern, Abgaben und Umlagen) gedeckeltes Kontingent in Höhe von 80 Prozent ihres historischen Netzbezuges. Entnahmestellen mit mehr als 30.000 kWh Jahresverbrauch, also insbesondere mittlere und große Unternehmen, erhalten ein auf 13 Cent/kWh (zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen) gedeckeltes Kontingent in Höhe von 70 Prozent ihres historischen Netzbezuges.

Um den Elektrizitätsversorgungsunternehmen ausreichend Zeit für die Implementierung der Strompreisbremse zu geben, erfolge die Auszahlung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 im März 2023.

Entlastung von industriellen Unternehmen

Die Entlastung von insbesondere industriellen Unternehmen mit besonders hohen Stromkosten folge den Vorgaben und insbesondere den Beihilfehöchstgrenzen des „Befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine“, den die EU-Kommission am 28. Oktober 2022 beschlossen hat. Die Übertragungsnetzentgelte im Jahr 2023 werden den Angaben zufolge durch einen Zuschuss in Höhe von 12,84 Milliarden Euro auf dem Niveau des Jahres 2022 stabilisiert und damit ein deutlicher Anstieg verhindert, der sich in der Plankostenprognose der Übertragungsnetzbetreiber für das Jahr 2023 abzeichnete. Diese Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte komme allen Stromverbraucherinnen und Stromverbrauchern zugute. Die Entlastungsmaßnahmen seien so ausgestaltet, dass für den Verbrauch oberhalb des festgelegten Basiskontingents weiterhin gleichzeitig Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten würden, heißt es im Entwurf.

Die für diese Entlastungsmaßnahmen erforderlichen Finanzmittel sollen zu einem erheblichen Teil aus der Stromwirtschaft generiert werden. So sehr die Stromverbraucherinnen und -verbraucher unter den hohen Strompreisen litten, so sehr profitierten viele Stromerzeuger von eben diesen hohen Strompreisen: Diese kriegs- und krisenbedingten Überschusserlöse sollen mit dem Gesetz „in angemessenem Umfang“ abgeschöpft und zur Finanzierung der Entlastungsmaßnahmen verwendet werden, heißt es weiter. Dabei komme dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds WSF eine Auffangfunktion zu: Zum einen stelle er die Zwischenfinanzierung sicher, denn die Entlastungsbeträge würden bereits ab März 2023 gewährt, die Überschusserlöse müssten jedoch erst ab August 2023 abgerechnet und gezahlt werden. Zum anderen werde am Ende der Laufzeit der Strompreisbremse ein Fehlbetrag auf den Konten der Übertragungsnetzbetreiberbe stehen, da die abgeschöpften Überschusserlöse geringer als die gewährten Entlastungsbeträge sein werden.

Diese Differenz zwischen den Entlastungsbeträgen und den Überschusserlösen wird laut Vorlage durch einen Zuschuss aus dem WSF beglichen. Im Wirtschaftsplan seien für die Zwischenfinanzierung und den Bundeszuschuss zur Strompreisbremse einschließlich der Übertragungsnetzentgelte entsprechend 43 Milliarden Euro vorgesehen worden. Dieser Zuschuss entfalle auf das Haushaltsjahr 2023. Die Entlastung in 2024 wird aus den Einnahmen der Übertragungsnetzbetreiber durch die Abschöpfung finanziert. Der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft werde derzeit berechnet. (hau/mis/06.12.2022)

Dokumente

  • 20/4685 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
    PDF | 1 MB — Status: 29.11.2022

Tagesordnung

  • 45. Sitzung am Dienstag, dem 6. Dezember 2022, 15:15 Uhr, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101 - öffentlich

Protokolle

  • 45. Protokoll

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • 20(25)243 Stellungnahme des Verbandes Kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
  • 20(25)244 Stellungnahme des Bundesverbandes WindEnergie e.V. (BWE)
  • 20(25)246 Stellungnahme SV Fritz Söllner, TU Ilmenau
  • 20(25)247 Stellungnahme des Bundesverbandes Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
  • 20(25)248 Stellungnahme Hauptstadtbüro Bioenergie
  • 20(25)251 Stellungnahme SV Dr. Benjamin Held, Leiter des Arbeitsbereichs Nachhaltige Entwicklung, FEST e.V. - Institut für Interdisziplinäre Forschung (FEST)
  • 20(25)252 Stellungnahme der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)
  • 20(25)253 Stellungnahme SV Stefan Kapferer, Vorsitzender der Geschäftsführung 50Hertz Transmission GmbH (50Hertz)
  • 20(25)255 Stellungnahme des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW)
  • 20(25)261 Stellungnahme Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)
  • 20(25)258 Stellungnahme Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
  • 20(25)259 Stellungnahme Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände
  • 20(25)263 Stellungnahme SV Dr. Olaf Däuper, Rechtsanwälte Becker Büttner Held
  • 20(25)264 Zusammenstellung aller Stellungnahmen

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Klimaschutz und Energie

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Energie

Lob und Kritik für geplante Gaspreisbremse

Zeit: Dienstag, 6. Dezember 2022, 13 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat sich am Dienstag, 6. Dezember 2022, in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Einführung einer Preisbremse für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (20/4683) befasst. Mit der Bremse sollen die gestiegenen Energiekosten abgefedert und Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen entlastet werden.

Rollenteilung zwischen Politik und Unternehmen

Den Anfang machte Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung und Mitglied des Präsidiums beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Die Energiewirtschaft trage das Vorhaben grundsätzlich mit – „im Interesse unserer Kundinnen und Kunden, des sozialen Zusammenhalts und der Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland“. Aber, führte Andreae dann aus: Der Gasmarkt sei ein Massenmarkt und alles, was die Preisbremse vorsehe, könne nicht funktionieren, denn mit dem Entwurf würden die Unternehmen der Energiewirtschaft letztlich im Auftrag des Staates zu Aufgaben herangezogen, die einen außerordentlichen Aufwand verursachten und für die keine Kompensation vorgesehen sei.

Nachdrücklich appellierte sie an die Abgeordneten des Ausschusses, alles dafür zu tun, das Gesetzeswerk zu vereinfachen, Verfahren zu beschleunigen, rechtssicher umzusetzen und mögliche Irritationen bei den Kundinnen und Kunden zu vermeiden. „Wir brauchen eine klare Rollenteilung zwischen Politik und Unternehmen“, forderte Andreae.

Sachverständiger kritisiert „soziale Schieflage“

Auch Prof. Dr. Sebastian Dullien, Wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) in der Hans-Böckler-Stiftung, begrüßte das Gesetzesvorhaben. Die Preisbremse habe das Potenzial, die Konjunktur in Deutschland spürbar zu stützen, besonders vom Preisanstieg von Erdgas und Wärme betroffene Haushalte vor finanziellen Problemen zu schützen und die Inflation in relevantem Maß zu dämpfen. Der Gaspreis sei seit 2019 um das Siebenfache gestiegen. Das überfordere manchen Haushalt, es komme zu Konsumeinschränkungen oder gar Zahlungsausfällen, in der Industrie gebe es Produktionsstilllegungen. 

Allerdings würden die Regeln im Gesetz bei der Entlastung der Privathaushalte eine soziale Schieflage enthalten: Haushalte mit hohem Energieverbrauch, die sich stark überproportional in den oberen Einkommensgruppen fänden, würden besonders profitieren. Hier solle erwogen werden, ob nicht doch eine Nachbesserung durch eine Obergrenze der geförderten Zahl an Kilowattstunden umgesetzt werden könne, sagte Dullien.

„Halten Sie den Entwurf so einfach wie möglich“

Die konkrete Ausformung des Entwurfs enthalte „eine Reihe von Mängeln, um deren Korrektur wir bitten“, sagte Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). Auch sein Appell lautete: „Keep it simple“ – „Halten Sie den Gesetzentwurf so einfach wie möglich.“ Bisher seien zum Beispiel die beihilferechtlichen Einschränkungen der möglichen Entlastungssummen im Einzelnen komplex und nur sehr schwer nachvollziehbar. Das Kontingentmodell hochkomplex, die Änderungsanforderungen an die Unternehmens-IT hoch, der Umsetzungszeitraum aber sehr kurz.

Es sei deswegen zwingend notwendig, dass die Administration der Einhaltung der beihilferechtlichen Bestimmungen nicht bei den Energieversorgern liege, wie es der Gesetzesentwurf bisher vorsehe. Und es dürfe keine zusätzlichen Auflagen geben wie zum Beispiel eine vorgezogene Informationspflicht bei Wärme-Kunden schon bis Mitte Februar.

Einsparungen und Ersatzrohstoffe

Prof. Dr. Andreas Löschel, Ökonom und Inhaber des Lehrstuhls für Umwelt-/Ressourcenökonomik und Nachhaltigkeit, an der Ruhr-Universität Bochum zeigte sich optimistisch, dass die Preisbremse den Gasverbrauch reduzieren könne. In Privathaushalten durch Verhaltensänderungen, in der Wirtschaft und Industrie durch Einsparungen und Ersatzrohstoffe.

Wichtig sei aus seiner Sicht, dass der Abstand der Kontingentpreise zum Marktpreis groß genug sei, um einen Einsparreiz darzustellen. Kritisch beurteilte er, dass der Umstand, dass ein höherer Energieverbrauch zu höheren Entlastungen führe, wie eine Missbrauchseinladung wirken könnte.

Lob für Pflicht zur Arbeitsplatzerhaltung

Frederik Moch (DGB-Bundesvorstand) begrüßte die Pflicht zur Arbeitsplatzerhaltung und nannte es einen „Meilenstein“, dass die Hilfen an Bedingungen geknüpft würden. Diese grundsätzliche Regelung begrüße der DGB. Sie müsse dringend erhalten und weiter verbessert werden.

Der DGB spreche sich deshalb einerseits für eine Herabsetzung der Bagatellgrenze aus, damit möglichst viele Unternehmen der Arbeitsplatzerhaltungspflicht unterliegen. Andererseits sollte der Arbeitsplatzerhalt mindestens für fünf Jahre gelten, wie es vergleichbare Regelungen etwa in der GRW-Wirtschaftsförderung nahelegten.

Drei Punkte für Nachbesserungen

Ramona Pop vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßte die Gaspreisbremse, weil sie ab Anfang 2023 die privaten Haushalte vor sehr hohen Gaspreisen schütze und gleichzeitig zum weiteren Energiesparen anreize. Der vzbv begrüße auch, dass Unternehmen, die die Gaspreisbremse in Anspruch nehmen, keine Boni an die Geschäftsführung zahlen und keine Dividenden an die Gesellschafterinnen ausschütten dürften. Die steigenden Energiepreise führten zu einer Vielzahl an Beschwerden bei der Verbraucherzentrale, die ihre Kolleginnen leisteten da teilweise „Sozialarbeit“. Unter anderem aber auch deshalb, weil die Kompliziertheit der Maßnahmen schwer zu erklären sei, zum Beispiel was wann für wen gelte.

Pop nannte drei Punkte, bei denen sie Nachbesserungsbedarf sehe. So fordere der vzbv, dass ein Mindestkontingent von 4.000 kWh festgelegt werde, auf das der staatlich garantierte Brutto-Arbeitspreis von zwölf Cent pro kWh zu 100 Prozent angewandt werde. Hierdurch könnten Verbraucherinnen und Verbraucher, die bereits in der Vergangenheit alle Einsparpotenziale realisiert haben, stärker entlastet werden. Steuerpflichtige, die für einen Teil ihres Einkommens den Spitzensteuersatz zahlen, sollten die Entlastungen aus der Soforthilfe und der Preisbremse als zusätzliche Einnahme versteuern müssen – und die Bundesregierung solle bis spätestens Mitte 2023 die Voraussetzungen für sozial-differenziere Direktzahlungen des Bundes schafften.

Änderungen am EU-Beihilferahmen gefordert

Dr. Carsten Rolle vom BDI kritisierte, dass trotz Bremse das Preisniveau für die Unternehmen im Vergleich zur Vorkrisenzeit sehr hoch sei und es aus Sicht der deutschen Industrie weiterhin äußerst kritische Punkte gebe, die insbesondere im Zusammenspiel zwischen der nationalen Gaspreisbremse und dem EU-Beihilferecht entstünden. So schränkten die Vorgaben des EU-Beihilferahmens die Bremsen extrem ein und konterkarierten die Empfehlungen der Gaskommission in wesentlichen Teilen. „Ohne Änderungen am EU-Beihilferahmen wird die Industrie nicht die Hilfen erhalten, die in dieser Krise dringend geboten sind“, sagte Rolle.

Anders als der sehr einfache Vorschlag der Gaskommission für eine Preisbremse, bringe der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen viel Unsicherheit, sei sehr komplex, sehr ausdifferenziert – „da müssen wir ran“, sagte Rolle.

„Vorfinanzierung durch kommunale Energieversorger nicht leistbar“

Nadine Schartz von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände warnte, der Erstattungsanspruch der Gas- und Wärmeversorger und das Antragsverfahren dürfe auf keinen Fall die Liquidität der kommunalen Energieversorger gefährden. „Die Entlastungsbeträge müssen schnell und fristgerecht vom Bund (über die KfW) an die Energieversorger durchgeleitet werden. Eine Vorfinanzierung durch die kommunalen Energieversorger ist nicht leistbar.“ Es sei gut, dass der Bund Härtefallfonds für medizinische, pflegerische und soziale Fälle bereitstellen wolle, in denen die Dezemberhilfe und die Preisbremsen nicht ausreichend wirkten. 

Schartz forderte zudem, dass für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen schnell eine Regelung geschaffen werde, durch die zusätzliche Hilfen zielgenau, unbürokratisch und schnell bei den Einrichtungen ankämen. Immer mehr Krankenhäuser seien durch die Folgen der Corona-Pandemie und den Fachkräftemangel bereits wirtschaftlich stark angeschlagen. Mit Blick auf den Hilfsfonds für soziale Dienstleister halte sie eine Ausweitung der Regelung auf sämtliche Einrichtungen der Eingliederungshilfe und der Jugendhilfe für geboten.

Und schließlich wies sie darauf hin, dass eine Klarstellung für die von der Hochwasserkatastrophe im Jahr 2021 betroffenen Gebiete wünschenswert wäre. In diesen Gebieten gebe es bei vielen Gebäuden und Wohnungen gerade keine tauglichen Werte für den Energieverbrauch sowohl im laufenden wie auch im Jahr 2021 da es regelmäßig noch bis weit in das Jahr 2022 hinein Ausfälle und Unterbrechungen in der Heiztechnik gegeben habe.

„Sehr teuer und sehr kompliziert“

Einen grundsätzlich anderen Schwerpunkt setzte Prof. Dr. Fritz Söllner von der TU Ilmenau. Er sehe das grundsätzliche Problem eher in der einseitigen und verfehlten Energiepolitik der letzten 20 Jahre, in denen man zu Gunsten der Erneuerbaren aus den grundlastfähigen Energien Kohle und Atom ausgestiegen sei. Jetzt stehe Deutschland vor der Gefahr der Deindustrialisierung.

Mit den Gas- und Wärmepreisbremsen und den sie begleitenden Regelungen habe man nun ein Instrument zur Entlastung der Verbraucher gewählt, „das sehr teuer und sehr kompliziert“ sei. Helfen würde dagegen nur ein größeres Angebot an Energie auch aus Kohle- und Atomkraftwerken.

Ausweitung auf Flüssiggas gefordert

Dr. Constantin Terton Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) stellte die große Bedeutung der Preisbremse für das Handwerk heraus, bevor er vor allem zwei Punkte kritisierte. Erstens: Der Gesetzentwurf ziele ausschließlich auf Netzentnahmen von „leitungsgebundenem Erdgas und von Wärme“ ab. Nach seinem Dafürhalten sollte hier eine Ausweitung auch auf Flüssiggas vorgenommen werden, das insbesondere im ländlichen Raum und vor allem dann genutzt werde, wenn die leitungsgebundene Gasversorgung unzureichend sei.

Zweitens: Das grundsätzliche Ziel, Betriebe zur Gaseinsparung zu drängen, sei richtig. Aber nicht jedes Unternehmen könne nach Belieben und schon gar nicht in beliebiger Höhe Gas einsparen. Um zwar Gas auf der einen Seite zu sparen, die Versorgung der Bevölkerung aber nicht zu gefährden bedürfe es der Wahl des richtigen Vergleichszeitraumes, um das Entlastungskontingent beziehungsweise den gedeckelten Maximalverbrauch festzulegen. Das sei im Gesetzentwurf jedoch nicht der Fall, denn als Bezugsjahr wurde das Jahr 2021 gewählt. Damit würden jedoch ausgerechnet die Betriebe benachteiligt, die im Jahr 2021 pandemiebedingt in den Lockdown geschickt worden seien und deutliche  Umsatzverluste gehabt hätten.

Sparanreize und Existenzsicherung

Zugeschaltet aus den USA war Prof. Dr. Dr. Isabella M. Weber von University of Massachusetts Amherst. Sie betonte eingangs die Notwendigkeit der Maßnahmen unter Hinweis auf das auch „politisch große Spaltungspotenzial“ der enorm gestiegenen Energiepreise und ihrer Folgen. Zur Sache stellte sie fest, die Gaspreisbremse müsse eine Balance finden zwischen dem Ziel, ausreichend Sparanreize zu erhalten und die Existenzen von Unternehmen zu sichern, während es gelte Missbrauch nach Möglichkeit zu vermeiden.

Die Energiepreise seien auch der wichtigste Treiber der hohen Inflation, die sowohl die wirtschaftliche Stabilität als auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt bedrohe. Die Gaspreisbremse könne auf zweierlei Weise inflationssenkend wirken, zeigte sie sich optimistisch. Einerseits direkt, da sich die Gaspreisbremse als Preissenkung auf den Rechnungen von Haushaltskunden niederschlage, und andererseits könne die Kostensenkung durch die Gaspreisbremse für Unternehmen dazu führen, dass die Inflation entlang der Wertschöpfungskette gesenkt wird. Berechnungen für die USA zeigten, dass der Preisdruck von fossilen Energien mit Abstand den größten Effekt auf den Verbraucherindex habe.

Auch Weber wies nochmal auf die eingebaute soziale Schieflage hin: „Ärmere Haushalte, die am stärksten von den Gaspreisen belastet sind, erhalten im Durchschnitt ein geringeres Entlastungskontingent als reichere Haushalte. Diese Schieflage zu korrigieren ist entscheidend um der sozialen Spaltung entgegen zu wirken und sicher zu stellen, dass alle Haushalte ausreichend entlastet werden“, sagte Weber.

Abgestufte Entlastungen und flexible Anpassung

Prof. Dr. Henning Vöpel, Vorstand vom Centrum für Europäische Politik, hakte da ein, um Vorschläge zu den Kritikpunkten zu machen. In seiner schriftlichen Stellungnahme heißt es dazu:

  • „Feste kWh-Preise im Entlastungskontingent setzen zu wenig Einsparanreize. Abgestufte Entlastungen wären zweckmäßiger, so dass neben einer kontingentierten Deckelung eine Bremswirkung erzielt wird. 
  • Es kann entlang verschiedener Vertragsbeziehungen (Verbraucher – Versorger, Versorger – Erzeuger) zu Mitnahmeeffekten kommen. Das Einfrieren der Arbeitspreise wäre ein noch stärkerer Markteingriff, der vermieden werden sollte. 
  • Die Berechnung des Entlastungskontingents auf Basis individueller Verbrauchsprognosen führt insbesondere bei einer akuten Notversorgungslage zu Verteilungsungerechtigkeiten, gefährdet mittelfristig so die politische Akzeptanz. 
  • Die Berechnung des Entlastungskontingents ist zu statisch und sollte dynamisiert werden, um eine flexible Anpassung an die Versorgungslage zu ermöglichen. Die mittelfristige Versorgungsstabilität ist derzeit nicht hinreichend gesichert.“

Preisbremsen für Erdgas und Wärme

Mit dem weiterentwickelten Wirtschaftsstabilisierungsfonds WSF hat die Bundesregierung im Herbst einen Abwehrschirm mit einem Gesamtvolumen von bis zu 200 Milliarden Euro geschaffen, der die Auswirkungen der verschärften Energielage abfedern, die volkswirtschaftlichen Kapazitäten erhalten und volkswirtschaftliche Schäden vermindern soll. Ein wichtiges Element dieses Abwehrschirms sind Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme: Die sollen mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (20/4683) eingeführt werden.

Die Preisbremsen sollen die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern. Die Entlastung bestimmt sich nach einem Kontingent des Erdgas- und Wärmeverbrauchs zu einem vergünstigten Preis. Kleine und mittlere Letztverbraucher mit Standardlastprofil (SLP-Kunden) oder Kunden, insbesondere Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen, sollen von ihren Lieferanten 80 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu 12 Cent je Kilowattstunde beziehungsweise 80 Prozent ihres Wärmeverbrauchs zu 9,5 Cent je Kilowattstunde erhalten; Industriekunden sollen von ihren Lieferanten 70 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu 7 Cent je Kilowattstunde oder 70 Prozent ihres Wärmeverbrauchs zu 7,5 Cent je Kilowattstunde erhalten.

Die Lieferanten hätten insoweit einen Anspruch auf Erstattung gegen die Bundesrepublik Deutschland. Diese Entlastung bewegt sich innerhalb des „Befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine“ der Europäischen Kommission vom 28. Oktober 2022.

Härtefallregelung

Dem Entwurf zufolge zahlen zusätzlich zur „Soforthilfe“ und den „Erdgas-,Wärme- und Strompreisbremsen“ der Bundesregierung die Rehabilitationsträger nach Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) den sozialen Dienstleistern auf Antrag einen einmaligen Zuschuss zu den Kosten für Erdgas, Wärme und Strom (Härtefallregelung), die im Jahr 2022 entstanden sind. Die Rehabilitationsträger sollen hierfür Mittel des WSF über das Bundesamt für Soziale Sicherung bekommen. Für das Jahr 2023 ist keine Entlastung notwendig. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Gesundheit, für Wirtschaft und Klimaschutz sowie der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nähere Bestimmungen zu den konkreten Voraussetzungen des Zuschusses, zum Verfahren der Antragstellung und zur Übernahme der Kosten der Rehabilitationsträger aus dem WSF zu erlassen.

Um die Aufrechterhaltung der durch die steigenden Energieträgerpreise stark gefährdeten Funktionsfähigkeit von Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen zu gewährleisten, wurde in der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (MPK-Beschluss) am 2. November 2022 festgelegt, Mittel in Höhe von bis zu acht Milliarden Euro für ein Hilfsprogramm für die genannten WSF zur Verfügung zu stellen. Für die Krankenhäuser soll ein Betrag in Höhe von sechs Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden. Mit diesen Mitteln würden die Steigerungen der Kosten für den Bezug von Erdgas und Strom gegenüber dem Niveau vor der Krise ausgeglichen. Für die stationären Pflegeeinrichtungen wird ein Betrag in Höhe von zwei Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.

Für die Umsetzung der Preisbremsen fallen Haushaltsausgaben in Höhe von circa 56 Milliarden Euro in den Jahren 2023 und 2024 an. Diese sind vom WSF zu tragen. Die geplanten Regelungen haben keine Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen. Der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft wird derzeit berechnet. (irs/mis/06.12.2022)

Dokumente

  • 20/4683 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften
    PDF | 981 KB — Status: 29.11.2022

Tagesordnung

  • 44. Sitzung am Dienstag, dem 6. Dezember 2022, 13:00 Uhr, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101 - öffentlich

Protokolle

  • 44. Protokoll

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • 20(25)242 Stellungnahme des Verbandes Kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
  • 20(25)245 Stellungnahme SV Fritz Söllner, TU Ilmenau
  • 20(25)249 Stellungnahme der Frau Prof. Dr. Dr. Isabella M. Weber, University of Massachusetts Amherst, Department of Economics (UMass Amherst)
  • 20(25)250 Stellungnahme des Herrn Prof. Dr. Sebastian Dullien, Wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) in der Hans-Böckler-Stiftung
  • 20(25)254 Stellungnahme Centrum für Europäische Politik (cep)
  • 20(25)256 Stellungnahme des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW)
  • 20(25)257 Stellungnahme Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)
  • 20(25)260 Stellungnahme Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)
  • 20(25)258 Stellungnahme Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
  • 20(25)262 Stellungnahme Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände
  • 20(25)265 Stellungnahme des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e.V. (BDI)
  • 20(25)267 Zusammenstellung aller Stellungnahmen

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Klimaschutz und Energie

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Energie

Bundestag beschließt Strom- und Gaspreisbremse

Die von den Koalitionsfraktionen ins Auge gefassten Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom können nach dem Willen der Bundestagsmehrheit nun greifen. Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP setzten ihre Vorhaben in namentlicher Abstimmung durch. Für den Gesetzentwurf „zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung sonstiger Vorschriften“ (20/4683) stimmten am Donnerstag, 15. Dezember 2022, 370 Abgeordnete. 256 Parlamentarier votierten gegen die Vorlage, 33 enthielten sich. Einen Gesetzentwurf  „zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen“ (20/4685) nahm das Parlament mit 373 Ja-Stimmen bei 187 Nein-Stimmen und 101 Enthaltungen an.

Abgelehnt hat das Plenum zwei von der CDU/CSU-Fraktion vorgelegte Entschließungsanträge zur Erdgasbremse (20/4913) und zur Strompreisbremse (20/4918) sowie einen von der AfD-Fraktion vorgelegten Entschließungsantrag (20/4919) und einen Änderungsantrag (20/4917) zur Gaspreisbremse. Beide Ursprungsentwürfe wurden zuvor im Ausschuss für Klimaschutz und Energie noch an einigen Stellen geändert. Den Abstimmungen lagen neben den entsprechenden Beschlussempfehlungen des Ausschusses (20/4911, 20/4915) jeweils Berichte gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/4912, 20/4916) zugrunde.

Gesundheitsminister: Wir lassen uns nicht erpressen

In der vorangegangenen Debatte hatte Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) betont, es handle sich  auch um ein Signal an Moskau: „Wir lassen uns nicht erpressen, wenn es um die Verteidigung der Demokratie und der Menschenrechte geht.“

Lauterbach meinte ausdrücklich mit Blick auf den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), die Koalition könne stolz auf die Gesetze sein. Sie böten eine gute Grundlage, um durch die Krise hindurchzukommen und stärker aus ihr herauszukommen. Er verwies darauf, dass Krankenhäusern und Pflegeheimen die Mehrkosten für Strom und Gas zu hundert Prozent ausgeglichen werden sollen.

Grüne: Ein Winter der Solidarität

Ricarda Lang (Bündnis 90/Die Grünen) meinte, das Problem der teuren Energie habe schon vor Putins Angriffskrieg auf die Ukraine begonnen, nämlich durch die jahrzehntelange Abhängigkeit von russischem Gas. Dies sei niemals billig gewesen. Jetzt zahlten die Bürgerinnen und Bürger den Preis dafür.

Die Koalition nehme Geld in die Hand und lasse niemanden in dieser Krise allein. So werde auch die Wirtschaft geschützt, ebenso wie Krankenhäuser, Pflegeheime und andere soziale Einrichtungen. Aus dem Winter der Wut werde ein Winter der Solidarität. Der Opposition hielt sie eine Aneinanderreihung von Belanglosigkeiten vor, die Koalition handele. Putin habe die Stärke der Demokratie in Deutschland und die Solidarität mit der Ukraine unterschätzt: „Wir lassen uns nicht spalten.“

Union: Deutschland ist noch nicht über den Berg

Andreas Jung (CDU/CSU) machte klar, dass Deutschland bei der Bekämpfung der Energiekrise noch nicht über den Berg sei. Es müssten alle Potenziale zur Energieeinsparung genutzt werden. Der Koalition hielt er vor, statt einer starken Antwort zu viel Zeit habe verstreichen lassen. Erst im September habe sie die Gaskommission eingesetzt. Deshalb komme die Energiepreisbremse nicht vor, sondern erst nach dem Winter.

Er kritisierte, dass die Koalition von den Vorschlägen der Kommission abweiche, da sie der Industrie mit Hürden und Anforderungen begegne. Die Arbeitsfähigkeit der Industrie werde in dieser Krise aufs Spiel gesetzt. Es bleibe eine Bremse für Investitionen in die Erneuerbaren Energien.

SPD: Es gibt keine Blaupause

Dr. Matthias Miersch (SPD) strich heraus, die Ampelkoalition stelle mit den Energiepreisbremsen unter Beweis, dass sie gestalten und Preissicherheit schaffen könne. Den Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion hielt er vor, gegen die 200 Milliarden Euro an Schulden gestimmt zu haben, die die Voraussetzung für die jetzigen Maßnahmen seien.

Er hob hervor, dass nun auch die Nutzer von Öl und Pellets bei der Unterstützung ähnlich gestellt werden sollen wie die Gaskunden. Die Koalition werde aufpassen, dass die Maßnahmen auch wirken und gegebenenfalls nachsteuern. Es gebe eben keine Blaupause. Es handle sich um ein lernendes Verfahren. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien sei der Schlüssel zur Energiesouveränität.

AfD kritisiert „planwirtschaftliche Transfers“

Steffen Kotré (AfD) sagte, das Abrissunternehmen Ampelkoalition mache Schulden, die nicht mehr rückzahlbar seien. Planwirtschaftlich würden Löcher mit Steuergeldern gestopft, die ohne die Sanktionen gegen Russland gar nicht erst entstanden wären. Geboten sei, auf Kernenergie, Kohleverstromung und die Beendigung der Sanktionen zu setzen.

Über Umwege komme weiterhin russisches Gas nach Deutschland. Russland bekomme also weiter Geld. Die Koalition gehöre wegen der Veruntreuung von Steuergeldern auf die Anklagebank. Die planwirtschaftlichen Transfers lösten nicht die Probleme und gefährdeten die Zukunft.

FDP: Koalition ist reaktionsfähig

Dr. Lukas Köhler (FDP) erklärte, die Koalition tue alles dafür, gegen den Krieg in der Ukraine zu arbeiten, dafür zu sorgen, dass der Mittelstand erhalten bleibt, dass Härten die Bürger weniger treffen, dass die Ukraine unterstützt werde. Mit den Gesetzen habe die Koalition einfache, schnelle und wirksame Instrumente vorgelegt. Sie beweise jeden Tag, dass sie reaktionsfähig sei.

Perfekt seien die Maßnahmen gewiss nicht, aber die Koalition habe sich für Pragmatismus entschieden. Eine Gasmangellage dürfe nicht passieren. Deshalb dürfe auch die deutsche Gasförderung nicht ausgeschlossen sein.

Linke sieht „industrielle Basis“ gefährdet

Klaus Ernst (Die Linke) stufte die über Jahrzehnte niedrigen Gaspreise als Ursache des Wohlstands der Bundesrepublik ein. Er freue sich, dass sich Ex-Kanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) nicht für ihre Politik gegenüber Russland entschuldige.

Nach seiner Rechnung verdoppele sich der Gaspreis durch die Gaspreisbremse. Die industrielle Basis Deutschlands werde gefährdet.

Preisbremsen für Erdgas und Wärme

Die Preisbremsen sollen die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern, heißt es im Koalitionsentwurf. Trotz zahlreicher Maßnahmen, die die Bundesregierung bereits umgesetzt habe, verblieben die Preise für Erdgas und Wärme in Deutschland und Europa sowie die sich daraus ergebenden Belastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen weiterhin auf sehr hohem Niveau. Zugleich drohe ein weiterer Anstieg dieser Preise. „Vor diesem Hintergrund sind weitere Maßnahmen erforderlich“, schreiben die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP.

Diese Maßnahmen verfolgten nicht nur das Ziel, durch die Ausweitung des Angebots einen weiteren Anstieg der Preise für Erdgas und Wärme zu verhindern. „Sie sollen vor allem zu einer spürbaren Entlastung bei privaten, gewerblichen, gemeinnützigen und industriellen Letztverbraucherinnen und -verbrauchern sowie Kundinnen und Kunden führen.“

Kontingent für Erdgas- und Wärmeverbrauch

Die Entlastung bestimme sich nach einem Kontingent des Erdgas- und Wärmeverbrauchs zu einem vergünstigten Preis. Kleine und mittlere Letztverbraucher mit Standardlastprofil oder Kunden, insbesondere Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen, sollen der Vorlage zufolge von ihren Lieferanten 80 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu 12 Cent je Kilowattstunde beziehungsweise 80 Prozent ihres Wärmeverbrauchs zu 9,5 Cent je Kilowattstunde erhalten.

Industriekunden sollen von ihren Lieferanten 70 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu 7 Cent je Kilowattstunde oder 70 Prozent ihres Wärmeverbrauchs zu 7,5 Cent je Kilowattstunde erhalten.

Einführung einer Strompreisbremse

Durch die Strompreisbremse sollen Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher bis zum 30. April 2024 bei den Strompreisen entlastet werden (20/4685). Auch wenn die Großhandelspreise für Strom zuletzt zurückgegangen seien, verblieben die Strompreise in Deutschland und Europa weiterhin auf einem deutlich höheren Niveau als vor der Krise, wird zur Begründung angeführt. Zugleich sorgten die anhaltend hohen Börsenstrompreise auch für einen Anstieg anderer Strompreisbestandteile. So prognostizieren die Übertragungsnetzbetreiber für das Jahr 2023 einen erheblichen Anstieg der Redispatchkosten für Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen im deutschen Stromnetz, der im Ergebnis höhere Übertragungsnetzkosten und damit höhere Übertragungsnetzentgelte bedeuten würde.

Im Einzelnen soll die Entlastung wie folgt ausgestaltet sein: Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft, deren vertragliche Strompreise bereits jetzt oder über den Umsetzungszeitraum des Gesetzes hinweg über einer gesetzlich definierten Höhe liegen, sollen durch ein Basispreiskontingent bei ihrem Stromverbrauch entlastet werden, indem jede Stromentnahmestelle eine bestimmte Strommenge zu einem vergünstigten Preis erhält. Haushalte und Kleingewerbe (Entnahmestellen mit einem Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden – kWh) erhalten ein auf 40 Cent/kWh (inklusive Netzentgelten, Steuern, Abgaben und Umlagen) gedeckeltes Kontingent in Höhe von 80 Prozent ihres historischen Netzbezuges. Entnahmestellen mit mehr als 30.000 kWh Jahresverbrauch, also insbesondere mittlere und große Unternehmen, erhalten ein auf 13 Cent/kWh (zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen) gedeckeltes Kontingent in Höhe von 70 Prozent ihres historischen Netzbezuges. Um den Elektrizitätsversorgungsunternehmen ausreichend Zeit für die Implementierung der Strompreisbremse zu geben, erfolge die Auszahlung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 im März 2023.

Entlastung von industriellen Unternehmen

Die Entlastung von insbesondere industriellen Unternehmen mit besonders hohen Stromkosten folge den Vorgaben und insbesondere den Beihilfehöchstgrenzen des „Befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine“, den die EU-Kommission am 28. Oktober 2022 beschlossen hat. Die Übertragungsnetzentgelte im Jahr 2023 werden den Angaben zufolge durch einen Zuschuss in Höhe von 12,84 Milliarden Euro auf dem Niveau des Jahres 2022 stabilisiert und damit ein deutlicher Anstieg verhindert, der sich in der Plankostenprognose der Übertragungsnetzbetreiber für das Jahr 2023 abzeichnete. Diese Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte komme allen Stromverbraucherinnen und Stromverbrauchern zugute. Die Entlastungsmaßnahmen seien so ausgestaltet, dass für den Verbrauch oberhalb des festgelegten Basiskontingents weiterhin gleichzeitig Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten würden, heißt es im Entwurf.

Die für diese Entlastungsmaßnahmen erforderlichen Finanzmittel sollen zu einem erheblichen Teil aus der Stromwirtschaft generiert werden. So sehr die Stromverbraucherinnen und -verbraucher unter den hohen Strompreisen litten, so sehr profitierten viele Stromerzeuger von eben diesen hohen Strompreisen: Diese kriegs- und krisenbedingten Überschusserlöse sollen mit dem Gesetz „in angemessenem Umfang“ abgeschöpft und zur Finanzierung der Entlastungsmaßnahmen verwendet werden, heißt es weiter. Dabei komme dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds WSF eine Auffangfunktion zu: Zum einen stelle er die Zwischenfinanzierung sicher, denn die Entlastungsbeträge würden bereits ab März 2023 gewährt, die Überschusserlöse müssten jedoch erst ab August 2023 abgerechnet und gezahlt werden. Zum anderen werde am Ende der Laufzeit der Strompreisbremse ein Fehlbetrag auf den Konten der Übertragungsnetzbetreiberbe stehen, da die abgeschöpften Überschusserlöse geringer als die gewährten Entlastungsbeträge sein werden.

Boni- und Dividendenverbot

Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben in beiden ihren Gesetzentwürfen per Änderungsantrag einige Ergänzungen vorgenommen. So wurden in Paragraf 29a (Gaspreisbremse) beziehungsweise 37a (Strompreisbremse) jeweils ein Boni- und Dividendenverbot eingefügt. Dieses sieht vor, dass ein Unternehmen, das eine Entlastungssumme über 25 Millionen Euro bezieht, den Mitgliedern seiner Geschäftsführung sowie Mitgliedern von gesellschaftsrechtlichen Aufsichtsorganen bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 keine Boni oder vergleichbare Vergütungen im Sinn des Paragrafen 87 Absatz 1 Satz 1 des Aktiengesetzes gewähren darf. Weiterhin dürfen jenen Personen vom 1. Dezember 2022 bis zum 31. Dezember 2023 keine freiwilligen Vergütungen oder Abfindungen gewährt werden, „die rechtlich nicht geboten sind“, wie es in den Änderungsanträgen hieß. 

In beiden Gesetzentwürfen ist zudem ein Passus zum sogenannten Differenzbetrag eingefügt worden (Paragraf 16 Gaspreisbremse, Paragraf 5 Strompreisbremse), der einen Missbrauch der Entlastungsinstrumente verhindern soll: Die Berechnung des Differenzbetrags solle Kunden vor steigenden Energiekosten schützen und einen wirksamen Wettbewerb zwischen Anbietern gewährleisten, heißt es in den Gesetzen. So sollen die Kunden einen Anreiz bekommen, Anbieter mit wettbewerbsfähigen Preisen zu wählen, und einen Missbrauch der Entlastungsregelung zu verhindern. Dieser könnte dann eintreten, wenn man absichtlich einen Vertrag mit hohen Preisen wählt, um dann eine entsprechend hohe Entlastungszahlung zu erhalten. Zudem wurde eingefügt, dass die Entlastung, die Vermieter an ihre Mieter weitergeben müssen, für die laufende Abrechnungsperiode zu berücksichtigen ist: „Die Höhe der Entlastung und die Höhe des auf den Mieter entfallenden Anteils an der Entlastung sind mit der Abrechnung für die jeweilige Abrechnungsperiode gesondert auszuweisen“, heißt es in Paragraf 26 (Gaspreisbremse) und Paragraf 12a (Strompreisbremse). 

Sachfremde Gesetzesänderungen

Zusammen mit dem Gesetz zur Gaspreisbremse will die Regierung weitere Vorschriften ändern, unter anderem im Fünften Buch Sozialgesetzbuch. Dort geht es unter anderem um die Vergütung von Apothekern für die Erstellung von Covid-19-Impfzertifikaten. Hierfür sollen sie im Zeitraum 1. Januar 2023 bis zum 30. Juni 2023 eine Vergütung in Höhe von sechs Euro je Erstellung erhalten. Eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll es durch Änderung von Paragraf 20c Apothekern ermöglichen, Grippeschutzimpfungen und Schutzimpfungen gegen das Coronavirus durchzuführen. 

Des weiteren sieht eine Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes vor, dass es Programme zur Abfederung von Preissteigerungen für private Verbraucher geben soll, falls diese Brennstoffe wie beispielsweise Heizöl, Pellets oder Flüssiggas nutzen und „nicht in ausreichendem Ausmaß von der Strom- und Gaspreisbremse oder anderen Entlastungsmaßnahmen erfasst werden“.

Entschließung angenommen

Im Rahmen des Abstimmung über die Beschlussempfehlung wurde zudem eine Entschließung der Koalitionsfraktionen angenommen, die die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, im Juli 2023 einen Bericht zur Wirkung der Preisbremsen vorzulegen; zu prüfen, inwieweit die bestehenden Programme ausreichen, um Liquiditätsengpässe bei Unternehmen zu verhindern und die Möglichkeit zu eruieren, bis zum Sommer 2023 innerhalb der Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen ein Basiskontingent für Haushalte umzusetzen, um einkommensschwächere Haushalte zu entlasten. (fla/mis/hau/ste/15.12.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Ricarda Lang

Ricarda Lang

© Grüne Fraktion/ Stefan Kaminski

Lang, Ricarda

Bündnis 90/Die Grünen

Andreas Jung

Andreas Jung

© Andreas Jung/ Bildbrauerei

Jung, Andreas

CDU/CSU

Dr. Matthias Miersch

Dr. Matthias Miersch

© Dr. Matthias Miersch/ Jason Lee Mitchell

Miersch, Dr. Matthias

SPD

Steffen Kotré

Steffen Kotré

© Steffen Kotré/ Hagen Schnauss

Kotré, Steffen

AfD

Lukas Köhler

Lukas Köhler

© James Zabel

Köhler, Dr. Lukas

FDP

Klaus Ernst

Klaus Ernst

© Klaus Ernst/Katja Julia Fischer

Ernst, Klaus

Die Linke

Andreas Audretsch

Andreas Audretsch

© Andreas Audretsch/Sonja Bahalwan

Audretsch, Andreas

Bündnis 90/Die Grünen

Jens Spahn

Jens Spahn

© Jens Spahn

Spahn, Jens

CDU/CSU

Verena Hubertz

Verena Hubertz

© Verena Hubertz/ Selin Jasmin Güzelhan

Hubertz, Verena

SPD

Marc Bernhard

Marc Bernhard

© Marc Bernhard

Bernhard, Marc

AfD

Michael Kruse

Michael Kruse

© Michael Kruse, FDP Hamburg/Patrick Lux

Kruse, Michael

FDP

Ralph Lenkert

Ralph Lenkert

© DBT/Inga Haar

Lenkert, Ralph

Die Linke

Ingrid Nestle

Ingrid Nestle

© DBT/ Inga Haar

Nestle, Dr. Ingrid

Bündnis 90/Die Grünen

Mark Helfrich

Mark Helfrich

© Mark Helfrich/ Steven Vangermain

Helfrich, Mark

CDU/CSU

Karl Lauterbach

Karl Lauterbach

© Karl Lauterbach/Maximilian König

Lauterbach, Prof. Dr. Karl

Bundesminister für Gesundheit

Gesine Lötzsch

Gesine Lötzsch

© Dr. Gesine Lötzsch/Olaf Kostritz

Lötzsch, Dr. Gesine

Die Linke

Karl Lauterbach

Karl Lauterbach

© Karl Lauterbach/Maximilian König

Lauterbach, Prof. Dr. Karl

Bundesminister für Gesundheit

Konrad Stockmeier

Konrad Stockmeier

© Konrad Stockmeier/Thomas Raffler

Stockmeier, Konrad

FDP

Andreas Mehltretter

Andreas Mehltretter

© Felix Huber

Mehltretter, Andreas

SPD

Dr. Andreas Lenz

Dr. Andreas Lenz

© Dr. Andreas Lenz/ András Dobi

Lenz, Dr. Andreas

CDU/CSU

Dr. Zanda Martens

Dr. Zanda Martens

© Dr. Zanda Martens/ Iris Hansen

Martens, Dr. Zanda

SPD

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/4683 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften
    PDF | 981 KB — Status: 29.11.2022
  • 20/4685 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
    PDF | 1 MB — Status: 29.11.2022
  • 20/4911 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/4683 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften
    PDF | 1 MB — Status: 14.12.2022
  • 20/4912 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/4683, 20/4911 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften
    PDF | 191 KB — Status: 14.12.2022
  • 20/4913 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/4683, 20/4911 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften
    PDF | 160 KB — Status: 14.12.2022
  • 20/4915 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/4685 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
    PDF | 1 MB — Status: 14.12.2022
  • 20/4916 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/4685, 20/4915 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
    PDF | 191 KB — Status: 14.12.2022
  • 20/4917 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/Die Grünen und FDP - Drucksachen 20/4685, 20/4915 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
    PDF | 157 KB — Status: 14.12.2022
  • 20/4918 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/Die Grünen und FDP - Drucksachen 20/4685, 20/4915 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
    PDF | 175 KB — Status: 14.12.2022
  • 20/4919 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/Die Grünen und FDP - Drucksachen 20/4685, 20/4915 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
    PDF | 176 KB — Status: 14.12.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 20/4683 (Beschlussempfehlung 20/4911 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen)
  • 11:09:18: Beginn der Abstimmung
  • 11:32:05: Ende der Abstimmung
  • endgültiges Ergebnis
  • Gesamt: 659 Ja: 370 Nein: 256 Enthaltungen 33
  • Gesetzentwurf 20/4683 in Ausschussfassung angenommen


Beschlussempfehlung 20/4911 Buchstabe b (Entschließung annehmen) angenommen
Entschließungsantrag 20/4913 abgelehnt

Änderungsantrag 20/4917 abgelehnt
namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 20/4685 (Beschlussempfehlung 20/4915 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen)
12:34:15: Beginn der Abstimmung
12:58:53: Ende der Abstimmung
Gesamt: 661 Ja: 373 Nein: 187 Enthaltungen 101
Gesetzentwurf 20/4685 in Ausschussfassung angenommen

Beschlussempfehlung 20/4915 Buchstabe b (Entschließung annehmen) angenommen
Entschließungsantrag 20/4918 abgelehnt
Entschließungsantrag 20/4919 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw48-de-gaspreisbremse-923066

Stand: 21.05.2025